hier: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN in der Sitzung des UKS am 28.08.2014
Erläuterungen zum
Antrag:
Ziel ist es u.a., Kindern die Bedeutung von Obstbäumen und Sträuchern für unsere Ernährung anschaulich zu vermitteln. Gleichzeitig soll ein Interesse an gesunder Ernährung geweckt werden. In geeigneter Form ist darauf hinzuweisen, dass die Früchte auch gepflückt und gegessen werden dürfen.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Fachausschuss geeignete Standorte für die Pflanzung von Obstbäumen und Obststräuchern vorzuschlagen (innerstädtische Grünflächen und Parks) und dazu die entsprechenden Kosten (Pflanzung und Pflege) zu ermitteln.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In Hilden sind bereits in der Vergangenheit an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet regelmäßig  Obstbäume und auch Obststräucher angepflanzt worden. Dies geschah und geschieht insbesondere im Bereich der Außenanlagen an Kindergärten oder auch an Schulen, wo z.B. Anpflanzungen von Beerensträuchern vorgenommen wurden. Auch im öffentlichen Raum wurden ebenfalls entsprechende Baumpflanzungen durchgeführt, hier wären zum Beispiel die Walnuss-/ Esskastanienallee nördlich der Straßen Kosenberg/Lodenheide oder etwa die aktuell erfolgten Pflanzungen von Esskastanien und Walnussbäumen in der Grünanlage am Kinderspielplatz Pestalozziostrasse zu nennen.
Weiterhin finden sich in Hilden im Außenbereich mehrere Obstwiesen, für die z.T. auch Patenschaften bestehen.
Im vorliegenden Antrag werden konkret innerstädtische Parks und Grünflächen angesprochen. Insbesondere im innerstädtischen Bereich sind jedoch die Anzahl der geeigneten Anlagen und die dort jeweils verfügbaren Flächen begrenzt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass diese Flächen (z.B. der Stadtpark) nicht völlig „zugepflanzt“ werden sollten und noch ausreichend offene Rasen- bzw. Beetflächen verbleiben. Ebenso ist ein entsprechender Freiraum zu berücksichtigen, um Ersatzpflanzungen für abgestorbene bzw. verkehrsunsichere Bäume vorzunehmen. Schließlich sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten (Belichtung/Beschattung oder auch Aspekte der Grünflächenunterhaltung - Einsatz von Großflächenrasenmähern etc.) zu beachten.
Aus diesem Grund ist innerstädtisch die Pflanzung von zusätzlichen Obstbäumen in der Regel nur noch als Einzelpflanzung denkbar. Als mögliche Standorte in größeren Grünflächen wären hier u.a. zu nennen
- Stadtpark
- Grünfläche neben dem Kinderspielplatz Hagdornstraße
- Grünfläche Einmündungsbereich Berlinerstr./ Hochdahler Str.
- Grünfläche Hochdahler Str. gegenüber der Einmündung „An der Bibelskirch“
- Grünfläche Einmündungsbereich Poststraße/Feldstrasse
Die Stadt Hilden würde wie bisher an geeigneten Standorten Obstbäume bzw. Beerensträucher zur allgemeinen Nutzung pflanzen. Die Pflanzung sowie deren Pflege können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. auch aus Ausgleichszahlungen nach Baumschutzsatzung durchgeführt werden.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen,
Spielplätze und Fließgewässer |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015ff |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1301010010 |
Grünflächen |
545007 |
Festwert Grünflächen |
20.000 |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x |
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Finanzierung: Die Pflanzungen von Obstbäumen sowie deren Pflege
können im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. auch aus Einnahmen, die
für Ausgleichszahlungen nach der Baumschutzsatzung zu entrichten sind
durchgeführt werden. |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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