Betreff
Bericht zum Sport- und Bewegungsmodell
- Maßnahmen/ Ergebnisse CHECK! und Re-CHECK! 2014
- Anpassung zum 01.01.2015
Vorlage
WP 14-20 SV 51/031
Aktenzeichen
III-51 le
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport

 

a)    nimmt den Ergebnis- und Maßnahmenbericht zum Check! und Re-Check! 2014 zur Kenntnis

 

b)    stimmt der konzeptionellen Anpassung des Sport- und Bewegungsmodells der Stadt Hilden zu. Der erforderliche Aufwand für die Fortführung und weitere Umsetzung der zielgerichteten Wassergewöhnung und Schwimmförderung von Kindern im Vorschulalter und Grundschulkindern beträgt jährlich 3.500 € für Honorarkosten. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 enthalten.

 

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

a)    Ergebnisse und Maßnahmen

 

Das Sport- und Bewegungsmodell richtet sich unter ganzheitlichen Gesichtspunkten und dem Aspekt der Sport-, Bewegungs- und Gesundheitsförderung an die Kinder und Jugendlichen der Stadt Hilden und nimmt sich einerseits des Bewegungsmangels und der schlechter werdenden motorischen Leistungsfähigkeit der Heranwachsenden und andererseits ihrer sportlichen Talente an. Außerdem spielt die größer werdende Gewichtsproblematik bei der Planung und Umsetzung bedarfsorientierter Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Daneben werden im Rahmen des Modells themenbezogene Einzel- und Familienberatungen durchgeführt, Schulen und Kindergärten in der Umsetzung gesundheitsorientierter Programme unterstützt und Sportvereine hinsichtlich ihrer Planung und Umsetzung von kooperativen kompensatorischen Angeboten mit Kita und Schule gefördert.

 

Die folgende Abbildung stellt die Komponenten des Sport- und Bewegungsmodells dar.

 

 

Das Netzwerk „Sport“ hat in den letzten Jahren an Größe gewonnen. Neben der Sportorganisation konnten kommerzielle Gesundheitsanbieter, Ärzte, Krankenkassen sowie andere Sachgebiete und Ämter der Stadt Hilden einbezogen werden. Selbstverständlich sind Schulen ebenso darin vernetzt wie Kindertageseinrichtungen. Als Kooperationspartner und zum Austausch vorhandener Daten sind benachbarte Kommunen und Städte von hoher Wichtigkeit. Die Zusammenarbeit und der Aufbau von Partnerschaften mit Religionsgemeinschaften und wirtschaftlichen Unternehmen sowie freien Trägern von Sport und Bewegung tragen weiter zum Ausbau des Netzwerks „Sport“ bei. Es ist gelungen, Partner im Kreis Mettmann, in der Stadt Düsseldorf, in den Universitäten Düsseldorf, Wuppertal und Ulm und im Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu finden.

 

Wichtiger Baustein des Projektes ist nach wie vor der Motodiagnostische Komplextest - CHECK! und Re-CHECK! der auf wissenschaftlicher Basis und nach einheitlichen Standards mit Grundschulkindern in den zweiten und vierten Klassen durchgeführt wird. Herr Prof. Dr. Theodor Stemper (Betriebseinheit Sportwissenschaft an der Bergischen Universität Wuppertal) betreut die Tests in Hilden und nimmt mit wissenschaftlichen Hilfskräften die Auswertung vor.

 

Neben dem CHECK! findet seit sieben Jahren der Re-CHECK! statt. Kinder, die bereits in den zweiten Klassen getestet wurden, werden erneut in den vierten Klassen durch den gleichen Test geprüft. Durch die Retests werden die Wirkungen der Folgemaßnahmen transparent und erleichtern so die ständige Verbesserung und Anpassung. Es kann ein allgemeiner Überblick über die körperliche Fitness der Hildener Kinder gewonnen werden und in die Planung sport-, schul- und gesundheitspolitischer Maßnahmen einbezogen werden.

 

Die diesjährige Testreihe fand im Zeitraum 10.03. – 28.03.2014 statt. Nach der Testung wurden die erhobenen Daten der Kinder in pseudonymisierter Form an die Bergische Universität Wuppertal zur Eingabe und elektronischen Auswertung weitergegeben.

 

Neben der Auswertung der körperlichen Leistungen kann die Auswertung der persönlichen Fragebögen zum Sport- und Freizeitverhalten u. a. auch die Vereinszugehörigkeit und Aktivität sowie sportbezogenen Wünsche der Kinder darlegen.

