Betreff
OGS 2020 - Rahmenkonzept
Vorlage
WP 14-20 SV 51/038
Aktenzeichen
III51 Wa/Em
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt das Rahmenkonzept OGS 2020 in der vorliegenden Fassung. Über die Bereitstellung der  finanziellen Mittel wird abschließend im Rahmen der Haushaltsberatung entschieden.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gekoppelt an mehr Bildungsqualität und das Bestreben, den Zusammenhang zwischen Herkunft und Zukunftschancen junger Menschen zumindest aufzuweichen – dies waren die hauptsächlichen Triebfedern für die Ganztagsoffensive des Landes NRW vor rund 11 Jahren. Finanziell angestoßen wurde die Ganztagsschulentwicklung durch das IZBB-Programm (Investitionen Zukunft, Bildung und Betreuung) der Bundesregierung. Zwischen 2003 und 2007 standen Nordrhein-Westfalen 914 Millionen Euro für den Ausbau des Ganztages zur Verfügung.

 

Auf Grundlage des Erlasses des Landesministeriums für Schule, Jugend und Kinder wurde die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) mit Beginn des Schuljahres 2003/2004 eingerichtet. Ziel war die Schaffung eines integrierten Ganztagsangebotes unter einem Dach, dass  von Grundschulen und  Jugendhilfe gemeinschaftlich gestaltet werden sollte. Vier Bausteine sollten hierbei in einem ganzheitlichen Angebot vereinigt werden:

Bildung, Betreuung, Erziehung und Förderung.

 

Für Hilden beschloss der Rat der Stadt am 10.12.2003 die Einführung des Offenen Ganztags zum Schuljahr 2004/2005 in Verbindung mit einem Rahmenkonzept (vgl. Konzept zur Offenen Ganztagsschule 2003, SV 51/225). An sechs städtischen Grundschulen mit insgesamt sieben OGS-Gruppen à 25 Plätzen wurde begonnen. Seitdem hat sich der Offene Ganztag zu einem wichtigen Bestandteil der örtlichen Schul- und Jugendhilfelandschaft entwickelt, mit zuletzt 39 offenen Ganztagsgruppen zum Schuljahr 2014/15.

 

Nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ ist die OGS dabei stets eine dynamische Herausforderung geblieben. Zuletzt waren es die Einführung der Ganztagsklassen und die schulische Inklusion auf Grundlage des 9. Schulrechtänderungsgesetzes, die pädagogische und organisatorische Veränderungen mit sich brachten. Nach nunmehr 11 Jahren Praxiserfahrung und zahlreichen notwendigen Anpassungen an immer neue Gegebenheiten gilt es, hierauf mit einem  OGS2020-Rahmenkonzept  zu reagieren, das die Zeichen der Zeit richtig zu deuten versteht und die notwendigen Weichen für die Zukunft stellt. 

 

Zwischen April 2013 und Oktober 2014 wurde das ursprüngliche OGS-Rahmenkonzept umfänglich überarbeitet. Auf Grundlage eines differenzierten Projektplanes wurden Schulleitungen, Koordinatorinnen, Erziehende und (potentielle) Kooperationspartner beteiligt und in den Prozess einbezogen. Zwei quantitative Elternbefragungen und eine Befragung der Kinder über das Kinderparlament an zwei Schulstandorten brachten zudem wichtige Erkenntnisse zu den Wünschen und Bedarfen der Zielgruppe(n). Einige Ergebnisse dieser Bedarfsanalyse sind extra aufbereitet worden und sind in Form einer „Auswertung der Elternbefragung in der OGS“ der Anlage zu entnehmen.

 

Im nun vorliegenden OGS2020-Rahmenkonzept geht es vor allem um die befähigenden Strukturen, auf deren Grundlage eine umfangreiche Qualitätsentwicklung der nächsten Jahre gelingen kann.  Die Verzahnung  „klassischer“  Schulentwicklungsplanung des Schulträgers in Bezug auf die OGS mit  Jugendhilfethemen und pädagogischen Handlungsfeldern ist hierbei leitend.

 

Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Personalentwicklung. Hier ist es gelungen, bedarfsgerechte Antworten auf die Weiterentwicklung des Ganztages mit seiner neuen Rhythmisierung (Erzieher und Erziehrinnen auch am Vormittag), zunehmend multiprofessionellen Teams (mehr Kommunikation erforderlich) und organisatorischem, administrativem, qualitativem Mehraufwand (Koordinatorinnen regeln den Alltag und sind Ansprechpartnerinnen für das Bildungsnetzwerk und zahlreiche Kooperationspartner) zu finden.

 

Die im Konzept skizzierte Erweiterung des personellen Standards für eine OGS-Gruppe kann durch zusätzliche Erträge (Kapitalisierung von Lehrerstellen, Landesmittel für die Inklusion und Erhöhung der Elternbeiträge) vollständig finanziert werden. Zusammen mit der gleichzeitig vorgeschlagenen Erhöhung des VGS Elternbeitrages entsteht im Gesamtsystem eine Verbesserung von

70.250,-  € zusätzlich über die reine Kostendeckung hinaus.

 

Der Zuschussbedarf pro OGS-Gruppe entwickelte sich bislang wie folgt:

 

Ergebnis 2009

Ergebnis 2010

Ergebnis 2011

Ergebnis 2012

Ergebnis 2013 *

35.827,31 €

38.892,32 €

33.109,59 €

34.213,50 €

38.633,84 €

*Für 2013 liegt bislang nur ein vorläufiges Ergebnis vor.

