Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Tätigkeitsbericht der Fachstelle Kinderschutz / Frühe Hilfen zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Tätigkeitsbericht Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen
Seit Jahren ist der präventive Kinderschutz in Hilden ein zentrales
Thema, welches bereits frühzeitig aufgegriffen wurde und fortlaufend
weiterentwickelt wird. Es gilt, Gefährdungslagen für Kinder zu vermeiden, sowie
Hilfe- und Unterstützungsbedarfe früh zu erkennen. Kinderschutz erfolgt
folglich im Spannungsfeld zwischen präventiven Angeboten, nachrangigen Hilfen
zur Erziehung und einer sicheren Gefahrenabwehr in akuten Krisen. Je früher Risikolagen erkannt werden, desto größer ist die Chance,
diesen mit Frühen Hilfen begegnen zu können.
Die neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich Kinderschutz und Frühe
Hilfen wurden in Hilden durch die Einrichtung der koordinierenden Fachstelle
umgesetzt. Die Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen ist seit dem 01.02.2014 in
Hilden mit einer 0,5 Stelle besetzt. Diese wird anteilig aus Mitteln der
Bundesinitiative Frühe Hilfen refinanziert.
Dadurch, dass die Fachstelle in zwei Bereiche aufgeteilt ist, den
Kinderschutz und die Frühen Hilfen, ergibt sich ein breit gefächertes Feld an
Aufgaben. Beide Bereiche sind differenziert zu betrachten, aber in ein
Gesamtkonzept einzubetten.
Die Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen koordiniert und vernetzt die
unterschiedlichen Frühen Hilfen in Hilden, damit diese in den jeweiligen
Sozialräumen bedarfsgerecht angeboten werden können und bietet Beratung in
Kinderschutzfragen für die Fachkräfte an.
Die Weiterentwicklung und Begleitung der Verfahren im Bereich
Kinderschutz und Frühen Hilfen werden fortlaufend fachlich begleitet und
ausgewertet. Im Folgenden wird Bezug auf die Sitzungsvorlage vom 29.11.2012 (WP
09-14 SV 51/218) genommen. In der Sitzungsvorlage wurden die zusätzlichen Handlungsbedarfe,
die sich aus dem Bundeskinderschutzgesetz ergeben, dargestellt. Der aktuelle
Stand der Tätigkeitsschwerpunkte der Fachstelle wird nachfolgend aufgezeigt.
Tätigkeitsschwerpunkte |
Teilaufgaben |
In Arbeit |
erledigt |
Weiterentwicklung,
Umsetzung und Fortschreibung des Netzwerkes Kinderschutz und Frühe Hilfen mit
der Zielsetzung der Einbindung aller gesetzlich vorgesehenen Institutionen,
aufbauend auf den bisherigen Strukturen (§§3 KGG, 81 SGB VIII), Teilnahme an
den örtlichen und überörtlichen Fachgremien zur Qualitätsentwicklung und
–sicherung im Kinderschutz und den Frühen Hilfen |
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Teilnahme
an der AG 78 |
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fortlaufend,
alle 2 Monate |
Teilnahme
an den verschiedenen Sozialraumteams |
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fortlaufend |
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Leitung
des AK KinderZukunft Hilden |
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fortlaufend,
alle 2 Monate |
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Leitung
des AK Frühe Kindheit |
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einmal jährlich |
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Treffen
mit den Familiengerichten |
geplant
für Mitte 2015 |
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Treffen
der Netzwerkkoordinatoren im Kreis Mettmann |
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vierteljährlich |
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Arbeitskreis
der Kinderschutzfachkräfte innerhalb Hildens |
terminiert für den 10.12.2014 |
Tätigkeitsschwerpunkte |
Teilaufgaben |
In Arbeit |
erledigt |
Abschluss und Fortschreibung von Vereinbarungen
über die Grundsätze einer verbindlichen Zusammenarbeit mit den Institutionen
nach §§3,2 KKG und 81 SGB VIII |
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Schulen
und OGS |
geplant
für Anfang 2015 |
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Jugendverbände |
terminiert
für November 2014 |
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Anpassung der bestehenden Generalvereinbarungen
nach §8a SGB VIII an die neuen gesetzlichen Bestimmungen und deren
Fortschreibung |
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Sportvereine |
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im Juli
2014 abgeschlossen |
Freie und
öffentliche Träger der Jugendhilfe und Einzelpersonen |
im Oktober
2014 abgeschlossen |
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Erarbeitung von Kriterien mit den freien
