Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport nimmt den Bericht über die Pflege der Sportplatzanlagen im
Jahr 2014 zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Erläuterungen und Begründungen:
Alle Hildener Sportplatzanlagen, ausgenommen die
Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von Hildener Sportvereinen betreut und
gepflegt. Die ersten Verträge wurden im Jahre 1983 unterschrieben. Zum 1.
Januar 2009 wurden sämtliche Verträge überarbeitet und neu unterschrieben.
Seither liegen den betreuenden Vereinen aktualisierte Pflegeanleitungen und
ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und optimalen Pflege der
Sportplatzanlagen vor. Bei der Begehung der Anlagen sind die benannten
Pflegeanleitungen sowie Leistungsbeschreibungen Grundlage zur Überprüfung des
Pflegezustandes der Sportplätze. Die Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:
Sportanlage                                              Betreuender
Verein
1. Sportplatz Hoffeldstraße                          VfB 03 Hilden
2. Sportplatz Furtwänglerstraße                   SV Hilden Nord
3. Sportplatz Kalstert                                    SV Hilden Ost
4. Sportplatz Schützenstraße                       AC Italia Hilden Süd
5. Sportplatz Weidenweg                             Sp.-Vg. Hilden 05/06
6. Bezirkssportanlage Am Bandsbusch       Stadt Hilden
Seit Beginn der Übertragung der Pflege wurden regelmäßige
Prüfungen der Sportplätze durchgeführt. Festgestellte Pflege- und Sachmängel
wurden entweder von Seiten des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2007 wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich
einen Bericht über den Pflegezustand der Sportplätze vorlegt.
Aufgrund des Beschlusses wurde das Verfahren in
Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und ab 2008 neu strukturiert und optimiert.
Folgendes wurde festgelegt:
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In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für
Jugend, Schule und Sport - federführend.
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Bei der Begehung der Sportanlagen incl.
Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66
(Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der Stadtsportverband
Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein sachverständiger
Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.
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Die Begehungen finden jährlich statt.
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Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-,
Betreuungs- und Pflegeverträge incl. der Leistungsverzeichnisse.
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Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden
protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.
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Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll
die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen
Zeitraum zu beheben.
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Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der
Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.
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Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die
der Prüfung und Behebung der aufgezeigten Mängel dienen. Auch hier werden
vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch
Bildmaterial dokumentiert.
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Im Ausschuss für Schule und Sport berichtet die
Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus
resultierende Maßnahmen.
Sportplatz- Umkleidebegehungen 2014:
Die Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen
der Umkleidegebäude wurden im Oktober 2014 durchgeführt.
Die Sportplatzanlagen (inkl. Bezirkssportanlage)
sowie die Umkleidegebäude waren bei der Begehung im September in einem
allgemein guten bis sehr guten Pflegezustand. Alle Vereine begleiteten die
Begehungen mit vertretenden Personen. Kleinere Mängel wurden angezeigt und
sind, durch Prüfungen dokumentiert, behoben. Erforderliche Nachbegehungen
aufgrund größerer Mängel haben bereits stattgefunden. Dabei wurde festgestellt,
dass die beanstandeten Mängel behoben wurden.
Fazit:
Die systematische Kontrolle der Hildener
Sportanlagen führt erwartungsgemäß dazu, dass sich die Sportplatzanlagen in
einem gepflegten Zustand befinden und auf lange Zeit befinden werden. Die
Verwaltung hat die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv
festzuhalten und die Verantwortlichen frühzeitig zur Behebung aufzufordern.
Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern.
Die Kontrollen beziehen sich ausschließlich darauf,
ob die Anlagen entsprechend gepflegt werden und die Vereine ihre vertraglichen
Verpflichtungen einhalten.
gez. Birgit Alkenings