 

Die hier dargestellte Zahlenreihe bildet den ordentlichen Zuschussbedarf (ordentlicher Aufwand minus ordentliche Erträge) für den Kostenträger 0301010040 im Produkt OGS Schulbetreuung ab. Sie beinhaltet neben dem großen Teil der Personalkosten auch eine Reihe von Faktoren, die nicht in der unmittelbaren Arbeit am Kind anfallen (z.B. Miete für Geräte, Abschreibungen, Amts-Overheadkosten etc.), aber die Kostenentwicklungen beeinflussen.

 

 

Im beigefügten Konzept wird eine bereinigte Kostenaufstellung verwandt, die sich auf die Kosten, die durch die unmittelbare Arbeit am Kind entstehen, bezieht. Dadurch wird eine bessere Vergleichbarkeit der finanziellen Auswirkungen der Konzeptfortschreibung möglich.

 

Die hier dargestellten Ergebnisse weisen über einen 5 Jahreszeitraum eine relative Konstanz auf. Die ablesbaren Schwankungen  in der Ergebnisreihe resultieren zum einen aus Veränderungen bei Aufwänden (z.B. Tarifsteigerungen, Einstellung einer Fachberatung, Anschaffung spezieller Kochgeräte, etc.) und Erträgen (unterschiedliches Elternbeitragsaufkommen, veränderte Landeszuschüsse).

 

Im OGS2020 Rahmenkonzept wurden neben den personellen Veränderungen noch weitere wichtige Weichen für die Zukunft gestellt, die in Kapitel 3 „Zusammenfassung der Maßnahmen“ in einer Übersicht dargestellt sind. Dies betrifft vor allem:

-      die quantitative Entwicklung der OGS, mit einer neu gefassten Ãœberbelegungsregelung und der weiteren Zusicherung eines bedarfsgerechten Ausbaus (gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2003)

-      die erneute Festschreibung von Qualitätsstandards für die OGS, die bereits im ursprünglichen Konzept festgelegt wurden, gleichwohl immer noch zeitgemäß sind

-      mehr Flexibilität beim Besuch der OGS: Eltern können ihre Kinder bereits um 15:00 Uhr von der OGS abmelden, sofern kein Unterricht betroffen ist (dabei hat die OGS regelmäßig bis mindestens 16:00 Uhr geöffnet)

-      Regelungen für die Aufnahme in die OGS

-      Eckpunkte der internen Kooperation zwischen Erziehenden und Lehrkräften an der Schule

-      die grundsätzliche Möglichkeit für VGS-Kinder, am Ferienprogramm der OGS teilzunehmen

 

Die entwickelten Maßnahmen sind das Ergebnis der eingangs erwähnten umfassenden Beteiligung der Fachkräfte und Zielgruppen im Ganztag. Mit Beschluss des vorliegenden Konzeptes wird der Weg frei für eine weiterführende Qualitätsentwicklung  in den diversen Handlungsfeldern der OGS. Hierzu zählen unter anderem die Pädagogischen Gruppenangebote (AGs), die individuelle Förderung,  die Gestaltung der Ferienzeit und der Ausbau von Kooperationen mit den zahlreichen Partnern der Jugendhilfe.

 

 

Gez. Birgit Alkenings 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

Ja –s. Mehrkosten Personalaufwand: 188.700 €

Produktnummer / -bezeichnung

030101

Grundschulen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015 ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag € zusätzlich

0301010040

OGS (neue Satzung)

433110

Elternbeiträge

64.750

 

OGS (Inklusion für Erz.-Std.)

414100

Landesmittel

70.000

 

OGS (Kapitalis. Lehrerst.)

414100

Landesmittel

70.500

 

OGS (Minderaufwendung)

501900

Honorare

11.750

0301010050

VGS (neue Satzung)

433110

Elternbeiträge

42.000

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

X

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht im Haushaltsplanentwurf enthalten. Je nach Beratungsergebnis würde eine Korrektur über die Änderungsliste zum Haushalt 2015 erfolgen.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete

 

 



Personelle Auswirkungen

 

Im Stellenplan enthalten:

nein

 

 

 

 

I.     Anpassungen je Gruppe ab dem 1.8.2015:

 

Personal             bisher                   neu                      Differenz

1 Erzieher/in       28,36 Std./Wo.     28,36 Std./Wo         0

1 Erzieher/in       19,25 Std./Wo.     22,00 Std./Wo       +2,75 Std./Wo

1 Küchenkraft     10,13 Std./Wo.     10,50 Std./Wo.      +0,37 Std./Wo

 

 

II.    Anpassung der Arbeitszeit für die einzelnen Koordinatorinnen:

 

Ab dem 01.08.15 erhalten die OGS-Systeme abhängig von der Gruppenzahl ihre angemessenen Arbeitszeiten für Koordinatorinnen.

Schulen mit

bis zu        4 Gruppen erhalten zusätzlich   5 Std./Wo. künftig insges. 10 Std./Wo

mehr als   4 Gruppen erhalten zusätzlich 10 Std./Wo. künftig insges. 15 Std./Wo

 

Deckung der Zusatzaufwendungen Personal s. Finanzielle Auswirkungen.

 

 

III.   Anpassung der Stelle der Fachberatung an den Bedarf in den offenen Ganztagsschulen:

 

Zuzüglich 5,75 Std/Wo

Personal             bisher                   neu                      Differenz

1 Fachberaterin    19,25 Std./Wo.     25,00 Std./Wo      +5,75 Std./Wo

 

 

Vermerk Personaldezernent

 

Die Mehr-Stellenanteile sind im Entwurf des Stellenplans 2015 enthalten.

 

gez. Danscheidt