 

Die Familien und Schulen wurden über die Testergebnisse informiert und werden regelmäßig auf Sportangebote bzw. Bewegungs- und Förderangebote, die die individuellen Stärken und Schwächen der Kinder berücksichtigen, aufmerksam gemacht. Die Angebote sind in den Sportvereinen verankert oder werden an zentralen Punkten zusätzlich durchgeführt. Die Familien haben zudem die Möglichkeit, jederzeit das Angebot zur individuellen Beratung in den Bereichen Sport, Bewegung, Freizeit, Talentförderung und Ernährung in Anspruch zu nehmen.

 

Ergebnisse CHECK! 2014

 

Getestet wurden 418 von 446 „möglichen“ Zweitklässlern. Die Daten von 418 Kindern (93,7 % von 446) konnten ausgewertet werden. Gründe für nicht auswertbare Fälle waren entweder nicht unterschriebene Einverständniserklärungen, fehlende Angaben, Krankheit oder Abwesenheit aus anderen Gründen.

 

49 Kinder der zweiten Klassen (11,7 %) sind sportlich talentiert, 35 Kinder (8,4 %) haben motorische Defizite und 334 Kinder (79,9 %) befinden sich im motorisch „normalen“ Bereich.

 

7,9 % der Kinder sind adipös (krankhaft fettleibig) und 9,1 % der Kinder übergewichtig. 1,4 % der Kinder sind mager.

 

Ergebnisse Re - CHECK! 2014

 

In den vierten Klassen wurden 440 von 473 „möglichen“ Kindern getestet. Die Daten von 407  (86 % von 473) Kindern konnten ausgewertet werden.

 

57 Kinder der vierten Klassen (15,6 %) sind sportlich talentiert, nur 29 Kinder (7,3 %) haben motorische Defizite und 321 Kinder (77,1 %) befinden sich im motorisch „normalen“ Bereich.

 

Die gleichen Kinder haben im CHECK! 2012 mit 6,7 % als talentiert und 10,7 % als motorisch schwach abgeschnitten.

 

Die auffallend guten Zahlen der vierten Klassen können darauf zurück geführt werden, dass

a)    sportliche und talentierte Kinder weiter intensiv zu Talentsichtungsgruppen eingeladen werden

b)    Kooperationen von Schule und Verein wachsen

c)    Motorisch schwache Kinder durchgehend an Förderprogrammen teilnehmen können

d)    Kompensatorische Maßnahmen in Schulen mit steigender Zahl verankert werden

e)    Sportförderangebote in den Ganztag integriert werden. 

 

5,9 % der Viertklässler sind adipös (krankhaft fettleibig) und 11,1 % der Kinder übergewichtig. 2,2 % der Viertklässler sind mager. 

 

Die Kinder der vierten Klassen geben mit 64,7 % an, Mitglied in einem Sportverein zu sein. Die Kinder des gleichen Jahrgangs gaben 2012 noch mit 53,5 % an, Sport im Verein zu betreiben. In den zweiten Klassen von 2014 sind 54,4 % der getesteten Kinder Sportvereinsmitglied.

 

Im Rahmen des Sport- und Bewegungsmodells der Stadt Hilden sind wichtige Maßnahmen und Förderangebote in Kooperation mit Sportvereinen und anderen Sportanbietern entstanden, werden fortgeführt und ständig weiter entwickelt:

 

1.    Motopädie/Bewegungsförderung

Seit Beginn des Sport- und Bewegungsmodells finden zentral Angebote für motorischschwache Kinder statt. Es werden Kinder eingeladen, bei denen aufgrund verschiedener Diagnoseverfahren zu erkennen ist, dass motorische Schwächen vorhanden sind. Ein Diagnoseverfahren ist der Motodiagnostische Komplextest CHECK!. Weitere Angebote zur Förderung motorisch schwacher Kinder finden zentral und auf Anfrage an den Schulen und Kindertagesstätten statt.

 

2.    Talentförderung

Ebenfalls seit Beginn des Sport- und Bewegungsmodells findet eine Talentförderung für sportlich begabte Kinder statt. Talentsichtungstage der Sportvereine helfen den Kindern und Familien, sich zu orientieren.

 

3.    Reitsport/Voltigieren

Die Maßnahme findet rotierend an allen Schulen statt. Durch das Angebot „Voltigieren“ wird den Kindern nicht nur motorisch geholfen, sondern auch der Umgang mit anderen Lebewesen/Tieren nahe gebracht. Besonders Kinder mit erhöhtem Förderbedarf können unter dem Stichwort „Inklusion“ hervorragend unterstützt werden. Es wird besonders darauf geachtet, dass die Gruppen heterogen aufgebaut sind. An einer städtischen Kita wird ebenfalls Voltigieren angeboten.

 

4.    Tanz/Gymnastik

Angebote wie Jazztanz, Hip Hop, Cheerleading unterstützen besonders die Mädchen in der positiven Entwicklung des Ausdrucks und des Selbstbewusstseins. Motorische Fähigkeiten werden durch Tanz-AGs gefördert und helfen als Grundlage zur Durchführung anderer Sportarten.

