Beschlussvorschlag:
"Der Rat der Stadt Hilden beschließt die Bereitstellung eines
überplanmäßigen Aufwandes im Produkt 010201 „Dienste für Rat, Ausschüsse und
Fraktionen“ in Höhe von 50.000 Euro. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen
im Produkt 011302 „Bewirtschaftung“.
Erläuterungen und Begründungen:
Vor dem Hintergrund des Haushaltskonsolidierungsgutachtens wurden die vom Fachamt berechneten und gemeldeten Ansätze im Produkt 010201 „Dienst für Rat, Ausschüsse und Fraktionen“ pauschal gekürzt. Änderungen in der Anzahl und Zusammensetzung der Ausschüsse, bei der  Auszahlung von Sitzungsgeldern oder in der Fraktionsfinanzierung ergaben sich letztendlich nicht. Zugleich wurden die Aufwandsentschädigungen per Landesverordnung zum 1. Juni 2014 angehoben.
gez.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Produktnummer
/ -bezeichnung |
010201 |
Dienste für Rat, Ausschüsse und Fraktionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0102012000 |
Verwaltung und Auszahlung von Sitzungsgeldern |
541800 |
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit |
270.000 € |
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0102013000 |
Aufwandbearbeitung für Fraktionen |
549200 |
Fraktionszuwendungen |
200.000 € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0102012000 |
Verwaltung und Auszahlung von Sitzungsgeldern |
541800 |
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit |
30.000 € |
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0102013000 |
Aufwandbearbeitung für Fraktionen |
549200 |
Fraktionszuwendungen |
20.000 € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0113020040 |
Reinigung |
524500 |
Fremdreinigung |
50.000 € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
X |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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