Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen und Begründungen:
Im Jahr 2005 verabschiedete der Rat der Stadt Hilden einstimmig das
Strategiepapier „Integration ist machbar!“. In ihm wurden Leitlinien und
Handlungsfelder für die Integrationsförderung in Hilden definiert. Mit dem
Strategiepapier wurden neueÂ
organisatorische und finanzielle Strukturen geschaffen, um die
Integrationsarbeit zu optimieren. Um den Stellenwert dieses Bereichs zu
dokumentieren, wurde z.B. das damalige Sozialamt in „Amt für Soziales und
Integration“ umbenannt. Innerhalb dieses Amtes, dort in der Abteilung
„Besondere soziale Dienste“, sah das Strategiepapier die Einrichtung eines
Integrationsbüros vor, in dem wesentliche Aufgaben gebündelt werden sollten.
Diese kamen zu den bereits vorhandenen Aufgaben der Abteilung hinzu – in
den Folgejahren wurden außerdem weitere Tätigkeitsbereiche definiert.
In den Jahren 2006 und 2007 erhielt die Stadt Hilden eine Förderung des
Landes Nordrhein Westfalen in Höhe von € 60.000,-- im Rahmen des KOMM-IN
Projekts „Integration ist machbar“, welche maßgeblich zum Aufbau des
Integrationsbüros bzw. zum Coaching der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
eingesetzt wurde.
Heute gehören folgende Tätigkeiten zu den Aufgaben des
Integrationsbüros:
- Individuelle IntegrationsberatungÂ
Das Beratungsangebot ist während der Sprechzeiten offen für alle, die
Fragen haben, die die Themen Integration / Migration betreffen. Diese Sprechstunde
dient auch der Betreuung der in Hilden lebenden und durch die Stadt
untergebrachten Flüchtlinge.
- Koordination der internen und externen Integrationsangebote,
Betreuung und Begleitung des Netzwerkes der Fachdienste und freien Träger.
Die Integrationsarbeit der letzten Jahre beabsichtigte u.a. die
Vernetzung aller Akteure, die hauptsächlich oder am Rande mit
Integrationsarbeit beschäftigt sind. Das Integrationsbüro ist z.B.
Ansprechpartner für Kitas, Schulen, Kirchen, Migrantenvereine und Wohlfahrtsverbände.
- Prozessbegleitung, Weiterentwicklung und Umsetzung des
Integrationskonzeptes
Die im Strategiepapier „Integration ist machbar!“ genannten
Handlungsfelder sind
nach wie vor die Grundlage für die Förderung und Steuerung der
Integrationsarbeit in Hilden.
- Geschäftsstelle für den Integrationsrat
Das Integrationsbüro bereitet die Sitzungen des Integrationsrats vor und
informiert dessen Mitglieder auch außerhalb der Sitzungen über Aktuelles in
Hilden.
- Anlaufstelle für alle Fragen des interkulturellen Zusammenlebens
und der Integration
Das Integrationsbüro gibt Auskunft zu allen Aspekten, die die
Integration von Zugewanderten betreffen.
- Initiierung neuer integrationsfördernder Maßnahmen
In Kooperation mit Netzwerkpartnern entwickelt das Integrationsbüro neue
Maßnahmen oder berät andere Institutionen bei der Konzipierung von Projekten.
- Vorlage eines Integrationsberichtes, der alle zwei Jahre erstellt
wird
In den Jahren 2011 und 2013 erschienen bereits Integrationsberichte –
weitere Veröffentlichungen sind im gleichen Turnus vorgesehen. Der
Integrationsbericht des Jahres 2013 ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
- Herausgabe des Newsletters „Integrationsbüro Hilden online-aktuell“
(ca. vier Mal pro Jahr)
Informationen zum Thema Integration sammeln, bündeln und weiterleiten –
dies ist die Aufgabe des Integrationsbüros. Der Newsletter ist seit 2005 ein
bewährtes Medium für diesen Zweck.
- Betreuung der Bewohner der städtischen Übergangsheime der Bereiche
Flüchtlinge, jüdische Emigranten und Spätaussiedler
Viele Menschen verlassen unfreiwillig und schweren Herzens ihre Heimat.
Die Flüchtlinge, die Deutschland erreichen, werden auf alle Gemeinden verteilt.
