Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte (Hildener Marktstandstarif) vom 14.12.1990 in der aktuell gültigen Fassung wird wie folgt geändert:
§
2 Abs. 1 Satz 1 (Höhe der Benutzungsgebühren)
Der Betrag von 2,18 € je laufenden Standmeter wird ersetzt durch den Betrag von 2,04 € je laufenden Standmeter.
Die Änderung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Die 17. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Hildener Wochenmärkte wird mit dem als Anlage beigefügten Wortlaut beschlossen.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Gebührenbedarfsberechnung des Jahres 2015 für die Hildener
Wochenmärkte (in Anlage beigefügt) schließt im Ergebnis mit einer Gebührensenkung
von ./. 0,14 € auf 2,04 € gegenüber der aktuellen Gebühr in Höhe von 2,18 €
je laufenden Frontmeter Marktstandsfläche.
Diese erfreuliche Entwicklung resultiert aus einer in den letzten beiden
Jahren wieder zugenommenen Anzahl an „festen“ Wochenmarktbeschickern und auch
sog. „Fliegenden Händlern“. Leere Flächen, die im Laufe des Jahres 2012
insbesondere auch auf dem Hauptmarkt (Nove-Mesto-Platz) entstanden waren,
konnten wieder an interessierte Marktbeschicker vergeben werden.
Durch diese Entwicklung war es auch möglich, dass das im Gebührenjahr
2012 entstandene Jahresdefizit von ca.10.500 € schon größtenteils im Jahr 2014
ausgeglichen werden konnte, ohne dass dies zu einer weiteren Gebührenerhöhung
geführt hat. Mit der nun vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung kann das
Defizit aus Vorjahren vollständig ausgeglichen werden.
Es wird auch in Zukunft entscheidend darauf ankommen, dass durch
ausscheidende Marktbeschicker freiwerdende Flächen umgehend 1:1 ersetzt werden
können, da aufgrund des überschaubaren Finanzvolumens des Gebührenhaushaltes
„Wochenmärkte“ jeder Flächenleerstand sich unmittelbar und dabei spürbar auf
die Gebührenentwicklung auswirkt. Bewerbungen für die Teilnahme an den Märkten
gehen allerdings beim Ordnungsamt kaum noch ein.
Fakt ist und bleibt auch weiterhin, dass der Hauptmarkt auf dem
Nove-Mesto-Platz die beiden Stadtteilmärkte Süd- und Nordmarkt in erheblichem
Umfang durch die Erhebung einer für alle Märkte ermittelten einheitlichen
Gebühr subventioniert.
Bei einer abschließend verursachungsgerechten Gebührenermittlung würde
sich dies für das Jahr 2015 wie folgt darstellen:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â ermittelte
„Einheits“gebühr               2,04 €
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â verursachungsgerechte
Gebühr
           -          Hauptmarkt                           1,69 €
           -          Südmarkt                              3,26 €
           -          Nordmarkt                             3,17 €
Grund für diese Diskrepanz ist hauptsächlich die Anzahl der
Marktbeschicker auf den jeweiligen Märkten.
Es macht aber aus Sicht der Verwaltung weiterhin keinen Sinn, hier, was
möglich, aber aus gebührenrechtlichen Gründen nicht zwingend erforderlich wäre,
eine separate Gebührenerhebung einzuführen. Dies würde absehbar die
Durchführbarkeit der Stadtteilmärkte grundsätzlich in Frage stellen und somit
die Nahversorgung der Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen.
Die für das Jahr 2015 ermittelte Marktstandgebühr von 2,04 € je
laufenden Meter Marktstandsfläche stellt auch weiterhin im kommunalen
Vergleich, insbesondere aber im Vergleich zu privatisierten Wochenmärkten, eine
moderate Gebühr dar.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja,
Gebührenbedarfsberechnung mit Kostendeckung |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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