Betreff
Antrag nach §24 GO NW, hier: Elternhaltestelle Augustastraße
Vorlage
WP 04-09 SV 66/168
Aktenzeichen
IV/66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Beschlussfassung wird anheim gestellt.“

 

 

Günter Scheib


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Frau K. Einhoff hat mit beiliegender E-Mail beantragt, im Rahmen der Gleichbehandlung  auch auf der Augustastraße eine Elternhaltestelle einzurichten.

Die Antragstellerin wohnt an der Gerresheimer Straße 65. Ihre Wohnung liegt unmittelbar nördlich der am 25. März 2009 eingerichteten Elternhaltestelle.

Bei der sog. „Elternhaltestelle“ handelt es sich um eine Parkverbotsstrecke (Verkehrszeichen 286 StVO – eingeschränktes Haltverbot), das durch Zusatzeichen auf 3 Zeitintervalle an Schultagen beschränkt ist. Die Zeitintervalle berücksichtigen im Besonderen den Schulbeginn sowie die Schulschlusszeiten.

Den Begriff „Elternhaltestelle“ gibt es im Verkehrsrecht nicht!

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Einrichtung auch einer Elternhaltestelle in der Augustastraße  - vermutlich für die Grundschule und den Kindergarten -  aus Gründen der Gleichbehandlung nicht gerechtfertigt.

Die Anzahl der Schüler(innen) [ca. 2.500], die das Schulzentrum Gerresheimer Straße mit 3 weiterführenden Schulen besuchen, ist ein Vielfaches von den Kindern, die zur Grundschule und Kindergarten an der Augustastraße gehen.

Bekanntlich kommt ein Großteil der Schüler(innen) auch per Bus/Bahn oder Auto aus den benachbarten Städten; Grundschüler und Kindergartenkinder sind in der Regel in näherer Umgebung der Einrichtungen zu Hause.

Die Augustraße als Wohnerschließungsstraße mit einem werktäglichen Verkehrsaufkommen von annähernd 2.000 Kfz liegt  innerhalb einer Tempo 30-Zone und ist zudem ausgestattet mit Elementen der Verkehrsberuhigung (wie wechselseitiges Parken bei 4,20m breiter Fahrgasse und fahrdynamisch wirksamen Aufpflasterungen).

Die  Gerresheimer Straße wird als Hauptverkehrsstraße von ca. 14.000 Kfz  werktags befahren, für viele als Durchgangsstraße.

Ob die Elternhaltestelle auf der Gerresheimer Straße letztendlich zweckmäßig ist, werden die nächsten Monate zeigen. An den ersten Tagen war sie morgens vor Schulbeginn meist durch 1 bis maximal 3 Falschparker blockiert.

 

Allein aus verkehrlicher Sicht ist die Einrichtung einer Elternhaltestelle in der Augustastraße nicht erforderlich.

 

 

Günter Scheib