Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss nimmt den Zwischenbericht der AWO zur Entwicklung der Taschengeldbörse seit dem 01.06.2014 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Beschluss vom 25.11.2013 hat sich der Sozialausschuss, WP 09-14 SV 50/103, für die Durchführung des Projektes Taschengeldbörse ab 2014 auf Grundlage des vorgelegten Konzeptes in Kooperation mit dem Seniorenbeirat und Jugendparlament ausgesprochen. Der AWO wird ein Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro zur Durchführung der Aufgabe durch das Amt für Soziales und Integration gewährt.
Seit dem 01.06.2014 werden im Rahmen der Taschengeldbörse Haushalte und Jugendliche zusammen geführt. Ziel soll die Durchführung gelegentlicher Dienstleistungen durch die Jugendlichen gegen ein geringes Taschengeld sein, gleichzeitig soll das gegenseitige Verständnis der Generationen füreinander gestärkt werden.
Ein Mitarbeiter der AWO koordiniert Nachfrage und Angebot und steht als Gesprächspartner zur Verfügung, bisher wurde mit 58 Jugendlichen und 47 Haushalten gesprochen. Die Einzelheiten können dem Bericht entnommen werden.Â
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
050101 |
Seniorenarbeit |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0501011000 |
Seniorenarbeit |
531830 |
Zuschüsse
Altenbegegnungsstätten |
3.000,-- |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
31.05.2017 |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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