Betreff
Üpl. Mittelbereitstellung Ersatzbeschaffung Forstschlepper
Vorlage
WP 14-20 SV 68/008
Aktenzeichen
IV/68-03-02-07/ EB 2751-Rüh
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Hilden die Bereitstellung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Ersatzbeschaffung einer den Belangen des Forstbetriebes genügenden Forstmaschine in Höhe von 89.419,30 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen im Produkt 1303 “ Wald- und Forstwirtschaft“ beim Kostenträger 1303030020 “Holz, Holzverkauf u. forstl. Nebenerzeugnisse“ in Höhe von 50.000,-- € und Minderausgaben im Produkt 010605 “ Fuhrparkmanagement“ bei der Investition I680900118 in Höhe von 36.025,43 €, sowie der bereits erfolgten Erstattung des Gemeindeversicherungsverbandes in Höhe von 3.393,87 € im Produkt 010605.

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

 

Die körperlich schwere und gefährliche Arbeit im Forstbetrieb wird durch den Beitrag einer zeitgemäßen Forstmaschine erheblich entlastet. Als grundlegendes Handwerkszeug ist eine solche Maschine wichtiger Baustein eines sicheren und arbeitsergonomisch einwandfreien Arbeitsplatzes im Stadtwald Hilden. Es liegt in der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, bestmöglich für die Arbeitssicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen und diese mit angemessenem Handwerkszeug auszustatten (z. B. Drehsitz, Ladekran, Überlastabschaltung, Funk etc.).

 

Forstmaschinen mit Ladekran und Rückewagen gehören zum Standardwerkzeug in vergleichbaren kommunalen Forstbetrieben und ermöglichen wirtschaftlicheres und schonenderes Arbeiten. Die höhere Stückleistung der Maschine bietet die unabhängige Übernahme von Arbeiten, welche in der Vergangenheit aufgrund mangelnder Technik hauptsächlich durch Unternehmer ausgeführt wurden. Die Ausführung dieser Arbeiten durch den stadteigenen Forstbetrieb bedeutet eine Einsparung der Unternehmerleistung von rd. 4.000,-- € pro Jahr.

 

Weitere Potenziale zur Einsparung liegen im Wegebau, welcher perspektivisch in der Zusammenarbeit mit dem Zentralen Bauhof der Stadt eigenständig ausgeführt werden könnte.

 

Terminliche Unabhängigkeit, gegenüber der Inanspruchnahme von Unternehmerleistungen, ermöglicht den gezielten Maschineneinsatz zu idealen Witterungsbedingungen und trägt damit entscheidend zur Boden- und Wegeschonung des Waldes bei. Somit wird den Belangen von Erholungsnutzung, Naturhaushalt und Waldpflege besser Rechnung getragen als es einem Privatunternehmer möglich ist.

 

Die prognostizierte Zunahme von Starkwindereignissen wie z.B. „Ela“ verlangt zur sicheren und schnellen Sturmholzaufarbeitung die Anwendung von krangestützten Arbeitsverfahren. Nach „Ela“ war der Stadtwald Hilden mit seiner bisherigen maschinellen Ausstattung kaum in der Lage, schnell und sicher die Sturmschäden im Wald zu beseitigen. Eine Unterstützung von Feuerwehr und Rettungskräften (vgl. Bsp.: Stadtforst Düsseldorf) war bislang nicht möglich; eine Forstmaschine mit Ladekran kann in Zukunft erheblich zur schnellen Beseitigung von Sturmschäden im innerstädtischen Raum beitragen.

 

 

Der jetzige Forstschlepper ME-2751 ist nach einem Unfall Ende September 2014 nicht mehr reparabel. Lt. Gutachten besteht ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Die ohnehin für 2014 vorgesehene Ersatzbeschaffung des Forstschleppers unterliegt nunmehr einer

höheren Priorität, da der Bereich Forst kein entsprechendes Fahrzeug mehr hat.

 

Für die Ersatzbeschaffung sind in 2014 im Haushaltsplan 189.600,-- € veranschlagt (I680900121).

Mittlerweile liegen Ergebnisse vor, nach denen eine den Ansprüchen im Forstbereich genügende Maschine nicht zu diesem Betrag beschafft werden kann.

 

Es liegt ein Angebot über eine gebrauchte Forstarbeitsmaschine vor, welches sich auf 279.019,30 € inkl. 19% MwSt. beläuft. Die gleiche Maschine kostet neu 326.619,330 € inkl. MwSt. Das Fachamt favorisiert die günstigere gebrauchte Ausführung, liegt damit aber immer noch 89.419,30 € über dem geplanten Ansatz.

 

Bei Vorlage einer Anschaffungsrechnung beim Gemeindeversicherungsverband wird dieser noch 1.836,13 € inkl. MwSt. überweisen (Restbetrag zum Restwert des kaputten Schleppers).

Aktuell liegt ein Kaufangebot für den kaputten Schlepper in Höhe von 5.800,-- € vor. In Unkenntnis über die Angebotsbindung des potentiellen Käufers, wurde der Betrag nicht als Deckungsvorschlag berücksichtigt.

 

 

Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

010605

Fuhrparkmanagement

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I680900121

EB Forstschlepper, ME-2751

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0106059020

Vorkostentr. Kfz-Unterhaltung

075002

Zugänge Fahrzeuge

189.600,--

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0106059020

Vorkostentr. Kfz-Unterhaltung

075002

Zugänge Fahrzeuge

89.419,30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1303030020

Holz, Holzverkauf u. forstl. Nebenerzeugnisse

442101

Einnahmen Holz usw.

50.000,--

0106059020

 

(I680900118)

Vorkostentr. Kfz-Unterhaltung

075002

Zugänge Fahrzeuge (EB Löschfahrzeug 16/12, ME-2964)

36.025,43

0106059020

Vorkostentr. Kfz-Unterhaltung

448800

Erstattungen von übrigen Bereichen

3.393,87

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

             X

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete