Betreff
Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Errichtung einer Unterflur-Altglascontaineranlage
Vorlage
WP 14-20 SV 68/007
Aktenzeichen
IV/68
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der Stadt Hilden die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Errichtung einer Unterflur-Altglascontaineranlage an der Straße Am Kronengarten Produkt 110202 „Abfallwirtschaft“ in Höhe von 37.000 Euro.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 110302 „Stadtentwässerung“.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Am 11.09.2014 hat ein Gespräch über die vorzeitige Auflösung des Nutzungsvertrags bezüglich des Parkplatzes hinter Deichmann, H&M und C&A an der Straße Am Kronengarten zwischen der Stadtverwaltung und dem Grundstückseigentümer stattgefunden.

 

Hierbei hat sich der Grundstückseigentümer bereit erklärt, eine Teilfläche seines Grundstücks an der Straße Am Kronengarten der Stadt Hilden für 20 Jahre (mit Verlängerungsoption) zur Verfügung zu stellen, damit die Stadt dort eine Unterflur-Altglascontaineranlage errichten und betreiben kann. Dies wurde vertraglich vereinbart.

 

Der aktuelle Standort der Glascontainer an der Straße Am Kronengarten Ecke Heiligenstraße muss wegen einer Baumaßnahme leider aufgegeben werden. Dieser innenstädtische Standort wird rege genutzt und ein Ersatzstandort im unmittelbaren Umfeld ist nicht vorhanden.

 

 

Zur grundsätzlichen Standortplanung bei Depot-Glascontainerstandorten:

 

(Übersichtskarte der Glascontainerstandplätze aus dem Geoportal der Stadt Hilden)

 

 

 

 

Ziel ist ein flächendeckendes Netz von Depot-Containern im Stadtgebiet, um pro Standort ca. 600 Einwohner anzuschließen. Dies ist eine notwendige abfallwirtschaftliche Maßnahme, damit Altglas zu einem hohen Prozentsatz erfasst und verwertet werden kann.

 

Dabei wird zunächst eine Grobpositionierung zugrunde gelegt, die davon ausgeht, ein fußläufiges Umfeld von 200 - 300 m abzudecken.  Des Weiteren wird auf eine Feinpositionierung geachtet, die folgende Punkte berücksichtigen muss:

 

Einzugsgebiet              (gute Erreichbarkeit, bürgernahe Positionierung, zentrale Einrichtungen)

Verkehrssicherheit         (Verkehrs- und Sichtbehinderungen an Kreuzungen, Parkmöglichkeiten)

Abfuhrlogistik               (Abmessungen des Sammelfahrzeuges, Kranreichweite, Höhe, Standfläche)

Verfügbarkeit ö. Fläche (es sind öffentliche Flächen zu wählen, Parkstreifen, breite Bürgersteige, etc.)

Standfestigkeit             (befestigte Flächen, Wasserabfluss, Wintertauglichkeit)

Schutz der Umgebung  (Baumkronen, Baumscheiben, Kanalschächte, Kur- und Klinikbereiche)

Planungsvorgaben        (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Denkmalschutz, Containernetzplanung)

Schutz vor Lärm           (Lärmgeminderte Altglascontainer, Mindestabstände nach VDI 2058 – min. 12m)

 

Es gilt der Grundsatz, dass Depotcontainer dort aufgestellt werden, wo die Wertstoffe anfallen - also in und nicht am Rande oder außerhalb von Wohngebieten.

 

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) schreibt grundsätzlich eine Nachtruhe von 22.00 - 6.00 Uhr vor. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung aus dem Jahr 2002 ist darüber hinaus in Wohngebieten die Inbetriebnahme von Geräten und Maschinen zur Verwendung im Freien (auch Geräte der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) nur werktags (incl. samstags) zwischen 7.00 und 20.00 Uhr gestattet. Dies gilt auch für das Einwerfen von Glas durch die Anwohner - im Übrigen gleichbedeutend mit der Nutzung der eigenen Abfallsammelgefäße bzw. des Rasenmähers.

 

Die Stadt Hilden hat die Einwurfzeiten über diese Regelung hinaus auf die Zeiten Mo. - Fr. 8.00 - 19.00 Uhr und Sa. 8.00 - 14.00 Uhr eingeschränkt.  Dies ist allerdings als Empfehlung und Aufforderung zur Rücksichtnahme zu betrachten, da die Stadt Hilden höherrangiges Recht nicht weiter einschränken kann.  An allen Standorten werden entsprechende Hinweisschilder und Aufkleber mit den Einwurfzeiten angebracht.

 

Die mit der (ordnungsgemäßen) Benutzung verbundenen Geräuschimmissionen sind als nicht erhebliche Belästigungen i.S.d BImschG bzw. als unwesentliche Beeinträchtigung i.S.d. BGB anzusehen und damit auch von Bewohnern eines Wohngebietes grundsätzlich hinzunehmen.

 

 

Gerade in innerstädtischen Bereichen mit dichten Bebauungsstrukturen werden neben den oben erwähnten Faktoren immer häufiger auch städtebauliche Aspekte diskutiert. In vielen Städten sind aus diesem Grund in den letzten Jahren unterirdische Sammelanlagen verwirklicht worden. Entsprechende Unterfluranlagen können beispielsweise in Düsseldorf, Langenfeld und Heiligenhaus besichtigt werden.

 

 

Aktuelle Altglascontainer vor der Teestube in Hilden           Beispiel einer Unterfluranlage in Düsseldorf-Bilk

 

Da im vorliegenden Fall ein oberirdischer Ersatzstandort nicht ausgewiesen werden kann, eine Aufwertung der dicht bebauten Straße Am Kronengarten beabsichtigt ist und in Hilden bislang noch keine Unterfluranlage gebaut wurde, bietet sich hier eine gute Gelegenheit, eine solche Anlage zu errichten.

 

Planung, Bau und Ausschreibung der Unterfluranlage wird von Amt 66.1 durchgeführt. Die Instandhaltung und Wartung sowie die Reinigung der Anlage obliegt dem Zentralen Bauhof.

 

Die Kosten der Maßnahme werden von Amt 66.1 auf ca. 37.000 € geschätzt. Die Kostenberechnung ist als Anlage 1 beigefügt.

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

110202

Abfallwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I6814 Neu

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1102029010

Vorkostentr. Abfallwirtschaft

051002

Zugänge Bauten auf Fremden Grund und Boden

37.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1103020010

I660900133

096010

Zugänge AiB Infrastruktur

37.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete