- Maßnahmen/ Ergebnisse CHECK! und Re-CHECK! 2014
- Anpassung zum 01.01.2015
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport
a)
nimmt
den Ergebnis- und Maßnahmenbericht zum Check! und Re-Check! 2014 zur Kenntnis
b)
stimmt der
konzeptionellen Anpassung des Sport- und Bewegungsmodells der Stadt Hilden zu.
Der erforderliche Aufwand für die Fortführung und weitere Umsetzung der zielgerichteten
Wassergewöhnung und Schwimmförderung von Kindern im Vorschulalter und Grundschulkindern
beträgt jährlich 3.500 € für Honorarkosten. Die Mittel sind im Haushaltsplanentwurf
2015 enthalten.
Erläuterungen und Begründungen:
a)
Ergebnisse und Maßnahmen
Das Sport- und Bewegungsmodell richtet sich unter ganzheitlichen
Gesichtspunkten und dem Aspekt der Sport-, Bewegungs- und Gesundheitsförderung
an die Kinder und Jugendlichen der Stadt Hilden und nimmt sich einerseits des
Bewegungsmangels und der schlechter werdenden motorischen Leistungsfähigkeit
der Heranwachsenden und andererseits ihrer sportlichen Talente an. Außerdem
spielt die größer werdende Gewichtsproblematik bei der Planung und Umsetzung
bedarfsorientierter Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Daneben werden im
Rahmen des Modells themenbezogene Einzel- und Familienberatungen durchgeführt,
Schulen und Kindergärten in der Umsetzung gesundheitsorientierter Programme
unterstützt und Sportvereine hinsichtlich ihrer Planung und Umsetzung von kooperativen
kompensatorischen Angeboten mit Kita und Schule gefördert.
Die folgende Abbildung stellt die Komponenten des Sport- und Bewegungsmodells
dar.
Das Netzwerk „Sport“ hat in den letzten Jahren an Größe gewonnen. Neben
der Sportorganisation konnten kommerzielle Gesundheitsanbieter, Ärzte,
Krankenkassen sowie andere Sachgebiete und Ämter der Stadt Hilden einbezogen
werden. Selbstverständlich sind Schulen ebenso darin vernetzt wie Kindertageseinrichtungen.
Als Kooperationspartner und zum Austausch vorhandener Daten sind benachbarte
Kommunen und Städte von hoher Wichtigkeit. Die Zusammenarbeit und der Aufbau
von Partnerschaften mit Religionsgemeinschaften und wirtschaftlichen
Unternehmen sowie freien Trägern von Sport und Bewegung tragen weiter zum
Ausbau des Netzwerks „Sport“ bei. Es ist gelungen, Partner im Kreis Mettmann,
in der Stadt Düsseldorf, in den Universitäten Düsseldorf, Wuppertal und Ulm und
im Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu finden.
Wichtiger Baustein des Projektes ist nach wie vor der Motodiagnostische
Komplextest - CHECK! und Re-CHECK! der auf wissenschaftlicher Basis und nach
einheitlichen Standards mit Grundschulkindern in den zweiten und vierten
Klassen durchgeführt wird. Herr Prof. Dr. Theodor Stemper (Betriebseinheit
Sportwissenschaft an der Bergischen Universität Wuppertal) betreut die Tests in
Hilden und nimmt mit wissenschaftlichen Hilfskräften die Auswertung vor.
Neben dem CHECK! findet seit sieben Jahren der Re-CHECK! statt. Kinder,
die bereits in den zweiten Klassen getestet wurden, werden erneut in den
vierten Klassen durch den gleichen Test geprüft. Durch die Retests werden die
Wirkungen der Folgemaßnahmen transparent und erleichtern so die ständige
Verbesserung und Anpassung. Es kann ein allgemeiner Überblick über die
körperliche Fitness der Hildener Kinder gewonnen werden und in die Planung
sport-, schul- und gesundheitspolitischer Maßnahmen einbezogen werden.
