Beschlussvorschlag:
In der Mehrgenerationensiedlung im Gebiet
der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule sollen nur Häuser mit mindestens Passivhaus-Standard
errichtet werden.
Heizungsanlagen mit Nutzung von Holzpellets oder vergleichbaren Feststoffen
sind nicht zulässig.
Erläuterungen und Begründungen:
Parallel zum Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 254 hat der Rat am 19.09.2012 beschlossen:
„Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll im weiteren Verfahren ein
Energieversorgungskonzept erstellt werden. Hier ist insbesondere auf
alternative Energien Wert zu legen. Es ist die Errichtung von Gebäuden mit
einer hohen Energieeffizienz (Niedrig-Energie-Häuser/ Passiv- Häuser/
Plus-Energie-Häuser) anzustreben.“
Daher
wurde das Büro GERTEC GmbH, Essen 2013 beauftragt, parallel zur Aufstellung des
Bebauungsplans ein Energieversorgungskonzept zu erstellen. In dem Konzept wurde
untersucht, welche effizienten Energieversorgungssysteme im Plangebiet unter
wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten eingesetzt werden könnten.
Dies betrifft sowohl den Gebäudeenergiebedarf, als auch die Anforderungen an
die Energieversorgung und den Einsatz regenerativer Energien. Ferner wurden
Vorschläge zur Realisation der in diesem Zusammenhang sinnvollen Systeme gemacht.
Das Gutachten wurde mit intensiver Beteiligung der Stadtwerke Hilden GmbH
erarbeitet.
Im Folgenden werden die Untersuchungsgegenstände und Ergebnisse des Gutachtens
kurzgefasst dargestellt:
In dem Gutachten wurde eine
Wirtschaftlichkeitsberechnung (Berechnungsverfahren der Vollkostenrechnung) für
die baulichen Mehrkosten für hochwertige energiesparende Neubaustandards und für
den Betrieb erstellt. Dieser Berechnung wurden zugrunde gelegt:
·
die
aktuellen Energiepreise (Stadtwerke Hilden) sowie
·
Hochpreisszenarien
für die entsprechenden Energietarife
·
die
Förderung durch Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (nach aktueller
Verfügbarkeit).
Abschließend wurden die Primärenergie- und die CO2-Bilanz
dargestellt. Im Gutachten wurden Neubaustandards nach
·
der
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009,
·
der
während der Erstellung des Gutachtens in Vorbereitung befindlichen „EnEV 2016“
(Verschärfung der energetischen Anforderungen bei Neubauten um ca. 20-25 % gegenüber
der EnEV 2009)
·
Passivhausstandard
einander
gegenübergestellt.
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber
der EnEV 2009 zählen:
·
Verschärfung
der Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Neubauten in einer Stufe um 25
%, ab dem 1. Januar 2016.
·
Verschärfung
der Anforderung im Neubau an die Mindestqualität der Gebäudehülle um
durchschnittlich 20 % ab dem 1. Januar 2016.
Der
im Folgenden „EnEV 2014“ genannte gesetzliche Standard entspricht damit dem Standard
„EnEV 2016“ aus dem Energiekonzept.
Im
Gutachten untersuchte Neubaustandards:
EnEV 2009 und EnEV 2014
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) berücksichtigt
sowohl Bauteile als auch Heizsysteme. Zusätzlich gibt das Erneuerbare EnergienWärmegesetz
(EEWärmeG) vor, dass bei Neubauten bestimmte Anteile der Wärme aus erneuerbaren
Energien bereitgestellt werden müssen. Da in einem Gebäude nach EnEV 2014 das
EEWärmeG ohne weitere Maßnahmen erfüllt wird, ist kein Einsatz erneuerbarer
Energien zur Wärmeerzeugung erforderlich.
Die erforderliche Wärmeleistung kann in den Gebäuden
mit unterschiedlichen Heizungssystemen und Energieträgern erzeugt werden. Eine ökologisch wie wirtschaftlich tragfähige Lösung hierfür sind Nahwärme-Blockheizkraftwerke.
Passivhaus
Der überwiegende Teil des
Wärmebedarfs wird im Passivhaus aus „passiven“ Quellen wie Sonneneinstrahlung,
Abwärme von Personen und technischen Geräten gedeckt. Dabei ist das Passivhaus
nicht auf einen bestimmten Gebäudetyp oder eine bestimmte Bauweise beschränkt. Die Technik für
Passivhäuser ist inzwischen ausgereift.
Im Passivhausstandard muss eine gegenüber
der EnEV 2014 bessere Gebäudedämmung eingesetzt werden. Die im Passivhausstandard zur Beheizung erforderliche Wärmeleistung kann
über ein Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung (d.h. ohne Radiatoren oder
Flächenheizungen) erzeugt werden. Ein Nahwärmesystem ist hier nicht sinnvoll
einsetzbar, weil die Netzverluste ebenso hoch liegen, wie die an die Häuser
abgegebene Nutzwärme.
Das Passivhaus erfordert
Mehrkosten von
·
etwa 33% gegenüber dem Gebäudestandard EnEV 2009 und
·
etwa 19% gegenüber dem Gebäudestandard EnEV 2014.
Ein wichtiger Aspekt der Kosteneinsparung beim
Passivhaus ist der Wegfall der konventionellen Wärmeverteilung (mit
Flächenheizungen).
Im
Gutachten untersuchte Heizsysteme (Energieerzeugung)
Die Erdgas-Brennwertheizung
mit Solaranlage
Dezentrale Gas-Brennwertkessel mit solarer
Warmwasserbereitung haben für die EnEV-Standards hohe Emissionen. Der höchste
primärenergetische Verbrauch wird durch die Erdgasheizung in Kombination mit
einer Solarkollektoranlage für die EnEV-Gebäudestandards verursacht. Für das
Passivhaus ist diese Lösung jedoch ein ökologisch sinnvolles und technisch
ausgereiftes System.
Elektro-Wärmepumpen
mit Erdsonde (beim Passivhaus Luft mit Erdwärmetauscher)
haben für den EnEV-Standard aufgrund des Energieträgers Strom
hohe Emissionen, für den Passivhausstandard jedoch sehr niedrige
Emissionswerte. Auch in Bezug auf die Primärenergiebilanz hat die
Elektro-Wärmepumpe für die EnEV-Dämmstandards eine sehr geringe Belastung, ist
jedoch teurer, als eine Lösung mit Gas-Brennwertkessel und Solaranlage.
Die
Holzpelletheizung als dezentrale Heizung sowie als Nahwärmelösung mit
Holzpellet-Blockheizkraftwerk (BHKW mit/ ohne Erdgaskessel für Spitzenlasten)
produziert Wärmeenergie mit einer sehr guten CO2-Bilanz.
Auch in Bezug auf die Primärenergiebilanz haben die Holzpelletvarianten für die
EnEV-Dämmstandards eine sehr geringe Belastung.
Dezentrale Holzpelletheizungen erfordern relativ viel Platz
im Keller für Anlage und Brennstofflagerung und benötigen einen höheren
Bedienungsaufwand als zum Beispiel Gas. Feststoffheizungen sind anfälliger
gegenüber Störungen, als Gasheizungen. Für eine zentrale Holzpelletheizung ist
ein Heizwerk erforderlich. Dieses könnte im Keller eines Mehrfamilienhauses
oder in einem eigenen Gebäude untergebracht werden.
Die Holzpelletsysteme produzieren jedoch einen hohen
Feinstaubanteil. In einem städtisch verdichteten Siedlungsraum wie Hilden, der
zudem durch mehrere Autobahnen sowie Durchfahrtstraßen belastet ist, sollte
eine Erhöhung der durch den Straßenverkehr bestehenden Feinstaub-Grundbelastung
durch Holzpellet-Heizungsanlagen grundsätzlich vermieden werden (hohe Belastungsschwerpunkte aufgrund A3, A46 und A59 =
270.000 Kfz/d sowie Richrather Straße und B228 = 42.750 Kfz/d).
Das Blockheizkraftwerk BHKW
(Nahwärme) mit Erdgas
erzeugt niedrige Emissionen in der CO2-Bilanz. Es erfordert
eine Heizzentrale in einem eigenen Gebäude oder im Keller eines
Mehrfamilienhauses. Hier muss auf gute Schalldämmung zugunsten der im gleichen
Gebäude befindlichen Wohn- und Schlafräume geachtet werden. Das System ist wirtschaftlich
und ökologisch sinnvoll für Gebäude nach EnEV 2009- sowie nach EnEV 2014- Standard. Für
Passivhäuser ist es jedoch wirtschaftlich und ökologisch nicht sinnvoll.
Fazit
des Energiekonzeptes
In der Gesamtbewertung stellt das Gutachten in Bezug auf die Kosten
fest, dass alle untersuchten Kombinationen von Gebäudestandards und
Heizsystemen zumutbar sind und daher die Vermarktbarkeit nicht beeinträchtigen
dürften. Die Mehrkosten im Bau werden bei den höheren Gebäudestandards im
Wesentlichen durch Energieeinsparungen kompensiert.
Fazit der wirtschaftlichen Bewertung der Gutachter ist, dass
das Kriterium der Jahreskosten nicht aussagekräftig genug ist, da es
·
keine extremen Abweichungen der
untersuchten Varianten gibt und
·
Mehrkosten für bessere Standards durch
Energieeinsparungen kompensiert werden, so dass nur geringe Unterschiede
auftreten.
