Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt das Rahmenkonzept OGS 2020 in der vorliegenden
Fassung. Über die Bereitstellung der  finanziellen Mittel wird abschließend im
Rahmen der Haushaltsberatung entschieden.
Erläuterungen und Begründungen:
Eine bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gekoppelt an mehr Bildungsqualität und das
Bestreben, den Zusammenhang zwischen Herkunft und Zukunftschancen junger
Menschen zumindest aufzuweichen – dies waren die hauptsächlichen Triebfedern
für die Ganztagsoffensive des Landes NRW vor rund 11 Jahren. Finanziell
angestoßen wurde die Ganztagsschulentwicklung durch das IZBB-Programm
(Investitionen Zukunft, Bildung und Betreuung) der Bundesregierung. Zwischen
2003 und 2007 standen Nordrhein-Westfalen 914 Millionen Euro für den Ausbau des
Ganztages zur Verfügung.
Auf Grundlage des
Erlasses des Landesministeriums für Schule, Jugend und Kinder wurde die Offene
Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) mit Beginn des Schuljahres 2003/2004
eingerichtet. Ziel war die Schaffung eines integrierten Ganztagsangebotes unter
einem Dach, dass von Grundschulen
und Jugendhilfe gemeinschaftlich
gestaltet werden sollte. Vier Bausteine sollten hierbei in einem ganzheitlichen
Angebot vereinigt werden:
Bildung, Betreuung,
Erziehung und Förderung.
Für Hilden
beschloss der Rat der Stadt am 10.12.2003 die Einführung des Offenen Ganztags
zum Schuljahr 2004/2005 in Verbindung mit einem Rahmenkonzept (vgl. Konzept zur Offenen Ganztagsschule 2003, SV 51/225). An sechs
städtischen Grundschulen mit insgesamt sieben OGS-Gruppen à 25 Plätzen wurde
begonnen. Seitdem hat sich der Offene Ganztag zu einem wichtigen Bestandteil
der örtlichen Schul- und Jugendhilfelandschaft entwickelt, mit zuletzt 39 offenen Ganztagsgruppen zum
Schuljahr 2014/15.
Nicht nur quantitativ,
sondern auch qualitativ ist die OGS dabei stets eine dynamische Herausforderung
geblieben. Zuletzt waren es die Einführung der Ganztagsklassen und die
schulische Inklusion auf Grundlage des 9. Schulrechtänderungsgesetzes, die
pädagogische und organisatorische Veränderungen mit sich brachten. Nach nunmehr
11 Jahren Praxiserfahrung und zahlreichen notwendigen Anpassungen an immer neue
Gegebenheiten gilt es, hierauf mit einemÂ
OGS2020-Rahmenkonzept zu reagieren, das die Zeichen der Zeit
richtig zu deuten versteht und die notwendigen Weichen für die Zukunft
stellt.Â
Zwischen April 2013
und Oktober 2014 wurde das ursprüngliche OGS-Rahmenkonzept umfänglich
überarbeitet. Auf Grundlage eines differenzierten Projektplanes wurden
Schulleitungen, Koordinatorinnen, Erziehende und (potentielle)
Kooperationspartner beteiligt und in den Prozess einbezogen. Zwei quantitative
Elternbefragungen und eine Befragung der Kinder über das Kinderparlament an
zwei Schulstandorten brachten zudem wichtige Erkenntnisse zu den Wünschen und Bedarfen
der Zielgruppe(n). Einige Ergebnisse dieser Bedarfsanalyse sind extra
aufbereitet worden und sind in Form einer „Auswertung
der Elternbefragung in der OGS“ der Anlage zu entnehmen.
Im nun vorliegenden
OGS2020-Rahmenkonzept geht es vor allem um die befähigenden Strukturen, auf
deren Grundlage eine umfangreiche Qualitätsentwicklung der nächsten Jahre
gelingen kann. Die Verzahnung „klassischer“Â
Schulentwicklungsplanung des Schulträgers in Bezug auf die OGS mit Jugendhilfethemen und pädagogischen
Handlungsfeldern ist hierbei leitend.
Ein Hauptaugenmerk
liegt auf der Personalentwicklung.
Hier ist es gelungen, bedarfsgerechte Antworten auf die Weiterentwicklung des
Ganztages mit seiner neuen Rhythmisierung (Erzieher und Erziehrinnen auch am
Vormittag), zunehmend multiprofessionellen Teams (mehr Kommunikation
erforderlich) und organisatorischem, administrativem, qualitativem Mehraufwand
(Koordinatorinnen regeln den Alltag und sind Ansprechpartnerinnen für das
Bildungsnetzwerk und zahlreiche Kooperationspartner) zu finden.
Die im Konzept
skizzierte Erweiterung des personellen Standards für eine OGS-Gruppe kann durch
zusätzliche Erträge (Kapitalisierung von Lehrerstellen, Landesmittel für die
Inklusion und Erhöhung der Elternbeiträge) vollständig finanziert werden.
Zusammen mit der gleichzeitig vorgeschlagenen Erhöhung des VGS Elternbeitrages
entsteht im Gesamtsystem eine Verbesserung von
70.250,-  € zusätzlich über die reine Kostendeckung
hinaus.
Der Zuschussbedarf
pro OGS-Gruppe entwickelte sich bislang wie folgt:
Ergebnis 2009 |
Ergebnis 2010 |
Ergebnis 2011 |
Ergebnis 2012 |
Ergebnis 2013 * |
35.827,31 € |
38.892,32 € |
33.109,59 € |
34.213,50 € |
38.633,84 € |
*Für 2013 liegt bislang nur
ein vorläufiges Ergebnis vor.
