Betreff
Antrag Allianz-Fraktion im UKS vom 28.08.14 Maßnahmenplanung Friedhöfe
Vorlage
WP 14-20 SV 68/006
Aktenzeichen
IV/68
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist einem starken Wandel unterworfen. Pflegefreie bzw. pflegearme Bestattungen werden offensichtlich zunehmend in Anspruch genommen.

Eine diesbezüglich angepasste Umgestaltung der Hildener Friedhöfe ist aus diesem Grund unumgänglich

 


Antragstext:

Die Bürgermeisterin wird gebeten, eine den veränderten Bestattungswünschen angepasste Maßnahmenplanung für die Friedhöfe der Stadt Hilden vorzulegen. Dieses Konzept soll den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf von Bestattungsarten auf den Hildener Friedhöfen darlegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Der Antrag der Allianz wurde in der Sitzung des UKS am 28.08.14 im Zusammenhang mit der Beratung der SV 68/001 „Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf den städtischen Friedhöfen“ gestellt.

In der Sitzungsvorlage wurde anhand von mehreren Grafiken die Entwicklung der Bestattungszahlen sowie deren Verteilung auf die unterschiedlichen  Bestattungsarten in den zurückliegenden zehn Jahren dargestellt. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, mit dem Urnengarten eine neue Bestattungsart in Hilden einzuführen. Dort soll die Möglichkeit geschaffen werden, Urnen in Kolumbarien oder Bodengrabkammern beizusetzen.

Die Fallzahlenentwicklung wird kontinuierlich beobachtet. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen für das Folgejahr müssen zur Ermittlung der einzelnen Gebühren die voraussichtlichen Fallzahlen für das Folgejahr qualifiziert geschätzt werden. Nach Abschluß des Kalenderjahres wird dann ein Jahresabschluß für das Vorjahr erstellt. Hier erfolgt dann auch ein Abgleich der Soll- und Ist-Zahlen.

In den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten wurden auf den Hildener Friedhöfen immer wieder neue Bestattungsarten eingeführt. Vor längerer Zeit waren es die anonymen Sarg- und Urnengräber, in der letzten Zeit waren es im Jahr 2005 die Pflegefreie Reihengräber, im Jahr 2005  das Aschestreufeld  und im Jahr 2009 die Baumbestattungen. Neben den Wünschen und Nachfragen der Nutzungsberechtigten wird auch im steten Kontakt zum Bestattungsgewerbe versucht, allgemeine, aktuelle Trends zu erkennen und die für Hilden möglichen und sinnvollen Schlüsse zu ziehen. Damit soll ein den Wünschen der Hildener Bevölkerung entsprechendes Angebot vorgehalten werden. Die Abwanderung von Beisetzungen in andere Bereiche soll vermieden werden. Natürlich wirkt sich eine gute Auslastung auch positiv auf die Gebührenhöhe aus. Die Verwaltung ist der Überzeugung, dass mit der Einrichtung der Urnengärten eine sinnvolle Abrundung des Angebotes erzielt wird. Sollten sich zukünftig neue Bestattungsarten abzeichnen, wird auch zukünftig darauf reagiert.

Der Trend zur Aschebeisetzung und auch der vermehrte Verzicht auf mehrstellige Wahlgräber reduzieren den zukünftigen Flächenbedarf. Die Nutzung der Friedhofsgrundstücke hat in den letzten Jahren eine Veränderung erfahren.  Die Vorhaltung von Friedhofserweiterungsflächen wurde aufgegeben. Die Erweiterungsfläche des Nordfriedhofes, die zum Westring gelegen war, wurde inzwischen veräußert und dort eine Audi-Vertretung errichtet.  Beim Südfriedhof wurde im zur Straße Krabbenburg hin gelegenen Bereich auf der ehemaligen Erweiterungsfläche ein Bebauungsplanverfahren (Bebauungsplan 38 B) begonnen. Diese Flächen wurden in der Vergangenheit nie zu Friedhofszwecken genutzt.

Aber auch auf den Friedhöfen selbst werden sich langfristig Veränderungen ergeben. Ruhefristen und Nutzungsrechte haben Laufzeiten von 20 bis zu 30 Jahren. Die Vergabe von neuen Gräbern erfolgt seit geraumer Zeit nach folgenden Kriterien:

-          bestehende Grabfelder werden zunächst komplett belegt

-          neue Grabfelder werden möglichst in Richtung der Friedhofskapellen und Haupteingängen angelegt

-          Randbereiche, die entfernt von Trauerhallen und Haupteingängen liegen, werden möglichst nicht mehr genutzt.

Ziel ist es, das Gesamtbild des genutzten Friedhofes zu erhalten, eine Zersplitterung der Flächen durch vereinzelt liegende Gräber zu verhindern, aber auch die Pflege der freien oder freifallenden Flächen kostengünstig durchführen zu können.

Die Infrastruktur der Friedhöfe ist ebenfalls in die Jahre gekommen. Das Amt für Gebäudewirtschaft hat in der letzten Zeit mit der Durchführung verschiedener Sanierungsmaßnahmen bei Trauerhallen und Wirtschaftsgebäuden begonnen. Auch die Wasserzapfstellen bedürfen einer Erneuerung. Diese Thematik wird in einer separaten Sitzungsvorlage noch näher dargestellt.

 

Aus Sicht der Verwaltung besteht derzeit kein Bedarf, eine Maßnahmenplanung  zu erstellen.

 

 

Birgit Alkenings

Bürgermeisterin