Jugendhilfeträgern zur Bestimmung des Kreises der ehren- und nebenamtlich
Tätigen, die zukünftig nach §72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis
vorlegen müssen und deren Fortschreibung |
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Sportvereine |
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im Juli
2014 abgeschlossen |
Jugendverbände |
terminiert
für November 2014 |
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Lernpaten |
geplant
für Januar 2015 |
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Beratung der Institutionen und Berufsgruppen bei
der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an den Kinderschutz
(Einzelfallberatung) |
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fortlaufend,
bei Bedarf |
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Entwicklung von Fortbildungsmodulen für die
unterschiedlichen Berufsgruppen/ Regelmäßige Durchführung von Schulungen |
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Koordinatoren
Offener Ganztag |
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Termin im
September 2014 |
Kindergärten/
Kindertagesstätten |
geplant
für Anfang 2015 |
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Tagesmütter |
geplant
für Anfang 2015 |
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Lernpaten |
geplant
für Anfang 2015 |
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Sportvereine |
geplant
für Anfang 2015 |
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Durchführung von Beratung nach §8b SGB VII |
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Beratung
durch die Fachstelle |
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fortlaufend,
bei Bedarf |
Gesprächs-
und Auswertungsbogen |
im August
2014 abgeschlossen |
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Gefährdungsbogen |
geplant
für Februar 2014 |
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Fortbildung
Kinderschutzfachkraft |
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Abschluss
im September 2014 |
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Evaluation |
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Führen der
Statistiken zum §8a und §8b SGB VIII |
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fortlaufend |
Mittelverwendung der Fachstelle
Die Bundesinitiative Frühe Hilfen unterstützt Bundesländer, Städte,
Gemeinden und Landkreise in ihrem Engagement für die Frühen Hilfen. Bis Ende
2015 stellt der Bund dafür 177 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit den Mitteln sollen regionale Netzwerke der Frühen Hilfen gestärkt
und der Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbaren Berufsgruppen aus dem
Gesundheitsbereich gefördert werden. Auch ehrenamtliches Engagement wird dabei
berücksichtigt. Ziel ist es, dass jede Familie die Chance hat, von diesen
Angeboten zu profitieren. Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen ist das
seit 1. Januar 2012 gültige Bundeskinderschutzgesetz.
Die Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen erhielt 2013 rund 20.450 € aus
den Mitteln der Bundesinitiative, die wie folgt eingesetzt wurden:
- 5714 € wurden für das Elternbegleitbuch der Stadt Hilden aufgewendet.
Als Maßnahme zur unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit gibt es jährlich eine
Zusammenstellung der relevanten Informationen über Frühe Hilfen für Eltern und
Netzwerkpartner.
- 14736€ wurden für die Netzwerkarbeit und die Unterstützung von Familien
durch Familienhebammen verwendet.
Ausblick
Zur Weiterentwicklung der Frühen Hilfen werden die unterschiedlichen
Schwerpunktbereiche der Fachstelle und anderer Fachdienste perspektivisch in
ein Rahmenkonzept eingebettet. Die unterschiedlichen Schwerpunktbereiche der
Fachstelle und anderer Fachdienste in den Frühen Hilfen, werden in ein Gesamtkonzept
überführt. Hierdurch sollen die Angebote der Frühen Hilfen noch besser
aufeinander abgestimmt werden. Hierbei werden die bestehenden gut funktionierenden
Netzwerke genutzt. Eine konzeptionelle Fachberatung des Landesjugendamtes wurde
hierzu bereits eingeholt. Die konkreten Konzeptentwicklungen laufen aktuell,
das Konzept für die Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen wird voraussichtlich
Mitte 2015 fertig gestellt und dann dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Die
Mittelvergabe erfolgt ab 2016 über einen Bundesfond zur Sicherung der Netzwerke
Frühe Hilfen. Die Richtlinien zur Mittelvergabe liegen noch nicht vor.
Birgit Alkenings