In Hilden erfolgt ihre Betreuung durch die sozialpädagogischen Fachkräfte des
Integrationsbüros.
- Organisatorische Abwicklung des jährlichen „Maßnahmenkatalogs
Integration“
Seit der Verabschiedung des Strategiepapiers „Integration ist machbar!“
stellt der Rat bis heute jährlich einen Etat zu Verfügung, mit dem
Integrationsprojekte gefördert werden sollen. Zuletzt betrug der Förderbetrag €
22.500.-- pro Jahr.
(siehe auch Tabelle 1)
- Abwicklung der finanziellen Förderung der Hildener Migrantenvereine
Die neun Migrantenvereine in der Stadt Hilden erhalten zur Förderung
ihrer Arbeit jährlich einen festen Grundbetrag („Globalzuschuss“) in Höhe von
momentan € 700,-- pro Verein – außerdem werden insgesamt € 6.000,-- ausgezahlt
als „zweckgebundene Einzelzuschüsse“, über deren Vergabe der Integrationsrat
entscheidet.
(siehe auch Tabelle 2)
- Organisatorische Umsetzung der jährlichen Preisverleihung des
„Förderpreises Integration“
Im Jahr 2007 beschloss der Rat der Stadt Hilden besonders gute Beispiele
für gelungene Integration oder Integrationsförderung auszuzeichnen. Das Integrationsbüro ruft öffentlich zur
Einreichung von Vorschlägen auf, ehe eine Jury über die Vergabe des Preises
entscheidet. Die Bücherei war in den letzten Jahren Kooperationspartner des
Integrationsbüros bei der Ausrichtung des Festakts, in dessen Rahmen der Preis
verliehen wird.
·
Organisatorische
Umsetzung des „Runden Tisches gegen Extremismus“
Nachdem es in den Jahren 2009 und 2010 Anhaltspunkte dafür gab, dass
islamische Extremisten in Hilden aufgetreten waren, installierte die Verwaltung
in Kooperation mit den in Hilden ansässigen Moscheegemeinden den „Runden Tisch
gegen Extremismus“. Den jährlichen Sitzungen geht jeweils ein Arbeitskreis
voraus, der die Sitzungen vorbereitet. Zu beiden Gremien lädt das
Integrationsbüro ein und organisiert die Tagesordnung.
Am 22.01.2011 trat der Runde Tisch erstmalig zusammen. Ein maßgebliches
Ergebnis war, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sitzung eine
Erklärung gegen Extremismus unterzeichneten. Bisher tagte das Gremium vier Mal.
·
Kooperation
mit dem Kreisintegrationszentrum Mettmann (KIZ) und Mitwirkung an dessen
Arbeitskreisen
Im Integrationsbüro sind drei sozialpädagogische Fachkräfte beschäftigt.
Tabelle 1: Darstellung des „Maßnahmenkatalogs
Integration“
Wer kann aus diesem Topf Mittel beantragen? |
Institutionen
oder Einzelperson, die ein Projekt planen, das die Integration von
zugewanderten Menschen begünstigt, unabhängig davon, ob „Integration“ das
zentrale Thema des Projekts ist. Vereine. Verbände, Ämter der Verwaltung etc.
