hier: Unterrichtung des Rates nach § 29 GemHVO über Kostenerhöhung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die Kostenerhöhung
in Höhe von 100.000,- € bei der Sanierung der Regenwasserkanäle in der
Gluckstraße ( I661100161 ) zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung der
Mittel für das Haushaltsjahr 2015.
                      Â
bisher
bereitgestellt   (Ansatz 2012) -           55.000,00 €  (Planung
u.Planungsvorbereit.)
                                  (Ansatz 2013) -          300.000,00
€  Â
                                  (Ansatz 2014) -          250.000,00
€
angemeldet               Ansatz 2015   -          100.000,00
€
Die zusätzlichen
Mittel in Höhe von 100.000,00 € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2015 bereitgestellt.
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.2.2013 wurde mit
Sitzungsvorlage
Nr. 66/127 die Sanierung des Regenwasserkanals
in der Gluckstraße mit der Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO beschlossen.
Vom Tiefbau- und Grünflächenamt wurden
damals folgende Kosten ermittelt, die Grundlage der Beschlussfassung waren:
          Â
Ansatz 2012   -           55.000,00 €  (Planung
u.Planungsvorbereit.)
Ansatz 2013Â Â Â -Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 300.000,00
€  (Baukosten)Â
Ansatz 2014Â Â Â -Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 250.000,00
€  (Baukosten)
Summe Baukosten:              550.000,00 €
Summe
Gesamtkosten:       605.000,00 €
In den zurückliegenden 13-Jahren konnten alle
auf der Basis von § 14 GemHVO – Unterlagen beschlossenen Kanalbauprojekte
innerhalb des gesetzten Kostenrahmens abgeschlossen werden.
Bei dem o.a. Projekt ist dies
bedauerlicherweise nicht der Fall. Für eine Realisierung der noch nicht
beauftragten Baumaßnahme ist eine Erhöhung des Kostenrahmens erforderlich.
Einsparmöglichkeiten sind nicht vorhanden, da
das technisch erforderliche Bauprogramm nicht reduziert werden kann.
In der Anlage ist zur Information die
damalige Beschluss-SV beigefügt.
Daraus ergibt sich auch, dass auf die
Projektdurchführung nicht verzichtet werden kann. Sie ist notwendige
Voraussetzung zur Erlangung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Regenwassereinleitung
in den Biesenbach.
Die Kostenerhöhung beträgt 100.000,00 €
Sie wird nachfolgend erläutert:
Die Sanierungsmaßnahme wurde im März 2014
ausgeschrieben. Das günstigste Angebot lag mit 610.000,00 € (zweitgünstigster Anbieter 635.000,00 €) über
den veranschlagten Kosten in Höhe von 550.000.00 €. Die Ausschreibung wurde
daraufhin wegen Ãœberschreitung des Kostenrahmens aufgehoben. Eine neue
Ausschreibung ist bisher nicht erfolgt.
Der Vergleich der angebotenen Einheitspreise
mit den veranschlagten Einheitspreisen ergab eine signifikante Diskrepanz
allein bei den Rohrverlegungsarbeiten in Höhe von ca. 180.000,- €. Hier sind
wohl die Marktpreise im Vergleich zu den letzten Ausschreibungen erheblich
angestiegen.Â
Unter Berücksichtigung des günstigsten
Angebotes, der ursprünglichen Kostenberechnung und der Straßenbaukosten ergeben
sich daraus zunächst nur Mehrkosten in Höhe von 60.000,- €.
Im weiteren Verlauf der Ausführungsplanung
hat sich ergeben, dass im Bereich der Richard-Wagner-Straße noch
Versorgungsleitungen der Stadtwerke umgelegt werden müssen. Hieraus ergeben
sich gemäß Konzessionsvertrag anteilige Kosten in Höhe von ca. 10.000,- € .
Außerdem wurde von der Kreisdeponie
mitgeteilt, dass sich die Deponiekosten für PAK-belastetes Material erhöhen,
was Mehrkosten in Höhe von 20.000,- € verursacht.
Geht man davon aus, dass bei einer erneuten
Ausschreibung nicht unbedingt die o.g. günstigste Angebotssumme wieder
eingereicht wird, werden hier nochmals 10.000,-Â
Mehrkosten berücksichtigt.
In der Summe ergibt sich daraus also die
beantragte Kostenerhöhung von 100.000,-
€
Erfahrungsgemäß sind bei einer Ausschreibung,
die zu Anfang eines Jahres veröffentlicht wirdÂ
aus Gründen eines verstärkten Wettbewerbs günstigere Preise zu erzielen.
Deshalb schlägt die Verwaltung vor die
zusätzlichen Mittel schon im Vorgriff auf den Haushalt im Januar 2015
bereitzustellen.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
110302 |
Stadtentwässerung |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
I661100161 |
RWK-San.
Gluckstraße |
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Haushaltsjahr: |
2012 - 2014 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die
Mittel stehen in folgender Höhe im Haushaltsplan 2014 zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ |
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1103020010 |
Abwassernetz |
785200 |
Auszahl. für
Tiefbaumaßn. |
605.000,00 |
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davon |
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2012 |
55.000,00 |
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2013 |
300.000,00 |
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2014 |
250.000,00 |
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1103020010 |
Abwassernetz |
471100 |
Aktivierte Eigenleistungen |
22.000,00 |
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Mehrbedarf
in der Mittelanmeldung für 2015 berücksichtigt: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ |
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1103020010 |
Abwassernetz |
785200 |
Ausz. für
Tiefbaumaßn. |
100.000,00 |
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davon |
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2015 |
100.000,00 |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag
€ |
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1103020010 |
Abwassernetz |
432300 |
Benutzungs-gebühren Stadtentwässerung |
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Stehen
für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes
oder der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung
Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Nach
Fertigstellung Refinanzierung durch Kanalbenutzungsgebühren. |
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Vermerk
Kämmerer: Die
zusätzlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015, der am 17. Dezember eingebracht wird,
enthalten. Gesehen
Klausgrete |
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