Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließt der Rat der
Stadt Hilden die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Auszahlung für die
Errichtung einer Unterflur-Altglascontaineranlage an der Straße Am Kronengarten
Produkt 110202 „Abfallwirtschaft“ in Höhe von 37.000 Euro.
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 110302
„Stadtentwässerung“.
Erläuterungen und Begründungen:
Am 11.09.2014 hat
ein Gespräch über die vorzeitige Auflösung des Nutzungsvertrags bezüglich des
Parkplatzes hinter Deichmann, H&M und C&A an der Straße Am Kronengarten
zwischen der Stadtverwaltung und dem Grundstückseigentümer stattgefunden.
Hierbei hat sich der
Grundstückseigentümer bereit erklärt, eine Teilfläche seines Grundstücks an der
Straße Am Kronengarten der Stadt Hilden für 20 Jahre (mit Verlängerungsoption)
zur Verfügung zu stellen, damit die Stadt dort eine Unterflur-Altglascontaineranlage
errichten und betreiben kann. Dies wurde vertraglich vereinbart.
Der aktuelle Standort der Glascontainer an der Straße Am
Kronengarten Ecke Heiligenstraße muss wegen einer Baumaßnahme leider aufgegeben
werden. Dieser innenstädtische Standort wird rege genutzt und ein Ersatzstandort
im unmittelbaren Umfeld ist nicht vorhanden.
Zur grundsätzlichen Standortplanung bei
Depot-Glascontainerstandorten:
(Ãœbersichtskarte
der Glascontainerstandplätze aus dem Geoportal der Stadt Hilden)
Ziel ist ein flächendeckendes Netz von Depot-Containern im
Stadtgebiet, um pro Standort ca. 600 Einwohner anzuschließen. Dies ist eine
notwendige abfallwirtschaftliche Maßnahme, damit Altglas zu einem hohen Prozentsatz
erfasst und verwertet werden kann.
Dabei wird zunächst eine Grobpositionierung zugrunde
gelegt, die davon ausgeht, ein fußläufiges Umfeld von 200 - 300 m
abzudecken. Des Weiteren wird auf eine
Feinpositionierung geachtet, die folgende Punkte berücksichtigen muss:
Einzugsgebiet             (gute Erreichbarkeit, bürgernahe
Positionierung, zentrale Einrichtungen)
Verkehrssicherheit        (Verkehrs- und Sichtbehinderungen an
Kreuzungen, Parkmöglichkeiten)
Abfuhrlogistik              (Abmessungen des Sammelfahrzeuges,
Kranreichweite, Höhe, Standfläche)
Verfügbarkeit ö. Fläche (es sind öffentliche Flächen zu wählen,
Parkstreifen, breite Bürgersteige, etc.)
Standfestigkeit            (befestigte Flächen, Wasserabfluss,
Wintertauglichkeit)
Schutz der Umgebung (Baumkronen, Baumscheiben, Kanalschächte,
Kur- und Klinikbereiche)
Planungsvorgaben       (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan,
Denkmalschutz, Containernetzplanung)
Schutz vor Lärm          (Lärmgeminderte Altglascontainer,
Mindestabstände nach VDI 2058 – min. 12m)
Es gilt der Grundsatz, dass Depotcontainer dort
aufgestellt werden, wo die Wertstoffe anfallen - also in und nicht am Rande
oder außerhalb von Wohngebieten.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) schreibt
grundsätzlich eine Nachtruhe von 22.00 - 6.00 Uhr vor. Nach der Geräte- und
Maschinenlärmschutz-Verordnung aus dem Jahr 2002 ist darüber hinaus in
Wohngebieten die Inbetriebnahme von Geräten und Maschinen zur Verwendung im
Freien (auch Geräte der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung) nur werktags
(incl. samstags) zwischen 7.00 und 20.00 Uhr gestattet. Dies gilt auch für das
Einwerfen von Glas durch die Anwohner - im Ãœbrigen gleichbedeutend mit der
Nutzung der eigenen Abfallsammelgefäße bzw. des Rasenmähers.
Die Stadt Hilden hat die Einwurfzeiten über diese Regelung
hinaus auf die Zeiten Mo. - Fr. 8.00 - 19.00 Uhr und Sa. 8.00 - 14.00 Uhr
eingeschränkt. Dies ist allerdings als
Empfehlung und Aufforderung zur Rücksichtnahme zu betrachten, da die Stadt
Hilden höherrangiges Recht nicht weiter einschränken kann. An allen Standorten werden entsprechende
Hinweisschilder und Aufkleber mit den Einwurfzeiten angebracht.
Die mit der (ordnungsgemäßen) Benutzung verbundenen
Geräuschimmissionen sind als nicht erhebliche Belästigungen i.S.d BImschG bzw.
als unwesentliche Beeinträchtigung i.S.d. BGB anzusehen und damit auch von Bewohnern
eines Wohngebietes grundsätzlich hinzunehmen.
Gerade in innerstädtischen Bereichen mit dichten
Bebauungsstrukturen werden neben den oben erwähnten Faktoren immer häufiger
auch städtebauliche Aspekte diskutiert. In vielen Städten sind aus diesem Grund
in den letzten Jahren unterirdische Sammelanlagen verwirklicht worden. Entsprechende
Unterfluranlagen können beispielsweise in Düsseldorf, Langenfeld und
Heiligenhaus besichtigt werden.
Â
Aktuelle
Altglascontainer vor der Teestube in Hilden          Beispiel
einer Unterfluranlage in Düsseldorf-Bilk
Da im vorliegenden Fall ein oberirdischer Ersatzstandort
nicht ausgewiesen werden kann, eine Aufwertung der dicht bebauten Straße Am
Kronengarten beabsichtigt ist und in Hilden bislang noch keine Unterfluranlage gebaut
wurde, bietet sich hier eine gute Gelegenheit, eine solche Anlage zu errichten.
Planung, Bau und Ausschreibung der Unterfluranlage wird
von Amt 66.1 durchgeführt. Die Instandhaltung und Wartung sowie die Reinigung der
Anlage obliegt dem Zentralen Bauhof.
Die Kosten der Maßnahme werden von Amt 66.1 auf ca. 37.000
€ geschätzt. Die Kostenberechnung ist als Anlage 1 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
110202 |
Abfallwirtschaft |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I6814 Neu |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1102029010 |
Vorkostentr. Abfallwirtschaft |
051002 |
Zugänge Bauten auf Fremden Grund und Boden |
37.000,-
€ |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1103020010 |
I660900133 |
096010 |
Zugänge AiB Infrastruktur
|
37.000,- € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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