 

5.    Ballsportarten/Rückschlagsportarten

Um die Vielseitigkeit und Ganzheitlichkeit des Sport- und Bewegungsmodells zu wahren und besonders zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls, finden ebenfalls AGs in den Sportarten Fußball, Basketball, Handball, Tennis, Volleyball etc. statt.

 

6.    Fortbildungsveranstaltungen

Um den Ansprüchen der Lehrerschaft bzw. der Erzieherinnen gerecht zu werden, werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zu den Themen Ernährung, Bewegung und Psyche, Ringen und Raufen, Didaktik und Methodik etc. durchgeführt bzw. durch Weiterleitung von Angeboten durch den Kreis bekannt gemacht.

 

Den Familien und allen beteiligten Schulen geht regelmäßig eine überarbeitete Liste der Hildener Sportvereine und anderer Sportanbieter, die Angebote für Kinder und Jugendliche haben, zu.

 

Alle Maßnahmen und Veranstaltungen werden durch regelmäßigen Informationsfluss und stetigen Austausch begleitet. Die Planung/Durchführung der Angebote ist ein sich ständig ändernder Prozess und passt sich den Umständen, Voraussetzungen, Gegebenheiten und Bedarfen der beteiligten Personen an.

 

b)    Anpassung zum 01.01.2015

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 12.12.2013 wurden ausführlich die positive Entwicklung und die hervorragenden Ergebnisse des Hildener Modells dargestellt. Dabei wurde berichtet über:

 

·        das gewachsene Netzwerk „Sport“

 

·        die Steigerung der Vereinszugehörigkeit

 

·        die Steigerung der Sensibilität für Sport, Bewegung und Gesundheit in allen Ebenen

 

·        die verbesserte Motorik, schlankere Kinder

 

·        die Steigerung der Familienberatungen zum Thema Sport, Bewegung, Gesundheit

 

·        das Angebot von Fortbildungen

 

Damit ist es der Sportverwaltung gelungen, die im Jahr 2006 im Konzept formulierten Ziele weitestgehend zu erfüllen.

 

Zusätzlich wurden bereits im Jahr 2007 das Projekt „LeichterFit“ für stark übergewichtige und die bedarfsorientierte Schwimmförderung ins Leben gerufen.

Die Finanzierung des Projektes „LeichterFit“ konnte durch die Zertifizierung das Qualitätsmanagement über den Medizinischen Dienst gesichert werden. Familien, die an dem Projekt teilnehmen, haben die Möglichkeit, die Teilnahmekosten über die Krankenkassen bis zu 100 % einzufordern, finanzielle Problemlagen werden nach Prüfung der Motivation und der finanziellen Situation der Familien mit dem projektinternen „Sozialfond“ gelöst.

 

Die Finanzierung der Schwimmförderung konnte hingegen nicht durch Drittmittel generiert werden. Nachdem die Sportverwaltung früh registriert hatte, dass ein enormer Bedarf aufgrund der schlechten Schwimmlernsituation bei Grundschulkindern existiert, wurden erste Kurse in Kooperation mit der Hildener Sportorganisation implementiert und durch Honorargelder, die für das Sport und Bewegungsmodell zur Verfügung standen, finanziert. Leider waren die Generierung weiterer Kurse, besonders unter Berücksichtigung der präventiv notwendigen Wassergewöhnung im Vorschulalter, sowie der inhaltliche Ausbau aufgrund der fehlenden Mittel nicht möglich. Im Jahr 2011 ist es gelungen, eine von fünf Beispielkommunen in NRW für das Landesprogramm „Quietschfidel – Schwimmen lernen in …“ zu werden. Offiziell ist das Projekt zum 30.06.2014 ausgelaufen, aufgrund der verzögerten Evaluation und Erstellung der Abschlussdokumentation wird jedoch die durch das Ministerium und den Schwimmverband geplante Abschlussveranstaltung voraussichtlich im März 2015 am Standort Hilden stattfinden. Im Rahmen des Projektes hat die Stadt Hilden Zuschüsse in Höhe von 41.144,29 € erhalten.

