- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -
Beschlussvorschlag:
„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“
Erläuterungen und Begründungen:
Mit Schreiben vom 03.04.2009 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag gestellt, dass die Stadt Hilden noch in diesem Jahr eine Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach der Grundschule Kalstert installiert. Der Antrag ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Zur Begründung wird ausgeführt, dass im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2009 beschlossen wurde, jährlich eine Fotovoltaikanlage auf städtischen Gebäuden zu installieren. Da dies auf dem Dach des Helmholtz-Gymnasiums wegen anderer Arbeiten noch nicht möglich sei, sollte zunächst das Dach der Grundschule Kalstert in Betracht gezogen werden.
Es ist richtig, dass das zur Sanierung anstehende Flachdach der Grundschule Kalstert mit einem sog. Schrägdach versehen wurde, um letztlich auch die in Südrichtung geneigte Dachfläche mit einer Foltovoltaikanlage bestücken zu können. Zur Vermeidung höherer eigener Investitionsbeträge und des ansonsten entstehenden „Betreiberrisikos“ war zunächst die Verpachtung der Dachfläche an einen Investor vorgesehen. Diese Verpachtung wurde allerdings bislang nicht realisiert. Die Erörterungen mit den damals interessierten Investoren waren schon sehr weit fortgeschritten, auch der entsprechende Vertragsentwurf war bereits gefertigt. Auf diesen übersandten Entwurf konnte jedoch keinerlei Reaktion verzeichnet werden. Der die Investoren vertretende Steuerberater hatte auf mehrfache Anfragen seitens des Amtes für Gebäudewirtschaft auch immer wieder das fortbestehende Interesse seiner Klienten bekundet. Das Problem war allerdings, dass auf dieses fernmündlich dargestellte Interesse niemals entsprechende Handlungen folgten. Aus diesem Grunde hat die Verwaltung den Kontakt nicht weiter gepflegt, die grundsätzliche Absicht jedoch nicht verworfen.
Es war daher für das Jahr 2009 beabsichtigt, die Nutzung des Daches der GGS Kalstert über ein öffentliches Verfahren anzubieten. Der damals erstellte Vertragsentwurf muss zuvor allerdings noch auf Übereinstimmung mit der Novelle des EEG 2009 überprüft werden.
Der nunmehr vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt auf eine Erstellung der Anlage durch die Stadt Hilden selbst ab. Dies würde die Veranschlagung und Finanzierung entsprechender Haushaltsmittel erforderlich machen. Nach einer ersten groben Kostenschätzung ist mit Erstellungskosten für die Anlage von rd. 250.000 € zu rechnen. Für die Erstellung entsprechender § 14-Unterlagen einschl. der erforderlichen Kostenberechnungen wären vorab Haushaltsmittel von 7.500 € bereit zu stellen.
Zu bedenken ist aber, dass die Stadt Hilden als Betreiber einer Fotovoltaikanlage mangels Steuerpflicht in diesem Bereich die entstehenden Betriebsausgaben (z.B. Abschreibungen, lfd. Aufwendungen) nicht steuerlich geltend machen kann. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlage könnte somit auch über die gesamte Lebensdauer nicht dargestellt werden.
Nach Alledem favorisiert die Verwaltung das Verfahren einer Verpachtung, nicht zuletzt auch, um das Betreiberrisiko nicht selbst tragen zu müssen.
gez. Günter Scheib
Finanzielle Auswirkungen
Produktnummer |
011303 |
Bezeichnung |
Investitionen |
Investitions-Nr.: |
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Mittel stehen zur Verfügung: |
Nein |
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Haushaltsjahr: |
2009 |
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Der Mehrbedarf besteht für folgendes Produkt:
Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
Es
handelt sich um einen Schätzbetrag, keine Kostenermittlung |
2609057400 |
0113030010 |
096002 |
~ 250.000 € |
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Die Deckung ist durch folgendes Produkt
gewährleistet: |
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Kostenstelle |
Kostenträger |
Konto |
Betrag € |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer: |