Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat beschließt die Entsendung folgender Mitglieder in
die Fachausschüsse des Rates:
Erläuterungen und Begründungen:
Die
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen (§ 27 Abs. 8) sieht vor, dass
sich der Integrationsrat mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen kann.
Der
Integrationsrat kann deshalb Mitglieder in die Ausschüsse des Rates entsenden,
die dementsprechend zu benennen sind. Ihnen ist dort auf Verlangen auch das
Wort zu erteilen.
In Hilden sind
dies folgende Ausschüsse:
Ausschuss für
Kultur- und Heimatpflege, Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Jugendhilfeausschuss,
Paten- und Partnerschaftsausschuss, Ausschuss für Schule und Sport,
Sozialausschuss, Stadtentwicklungsausschuss, Wirtschafts- und
Wohnungsbau-förderungsausschuss.
Gez.
Birgit Alkenings