Die diesjährige Testreihe fand im Zeitraum 10.03. – 28.03.2014 statt.
Nach der Testung wurden die erhobenen Daten der Kinder in pseudonymisierter
Form an die Bergische Universität Wuppertal zur Eingabe und elektronischen
Auswertung weitergegeben.
Neben der Auswertung der körperlichen Leistungen kann die Auswertung der
persönlichen Fragebögen zum Sport- und Freizeitverhalten u. a. auch die
Vereinszugehörigkeit und Aktivität sowie sportbezogenen Wünsche der Kinder
darlegen.
Die Familien und Schulen wurden über die Testergebnisse informiert und
werden regelmäßig auf Sportangebote bzw. Bewegungs- und Förderangebote, die die
individuellen Stärken und Schwächen der Kinder berücksichtigen, aufmerksam
gemacht. Die Angebote sind in den Sportvereinen verankert oder werden an
zentralen Punkten zusätzlich durchgeführt. Die Familien haben zudem die Möglichkeit,
jederzeit das Angebot zur individuellen Beratung in den Bereichen Sport,
Bewegung, Freizeit, Talentförderung und Ernährung in Anspruch zu nehmen.
Ergebnisse CHECK! 2014
Getestet wurden 418 von 446 „möglichen“ Zweitklässlern. Die Daten von
418 Kindern (93,7 % von 446) konnten ausgewertet werden. Gründe für nicht
auswertbare Fälle waren entweder nicht unterschriebene
Einverständniserklärungen, fehlende Angaben, Krankheit oder Abwesenheit aus
anderen Gründen.
49 Kinder der zweiten Klassen (11,7 %) sind sportlich talentiert, 35
Kinder (8,4 %) haben motorische Defizite und 334 Kinder (79,9 %) befinden sich
im motorisch „normalen“ Bereich.
7,9 % der Kinder sind adipös (krankhaft fettleibig) und 9,1 % der Kinder
übergewichtig. 1,4 % der Kinder sind mager.
Ergebnisse Re - CHECK! 2014
In den vierten Klassen wurden 440 von 473 „möglichen“ Kindern getestet.
Die Daten von 407Â (86 % von 473) Kindern
konnten ausgewertet werden.
57 Kinder der vierten Klassen (15,6 %) sind sportlich talentiert, nur 29
Kinder (7,3 %) haben motorische Defizite und 321 Kinder (77,1 %) befinden sich
im motorisch „normalen“ Bereich.
Die gleichen Kinder haben im CHECK! 2012 mit 6,7 % als talentiert und
10,7 % als motorisch schwach abgeschnitten.
Die auffallend guten Zahlen der vierten Klassen können darauf zurück
geführt werden, dass
a)
sportliche und talentierte Kinder weiter intensiv
zu Talentsichtungsgruppen eingeladen werden
b)
Kooperationen von Schule und Verein wachsen
c)
Motorisch schwache Kinder durchgehend an
Förderprogrammen teilnehmen können
d)
Kompensatorische Maßnahmen in Schulen mit
steigender Zahl verankert werden
e)
Sportförderangebote in den Ganztag integriert
werden.Â
5,9 % der Viertklässler sind adipös (krankhaft fettleibig) und 11,1 %
der Kinder übergewichtig. 2,2 % der Viertklässler sind mager.Â
Die Kinder der vierten Klassen geben mit 64,7 % an, Mitglied in einem
Sportverein zu sein. Die Kinder des gleichen Jahrgangs gaben 2012 noch mit 53,5
% an, Sport im Verein zu betreiben. In den zweiten Klassen von 2014 sind 54,4 %
der getesteten Kinder Sportvereinsmitglied.
Im Rahmen des Sport- und Bewegungsmodells der Stadt Hilden sind wichtige
Maßnahmen und Förderangebote in Kooperation mit Sportvereinen und anderen
Sportanbietern entstanden, werden fortgeführt und ständig weiter entwickelt:
1.