 

Erprobte und durch das Projekt QuietschFidel initiierte und finanzierte Module, die einen Mehrwert für die Wassergewöhnung in der Kita und das Schwimmlernen Hildener Grundschulkinder herbeiführen, sind:

 

·        ausgebautes Kurssystem

o   Erweiterung der Kurse durch mehr Einheiten und den Ausbau der Wasserzeiten

o   Intensivere Betreuung durch Sporthelfer und weitere Ãœbungsleiterinnen und Ãœbungsleiter

o   Schaffung zusätzlicher Transportmöglichkeiten für Kindertageseinrichtungen

o   Vertretungsregelungen über Assistentenpool

·        Qualifizierung

o   Zusatzqualifizierung der Ãœbungsleiterinnen und Ãœbungsleiter

o   Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher

o   Fortbildung für Lehrkräfte

o   Fortbildung für Eltern

·        Unterstützung im Schwimmunterricht

o   Schwimmfachkräfte sind im Schwimmunterricht der Schulen vertreten

o   Hilfe im gebundenen Ganztag und bei „Inklusionskindern“

o   Empfehlungspapier für Lehrkräfte zur Weiterleitung von Nichtschwimmern an das Sportbüro

·        Schwimmtest in den Grundschulen

o   Objektive Wahrnehmung durch „Externe“

o   Einladung zu Schwimmförderkursen

·        Öffentlichkeitsarbeit

o   Kalender

o   Plakat für Kindertageseinrichtungen „Wir haben es geschafft“

o   Erstellung und Druck von Flyern zur Information und Aufklärung

 

Eindeutig ist, dass die „Abschlussquote“ der Kinder im Hinblick auf das Seepferdchen, wie auch in der Sitzung am 12.12.2013 bereits dargestellt, durch die bessere Ausgangslage im Rahmen von QuietschFidel eindeutig höher ist als in den Jahren 2007 bis 2010. Auch wurden die im Projektplan von QuietschFidel formulierten weiteren Ziele erreicht.

 

Mit der Zielsetzung, die Schwimmerquote der Hildener Grundschulkinder zu erhöhen, standen der Stadt Hilden für drei Jahre gesamt Zuschussmittel in Höhe von 41.144,29 € zur Verfügung. Davon wurden rund die Hälfte, also ca. 6.700,00 € jährlich in der Position „Honorare“ verausgabt. Besonders effektiv war die Beschäftigung einer mit dem Schwimmsport und -unterricht vertrauten Honorarkraft, die sich immer unter der Federführung der Sportbüroleitung mit 20 Stunden monatlich zum einen um Verwaltungsangelegenheiten sowie Administration und zum anderen um konzeptionelle Inhalte kümmerte. Weitere Honorarausgaben entstanden für die Durchführung der Kurse, Transport, Referententätigkeit und die Erstellung öffentlichkeitswirksamer Materialien.

 

Die restlichen Zuschussmittel wurden für die Anschaffung von Schwimmsportmaterialien, Fort- und Weiterbildung, Nutzungsgebühren an die Stadtwerke Hilden etc. verausgabt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Sport- und Bewegungsmodell der Stadt Hilden durch das Modul „Wassergewöhnung/Schwimmförderung“ auf Grundlage des im Rahmen von QuietschFidel hinterlegten Konzeptes zu erweitern. Folgende Inhalte sollten mindestens fester Bestandteil der Hildener Wassergewöhnung/Schwimmförderung bleiben:

 

·         Intensive Kursstruktur

o   Ausbau der Schulsportgemeinschaften

o   Teilfinanzierung durch geringe Teilnahmegebühren

·         Unterstützung des Schwimmunterrichts

o   Teilfinanzierung über Schule

o   Ausbau der Kooperationsmöglichkeiten von Schule und Verein

o   Partizipation an Schulsportprojekten zur Förderung von Schülerinnen und Schülern

·         Flächendeckende Durchführung der Schwimmtests

o   Schulung von schwimmsportunterrichtenden Grundschullehreinnen und -lehrern

 

Zur zielgerichteten Umsetzung ist es zwingend notwendig, weiterhin eine mit dem Schwimmsport vertraute und erfahrene Honorarkraft mit monatlich 10 - 15 Stunden zu beschäftigen. Die personellen Ressourcen in der Sportverwaltung reichen für die Fortführung des in den Jahren 2011 bis 2014 gewachsenen Modells nicht aus. Auch kann nur ein nicht allzu großer Teil der für das Sport- und Bewegungsmodell der Stadt Hilden zur Verfügung stehenden Mittel für die Durchführung der Kurse zur Wassergewöhnung/ Schwimmförderung verwendet werden.

 

Der erforderliche Mehraufwand für die Fortführung und weiterhin erfolgreiche Umsetzung des Projekts beträgt unter den derzeitigen Voraussetzungen und festgestellter Bedarfe bei den Kindergarten- und Grundschulkindern jährlich 3.500 €. Zudem wird die Sportverwaltung wieder dazu übergehen, anteilig Mittel aus den für das Sport- und Bewegungsmodell zur Verfügung stehenden Honoraren zu generieren. Hinzu kommt, dass Strategien zur Strukturveränderung und zur Qualitätssicherung der Hildener Wassergewöhnung und Schwimmförderung nicht in der Ausführlichkeit, wie in den drei Projektjahren geschehen, entwickelt werden können. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2015 enthalten.

 

 

gez. Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

080201

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0802010020

Durchführung von Veranstaltungen

501900

Honorare

4.000,- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete