Betreff
Bericht zur Pflege der Sportplatzanlagen im Jahr 2014
Vorlage
WP 14-20 SV 51/034
Aktenzeichen
III-51 le
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt den Bericht über die Pflege der Sportplatzanlagen im Jahr 2014 zur Kenntnis.

 



Erläuterungen und Begründungen:

 

Erläuterungen und Begründungen:

Alle Hildener Sportplatzanlagen, ausgenommen die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch, werden von Hildener Sportvereinen betreut und gepflegt. Die ersten Verträge wurden im Jahre 1983 unterschrieben. Zum 1. Januar 2009 wurden sämtliche Verträge überarbeitet und neu unterschrieben. Seither liegen den betreuenden Vereinen aktualisierte Pflegeanleitungen und ausführliche Leistungsbeschreibungen zur Unterhaltung und optimalen Pflege der Sportplatzanlagen vor. Bei der Begehung der Anlagen sind die benannten Pflegeanleitungen sowie Leistungsbeschreibungen Grundlage zur Überprüfung des Pflegezustandes der Sportplätze. Die Sportaußenanlagen werden wie folgt betreut:

 

Sportanlage                                                 Betreuender Verein

 

1. Sportplatz Hoffeldstraße                           VfB 03 Hilden

2. Sportplatz Furtwänglerstraße                    SV Hilden Nord

3. Sportplatz Kalstert                                     SV Hilden Ost

4. Sportplatz Schützenstraße                        AC Italia Hilden Süd

5. Sportplatz Weidenweg                              Sp.-Vg. Hilden 05/06

6. Bezirkssportanlage Am Bandsbusch        Stadt Hilden

 

Seit Beginn der Übertragung der Pflege wurden regelmäßige Prüfungen der Sportplätze durchgeführt. Festgestellte Pflege- und Sachmängel wurden entweder von Seiten des Vereins oder der Stadt behoben. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2007 wurde beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über den Pflegezustand der Sportplätze vorlegt.

 

Aufgrund des Beschlusses wurde das Verfahren in Abstimmung mit allen zuständigen
Fachämtern umfassend geprüft und ab 2008 neu strukturiert und optimiert.

 

Folgendes wurde festgelegt:

 

-       In allen Maßnahmen ist das Sportbüro - Amt für Jugend, Schule und Sport - federführend.

-       Bei der Begehung der Sportanlagen incl. Außenumkleiden werden die Ämter I/26 (Amt für Gebäudewirtschaft), IV/66 (Tiefbau- und Grünflächenamt), IV/68 (Zentraler Bauhof) sowie der Stadtsportverband Hilden beteiligt. Für Sicherheitsfragen wird nach Bedarf ein sachverständiger Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung hinzugezogen.

-       Die Begehungen finden jährlich statt.

-       Prüfgrundlage sind die aktuellen Nutzungs-, Betreuungs- und Pflegeverträge incl. der Leistungsverzeichnisse.

-       Vorhandene Mängel und Pflegerückstände werden protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.

-       Die Vereine erhalten per Anschreiben und Protokoll die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände in einem angemessenen Zeitraum zu beheben.

-       Die Stadt Hilden erklärt sich bereit, bei der Behebung der Mängel beratend mitzuwirken.

-       Bei Bedarf werden Nachbegehungen durchgeführt, die der Prüfung und Behebung der aufgezeigten Mängel dienen. Auch hier werden vorhandene Mängel und Pflegerückstände protokolliert und nach Bedarf durch Bildmaterial dokumentiert.

-       Im Ausschuss für Schule und Sport berichtet die Verwaltung (Sportbüro) über die durchgeführten Begehungen und daraus resultierende Maßnahmen.

 

Sportplatz- Umkleidebegehungen 2014:

 

Die Sportplatzbegehungen sowie die Überprüfungen der Umkleidegebäude wurden im Oktober 2014 durchgeführt.

 

Die Sportplatzanlagen (inkl. Bezirkssportanlage) sowie die Umkleidegebäude waren bei der Begehung im September in einem allgemein guten bis sehr guten Pflegezustand. Alle Vereine begleiteten die Begehungen mit vertretenden Personen. Kleinere Mängel wurden angezeigt und sind, durch Prüfungen dokumentiert, behoben. Erforderliche Nachbegehungen aufgrund größerer Mängel haben bereits stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass die beanstandeten Mängel behoben wurden.

 

Fazit:

 

Die systematische Kontrolle der Hildener Sportanlagen führt erwartungsgemäß dazu, dass sich die Sportplatzanlagen in einem gepflegten Zustand befinden und auf lange Zeit befinden werden. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, vorhandene Mängel und Pflegerückstände objektiv festzuhalten und die Verantwortlichen frühzeitig zur Behebung aufzufordern. Darüber hinaus kommt es zu konstruktiven Gesprächen mit den Vereinsvertretern.

Die Kontrollen beziehen sich ausschließlich darauf, ob die Anlagen entsprechend gepflegt werden und die Vereine ihre vertraglichen Verpflichtungen einhalten.

 

gez. Birgit Alkenings