Betreff
RW-Kanalsanierung Gluckstraße
hier: Unterrichtung des Rates nach § 29 GemHVO über Kostenerhöhung
Vorlage
WP 14-20 SV 66/016
Aktenzeichen
IV/66-dr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die Kostenerhöhung in Höhe von 100.000,- € bei der Sanierung der Regenwasserkanäle in der Gluckstraße ( I661100161 ) zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung der Mittel für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

                       

bisher bereitgestellt    (Ansatz 2012) -             55.000,00 €   (Planung u.Planungsvorbereit.)

                                   (Ansatz 2013) -           300.000,00 €    

                                   (Ansatz 2014) -           250.000,00 €

 

angemeldet                Ansatz 2015    -           100.000,00 €

 

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 100.000,00 € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2015 bereitgestellt.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.2.2013 wurde mit Sitzungsvorlage

Nr. 66/127 die Sanierung des Regenwasserkanals in der Gluckstraße mit der Vorlage der Unterlagen nach § 14 GemHVO beschlossen.

Vom Tiefbau- und Grünflächenamt wurden damals folgende Kosten ermittelt, die Grundlage der Beschlussfassung waren:

           

Ansatz 2012    -             55.000,00 €   (Planung u.Planungsvorbereit.)

Ansatz 2013    -           300.000,00 €   (Baukosten) 

Ansatz 2014    -           250.000,00 €   (Baukosten)

 

Summe Baukosten:               550.000,00 €

Summe Gesamtkosten:        605.000,00 €

 

 

In den zurückliegenden 13-Jahren konnten alle auf der Basis von § 14 GemHVO – Unterlagen beschlossenen Kanalbauprojekte innerhalb des gesetzten Kostenrahmens abgeschlossen werden.

Bei dem o.a. Projekt ist dies bedauerlicherweise nicht der Fall. Für eine Realisierung der noch nicht beauftragten Baumaßnahme ist eine Erhöhung des Kostenrahmens erforderlich.

Einsparmöglichkeiten sind nicht vorhanden, da das technisch erforderliche Bauprogramm nicht reduziert werden kann.

In der Anlage ist zur Information die damalige Beschluss-SV beigefügt.

Daraus ergibt sich auch, dass auf die Projektdurchführung nicht verzichtet werden kann. Sie ist notwendige Voraussetzung zur Erlangung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Regenwassereinleitung in den Biesenbach.

 

Die Kostenerhöhung beträgt 100.000,00 €

 

Sie wird nachfolgend erläutert:

Die Sanierungsmaßnahme wurde im März 2014 ausgeschrieben. Das günstigste Angebot lag mit 610.000,00 €  (zweitgünstigster Anbieter 635.000,00 €) über den veranschlagten Kosten in Höhe von 550.000.00 €. Die Ausschreibung wurde daraufhin wegen Überschreitung des Kostenrahmens aufgehoben. Eine neue Ausschreibung ist bisher nicht erfolgt.

Der Vergleich der angebotenen Einheitspreise mit den veranschlagten Einheitspreisen ergab eine signifikante Diskrepanz allein bei den Rohrverlegungsarbeiten in Höhe von ca. 180.000,- €. Hier sind wohl die Marktpreise im Vergleich zu den letzten Ausschreibungen erheblich angestiegen. 

 

Unter Berücksichtigung des günstigsten Angebotes, der ursprünglichen Kostenberechnung und der Straßenbaukosten ergeben sich daraus zunächst nur Mehrkosten in Höhe von 60.000,- €.

 

Im weiteren Verlauf der Ausführungsplanung hat sich ergeben, dass im Bereich der Richard-Wagner-Straße noch Versorgungsleitungen der Stadtwerke umgelegt werden müssen. Hieraus ergeben sich gemäß Konzessionsvertrag anteilige Kosten in Höhe von ca. 10.000,- € .

 

Außerdem wurde von der Kreisdeponie mitgeteilt, dass sich die Deponiekosten für PAK-belastetes Material erhöhen, was Mehrkosten in Höhe von 20.000,- € verursacht.

 

Geht man davon aus, dass bei einer erneuten Ausschreibung nicht unbedingt die o.g. günstigste Angebotssumme wieder eingereicht wird, werden hier nochmals 10.000,-  Mehrkosten berücksichtigt.

 

In der Summe ergibt sich daraus also die beantragte Kostenerhöhung von 100.000,- €

 

 

 

 

 

Erfahrungsgemäß sind bei einer Ausschreibung, die zu Anfang eines Jahres veröffentlicht wird  aus Gründen eines verstärkten Wettbewerbs günstigere Preise zu erzielen.

Deshalb schlägt die Verwaltung vor die zusätzlichen Mittel schon im Vorgriff auf den Haushalt im Januar 2015 bereitzustellen.

 

 

Birgit Alkenings

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

110302

Stadtentwässerung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661100161

RWK-San. Gluckstraße

Haushaltsjahr:

2012 - 2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe im Haushaltsplan 2014 zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

785200

Auszahl. für Tiefbaumaßn.

605.000,00

davon

 

 

2012

55.000,00

 

 

 

2013

300.000,00

 

 

 

2014

250.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1103020010

Abwassernetz

471100

Aktivierte Eigenleistungen

22.000,00

Mehrbedarf in der Mittelanmeldung für 2015 berücksichtigt:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

785200

Ausz. für Tiefbaumaßn.

100.000,00

davon

 

 

2015

100.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

Abwassernetz

432300

Benutzungs-gebühren Stadtentwässerung

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Nach Fertigstellung Refinanzierung durch Kanalbenutzungsgebühren.

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

Die zusätzlichen Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015, der am 17. Dezember eingebracht wird, enthalten.

 

Gesehen Klausgrete