können Mittel beantragen. |
Wie viel Geld kann beantragt werden? |
In
den letzten Jahren wurden insgesamt pro Jahr € 22.500,-- zur Verfügung
gestellt. Dieser Betrag wurde nach Ermessen auf die beantragten Projekte
verteilt, sofern die Projekte befürwortet wurden. Im Jahr 2014 werden derzeit
24 Projekte gefördert. |
Wer entscheidet über die Mittelvergabe? |
Das
Integrationsbüro stellt alle Anträge zusammen und entwickelt einen Vorschlag
für die Mittelvergabe. Dieser wird im Integrationsrat beraten, ehe der
Sozialausschuss über die Vergabe entscheidet. |
Wie kann man Mittel beantragen? |
Beim
Integrationsbüro ist ein Antragsformular erhältlich, welches für einen Antrag
zu nutzen ist. Dies dient insbesondere dazu, alle eingegangenen Anträge
besser vergleichen zu können. |
Ist ein Verwendungsnachweis zu führen? |
Ja,
auch dazu gibt das Integrationsbüro ein Formular aus, in dem der Verlauf des
Projekts nach Durchführung zu beschreiben und die zweckentsprechende
Verwendung der Mittel darzustellen ist. Der
Verwendungsnachweis wird dem Integrationsrat und dem Sozialausschuss
vorgelegt. |
Was ist wenn ein Projekt nach Bewilligung
von Mitteln nicht zustande kommt? |
In
diesem Fall ist das Integrationsbüro möglichst frühzeitig zu informieren. Die
Mittel werden zurück überwiesen. |
Welche Fristen gibt es zur Antragstellung |
Da
Anträge immer für ein Kalenderjahr gestellt werden, müssen sie jeweils zum
Ende des vorhergehenden Jahres gestellt werden. Die genauen Fristen hängen
davon ab, wann Integrationsrat und Sozialausschuss am Anfang eines Jahres
tagen. das Integrationsbüro gibt Auskunft zu den Fristen. |
Was ist noch interessant? |
Das
Integrationsbüro gibt gerne Auskunft zu weiteren Fragen. Ein
großer Verteiler mit zahlreichen Institutionen wird jedes Jahr vom
Integrationsbüro automatisch auf die Möglichkeit der Förderung von Projekten
aufmerksam gemacht. |
Tabelle
2: Darstellung der finanziellen Förderung der Hildener Migrantenvereine
Wer sind die Hildener Migrantenvereine? |
PHILIA
Griechisch-Deutscher Freundeskreis Hilden e. V Circolo Italo-Tedesco Hilden (CITH), Jugoslawisch-Deutscher
Kulturverein Hilden e. V., Islamisch
Marokkanisches Kulturzentrum e. V., Uniao
Portuguesa Hilden e. V. Slowenischer
Kultur- und Sportverein Maribor Spanischer
Familienverein in der Stadt Hilden e. V. DITIB
Türkische Islamische Gemeinde zu Hilden e. V. WiD
- Wir in Deutschland e. V. |
Wie viel Geld kann beantragt werden und zu
welchem Zweck? |
Jeder
dieser Vereine erhält den jährlichen „Globalzuschuss“ in Höhe von € 700,-- ,
ohne dass nachgewiesen werden muss, für welchen Zweck diese Mittel eingesetzt
werden. €
6.000,-- werden darüber hinaus für projektbezogene Arbeit an die Vereine
ausgezahlt, um Maßnahmen der Vereine zu unterstützen, die integrativen
Charakter haben (analog zu den sieben Handlungsfeldern des Strategiepapiers
„Integration ist machbar!“). |
Wie lauten die Handlungsfelder des
Strategiepapiers? |
(1)
Sprachförderung und Chancengleichheit (2) Stadtteilorientierte Förderung der
Integration (3) Interkulturelle Initiativen und
Zusammenarbeit (4) Integrationsförderung im Sport (5) Interkulturelle Weiterentwicklung der
Seniorenarbeit (6) Interkulturelle Ausrichtung der Verwaltung (7) Politische Partizipation |
Wer entscheidet über die Mittelvergabe? |
Das
Integrationsbüro stellt alle Anträge zusammen und entwickelt zusammen mit
dem/der Vorsitzenden des Integrationsrates einen Vorschlag. Der
Integrationsrat beschließt anschließend über die Vergabe der Mittel. |
Wie kann man Mittel beantragen? |
Beim
Integrationsbüro ist ein Antragsformular erhältlich, welches für einen Antrag
zu nutzen ist. Dies dient insbesondere dazu, alle eingegangenen Anträge
besser vergleichen zu können. |
Ist ein Verwendungsnachweis zu führen? |
Ja,
auch dazu gibt das Integrationsbüro ein Formular aus, in dem der Verlauf des
Projekts nach Durchführung zu beschreiben und die zweckentsprechende
Verwendung der Mittel darzustellen ist. |
Was ist wenn ein Projekt nach Bewilligung
von Mitteln nicht zustande kommt? |
In
diesem Fall ist das Integrationsbüro möglichst frühzeitig zu informieren. Die
Mittel werden zurück überwiesen. |
Welche Fristen gibt es zur Antragstellung |
Frist
zur Stellung von Anträgen ist jeweils der 15. Januar. |
Was ist noch interessant? |
Das
Integrationsbüro gibt gerne Auskunft zu weiteren Fragen. |
gez. Birgit Alkenings