Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der
Stadt Hilden die Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung für die
Ersatzbeschaffung einer den Belangen des Forstbetriebes genügenden
Forstmaschine in Höhe von 89.419,30 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Produkt 1303 “ Wald- und
Forstwirtschaft“ beim Kostenträger 1303030020 “Holz, Holzverkauf u. forstl.
Nebenerzeugnisse“ in Höhe von 50.000,-- € und Minderausgaben im Produkt 010605
“ Fuhrparkmanagement“
bei der Investition I680900118 in Höhe von 36.025,43 €, sowie der bereits
erfolgten Erstattung des Gemeindeversicherungsverbandes in Höhe von 3.393,87 €
im Produkt 010605.
Erläuterungen und Begründungen:
Die körperlich
schwere und gefährliche Arbeit im Forstbetrieb wird durch den Beitrag einer
zeitgemäßen Forstmaschine erheblich entlastet. Als grundlegendes Handwerkszeug
ist eine solche Maschine wichtiger Baustein eines sicheren und arbeitsergonomisch
einwandfreien Arbeitsplatzes im Stadtwald Hilden. Es liegt in der
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, bestmöglich für die Arbeitssicherheit seiner
Mitarbeiter zu sorgen und diese mit angemessenem Handwerkszeug auszustatten (z.
B. Drehsitz, Ladekran, Ãœberlastabschaltung, Funk etc.).
Forstmaschinen mit
Ladekran und Rückewagen gehören zum Standardwerkzeug in vergleichbaren
kommunalen Forstbetrieben und ermöglichen wirtschaftlicheres und schonenderes Arbeiten.
Die höhere Stückleistung der Maschine bietet die unabhängige Übernahme von Arbeiten,
welche in der Vergangenheit aufgrund mangelnder Technik hauptsächlich durch Unternehmer
ausgeführt wurden. Die Ausführung dieser Arbeiten durch den stadteigenen Forstbetrieb
bedeutet eine Einsparung der Unternehmerleistung von rd. 4.000,-- € pro Jahr.
Weitere Potenziale
zur Einsparung liegen im Wegebau, welcher perspektivisch in der Zusammenarbeit
mit dem Zentralen Bauhof der Stadt eigenständig ausgeführt werden könnte.
Terminliche
Unabhängigkeit, gegenüber der Inanspruchnahme von Unternehmerleistungen, ermöglicht
den gezielten Maschineneinsatz zu idealen Witterungsbedingungen und trägt damit
entscheidend zur Boden- und Wegeschonung des Waldes bei. Somit wird den
Belangen von Erholungsnutzung, Naturhaushalt und Waldpflege besser Rechnung
getragen als es einem Privatunternehmer möglich ist.
Die prognostizierte
Zunahme von Starkwindereignissen wie z.B. „Ela“ verlangt zur sicheren und
schnellen Sturmholzaufarbeitung die Anwendung von krangestützten
Arbeitsverfahren. Nach „Ela“ war der Stadtwald Hilden mit seiner bisherigen
maschinellen Ausstattung kaum in der Lage, schnell und sicher die Sturmschäden
im Wald zu beseitigen. Eine Unterstützung von Feuerwehr und Rettungskräften
(vgl. Bsp.: Stadtforst Düsseldorf) war bislang nicht möglich; eine Forstmaschine
mit Ladekran kann in Zukunft erheblich zur schnellen Beseitigung von
Sturmschäden im innerstädtischen Raum beitragen.
Der jetzige Forstschlepper ME-2751 ist nach einem Unfall Ende September 2014 nicht mehr reparabel. Lt. Gutachten besteht ein wirtschaftlicher Totalschaden.
Die ohnehin für 2014 vorgesehene Ersatzbeschaffung des Forstschleppers unterliegt nunmehr einer
höheren Priorität, da der Bereich Forst kein entsprechendes Fahrzeug mehr hat.
Für die Ersatzbeschaffung sind in 2014 im Haushaltsplan 189.600,-- € veranschlagt (I680900121).
Mittlerweile liegen Ergebnisse vor, nach denen eine den Ansprüchen im Forstbereich genügende Maschine nicht zu diesem Betrag beschafft werden kann.
Es liegt ein Angebot
über eine gebrauchte Forstarbeitsmaschine vor, welches sich auf 279.019,30 €
inkl. 19% MwSt. beläuft. Die gleiche Maschine kostet neu 326.619,330 € inkl.
MwSt. Das Fachamt favorisiert die günstigere gebrauchte Ausführung, liegt damit
aber immer noch 89.419,30 € über dem geplanten Ansatz.
Bei Vorlage einer
Anschaffungsrechnung beim Gemeindeversicherungsverband wird dieser noch
1.836,13 € inkl. MwSt. überweisen (Restbetrag zum Restwert des kaputten
Schleppers).
Aktuell liegt ein
Kaufangebot für den kaputten Schlepper in Höhe von 5.800,-- € vor. In
Unkenntnis über die Angebotsbindung des potentiellen Käufers, wurde der Betrag
nicht als Deckungsvorschlag berücksichtigt.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
010605 |
Fuhrparkmanagement |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I680900121 |
EB Forstschlepper, ME-2751 |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0106059020 |
Vorkostentr. Kfz-Unterhaltung |
075002 |
Zugänge Fahrzeuge |
189.600,-- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0106059020 |
Vorkostentr.
Kfz-Unterhaltung |
075002 |
Zugänge Fahrzeuge |
89.419,30 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1303030020 |
Holz, Holzverkauf u. forstl. Nebenerzeugnisse |
442101 |
Einnahmen Holz usw. |
50.000,-- |
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0106059020 (I680900118) |
Vorkostentr.
Kfz-Unterhaltung |
075002 |
Zugänge Fahrzeuge (EB Löschfahrzeug 16/12, ME-2964) |
36.025,43 |
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0106059020 |
Vorkostentr.
Kfz-Unterhaltung |
448800 |
Erstattungen von übrigen Bereichen |
3.393,87 |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein            Â
X |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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