Die hier dargestellte Zahlenreihe bildet den
ordentlichen Zuschussbedarf (ordentlicher Aufwand minus ordentliche Erträge)
für den Kostenträger 0301010040 im Produkt OGS Schulbetreuung ab. Sie beinhaltet
neben dem großen Teil der Personalkosten auch eine Reihe von Faktoren, die
nicht in der unmittelbaren Arbeit am Kind anfallen (z.B. Miete für Geräte,
Abschreibungen, Amts-Overheadkosten etc.), aber die Kostenentwicklungen
beeinflussen.
Â
Im beigefügten Konzept wird eine bereinigte
Kostenaufstellung verwandt, die sich auf die Kosten, die durch die unmittelbare
Arbeit am Kind entstehen, bezieht. Dadurch wird eine bessere Vergleichbarkeit
der finanziellen Auswirkungen der Konzeptfortschreibung möglich.
Die hier dargestellten Ergebnisse weisen
über einen 5 Jahreszeitraum eine relative Konstanz auf. Die ablesbaren
Schwankungen in der Ergebnisreihe
resultieren zum einen aus Veränderungen bei Aufwänden (z.B. Tarifsteigerungen,
Einstellung einer Fachberatung, Anschaffung spezieller Kochgeräte, etc.) und
Erträgen (unterschiedliches Elternbeitragsaufkommen, veränderte Landeszuschüsse).
Im OGS2020 Rahmenkonzept wurden neben den
personellen Veränderungen noch weitere wichtige Weichen für die Zukunft
gestellt, die in Kapitel 3 „Zusammenfassung der Maßnahmen“ in einer Übersicht
dargestellt sind. Dies betrifft vor allem:
-
die
quantitative Entwicklung der OGS, mit einer neu gefassten Ãœberbelegungsregelung
und der weiteren Zusicherung eines bedarfsgerechten Ausbaus (gemäß
Ratsbeschluss vom 10.12.2003)
-
die
erneute Festschreibung von Qualitätsstandards für die OGS, die bereits im
ursprünglichen Konzept festgelegt wurden, gleichwohl immer noch zeitgemäß sind
-
mehr
Flexibilität beim Besuch der OGS: Eltern können ihre Kinder bereits um 15:00
Uhr von der OGS abmelden, sofern kein Unterricht betroffen ist (dabei hat die
OGS regelmäßig bis mindestens 16:00 Uhr geöffnet)
-
Regelungen
für die Aufnahme in die OGS
-
Eckpunkte
der internen Kooperation zwischen Erziehenden und Lehrkräften an der Schule
-
die
grundsätzliche Möglichkeit für VGS-Kinder, am Ferienprogramm der OGS
teilzunehmen
Die entwickelten Maßnahmen sind das Ergebnis
der eingangs erwähnten umfassenden Beteiligung der Fachkräfte und Zielgruppen
im Ganztag. Mit Beschluss des vorliegenden Konzeptes wird der Weg frei für eine
weiterführende Qualitätsentwicklung in
den diversen Handlungsfeldern der OGS. Hierzu zählen unter anderem die
Pädagogischen Gruppenangebote (AGs), die individuelle Förderung,  die Gestaltung der Ferienzeit und der Ausbau
von Kooperationen mit den zahlreichen Partnern der Jugendhilfe.
Gez. Birgit
AlkeningsÂ
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja –s.
Mehrkosten Personalaufwand: 188.700 € |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
030101 |
Grundschulen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 ff |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € zusätzlich |
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0301010040 |
OGS (neue Satzung) |
433110 |
Elternbeiträge |
64.750 |
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OGS (Inklusion für Erz.-Std.) |
414100 |
Landesmittel |
70.000 |
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OGS (Kapitalis. Lehrerst.) |
414100 |
Landesmittel |
70.500 |
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OGS (Minderaufwendung) |
501900 |
Honorare |
11.750 |
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0301010050 |
VGS (neue Satzung) |
433110 |
Elternbeiträge |
42.000 |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: Die finanziellen Auswirkungen sind noch
nicht im Haushaltsplanentwurf enthalten. Je nach Beratungsergebnis würde eine
Korrektur über die Änderungsliste zum Haushalt 2015 erfolgen. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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Personelle Auswirkungen
Im Stellenplan enthalten: |
nein |
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I. Anpassungen je Gruppe ab dem 1.8.2015: Personal           Â
bisher                 Â
neu                    Â
Differenz 1 Erzieher/in      28,36 Std./Wo.    28,36 Std./Wo        0 1 Erzieher/in      19,25 Std./Wo.    22,00 Std./Wo      +2,75 Std./Wo 1 Küchenkraft    10,13 Std./Wo.    10,50 Std./Wo.     +0,37 Std./Wo II.
Anpassung
der Arbeitszeit für die einzelnen Koordinatorinnen: Ab dem 01.08.15 erhalten die OGS-Systeme abhängig von der Gruppenzahl ihre angemessenen Arbeitszeiten für Koordinatorinnen. Schulen mit bis zu       4 Gruppen erhalten zusätzlich  5 Std./Wo. künftig insges. 10 Std./Wo mehr als  4 Gruppen erhalten zusätzlich 10 Std./Wo. künftig insges. 15 Std./Wo Deckung der Zusatzaufwendungen Personal s. Finanzielle Auswirkungen. III.
Anpassung
der Stelle der Fachberatung an den Bedarf in den offenen Ganztagsschulen: Zuzüglich 5,75 Std/Wo Personal            bisher                  neu                     Differenz 1 Fachberaterin   19,25 Std./Wo.    25,00 Std./Wo     +5,75 Std./Wo |
|||
Vermerk Personaldezernent Die Mehr-Stellenanteile sind
im Entwurf des Stellenplans 2015 enthalten. gez. Danscheidt |