Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses
des Bebauungsplanes Nr. 260 für den Bereich S-Bahnhof Hilden-Süd gemäß § 2 Abs.
1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954).
Das geänderte
Plangebiet liegt unmittelbar im Bereich des S-Bahnhofes Hilden-Süd. Es besteht
aus zwei Teilen, die durch die Richrather Straße getrennt werden. Der westliche
Teil umfasst das Flurstück 301 sowie einen Teil des Flurstücks 948 (beide Flur
58) und der östliche, zweite Teil des Plangebietes besteht aus den Flurstücken
334 und 840 in Flur 49 und in Flur 59 die Flurstücke 314, 315, 877, 883 und 995
sowie ein weiterer Teil des Flurstücks 948, alle in der Gemarkung Hilden.
Ziel der Planung
ist es weiterhin, die betroffenen Flächen langfristig als Zugänge zum S-Bahnhof
Hilden-Süd sowie als Bike+Ride-Anlagen zu sichern.
Erläuterungen und Begründungen:
Seit längerer Zeit schon versuchte die BEG
(Bahnflächenentwicklungsgesellschaft) NRW, ein Verbundunternehmen von Land NRW
und Deutsche Bahn AG, solche Liegenschaften, die nicht mehr für den
Eisenbahnbetrieb benötigt werden (oder aus Sicht der DB AG und ihren
Unterfirmen entbehrlich erscheinen), zu veräußern.
Die Stadt Hilden hat daraufhin versucht, aus
dem „Bahnflächenpool“ der BEG Grundstücke zur Sicherung und Umsetzung des oben
genannten Planziels zu erwerben.
Dieses Vorhaben blieb lange Zeit ohne Erfolg,
da die Preis-Erwartungen der BEG nicht mit den städtischen Vorstellungen
kompatibel waren.
Aus diesem Grund wurde im Jahr 2012 der
Bebauungsplan Nr. 260 zunächst aufgestellt, ohne dass sich die im Plangebiet
enthaltenen Grundstücke im städtischen Besitz befanden.
Kürzlich ist es der Stadt Hilden gelungen,
größtenteils die für die Bike+Ride-Anlagen notwendigen Grundstücke zu erwerben.
Anstelle des privaten Flurstücks 590, wo ursprünglich eine Erweiterung der
Bike+Ride-Anlagen angestrebt wurde, konnte die Stadt das Flurstück 301 sowie
ein Teil des Flurstücks 948 kaufen. Durch diesen Vorgang verändert sich der
Geltungsbereich des Plangebiets, wodurch die Änderung des
Aufstellungsbeschlusses notwendig ist.
Diese Fläche ist auch im Klimaschutzkonzept
als potentielles Grundstück für eine neue Bike+Ride-Anlage benannt worden.
Im westlichen Teil des Plangebietes sind
derzeit ein Kerngebiet und eine Wohnbaufläche, im östlichen Bereich jeweils Wohnbauflächen
im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Diese beiden Nutzungen würden durch den
Bebauungsplan (im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB) und mit einer
nachträglichen Berichtigung des Flächennutzungsplanes in öffentliche
Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Bike & Ride“
umgewandelt werden.
Da es sich bei dem Plangebiet um eine Fläche mit weniger als 20 000 Quadratmeter handelt und sie größtenteils bereits für bauliche Zwecke genutzt wird, sind aufgrund dessen keine Eingriffe in Grund und Boden sowie Natur und Landschaft zu erwarten. Deshalb soll das Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt werden. Trotz der Möglichkeiten dieses beschleunigten Verfahrens sollen die vorgezogene Bürgerbeteiligung (Bürgeranhörung) und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden, um eine größtmögliche Transparenz des Verfahrens zu gewährleisten. Auf einen Umweltbericht sowie eine zusammenfassende Erklärung soll der Verfahrensart entsprechend verzichtet werden.
Bei den beiden vorhandenen Bike+Ride-Anlagen
handelt sich um Standorte, die jeweils sowohl über Fahrradboxen als auch über
Anlehnbügel verfügen. Zur dauerhaften Sicherung dieser ist es erforderlich, den
Bereich mit einem Bebauungsplan zu überplanen (aktuell greift § 34 BauGB). Damit
können nicht nur die beiden vorhandenen Bike & Ride-Standorte (inklusive
der Zugangsrampen bzw. –Treppen zu den Bahnsteigen des Haltepunktes Hilden Süd)
langfristig gesichert werden, sondern auch der neue Standort entwickelt werden.
Dieses zusätzliche Grundstück (Flurstück 301) ebenfalls als Bike+Ride-Standort
zu nutzen macht Sinn, da seit Jahren der Bedarf an abschließbaren Fahrradboxen
größer ist als das Angebot am Haltepunkt Hilden Süd.
Daher bittet die Verwaltung den
Aufstellungsbeschluss zu ändern und mit dem aktuellen Plangebiet das
Aufstellungsverfahren fortzusetzen.
gez.
B. Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Keine
Personelle Auswirkungen
Keine