Betreff
Struktur und Aufgaben des Integrationsbüros der Stadt Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 50/011
Aktenzeichen
III/50.2/wo
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Erläuterungen und Begründungen:

 

Im Jahr 2005 verabschiedete der Rat der Stadt Hilden einstimmig das Strategiepapier „Integration ist machbar!“. In ihm wurden Leitlinien und Handlungsfelder für die Integrationsförderung in Hilden definiert. Mit dem Strategiepapier wurden neue  organisatorische und finanzielle Strukturen geschaffen, um die Integrationsarbeit zu optimieren. Um den Stellenwert dieses Bereichs zu dokumentieren, wurde z.B. das damalige Sozialamt in „Amt für Soziales und Integration“ umbenannt. Innerhalb dieses Amtes, dort in der Abteilung „Besondere soziale Dienste“, sah das Strategiepapier die Einrichtung eines Integrationsbüros vor, in dem wesentliche Aufgaben gebündelt werden sollten.

 

Diese kamen zu den bereits vorhandenen Aufgaben der Abteilung hinzu – in den Folgejahren wurden außerdem weitere Tätigkeitsbereiche definiert.

 

In den Jahren 2006 und 2007 erhielt die Stadt Hilden eine Förderung des Landes Nordrhein Westfalen in Höhe von € 60.000,-- im Rahmen des KOMM-IN Projekts „Integration ist machbar“, welche maßgeblich zum Aufbau des Integrationsbüros bzw. zum Coaching der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt wurde.

 

Heute gehören folgende Tätigkeiten zu den Aufgaben des Integrationsbüros:

 

  • Individuelle Integrationsberatung 

 

Das Beratungsangebot ist während der Sprechzeiten offen für alle, die Fragen haben, die die Themen Integration / Migration betreffen. Diese Sprechstunde dient auch der Betreuung der in Hilden lebenden und durch die Stadt untergebrachten Flüchtlinge.

 

  • Koordination der internen und externen Integrationsangebote, Betreuung und Begleitung des Netzwerkes der Fachdienste und freien Träger.

 

Die Integrationsarbeit der letzten Jahre beabsichtigte u.a. die Vernetzung aller Akteure, die hauptsächlich oder am Rande mit Integrationsarbeit beschäftigt sind. Das Integrationsbüro ist z.B. Ansprechpartner für Kitas, Schulen, Kirchen, Migrantenvereine und Wohlfahrtsverbände.

 

  • Prozessbegleitung, Weiterentwicklung und Umsetzung des Integrationskonzeptes

 

Die im Strategiepapier „Integration ist machbar!“ genannten Handlungsfelder sind

nach wie vor die Grundlage für die Förderung und Steuerung der Integrationsarbeit in Hilden.

 

  • Geschäftsstelle für den Integrationsrat

 

Das Integrationsbüro bereitet die Sitzungen des Integrationsrats vor und informiert dessen Mitglieder auch außerhalb der Sitzungen über Aktuelles in Hilden.

 

  • Anlaufstelle für alle Fragen des interkulturellen Zusammenlebens und der Integration

 

Das Integrationsbüro gibt Auskunft zu allen Aspekten, die die Integration von Zugewanderten betreffen.

 

  • Initiierung neuer integrationsfördernder Maßnahmen

 

In Kooperation mit Netzwerkpartnern entwickelt das Integrationsbüro neue Maßnahmen oder berät andere Institutionen bei der Konzipierung von Projekten.

 

  • Vorlage eines Integrationsberichtes, der alle zwei Jahre erstellt wird

 

In den Jahren 2011 und 2013 erschienen bereits Integrationsberichte – weitere Veröffentlichungen sind im gleichen Turnus vorgesehen. Der Integrationsbericht des Jahres 2013 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

  • Herausgabe des Newsletters „Integrationsbüro Hilden online-aktuell“ (ca. vier Mal pro Jahr)

 

Informationen zum Thema Integration sammeln, bündeln und weiterleiten – dies ist die Aufgabe des Integrationsbüros. Der Newsletter ist seit 2005 ein bewährtes Medium für diesen Zweck.

 

  • Betreuung der Bewohner der städtischen Ãœbergangsheime der Bereiche Flüchtlinge, jüdische Emigranten und Spätaussiedler

 

Viele Menschen verlassen unfreiwillig und schweren Herzens ihre Heimat. Die Flüchtlinge, die Deutschland erreichen, werden auf alle Gemeinden verteilt. In Hilden erfolgt ihre Betreuung durch die sozialpädagogischen Fachkräfte des Integrationsbüros.

 

  • Organisatorische Abwicklung des jährlichen „Maßnahmenkatalogs Integration“

 

Seit der Verabschiedung des Strategiepapiers „Integration ist machbar!“ stellt der Rat bis heute jährlich einen Etat zu Verfügung, mit dem Integrationsprojekte gefördert werden sollen. Zuletzt betrug der Förderbetrag € 22.500.-- pro Jahr.

(siehe auch Tabelle 1)

 

  • Abwicklung der finanziellen Förderung der Hildener Migrantenvereine

Die neun Migrantenvereine in der Stadt Hilden erhalten zur Förderung ihrer Arbeit jährlich einen festen Grundbetrag („Globalzuschuss“) in Höhe von momentan € 700,-- pro Verein – außerdem werden insgesamt € 6.000,-- ausgezahlt als „zweckgebundene Einzelzuschüsse“, über deren Vergabe der Integrationsrat entscheidet.

(siehe auch Tabelle 2)

 

  • Organisatorische Umsetzung der jährlichen Preisverleihung des „Förderpreises Integration“

 

Im Jahr 2007 beschloss der Rat der Stadt Hilden besonders gute Beispiele für gelungene Integration oder Integrationsförderung auszuzeichnen. Das  Integrationsbüro ruft öffentlich zur Einreichung von Vorschlägen auf, ehe eine Jury über die Vergabe des Preises entscheidet. Die Bücherei war in den letzten Jahren Kooperationspartner des Integrationsbüros bei der Ausrichtung des Festakts, in dessen Rahmen der Preis verliehen wird.

 

·      Organisatorische Umsetzung des „Runden Tisches gegen Extremismus“

 

Nachdem es in den Jahren 2009 und 2010 Anhaltspunkte dafür gab, dass islamische Extremisten in Hilden aufgetreten waren, installierte die Verwaltung in Kooperation mit den in Hilden ansässigen Moscheegemeinden den „Runden Tisch gegen Extremismus“. Den jährlichen Sitzungen geht jeweils ein Arbeitskreis voraus, der die Sitzungen vorbereitet. Zu beiden Gremien lädt das Integrationsbüro ein und organisiert die Tagesordnung.

Am 22.01.2011 trat der Runde Tisch erstmalig zusammen. Ein maßgebliches Ergebnis war, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung eine Erklärung gegen Extremismus unterzeichneten. Bisher tagte das Gremium vier Mal.

 

·      Kooperation mit dem Kreisintegrationszentrum Mettmann (KIZ) und Mitwirkung an dessen Arbeitskreisen

 

 

 

Im Integrationsbüro sind drei sozialpädagogische Fachkräfte beschäftigt.

 


 

Tabelle 1: Darstellung des „Maßnahmenkatalogs Integration“

 

Wer kann aus diesem Topf Mittel beantragen?

 

Institutionen oder Einzelperson, die ein Projekt planen, das die Integration von zugewanderten Menschen begünstigt, unabhängig davon, ob „Integration“ das zentrale Thema des Projekts ist. Vereine. Verbände, Ämter der Verwaltung etc. können Mittel beantragen.

 

 

Wie viel Geld kann beantragt werden?

 

In den letzten Jahren wurden insgesamt pro Jahr € 22.500,-- zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wurde nach Ermessen auf die beantragten Projekte verteilt, sofern die Projekte befürwortet wurden. Im Jahr 2014 werden derzeit 24 Projekte gefördert.

 

 

Wer entscheidet über die Mittelvergabe?

 

Das Integrationsbüro stellt alle Anträge zusammen und entwickelt einen Vorschlag für die Mittelvergabe. Dieser wird im Integrationsrat beraten, ehe der Sozialausschuss über die Vergabe entscheidet.

 

 

Wie kann man Mittel beantragen?

 

Beim Integrationsbüro ist ein Antragsformular erhältlich, welches für einen Antrag zu nutzen ist. Dies dient insbesondere dazu, alle eingegangenen Anträge besser vergleichen zu können.

 

 

Ist ein Verwendungsnachweis zu führen?

