Betreff
Bericht der Fachstelle Kinderschutz
Vorlage
WP 14-20 SV 51/030
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Tätigkeitsbericht der Fachstelle Kinderschutz / Frühe Hilfen zur Kenntnis.



Erläuterungen und Begründungen:

 

Tätigkeitsbericht Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen

 

Seit Jahren ist der präventive Kinderschutz in Hilden ein zentrales Thema, welches bereits frühzeitig aufgegriffen wurde und fortlaufend weiterentwickelt wird. Es gilt, Gefährdungslagen für Kinder zu vermeiden, sowie Hilfe- und Unterstützungsbedarfe früh zu erkennen. Kinderschutz erfolgt folglich im Spannungsfeld zwischen präventiven Angeboten, nachrangigen Hilfen zur Erziehung und einer sicheren Gefahrenabwehr in akuten Krisen. Je früher Risikolagen erkannt werden, desto größer ist die Chance, diesen mit Frühen Hilfen begegnen zu können.

 

Die neuen gesetzlichen Anforderungen im Bereich Kinderschutz und Frühe Hilfen wurden in Hilden durch die Einrichtung der koordinierenden Fachstelle umgesetzt. Die Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen ist seit dem 01.02.2014 in Hilden mit einer 0,5 Stelle besetzt. Diese wird anteilig aus Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen refinanziert.

 

Dadurch, dass die Fachstelle in zwei Bereiche aufgeteilt ist, den Kinderschutz und die Frühen Hilfen, ergibt sich ein breit gefächertes Feld an Aufgaben. Beide Bereiche sind differenziert zu betrachten, aber in ein Gesamtkonzept einzubetten.

 

Die Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen koordiniert und vernetzt die unterschiedlichen Frühen Hilfen in Hilden, damit diese in den jeweiligen Sozialräumen bedarfsgerecht angeboten werden können und bietet Beratung in Kinderschutzfragen für die Fachkräfte an.

 

Die Weiterentwicklung und Begleitung der Verfahren im Bereich Kinderschutz und Frühen Hilfen werden fortlaufend fachlich begleitet und ausgewertet. Im Folgenden wird Bezug auf die Sitzungsvorlage vom 29.11.2012 (WP 09-14 SV 51/218) genommen. In der Sitzungsvorlage wurden die zusätzlichen Handlungsbedarfe, die sich aus dem Bundeskinderschutzgesetz ergeben, dargestellt. Der aktuelle Stand der Tätigkeitsschwerpunkte der Fachstelle wird nachfolgend aufgezeigt.

 

Tätigkeitsschwerpunkte

Teilaufgaben

In Arbeit

erledigt

Weiterentwicklung, Umsetzung und Fortschreibung des Netzwerkes Kinderschutz und Frühe Hilfen mit der Zielsetzung der Einbindung aller gesetzlich vorgesehenen Institutionen, aufbauend auf den bisherigen Strukturen (§§3 KGG, 81 SGB VIII), Teilnahme an den örtlichen und überörtlichen Fachgremien zur Qualitätsentwicklung und –sicherung im Kinderschutz und den Frühen Hilfen

 

Teilnahme an der AG 78

 

fortlaufend, alle 2 Monate

Teilnahme an den verschiedenen Sozialraumteams

 

fortlaufend

Leitung des AK KinderZukunft Hilden

 

fortlaufend, alle 2 Monate

Leitung des AK Frühe Kindheit

 

einmal jährlich

Treffen mit den Familiengerichten

geplant für Mitte 2015

 

Treffen der Netzwerkkoordinatoren im Kreis Mettmann

 

vierteljährlich

Arbeitskreis der Kinderschutzfachkräfte innerhalb Hildens

terminiert  für den 10.12.2014


 

Tätigkeitsschwerpunkte

Teilaufgaben

In Arbeit

erledigt

Abschluss und Fortschreibung von Vereinbarungen über die Grundsätze einer verbindlichen Zusammenarbeit mit den Institutionen nach §§3,2 KKG und 81 SGB VIII

 

Schulen und OGS

geplant für Anfang 2015

 

Jugendverbände

terminiert für November 2014

Anpassung der bestehenden Generalvereinbarungen nach §8a SGB VIII an die neuen gesetzlichen Bestimmungen und deren Fortschreibung

