Betreff
Hildener Marktstandsgebühren für das Jahr 2015
Vorlage
WP 14-20 SV 32/001
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:

 

§ 2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)

 

Der Betrag von 2,18 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 2,04 € je laufenden Standmeter.

 

Die Änderung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

 

Die 17. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2015 für die Hildener Wochenmärkte (in Anlage beigefügt) schließt im Ergebnis mit einer Gebührensenkung von ./. 0,14 € auf 2,04 € gegenüber der aktuellen Gebühr in Höhe von 2,18 € je laufenden Frontmeter Marktstandsfläche.

 

Diese erfreuliche Entwicklung resultiert aus einer in den letzten beiden Jahren wieder zugenommenen Anzahl an „festen“ Wochenmarktbeschickern und auch sog. „Fliegenden Händlern“. Leere Flächen, die im Laufe des Jahres 2012 insbesondere auch auf dem Hauptmarkt (Nove-Mesto-Platz) entstanden waren, konnten wieder an interessierte Marktbeschicker vergeben werden.

 

Durch diese Entwicklung war es auch möglich, dass das im Gebührenjahr 2012 entstandene Jahresdefizit von ca.10.500 € schon größtenteils im Jahr 2014 ausgeglichen werden konnte, ohne dass dies zu einer weiteren Gebührenerhöhung geführt hat. Mit der nun vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung kann das Defizit aus Vorjahren vollständig ausgeglichen werden.

 

Es wird auch in Zukunft entscheidend darauf ankommen, dass durch ausscheidende Marktbeschicker freiwerdende Flächen umgehend 1:1 ersetzt werden können, da aufgrund des überschaubaren Finanzvolumens des Gebührenhaushaltes „Wochenmärkte“ jeder Flächenleerstand sich unmittelbar und dabei spürbar auf die Gebührenentwicklung auswirkt. Bewerbungen für die Teilnahme an den Märkten gehen allerdings beim Ordnungsamt kaum noch ein.

 

Fakt ist und bleibt auch weiterhin, dass der Hauptmarkt auf dem Nove-Mesto-Platz die beiden Stadtteilmärkte Süd- und Nordmarkt in erheblichem Umfang durch die Erhebung einer für alle Märkte ermittelten einheitlichen Gebühr subventioniert.

 

Bei einer abschließend verursachungsgerechten Gebührenermittlung würde sich dies für das Jahr 2015 wie folgt darstellen:

 

-           ermittelte „Einheits“gebühr                2,04 €

 

-           verursachungsgerechte Gebühr

            -           Hauptmarkt                            1,69 €

            -           Südmarkt                               3,26 €

            -           Nordmarkt                              3,17 €

 

Grund für diese Diskrepanz ist hauptsächlich die Anzahl der Marktbeschicker auf den jeweiligen Märkten.

 

Es macht aber aus Sicht der Verwaltung weiterhin keinen Sinn, hier, was möglich, aber aus gebührenrechtlichen Gründen nicht zwingend erforderlich wäre, eine separate Gebührenerhebung einzuführen. Dies würde absehbar die Durchführbarkeit der Stadtteilmärkte grundsätzlich in Frage stellen und somit die Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen.

 

Die für das Jahr 2015 ermittelte Marktstandgebühr von 2,04 € je laufenden Meter Marktstandsfläche stellt auch weiterhin im kommunalen Vergleich, insbesondere aber im Vergleich zu privatisierten Wochenmärkten, eine moderate Gebühr dar.

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja, Gebührenbedarfsberechnung mit Kostendeckung

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete