Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zur Erstellung eines Konzeptes bezüglich der Verschönerung der Ortseingänge an den Haupteinfahrtstraßen von Hilden.
Erläuterungen und Begründungen:
Die Verwaltung
war in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 28.08.2014
beauftragt worden (WP 14-20 SV 66/004), ein Konzept zur Verschönerung der Ortseingänge
an den Haupteinfahrtstraßen von Hilden durch attraktiv gestaltete Blumenbeete
zu entwickeln. Dabei war Voraussetzung
für die Realisierung, dass diese
durch örtliche Gartenbaubetrieben, evtl. unter Einbindung der
Kleingartenvereine und der Bürgervereine erfolgen soll. Hierzu sollte eine
gezielte Befragung durchgeführt werden. In dem zu erarbeitenden Konzept sollten
auch künstlerische Aspekte berücksichtigt werden.
Bezüglich der
Einbeziehung künstlerischer Aspekte wurde Kontakt mit dem Kulturamt aufgenommen.
Grundsätzlich wird von dort die Einbeziehung künstlerischer Aspekte positiv
beurteilt, eine Verwendungsmöglichkeit bereits im städtischen Kunstbesitz
vorhandener Objekte an den Stadteingängen wird jedoch nicht gesehen. Im Rahmen
des vorhandenen Budgets ist von dort eine Unterstützung für ein solches
Vorhaben nicht möglich, hier müssten die
erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen durch eine Aufstockung des
Budgets geschaffen werden.
Im Hinblick auf
die spätere Umsetzung wurden von der Verwaltung insgesamt  34 mögliche Kooperationspartner
(Bürgervereine, Kleingartenvereine, Garten- und Landschaftsbaubetriebe) in Hilden angeschrieben und über das
gewünschte Konzept zur Umgestaltung der Ortseingänge informiert. Dabei wurde auch angefragt inwieweit
„….Sie für Ihren Verein/ Betrieb konkret die
Möglichkeit sehen
•          innerhalb eines noch zu entwickelnden Konzeptes die
Umsetzung dieses Konzept a) finanziell oder b) personell zu unterstützen
•          an einem Ortseingang in Absprache mit der Stadtverwaltung
eigenständig die Anlegung ei-ner gärtnerisch gestalteten Grünfläche (z.B.Â
Blumenbeet mit Wechselbepflanzung) vorzu-nehmen
•          die dauerhafte Pflege (Nachpflanzung, Wässern,
Rückschnittmaßnahmen etc.) an einem solchen Standort durchzuführen
Gerne können Sie auch darüber hinaus eigene
Vorschläge unterbreiten bzw. die
Voraussetzungen nennen unter denen Ihnen eine Beteiligung möglich wäre.“
Auf die 34 Anschreiben
gingen insgesamt 8 konkrete Rückmeldungen (mündlich und schriftlich) ein. Dies
entspricht einer Rücklaufquote von ca. 24%, wobei sich die Rückmeldungen auf
alle Bereiche (Bürgervereine, Kleingartenvereine, Garten- und
Landschaftsbaubetriebe)Â verteilten.
Zusammenfassend
kann festgestellt werden, dass nach Auswertung der Rückmeldungen nur in einem
sehr geringen Umfang die Möglichkeit gesehen wird, sich in diesem
Tätigkeitsfeld zu engagieren. Auch in den Fällen wo keine Rückmeldungen erfolgt
sind, ist davon auszugehen, dass wohl eher kein Interesse an einer Beteiligung
gegeben ist. (Sollten bis zum Sitzungstermin weitere Rückmeldungen vorliegen,
so wird hierüber in der Sitzung mündlich
referiert).Â
Insbesondere von
den Vereinen wurde dabei deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine finanzielle
bzw. längerfristige personelle Unterstützung nicht möglich sei. Als Gründe
hierfür wurden insbesondere zuerst das bereits bestehende Engagement und die
damit verbundene Arbeit im eigenen Verein/ der eigenen Gartenanlage genannt, aber etwa auch die Altersstruktur,
die die Übernahme weiterer Arbeiten nicht ermöglicht. Allenfalls wäre eine
Mitwirkung über einen „beschränkten Zeitraum im Rahmen der vorgegebenen
Möglichkeiten vorstellbar“.
Bei den Gewerbetreibenden
ergab sich ein etwas differenzierteres Bild. Ein Gewerbetreibender bot seine
Mitwirkung zu „rabattierten
Stundensätzen“ an. Ein weiterer bot die kostenlose Erstellung einer Pflanzung
an, wobei sich für die nachfolgende Pflege ein Verein schriftlich verpflichten
sollte. Ein Gewerbetreibender bot schließlich die komplette Planung, Anlegung
und Pflege einer Ortseingangsfläche an.
Für den Fall
Ihrer Mitarbeit an einem solchen Konzept möchten die Gewerbetreibenden eine
Firmenpräsentation in Form eine Werbetafel neben/in der von ihnen hergerichteten Fläche installieren.
Angesichts der
nur geringen Resonanz auf die konkrete Ansprache erscheinen die
Entwicklungs-und Umsetzungsmöglichkeiten eines Konzeptes zur Verschönerung der
Ortseingänge in Verbindung mit entsprechenden Kooperationspartnern als nicht
erfolgsversprechend. Die im Auftrag an
die Verwaltung formulierten Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Insofern kann
die Verwaltung das gewünschte Konzept nicht vorlegen.
Unabhängig von
einem stadtweiten Konzept könnte – bei entsprechendem Interesse von einzelnen
Gewerbetreibenden / Vereinen – an Einzelstandorten eine Schmuckpflanzung
erfolgen. Hier müsste dann durch die Verwaltung eine Prüfung und Absprache im
jeweiligen Einzelfall vorgenommen werden.
Birgit Alkenings