Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
WP 14-20 SV 10/008
Aktenzeichen
10.4
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss die der Sitzungsvorlage als Anlage 1 der SV beigefügte 4. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 08. Februar 2008.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Das Verfahren und die Form bei der öffentlichen Bekanntmachung von Satzungen der Gemeinden, Kreise und Zweckverbände des Landes Nordrhein-Westfalen richten sich nach den Vorschriften der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung), soweit nicht Bundes- oder Landesrecht hierüber besondere Regelungen enthält.

 

Der Vollzug der Öffentlichen Bekanntmachungen ist in § 4 Abs. 1 der Bekanntmachungsverordnung festgelegt. Dieser lautet:

 

„Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen

a) im Amtsblatt der Gemeinde; dieses kann mit Amtsblättern anderer Gemeinden gemeinsam herausgegeben werden; kreisangehörige Gemeinden können stattdessen das Amtsblatt des Kreises wählen, oder

b) in einer oder mehreren in der Hauptsatzung hierfür allgemein bestimmten, regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen, oder

c) durch Aushang an der Bekanntmachungstafel der Gemeinde und den sonstigen hierfür bestimmten Stellen für die Dauer von mindestens einer Woche, wobei gleichzeitig durch das Amtsblatt oder die Zeitung oder das Internet auf den Aushang hinzuweisen ist.“

 

Entsprechend der Vorgabe in § 4 Abs. 2, wonach die Form der öffentlichen Bekanntmachung durch die Hauptsatzung festzulegen ist, wurde in § 18 der Hauptsatzung der Stadt Hilden festgelegt, welche der Alternativen des § 4 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) für Hilden gilt.

 

Da die Kosten für den Abdruck der Hinweise auf das Erscheinen der Amtsblätter in den letzten Jahren stiegen (Ausgaben in 2013 rd. 9.200 €), schlägt die Verwaltung unter Berücksichtigung der  in § 4 Absatz 1 Buchstabe c) der Bekanntmachungsverordnung aufgeführten alternativen Möglichkeiten (Hinweis durch Amtsblatt, Zeitung oder Internet) vor, den bisherigen Absatz 2 des § 18 der Hauptsatzung wie folgt zu ändern.

 

bisherige Fassung

neue Fassung

Ein Hinweis auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hilden soll nachrichtlich in den jeweils für Hilden erscheinenden Lokalteilen folgender Tageszeitungen erfolgen:

 

Düsseldorfer Nachrichten - WZ -

Neue Rhein-Zeitung - NRZ

Rheinische Post - RP -

Der Hinweis auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hilden erfolgt auf der Homepage der Stadt Hilden.

 

Durch Anwendung der Möglichkeit des § 4 Abs. 1 Buchstabe c) Alternative 3 der Bekanntmachungsverordnung (Hinweis im Internet) entfallen künftig die gesamten Ausgaben für den Abdruck des Hinweises in den Tageszeitungen.

 

 

gez.

Birgit Alkenings


Anlage 1

 

4. Nachtragssatzung vom …………………

zur Hauptsatzung der Stadt Hilden vom 08.02.2008

 

 

§ 1 Änderung von Vorschriften

 

a)       § 18 Abs. 2 der Hauptsatzung enthält folgende Fassung

 

        Der Hinweis auf die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Hilden erfolgt auf der Homepage der Stadt Hilden.

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese 4. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hilden tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

010701

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Minderbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0107014000

Amtliche
Veröffentlichungen

543500

Öffentliche Bekanntmachungen

Einsparung:

9.200,- € (Rechnungsergebnis 2013)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Im Haushaltsplanentwurf 2015 wurde kein Ansatz mehr aufgenommen.

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete