Betreff
Aufhebung des HV6 und vorzeitige Mittelfreigabe zur Weiterführung des Integrierten Handlungskonzepts Innenstadt (IHK)
Vorlage
WP 14-20 SV 66/011
Aktenzeichen
66 IHK
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschläge:

Anmerkung:

Zur Verfahrensvereinfachung sollen mit dieser einen SV unterschiedliche Beschlüsse entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates herbeigeführt werden.

 

Beschluss Stadtentwicklungsausschuss

Der Stadtentwicklungsausschuss hebt den HV6 für Teilprojekte des IHK in folgendem Umfang auf und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Teilprojekte des IHK:

 

1.    Projekt A3     Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Robert-Gies-Straße / Schulstr

                       120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ 

                        Kostenträger 1201010010     Kostenart 521151       332.000€

                       I661400190 „IHK,Teilprojekt Robert-Gies, Beleucht.,Poller“       

                        Kostenträger 1201010010     Kostenart 785200       101.920 €

                       (Die Mittel sind im Haushalt 2014 etatisiert)

2.    Projekt C1      Standorterneuerung Steinhäuser Zentrum – Initiierung von privaten Engagement
090101 „Stadtplanung“
Kostenträger 0901010050     Kostenart 529100       50.000,- €
(Haushalt 2014: 25.000,- € und
geplanter Ansatz im Entwurf des Haushalts 2015: 25.000,- €)

3.    Projekt C2      Standorterneuerung Am Rathaus Center – Initiierung von privaten Engagement
090101 „Stadtplanung“
Kostenträger 0901010050     Kostenart 529100       50.000,- €
(Haushalt 2014: 25.000,- € und
geplanter Ansatz im Entwurf des Haushalts 2015: 25.000,- €)

4.    Projekt D1a    Projektmanagement
090101 „Stadtplanung“
Kostenträger 0901010050     Kostenart 529100       240.000,- €
(Haushalt 2014: 40.000,- € und
geplante Ansätze im Entwurf der Haushalte 2015-2019: jährlich 40.000,- €)

5.    Projekt D1b   Projektsteuerung

                       120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ 

                       Kostenträger 1201010010     Kostenart 521151       174.000,- €

                       (Ansatz im Haushalt 2014 14.880€ + geplanter Ansatz im Entwurf des Haus-                  halts 2015 159.120,- €)

6.    Projekt D2      Erarbeitung von Gestaltungskonzepten
090101 „Stadtplanung“
Kostenträger 0901010050     Kostenart 529100       50.000,- €
(Die Mittel sind im Haushalt 2014 etatisiert.)


Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Eingangs eines Förderbescheides zu den einzelnen Projekten.

 

Beschluss Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hebt den HV6 für Teilprojekte des IHK  in folgendem Umfang auf und beauftragt die Verwaltung mit der Weiterführung der Teilprojekte des IHK:

 

  1. Projekt B1     Relaunch des Stadtparks und Fritz-Gressard-Platzes

                       130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ 

                       Kostenträger 1301010010     Kostenart 545007       100.000,- €

                       (geplanter Ansatz im Entwurf des Haushalts 2015)

 

  1. Die dieser SV beigefügte Anlage zum Ideenwettbewerb (Werkstattverfahren) ist derzeit nur eine Information und wird jetzt noch nicht beschlossen. Sie dient vorerst der Beratung innerhalb der Fraktionen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Januar / Februar 2015 den Ideenwettbewerb (Werkstattverfahren) in einer Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. Wegen der städtebaulichen Bedeutung soll auch eine Beratung im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Eingangs eines Förderbescheides zu dem Projekt.

 

Beschluss Rat der Stadt Hilden

Der Rat der Stadt Hilden beschließt zur Weiterführung für Teilprojekte des IHK im Vorgriff auf den Haushalt 2015 die aufgeführten Beträge in den Haushalt einzustellen und die eine vorzeitige Mittelfreigabe in folgendem Umfang:

 

1.    Projekt C1     Standorterneuerung Steinhäuser Zentrum – Initiierung von privaten Engagement
25.000,- €       090101 „Stadtplanung“
                       Kostenträger 0901010050     Kostenart 529100

2.    Projekt C2     Standorterneuerung Am Rathaus Center – Initiierung von privaten Engagement
25.000,- €       090101 „Stadtplanung“
                       Kostenträger 0901010050     Kostenart 529100

3.    Projekt D1a   Projektmanagement
40.000,- €       090101 „Stadtplanung“
                       Kostenträger 0901010050     Kostenart 529100

4.    Projekt D1b   Projektsteuerung

159.120,- €     Produkt 120101 Verkehrsflächen und Brücken

                       Kostenträger 1201010010     Kostenart 521151

5.    Projekt B3     Anpassung der Mittelstraße an die Planung St. Jacobus

130.000,- €     Produkt 120101 Verkehrsflächen und Brücken

                       Kostenträger 1201010010     Kostenart 521151

  1. Projekt B1     Relaunch des Stadtparks und Fritz-Gressard-Platzes

100.000,- €     Produkt 130101 Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

                       Kostenträger 1301010010     Kostenart 545007

 

Weiterhin beschließt der Rat für das Projekt D1a „Projektmanagement“ in den Haushalten für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 im Produkt 090101 „Stadtplanung“ jeweils 40.000,- € einzustellen. Die Verfügung über die Mittel wird im Vorgriff auf den jeweiligen Haushalt bereits heute freigegeben.

 

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Eingangs eines Förderbescheides zu den einzelnen Projekten.

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Rat der Stadt Hilden hat am 10.7.2013 nach Vorberatungen im Stadtentwicklungsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss am 26.6.2013 einstimmig den Beschluss zum „integrierten Handlungskonzept für die Innenstadt Hilden (IHK)“ gefasst. In diesem Zusammenhang hat sich der Rat verpflichtet, die für die IHK-Projekte benötigten Finanzmittel in den Haushalt der Stadt Hilden ab dem Jahr 2014 einzustellen („Selbstbindungsbeschluss“). Voraussetzung dazu war und ist die Förderung der Projekte des IHK.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen. Die Finanzmittel für den notwendigen Eigenanteil unter den Vorbehalt des Haushaltsvermerks 06 („Freigabe durch den Fachausschuss“) gestellt werden.

 

Da es nach den Förderrichtlinien keinen Gesamtförderbescheid für das IHK gibt, sondern für die Teilprojekte jeweils konkrete Einzelförderanträge zu stellen sind, hat die Verwaltung für 2014 Förderanträge für folgende Punkte des IHK gestellt:

 

Projekt A3       Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Robert-Gies-Straße / Schulstr

Projekt B1       Relaunch des Stadtparks und Fritz-Gressard-Platzes hier: Entwurfswettbewerb

Projekt B3       Anpassung der Mittelstraße an die Planung St. Jacobus

Projekt C1      Standorterneuerung Steinhäuser Zentrum – Initiierung von privaten Engagement

Projekt C2      Standorterneuerung Am Rathaus Center – Initiierung von privatem Engagement

Projekt D1a    Projektmanagement (inkl. Aufbau und Betreuung des Verfügungsfonds)

Projekt D1b    Projektsteuerung für die technische Vorbereitung und Abwicklung der Baumaßnah-                   men

Projekt D2      Erarbeitung von Gestaltungskonzepten

 

Zum Zeitpunkt der Planung des Haushalts 2014 war für den Bereich der im IHK beabsichtigten Baumaßnahmen nur das Projekt A3 so weit durchgeplant, mit Kostenberechnungen versehen und auch in der Politik beraten worden, dass dazu  Mittel für 2014 eingeplant werden konnten. Für die anderen Bauprojekte wurden Mittel erst für 2015ff vorgesehen. Damit sollte eine unnötige Finanzbelastung des Haushalts 2014 vermieden werden. Wie die Verzögerungen des Zuschussverfahrens durch den notwendigen Nachtragshaushalt des Landes NRW zeigen, war diese Vorgehensweise grundsätzlich richtig.

Die „stadtplanerischen“ Projekte (Initiierung von Standorterneuerungen Steinhäuser Zentrum und Am Rathaus Center, Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts zur Vorbereitung für die Ausweitung der Werbeanlagensatzung und der Sondernutzungssatzung sowie des beabsichtigten Hof- und Fassadenprogramms) sind im Haushalts 2014 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2015 enthalten.
Auch die Mittel für das übergeordnete Projektmanagement sind im Haushalt 2014 enthalten. Jedoch wurde entschieden, die Kosten für das zu beauftragende Stadtplanungsbüro entsprechend der voraussichtlichen Kassenwirksamkeit auf die Jahre 2014 bis 2019 zu verteilen und somit den Haushalt 2014 zu „entlasten“.

 

In Gesprächen mit der für die Förderantragsprüfung zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf wurde in den letzten Monaten darauf hingewiesen, dass es schon für 2014 über das schon beantragte Projekt A3 unter dem Gesichtspunkt der Förderungssicherstellung sinnvoll sei, auch die übrigen 3 o.a. Bauprojekte B1, B3 und D1b zu beantragen. Diesem Hinweis ist die Verwaltung dann auch gefolgt.

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat im September 2014 dem zuständigen Regionalrat das Konzept der Stadt Hilden zur Aufnahme in das Förderprogramm 2014 empfohlen. Der Regionalrat seinerseits hat in seiner Sitzung am 18.9.2014 dem Vorschlag zugestimmt.

 

Im ursprünglichen Haushalt 2014 des Landes NRW waren Mittel für zusätzliche Projekte, wie das der Stadt Hilden, nicht enthalten. Da der Bund seine Fördermittel in 2014ff aufgestockt hat und diese für NRW nur abrufbar sind, wenn auch das Land seine Mittel entsprechend aufstockt, wurden in den Entwurf des Nachtragshaushalts 2014 NRW die entsprechenden zusätzlichen Mittel aufgenommen.

 

Wenn also der Nachtragshaushalt NRW so beschlossen wird wie vorgesehen, dürften voraussichtlich noch in 2014 entsprechende Förderbescheide bei der Stadt Hilden eingehen. Dafür spricht auch, dass Minister Groschek am 30.10.2014 das Förderprogramm vorgestellt hat und die Stadt Hilden darin enthalten ist (s. Anlage). Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass die Bescheide in der ersten Hälfte Dezember 2014 eingehen. Wenn dies so eintritt, muss sehr schnell gehandelt werden.

 

Da die Förderbescheide zeitliche Befristungen zur Fördermittelzusage enthalten und auch in 2015 wieder zeitlich enge Termine für die weitere Förderung einzuhalten sind, müßte noch in 2014 mit der Projektbearbeitung begonnen werden. Dazu müssen im ersten Schritt noch in 2014 bzw. vor Rechtskraft des Haushaltes 2015 bei den im Beschlussvorschlag aufgeführten Aufträge erteilt werden. Wobei es sich in der Regel erst einmal um Planungsleistungen handelt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn durch die zuständigen Fachausschüsse der HV6 mindestens teilweise aufgehoben und durch den Rat Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2015 für die Beauftragung freigegeben werden.

 

Wegen der Sitzungstermine setzt dies aber zumindest für die Fachausschüsse eine Beschlussfassung vor Eingang der Förderbescheide voraus. Aus diesem Grund ist in der Beschlussfassung eine Vorbehaltsregelung aufgenommen worden, dass die Beschlüsse erst mit Eingang der Förderbescheide wirksam werden.

 

An dieser Stelle ist noch einmal deutlich zu machen, dass im Rahmen der Städtebauförderung nur verwaltungsexterne Dienst- und Bauleistungen gefördert werden. Kosten für Leistungen von Mitarbeitern der Stadtverwaltung (z.B. Planungsarbeiten) sind nicht förderfähig.

 

Die Beschlüsse sind für die einzelnen Projekte derzeit in nachfolgendem Umfang erforderlich:

 

1.    Projekt A3    

Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Robert-Gies-Straße / Schulstr

 

Eine Entwurfsplanung und Kostenberechnung liegt vor. Die Beratung erfolgte u.a. im Stadtentwicklungsausschuss (12.6.2013) mit mehrheitlicher Beschlussfassung.

Entsprechend der Beschlüsse (auch zum IHK insgesamt) sind die Mittel komplett im Haushalt 2014 etatisiert. Insofern ist bereits jetzt die Finanzierung geregelt. Der HV 6 müsste insgesamt aufgehoben werden, um Planung/Ausschreibung und Bau durchführen zu können. Die Bauabwicklung würde erst im Frühjahr 2015 starten, um keine Frostunterbrechungen zu bekommen und damit im Sinne der umliegenden Geschäfte eine möglichst kurze Bauzeit zu gewährleisten.

 

2.    Projekt B1    

      Relaunch des Stadtparks und Fritz-Gressard-Platzes hier: Ideenwettbewerb

 

Wie auch bei anderen Teilprojekten sind im IHK hier erst allgemeine Ziele fixiert, welche im Rahmen der weiteren Planung zu konkretisieren sind. Gerade bei dieser Maßnahme sind sehr unterschiedliche Nutzungsansprüche und Restriktionen zu berücksichtigen. Insofern sind auch sehr unterschiedliche Lösungsansätze für die Aufgabe denkbar. Es ist daher sinnvoll, dass sich unterschiedliche Betrachter (Planer) mit dieser Aufgabenstellung befassen. Im IHK ist daher dazu ausgeführt:

 

 

Dies soll nicht in einem klassischen Planungswettbewerb mit strengen Reglementierungen und damit nur unter Begleitung/Beteiligung von Fachleuten erfolgen. Vielmehr ist ein „Planungswerkstattverfahren“ vorgesehen. Hiermit kann die angestrebte Einbeziehung der Nutzer etc. sichergestellt werden. In anderen Städten wurden mit einer solchen Vorgehensweise schon gute Gesamtergebnisse erzielt. Näheres kann aus der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.

 

Für dieses Werkstattverfahren hat die Verwaltung einen Förderantrag mit einem Kostenrahmen von 40.000€ gestellt.

 

Für das Werkstattverfahren sowie die anschließende Entwurfsplanung sind im Haushaltsplanentwurf 2015 100.000€ vorgesehen. Das Werkstattverfahren soll in der ersten Hälfte 2015 und die Entwurfsplanung in der 2. Hälfte 2015 erfolgen. Nach Abschluss des Werkstattverfahrens wird das Ergebnis der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt. Erst danach werden Planungsaufträge mit den beschlossenen Planungszielen vergeben.

 

Um dies realisieren zu können, muss eine Aufhebung des HV6 für den eingeplanten Ansatz 2015 (100.000€) erfolgen. Die Mittel für das Werkstattverfahren (40.000€) wären im Vorgriff auf den Haushalt 2015 freizugeben, um rechtzeitig im ersten Quartal 2015 Aufträge dazu erteilen zu können.

 

 

3.    Projekt B3    

      Anpassung der Mittelstraße an die Planung St. Jacobus

 

Eine Entwurfsplanung und Kostenberechnung liegt vor. Die Beschlussfassung sowie die Aufhebung des HV6-Vermerkes erfolgte im Rahmen des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan 73A 6.Änderung und des dazu mit den Vorhabenträgern abgeschlossenen Durchführungsvertrags im Rat am 14.05.2014.

 

Da die bauliche Realisierung nach Angabe der Vorhabenträger erst im späteren Verlauf des Jahres 2015 erfolgt, ist hier nur noch die vorzeitige Mittelfreigabe  über die im Haushalt 2015 eingeplanten Projektkosten in Höhe von 130.000€ erforderlich.

 

4.    Projekt C1    

      Standorterneuerung Steinhäuser Zentrum – Initiierung von privaten Engagement

 

Die Wohn- und Geschäftsgebäude Fritz-Gressard-Platz 2-9 besitzen aufgrund ihrer nicht mehr zeitgemäß gestalteten Einzelhandelsflächen und durch ihre C-Lage abseits der Fußgängerzone für die Eigentümer oder eventuelle Investoren keinen Reiz mehr, nachhaltig zu investieren. Auch die Eigentümerstruktur führt dazu, dass sinnvolle Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden. Deshalb fallen die Gebäude mit ihrer Außendarstellung – insbesondere das nördliche Gebäude des eigentlichen Steinhäuser Zentrums – im Vergleich zum Rest der Innenstadt negativ auf.