Motopädie/Bewegungsförderung
Seit Beginn des Sport- und
Bewegungsmodells finden zentral Angebote für motorischschwache Kinder statt. Es
werden Kinder eingeladen, bei denen aufgrund verschiedener Diagnoseverfahren zu
erkennen ist, dass motorische Schwächen vorhanden sind. Ein Diagnoseverfahren
ist der Motodiagnostische Komplextest CHECK!. Weitere Angebote zur Förderung
motorisch schwacher Kinder finden zentral und auf Anfrage an den Schulen und
Kindertagesstätten statt.
2.
Talentförderung
Ebenfalls seit Beginn des Sport- und
Bewegungsmodells findet eine Talentförderung für sportlich begabte Kinder
statt. Talentsichtungstage der Sportvereine helfen den Kindern und Familien,
sich zu orientieren.
3.
Reitsport/Voltigieren
Die Maßnahme findet rotierend an allen
Schulen statt. Durch das Angebot „Voltigieren“ wird den Kindern nicht nur
motorisch geholfen, sondern auch der Umgang mit anderen Lebewesen/Tieren nahe
gebracht. Besonders Kinder mit erhöhtem Förderbedarf können unter dem Stichwort
„Inklusion“ hervorragend unterstützt werden. Es wird besonders darauf geachtet,
dass die Gruppen heterogen aufgebaut sind. An einer städtischen Kita wird
ebenfalls Voltigieren angeboten.
4.
Tanz/Gymnastik
Angebote wie Jazztanz, Hip Hop,
Cheerleading unterstützen besonders die Mädchen in der positiven Entwicklung
des Ausdrucks und des Selbstbewusstseins. Motorische Fähigkeiten werden durch
Tanz-AGs gefördert und helfen als Grundlage zur Durchführung anderer
Sportarten.
5.
Ballsportarten/Rückschlagsportarten
Um die Vielseitigkeit und
Ganzheitlichkeit des Sport- und Bewegungsmodells zu wahren und besonders zur
Stärkung des Gemeinschaftsgefühls, finden ebenfalls AGs in den Sportarten
Fußball, Basketball, Handball, Tennis, Volleyball etc. statt.
6.
Fortbildungsveranstaltungen
Um den Ansprüchen der Lehrerschaft
bzw. der Erzieherinnen gerecht zu werden, werden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen
zu den Themen Ernährung, Bewegung und Psyche, Ringen und Raufen, Didaktik und
Methodik etc. durchgeführt bzw. durch Weiterleitung von Angeboten durch den
Kreis bekannt gemacht.
Den Familien und allen beteiligten
Schulen geht regelmäßig eine überarbeitete Liste der Hildener Sportvereine und
anderer Sportanbieter, die Angebote für Kinder und Jugendliche haben, zu.
Alle Maßnahmen und Veranstaltungen
werden durch regelmäßigen Informationsfluss und stetigen Austausch begleitet.
Die Planung/Durchführung der Angebote ist ein sich ständig ändernder Prozess
und passt sich den Umständen, Voraussetzungen, Gegebenheiten und Bedarfen der
beteiligten Personen an.
b)
Anpassung zum 01.01.2015
In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 12.12.2013 wurden
ausführlich die positive Entwicklung und die hervorragenden Ergebnisse des
Hildener Modells dargestellt. Dabei wurde berichtet über:
·
das gewachsene Netzwerk „Sport“
·
die Steigerung der Vereinszugehörigkeit
·
die Steigerung der Sensibilität für Sport, Bewegung
und Gesundheit in allen Ebenen
·
die verbesserte Motorik, schlankere Kinder
·
die Steigerung der Familienberatungen zum Thema
Sport, Bewegung, Gesundheit
·
das Angebot von Fortbildungen
Damit ist es der Sportverwaltung gelungen, die im Jahr 2006 im Konzept formulierten
Ziele weitestgehend zu erfüllen.