 

Sportvereine

 

im Juli 2014 abgeschlossen

Freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe und Einzelpersonen

im Oktober 2014 abgeschlossen

Erarbeitung von Kriterien mit den freien Jugendhilfeträgern zur Bestimmung des Kreises der ehren- und nebenamtlich Tätigen, die zukünftig nach §72a SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen und deren Fortschreibung

 

Sportvereine

 

im Juli 2014 abgeschlossen

Jugendverbände

terminiert für November 2014

Lernpaten

geplant für Januar 2015

 

Beratung der Institutionen und Berufsgruppen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an den Kinderschutz (Einzelfallberatung)

fortlaufend, bei Bedarf

Entwicklung von Fortbildungsmodulen für die unterschiedlichen Berufsgruppen/ Regelmäßige Durchführung von Schulungen

 

Koordinatoren Offener Ganztag

 

Termin im September 2014

Kindergärten/ Kindertagesstätten

geplant für Anfang 2015

 

Tagesmütter

geplant für Anfang 2015

 

Lernpaten

geplant für Anfang 2015

 

Sportvereine

geplant für Anfang 2015

 

Durchführung von Beratung nach §8b SGB VII

 

Beratung durch die Fachstelle

 

fortlaufend, bei Bedarf

Gesprächs- und Auswertungsbogen

im August 2014 abgeschlossen

Gefährdungsbogen

geplant für Februar 2014

 

Fortbildung Kinderschutzfachkraft

 

Abschluss im September 2014

Evaluation

 

Führen der Statistiken zum §8a und §8b SGB VIII

 

fortlaufend

 

Mittelverwendung der Fachstelle

 

Die Bundesinitiative Frühe Hilfen unterstützt Bundesländer, Städte, Gemeinden und Landkreise in ihrem Engagement für die Frühen Hilfen. Bis Ende 2015 stellt der Bund dafür 177 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Mit den Mitteln sollen regionale Netzwerke der Frühen Hilfen gestärkt und der Einsatz von Familienhebammen bzw. vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich gefördert werden. Auch ehrenamtliches Engagement wird dabei berücksichtigt. Ziel ist es, dass jede Familie die Chance hat, von diesen Angeboten zu profitieren. Grundlage der Bundesinitiative Frühe Hilfen ist das seit 1. Januar 2012 gültige Bundeskinderschutzgesetz.

 

Die Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen erhielt 2013 rund 20.450 € aus den Mitteln der Bundesinitiative, die wie folgt eingesetzt wurden:

-      5714 € wurden für das Elternbegleitbuch der Stadt Hilden aufgewendet. Als Maßnahme zur unterstützenden Öffentlichkeitsarbeit gibt es jährlich eine Zusammenstellung der relevanten Informationen über Frühe Hilfen für Eltern und Netzwerkpartner.

-      14736€ wurden für die Netzwerkarbeit und die Unterstützung von Familien durch Familienhebammen verwendet.

 

 

Ausblick

 

Zur Weiterentwicklung der Frühen Hilfen werden die unterschiedlichen Schwerpunktbereiche der Fachstelle und anderer Fachdienste perspektivisch in ein Rahmenkonzept eingebettet. Die unterschiedlichen Schwerpunktbereiche der Fachstelle und anderer Fachdienste in den Frühen Hilfen, werden in ein Gesamtkonzept überführt. Hierdurch sollen die Angebote der Frühen Hilfen noch besser aufeinander abgestimmt werden. Hierbei werden die bestehenden gut funktionierenden Netzwerke genutzt. Eine konzeptionelle Fachberatung des Landesjugendamtes wurde hierzu bereits eingeholt. Die konkreten Konzeptentwicklungen laufen aktuell, das Konzept für die Fachstelle Kinderschutz/ Frühe Hilfen wird voraussichtlich Mitte 2015 fertig gestellt und dann dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Die Mittelvergabe erfolgt ab 2016 über einen Bundesfond zur Sicherung der Netzwerke Frühe Hilfen. Die Richtlinien zur Mittelvergabe liegen noch nicht vor.

 

Birgit Alkenings