 

Ja, auch dazu gibt das Integrationsbüro ein Formular aus, in dem der Verlauf des Projekts nach Durchführung zu beschreiben und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel darzustellen ist.

Der Verwendungsnachweis wird dem Integrationsrat und dem Sozialausschuss vorgelegt.

 

 

Was ist wenn ein Projekt nach Bewilligung von Mitteln nicht zustande kommt?

 

 

In diesem Fall ist das Integrationsbüro möglichst frühzeitig zu informieren. Die Mittel werden zurück überwiesen.

 

 

Welche Fristen gibt es zur Antragstellung

 

Da Anträge immer für ein Kalenderjahr gestellt werden, müssen sie jeweils zum Ende des vorhergehenden Jahres gestellt werden. Die genauen Fristen hängen davon ab, wann Integrationsrat und Sozialausschuss am Anfang eines Jahres tagen. das Integrationsbüro gibt Auskunft zu den Fristen.

 

 

Was ist noch interessant?

 

Das Integrationsbüro gibt gerne Auskunft zu weiteren Fragen.

Ein großer Verteiler mit zahlreichen Institutionen wird jedes Jahr vom Integrationsbüro automatisch auf die Möglichkeit der Förderung von Projekten aufmerksam gemacht.

 

 

 

 

Tabelle 2: Darstellung der finanziellen Förderung der Hildener Migrantenvereine

 

Wer sind die Hildener Migrantenvereine?

 

PHILIA Griechisch-Deutscher Freundeskreis Hilden e. V

Circolo Italo-Tedesco Hilden (CITH),

Jugoslawisch-Deutscher Kulturverein Hilden e. V.,

Islamisch Marokkanisches Kulturzentrum e. V.,

Uniao Portuguesa Hilden e. V.

Slowenischer Kultur- und Sportverein Maribor

Spanischer Familienverein in der Stadt Hilden e. V.

DITIB Türkische Islamische Gemeinde zu Hilden e. V.

WiD - Wir in Deutschland e. V.

 

 

Wie viel Geld kann beantragt werden und zu welchem Zweck?

 

Jeder dieser Vereine erhält den jährlichen „Globalzuschuss“ in Höhe von € 700,-- , ohne dass nachgewiesen werden muss, für welchen Zweck diese Mittel eingesetzt werden.

€ 6.000,-- werden darüber hinaus für projektbezogene Arbeit an die Vereine ausgezahlt, um Maßnahmen der Vereine zu unterstützen, die integrativen Charakter haben (analog zu den sieben Handlungsfeldern des Strategiepapiers „Integration ist machbar!“).

 

 

Wie lauten die Handlungsfelder des Strategiepapiers?

 

 

(1) Sprachförderung und Chancengleichheit

(2) Stadtteilorientierte Förderung der Integration

(3) Interkulturelle Initiativen und Zusammenarbeit

(4) Integrationsförderung im Sport

(5) Interkulturelle Weiterentwicklung der Seniorenarbeit

(6) Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung

(7) Politische Partizipation

 

 

Wer entscheidet über die Mittelvergabe?

 

Das Integrationsbüro stellt alle Anträge zusammen und entwickelt zusammen mit dem/der Vorsitzenden des Integrationsrates einen Vorschlag. Der Integrationsrat beschließt anschließend über die Vergabe der Mittel.

 

 

Wie kann man Mittel beantragen?

 

Beim Integrationsbüro ist ein Antragsformular erhältlich, welches für einen Antrag zu nutzen ist. Dies dient insbesondere dazu, alle eingegangenen Anträge besser vergleichen zu können.

 

 

Ist ein Verwendungsnachweis zu führen?

 

Ja, auch dazu gibt das Integrationsbüro ein Formular aus, in dem der Verlauf des Projekts nach Durchführung zu beschreiben und die zweckentsprechende Verwendung der Mittel darzustellen ist.

 

 

Was ist wenn ein Projekt nach Bewilligung von Mitteln nicht zustande kommt?

 

 

In diesem Fall ist das Integrationsbüro möglichst frühzeitig zu informieren. Die Mittel werden zurück überwiesen.

 

 

Welche Fristen gibt es zur Antragstellung

 

 

Frist zur Stellung von Anträgen ist jeweils der 15. Januar.

 

 

Was ist noch interessant?

 

Das Integrationsbüro gibt gerne Auskunft zu weiteren Fragen.

 

 

gez. Birgit Alkenings