Zusätzlich wurden bereits im Jahr 2007 das Projekt „LeichterFit“ für
stark übergewichtige und die bedarfsorientierte Schwimmförderung ins Leben
gerufen.
Die Finanzierung des Projektes „LeichterFit“ konnte durch die
Zertifizierung das Qualitätsmanagement über den Medizinischen Dienst gesichert
werden. Familien, die an dem Projekt teilnehmen, haben die Möglichkeit, die
Teilnahmekosten über die Krankenkassen bis zu 100 % einzufordern, finanzielle
Problemlagen werden nach Prüfung der Motivation und der finanziellen Situation
der Familien mit dem projektinternen „Sozialfond“ gelöst.
Die Finanzierung der Schwimmförderung konnte hingegen nicht durch
Drittmittel generiert werden. Nachdem die Sportverwaltung früh registriert
hatte, dass ein enormer Bedarf aufgrund der schlechten Schwimmlernsituation bei
Grundschulkindern existiert, wurden erste Kurse in Kooperation mit der Hildener
Sportorganisation implementiert und durch Honorargelder, die für das Sport und
Bewegungsmodell zur Verfügung standen, finanziert. Leider waren die Generierung
weiterer Kurse, besonders unter Berücksichtigung der präventiv notwendigen
Wassergewöhnung im Vorschulalter, sowie der inhaltliche Ausbau aufgrund der fehlenden
Mittel nicht möglich. Im Jahr 2011 ist es gelungen, eine von fünf Beispielkommunen
in NRW für das Landesprogramm „Quietschfidel – Schwimmen lernen in …“ zu
werden. Offiziell ist das Projekt zum 30.06.2014 ausgelaufen, aufgrund der
verzögerten Evaluation und Erstellung der Abschlussdokumentation wird jedoch
die durch das Ministerium und den Schwimmverband geplante
Abschlussveranstaltung voraussichtlich im März 2015 am Standort Hilden
stattfinden. Im Rahmen des Projektes hat die Stadt Hilden Zuschüsse in Höhe von
41.144,29 € erhalten.
Erprobte und durch das Projekt QuietschFidel initiierte und finanzierte
Module, die einen Mehrwert für die Wassergewöhnung in der Kita und das
Schwimmlernen Hildener Grundschulkinder herbeiführen, sind:
·
ausgebautes Kurssystem
o
Erweiterung der Kurse durch mehr Einheiten und den
Ausbau der Wasserzeiten
o
Intensivere Betreuung durch Sporthelfer und weitere
Ãœbungsleiterinnen und Ãœbungsleiter
o
Schaffung zusätzlicher Transportmöglichkeiten für
Kindertageseinrichtungen
o
Vertretungsregelungen über Assistentenpool
·
Qualifizierung
o
Zusatzqualifizierung der Ãœbungsleiterinnen und
Ãœbungsleiter
o
Fortbildung für Erzieherinnen und Erzieher
o
Fortbildung für Lehrkräfte
o
Fortbildung für Eltern
·
Unterstützung im Schwimmunterricht
o
Schwimmfachkräfte sind im Schwimmunterricht der
Schulen vertreten
o
Hilfe im gebundenen Ganztag und bei
„Inklusionskindern“
o
Empfehlungspapier für Lehrkräfte zur Weiterleitung
von Nichtschwimmern an das Sportbüro
·
Schwimmtest in den Grundschulen
o
Objektive Wahrnehmung durch „Externe“
o
Einladung zu Schwimmförderkursen
·
Öffentlichkeitsarbeit
o
Kalender
o
Plakat für Kindertageseinrichtungen „Wir haben es
geschafft“
o
Erstellung und Druck von Flyern zur Information und
Aufklärung
Eindeutig ist, dass die „Abschlussquote“ der Kinder im Hinblick auf das
Seepferdchen, wie auch in der Sitzung am 12.12.2013 bereits dargestellt, durch
die bessere Ausgangslage im Rahmen von QuietschFidel eindeutig höher ist als in
den Jahren 2007 bis 2010. Auch wurden die im Projektplan von QuietschFidel formulierten
weiteren Ziele erreicht.
