Betreff
Verschönerung der Ortseingänge durch gärtnerische Gestaltung
Vorlage
WP 14-20 SV 66/013
Aktenzeichen
IV/66-Hen
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zur Erstellung eines Konzeptes bezüglich der Verschönerung der Ortseingänge an den Haupteinfahrtstraßen von Hilden.



Erläuterungen und Begründungen:

Die Verwaltung war in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz vom 28.08.2014 beauftragt worden (WP 14-20 SV 66/004), ein Konzept zur Verschönerung der Ortseingänge an den Haupteinfahrtstraßen von Hilden durch attraktiv gestaltete Blumenbeete zu entwickeln. Dabei war Voraussetzung für die  Realisierung, dass diese durch örtliche Gartenbaubetrieben, evtl. unter Einbindung der Kleingartenvereine und der Bürgervereine erfolgen soll. Hierzu sollte eine gezielte Befragung durchgeführt werden. In dem zu erarbeitenden Konzept sollten auch künstlerische Aspekte berücksichtigt werden.

 

Bezüglich der Einbeziehung künstlerischer Aspekte wurde Kontakt mit dem Kulturamt aufgenommen. Grundsätzlich wird von dort die Einbeziehung künstlerischer Aspekte positiv beurteilt, eine Verwendungsmöglichkeit bereits im städtischen Kunstbesitz vorhandener Objekte an den Stadteingängen wird jedoch nicht gesehen. Im Rahmen des vorhandenen Budgets ist von dort eine Unterstützung für ein solches Vorhaben nicht möglich, hier müssten  die erforderlichen finanziellen Rahmenbedingungen durch eine Aufstockung des Budgets geschaffen werden.

 

Im Hinblick auf die spätere Umsetzung wurden von der Verwaltung insgesamt  34 mögliche Kooperationspartner (Bürgervereine, Kleingartenvereine, Garten- und Landschaftsbaubetriebe)  in Hilden angeschrieben und über das gewünschte Konzept zur Umgestaltung der Ortseingänge informiert.  Dabei wurde auch angefragt inwieweit

 

 

„….Sie für Ihren Verein/ Betrieb konkret die Möglichkeit sehen

 

 

•           innerhalb eines noch zu entwickelnden Konzeptes die Umsetzung dieses Konzept a) finanziell oder b) personell zu unterstützen

 

•           an einem Ortseingang in Absprache mit der Stadtverwaltung eigenständig die Anlegung ei-ner gärtnerisch gestalteten Grünfläche  (z.B.  Blumenbeet mit Wechselbepflanzung) vorzu-nehmen

 

•           die dauerhafte Pflege (Nachpflanzung, Wässern, Rückschnittmaßnahmen etc.) an einem solchen Standort durchzuführen

 

Gerne können Sie auch darüber hinaus eigene Vorschläge  unterbreiten bzw. die Voraussetzungen nennen unter denen Ihnen eine Beteiligung möglich  wäre.“

 

Auf die 34 Anschreiben gingen insgesamt 8 konkrete Rückmeldungen (mündlich und schriftlich) ein. Dies entspricht einer Rücklaufquote von ca. 24%, wobei sich die Rückmeldungen auf alle Bereiche (Bürgervereine, Kleingartenvereine, Garten- und Landschaftsbaubetriebe)  verteilten.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach Auswertung der Rückmeldungen nur in einem sehr geringen Umfang die Möglichkeit gesehen wird, sich in diesem Tätigkeitsfeld zu engagieren. Auch in den Fällen wo keine Rückmeldungen erfolgt sind, ist davon auszugehen, dass wohl eher kein Interesse an einer Beteiligung gegeben ist. (Sollten bis zum Sitzungstermin weitere Rückmeldungen vorliegen, so  wird hierüber in der Sitzung mündlich referiert). 

 

Insbesondere von den Vereinen wurde dabei deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine finanzielle bzw. längerfristige personelle Unterstützung nicht möglich sei. Als Gründe hierfür wurden insbesondere zuerst das bereits bestehende Engagement und die damit verbundene Arbeit im eigenen Verein/ der eigenen Gartenanlage  genannt, aber etwa auch die Altersstruktur, die die Übernahme weiterer Arbeiten nicht ermöglicht. Allenfalls wäre eine Mitwirkung über einen „beschränkten Zeitraum im Rahmen der vorgegebenen Möglichkeiten vorstellbar“.

 

Bei den Gewerbetreibenden ergab sich ein etwas differenzierteres Bild. Ein Gewerbetreibender bot seine Mitwirkung zu  „rabattierten Stundensätzen“ an. Ein weiterer bot die kostenlose Erstellung einer Pflanzung an, wobei sich für die nachfolgende Pflege ein Verein schriftlich verpflichten sollte. Ein Gewerbetreibender bot schließlich die komplette Planung, Anlegung und Pflege einer Ortseingangsfläche an.

Für den Fall Ihrer Mitarbeit an einem solchen Konzept möchten die Gewerbetreibenden eine Firmenpräsentation in Form eine Werbetafel neben/in  der von ihnen hergerichteten Fläche installieren.

 

Angesichts der nur geringen Resonanz auf die konkrete Ansprache erscheinen die Entwicklungs-und Umsetzungsmöglichkeiten eines Konzeptes zur Verschönerung der Ortseingänge in Verbindung mit entsprechenden Kooperationspartnern als nicht erfolgsversprechend. Die im Auftrag an die Verwaltung formulierten Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Insofern kann die Verwaltung das gewünschte Konzept nicht vorlegen.

Unabhängig von einem stadtweiten Konzept könnte – bei entsprechendem Interesse von einzelnen Gewerbetreibenden / Vereinen – an Einzelstandorten eine Schmuckpflanzung erfolgen. Hier müsste dann durch die Verwaltung eine Prüfung und Absprache im jeweiligen Einzelfall vorgenommen werden.

 

 

 

 

Birgit Alkenings