Es ist Aufgabe eines zu beauftragenden Planungsbüros, in Kommunikation mit den Eigentümern und ihren widerstreitenden Interessen sinnvolle, die Wirtschaftlichkeit steigernde bzw. die Ausstrahlung der Gebäude verbessernde Handlungsalternativen aufzuzeigen, Nutzungskonzepte zu entwickeln und notwendige Investitionen „auf den Weg zu bringen“.
Der Arbeitsaufwand ist nicht verbindlich festzulegen, da der Projektablauf situationsgebunden und problemabhängig in eigener Verantwortung des zu beauftragenden Planungsbüros (Stadtplanung oder Architekt) lösungsorientiert durchgeführt werden muss. Die Verwaltung geht davon aus, dass als Arbeitsaufwand durchschnittlich rund 30 Arbeitsstunden im Monat benötigt werden.
Das Projekt muss laut IHK unmittelbar mit Programmstart – also vor Rechtskraft des Haushalts 2015 – beginnen und dauert ungefähr 18 Monate.
Im Haushalt 2014 sind 50 % der voraussichtlichen Kosten enthalten, die restliche Hälfte ist im Haushalt 2015 enthalten (2 x 25.000,- € = 50.000,- €).

Um den Auftrag ausschreiben und auch beauftragen zu können, muss der HV6-Vermerk aufgehoben und die Mittel für 2015 vorzeitig freigegeben werden. Kassenwirksam sind die Ausgaben voraussichtlich erst ab März 2015.

 

5.    Projekt C2    

      Standorterneuerung Am Rathaus Center – Initiierung von privaten Engagement

 

Auch das Geschäftsgebäude Mittelstraße 36-38 besitzt einen Modernisierungs- und Sanierungsstau und damit verbunden teilweise nicht mehr zeitgemäß gestaltete Einzelhandelsflächen. Trotz der guten Lage zur Fußgängerzone beeinträchtigt die mit dem Gebäude verbundene Außenwirkung und der Geschäftsbesatz / Leerstand das Stadtbild. Auch hier führt die Eigentümerstruktur dazu, dass sinnvolle Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden.
Wie im Projekt C1 soll ein Planungsbüro die Eigentümer dazu bewegen, sinnvoll zu investieren.

 

Bezüglich der Haushaltsmittel und ihrer Kassenwirksamkeit gelten die gleichen Hinweise und Ausführungen wie oben zum Projekt C1.

 

6.    Projekt D1a  

      Projektmanagement

 

Dem Projektmanagement obliegt die Koordination des Gesamtprozesses zur Umsetzung und Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Hildens.

Hierbei sind die geplanten städtebaulichen, baulichen und sozialintegrativen Maßnahmen bis hin zur Akquise und Sicherung von Fördermitteln und Zuwendungen von Dritten „auf den Weg zu bringen“, zu begleiten und teilweise auch verantwortlich in Abstimmung mit den Akteuren umzusetzen.

Teil des Projektmanagements ist beispielhaft:

-           Vernetzung und Aktivierung/Mobilisierung der lokalen Akteure, insbesondere der Immobilien- und Grundstückseigentümer, der Einzelhändler, Gewerbetreibenden, der Handwerker und der Bewohner

-           Initiierung und Organisation einer Lenkungsgruppe, die die lokalen Akteure repräsentiert und die Programmumsetzung begleitet.

-           Aufbau und Betreuung eines „Stadtteilbüros“ mit unmittelbarer Anbindung an die Stadtmarketing Hilden GmbH mit festen Sprechzeiten

-           Initiierung, Organisation, Moderation und Dokumentation der „Stadtteilkonferenzen“ (mindestens 1-mal im Jahr)

-           Initiierung, Aufbau und Organisation des Verfügungsfonds (inkl. Geschäftsführung, Koordination und administrativer Verwaltung gemäß Förderrichtlinien des Bundes und des Landes NRW)

-           Initiierung, Organisation und Betreuung der Akquisition privater Mittel für den Verfügungsfonds in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und der Stadtmarketing Hilden GmbH

-           Beratungsgespräche zur möglichen finanziellen Förderung einzelner investiver Privatinitiativen (z.B.:Hof- und Gebäudeprogramm, Verfügungsfonds)