Daher sollte nach Ansicht der Gutachter
das Kriterium der CO2-Emissionen maßgeblich für die
Entscheidungsfindung über die Energieversorgung sein. Die folgenden drei
Varianten erzeugen mit jeweils
deutlich unter 9 kg/m²*a geringe CO2-Emissionen:
In den Gebäuden nach EnEV-Standard
·
sind Holzpellets ökologisch am
vorteilhaftesten, werden aber aufgrund der zusätzlichen Feinstaubbelastung nicht
empfohlen.
·
ist auch die zentrale
BHKW-Nahwärmeversorgung ökologisch vorteilhaft und wird daher empfohlen.
In den Gebäuden nach Passivhaus-Standard
·
ist die dezentrale Wärmeversorgung
mittels Erdgas-BW-Kessel und Solarthermie empfehlenswert.
Die Entscheidung,
welcher bauliche Standard entstehen soll und wie die Grundstücke mit Energie zu
versorgen sind, hat unmittelbare Auswirkung auf die Vermarktung:
Eine Nahwärmeversorgung ist
wirtschaftlich zu betreiben, wenn das Neubaugebiet gleichbleibend mit nahezu
100% angeschlossen wird. Das ist nur über eine privatrechtliche Vereinbarung im
Grundstückskaufvertrag sicher zu stellen. Wenn
eine Heizzentrale mit Nahwärmesystem mit BHKW gebaut werden soll, sind weitere Vorarbeiten
erforderlich:
·
Die Nahwärmeversorgung sollte durch einen Konzessionsnehmer
(Contractor, z.B. Stadtwerke Hilden) sichergestellt werden.
·
Es muss ein Projektplan unter Berücksichtigung der Bebauung
des Plangebiets, der Ausschreibung und Vergabe der Konzession sowie der
Errichtung und Inbetriebnahme der Nahwärmeversorgung erstellt werden. Da die
Bebauung der Grundstücke - je nach Beschluss über das Vermarktungskonzept -
sich von 2015 bis 2018/20 hinziehen wird, ist entweder das BHKW-Heizwerk als
erste Investition im Auftrag der Stadt zu errichten oder es sind aufwändige
Zwischenlösungen / Provisorien zu schaffen.
·
Die Nahwärmelösung muss gut kommuniziert werden.
·
Die Nahwärmeleitungen sollten im öffentlichen Straßenraum
verlegt werden.
Wenn das Plangebiet im Passivhausstandard bebaut wird und die
Versorgung der Gebäude mit individuellen Lösungen (z.B. Erdgas-Brennwertheizungen
und Solarkollektoren) erfolgt, entfallen diese Erfordernisse sowie der hiermit
verbundene zeitliche Aufwand, der der Vermarktung vorausgehen würde. Zudem ist
keine privatrechtliche Verpflichtung zu einem „Anschlusszwang“ gegeben.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die Käufer privatrechtlich auf den
Passivhausstandard in Verbindung mit einer Sicherstellung der individuellen
Energieerzeugung (z.B. mit individuellen Erdgas-Brennwertheizungen und Solarthermie)
zu verpflichten. Hierdurch
- ist die Einrichtung eines Blockheizkraftwerks
verzichtbar, welche nur mit (dauerhaftem) Anschlusszwang wirtschaftlich zu
errichten und zu betreiben ist - auch ein gleichzeitiger Betrieb von
Solaranlagen oder sonstigen Anlagen mit Nutzung regenerativer Energien könnte
hier Probleme bereiten.
- werden Kosten in der Errichtung
vermieden (im Mehrfamilienhaus oder Grundstück und eigenes Gebäude)
- werden ggf. zu befürchtende
Abrechnungsprobleme im Betrieb der Anlage vermieden.
- muss der Käufer nicht mit einem Anschlusszwang für ein Nahwärmesystem
belegt und
- kann gleichzeitig die Versorgung durch Holzpellet-Heizungen
aufgrund ihrer hohen Feinstaubbelastung vermieden werden.
- kann die baldige Vermarktbarkeit der Grundstücke gewährleistet
werden.
In der Sitzungsvorlage zur Beratung des Energieversorgungskonzepts wird
der heutige Kenntnisstand der Verwaltung erläutert. Wenn trotz der Empfehlung
zur Passivhaus-Variante seitens des Rates gewünscht wird, eine
Nahwärmeversorgung intensiver zu untersuchen, verzögert sich die Vermarktung durch die erforderlichen Untersuchungen und
Konzepte entsprechend.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
? |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
x (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
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Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Sollte trotz der
Empfehlung der Verwaltung zur Passivhaus-Variante seitens des Rates gewünscht
wird, eine Nahwärmeversorgung intensiver zu untersuchen, sind Haushaltsmittel
zur Verfügung zu stellen, um die weiteren Untersuchungen beauftragen zu
können. Die Höhe der notwendigen Haushaltsmittel – auch für die
Konzeptionsphase – kann aus heutiger Sicht nicht geschätzt werden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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