Mit der Zielsetzung, die Schwimmerquote der Hildener Grundschulkinder zu
erhöhen, standen der Stadt Hilden für drei Jahre gesamt Zuschussmittel in Höhe
von 41.144,29 € zur Verfügung. Davon wurden rund die Hälfte, also ca. 6.700,00
€ jährlich in der Position „Honorare“ verausgabt. Besonders effektiv war die Beschäftigung
einer mit dem Schwimmsport und -unterricht vertrauten Honorarkraft, die sich
immer unter der Federführung der Sportbüroleitung mit 20 Stunden monatlich zum
einen um Verwaltungsangelegenheiten sowie Administration und zum anderen um
konzeptionelle Inhalte kümmerte. Weitere Honorarausgaben entstanden für die
Durchführung der Kurse, Transport, Referententätigkeit und die Erstellung
öffentlichkeitswirksamer Materialien.
Die restlichen Zuschussmittel wurden für die Anschaffung von
Schwimmsportmaterialien, Fort- und Weiterbildung, Nutzungsgebühren an die
Stadtwerke Hilden etc. verausgabt.
Die Verwaltung schlägt vor, das Sport- und Bewegungsmodell der Stadt
Hilden durch das Modul „Wassergewöhnung/Schwimmförderung“ auf Grundlage des im
Rahmen von QuietschFidel hinterlegten Konzeptes zu erweitern. Folgende Inhalte
sollten mindestens fester Bestandteil der Hildener Wassergewöhnung/Schwimmförderung
bleiben:
·
Intensive Kursstruktur
o
Ausbau der Schulsportgemeinschaften
o
Teilfinanzierung durch
geringe Teilnahmegebühren
·
Unterstützung des
Schwimmunterrichts
o
Teilfinanzierung über
Schule
o
Ausbau der
Kooperationsmöglichkeiten von Schule und Verein
o
Partizipation an
Schulsportprojekten zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
·
Flächendeckende
Durchführung der Schwimmtests
o
Schulung von
schwimmsportunterrichtenden Grundschullehreinnen und -lehrern
Zur zielgerichteten Umsetzung ist es zwingend notwendig, weiterhin eine
mit dem Schwimmsport vertraute und erfahrene Honorarkraft mit monatlich 10 - 15
Stunden zu beschäftigen. Die personellen Ressourcen in der Sportverwaltung
reichen für die Fortführung des in den Jahren 2011 bis 2014 gewachsenen Modells
nicht aus. Auch kann nur ein nicht allzu großer Teil der für das Sport- und
Bewegungsmodell der Stadt Hilden zur Verfügung stehenden Mittel für die
Durchführung der Kurse zur Wassergewöhnung/ Schwimmförderung verwendet werden.
Der erforderliche
Mehraufwand für die Fortführung und weiterhin erfolgreiche Umsetzung des
Projekts beträgt unter den derzeitigen Voraussetzungen und festgestellter Bedarfe
bei den Kindergarten- und Grundschulkindern jährlich 3.500 €. Zudem wird die
Sportverwaltung wieder dazu übergehen, anteilig Mittel aus den für das Sport-
und Bewegungsmodell zur Verfügung stehenden Honoraren zu generieren. Hinzu
kommt, dass Strategien zur Strukturveränderung und zur Qualitätssicherung der
Hildener Wassergewöhnung und Schwimmförderung nicht in der Ausführlichkeit, wie
in den drei Projektjahren geschehen, entwickelt werden können. Die Mittel sind
im Haushaltsplanentwurf 2015 enthalten.
gez. Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010020 |
Durchführung
von Veranstaltungen |
501900 |
Honorare |
4.000,- € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein x (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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