-           Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des Projekts, für die Lenkungsgruppe, den Verfügungsfonds sowie für die „kooperativen“ Planungsverfahren („Ideenwettbewerb“ Stadtpark und Warrington-Platz)

-           Initiierung, Betreuung, Durchführung und ggfs. Bündelung von Initiativen und sonstiger Aktivitäten zur Zentrenentwicklung (insbesondere für Maßnahmen, die aus dem Verfügungsfonds finanziert werden)

 

Der Arbeitsaufwand ist nicht verbindlich festzulegen, da der Projektablauf situationsgebunden und problemabhängig in eigener Verantwortung des zu beauftragenden Stadtplanungsbüros durchgeführt werden muss. Die Verwaltung geht davon aus, dass als Arbeitsaufwand durchschnittlich rund 40 Arbeitsstunden im Monat – in der Startphase wesentlich mehr, später jedoch weniger – benötigt werden, um die Aufgaben des Projektmanagements zu bewältigen. Auch innerhalb eines Projektjahres verteilt sich der Stundenaufwand nicht regelmäßig, sondern abhängig von den Förderbescheiden und den vom Land NRW vorgegebenen Terminen zur Abgabe der Einzelanträge wird sich der Aufwand kumulieren und zu anderen Zeiten strecken.
Das Projektmanagement hat die Umsetzung des Förderprogramms über die gesamte Laufzeit zu begleiten – somit vom Winter 2014/2015 bis zum Jahr 2019 (inkl. den Nacharbeiten zur Evaluation zum 31.03.2020).
Die Kosten für das zu beauftragende Stadtplanungsbüro sind im Haushalt 2014 und der zugehörigen mittelfristigen Finanzplanung entsprechend der voraussichtlichen Kassenwirksamkeit auf die Jahre 2015 bis 2019 verteilt worden. Im Haushalt 2014 sind 40.000,- € enthalten, die restlichen Jahresraten in Höhe von ebenfalls 40.000,- € sind in den Haushalten 2015 bis 2019 einzustellen  (6 x 40.000,- € = 240.000,- €).

Um den Auftrag ausschreiben und auch beauftragen zu können, muss der HV6-Vermerk aufgehoben und die Mittel für 2015 bis 2019 vorzeitig freigegeben werden. Kassenwirksam sind die Ausgaben voraussichtlich erst ab März 2015.

 

7.    Projekt D1b  

      Projektsteuerung

 

Die erfolgreiche Realisierung der im IHK enthaltenen Bauprojekte stellt eine anspruchsvolle Managementaufgabe dar. Schon im Vorfeld eines Baubeginns ist eine Vielzahl von Arbeiten durchzuführen. Von (nur beispielhaft):

-der genauen Projekt- und Zieldefinition

-über die Aufgabendefinition von Fachplanern,

-der Ermittlung der Beteiligten,

-der Vorbereitung, Überwachung, Rechnungsprüfung von Fachplaneraufträgen,

-über der Gesamtprojekttermin- und Finanzierungsplanung

-etc.

reichen die zu leistenden Arbeiten.

 

Dies zeigt, dass die Definition, Vorbereitung, Durchführung und Abschluss von Bauprojekten insbesondere bei komplexeren Maßnahmen einer Vielzahl von Managementleistungen bedarf. Dies sind originäre Aufgaben des Bauherrn, soweit es sich nicht um Leistungen der Objektplanung handelt. Wenn der Bauherr die Qualifikation und/oder die Kapazitäten für die Erbringung dieser Leistungen nicht hat, so müssen Sie durch Dritte erbracht werden.

 

Die Personalkapazitäten beim Tiefbau- und Grünflächenamt sind auf die Abwicklung eines solchen „Einmalprojektes“ wie das IHK nicht ausgelegt. Die Stadt Hilden beabsichtigt daher hier die Einschaltung  eines qualifizierten Projektsteuerungsbüros als Unterstützung der städt. Projektleitung. Insofern wurde dazu auch ein Förderantrag mit einem Kostenrahmen von 174.000€ gestellt, welcher positiv beschieden worden ist.

 

Für die Umsetzung des IHK ist daher als erstes die Beauftragung des Projektsteuerers erforderlich. Dies müsste jetzt schnellstmöglich erfolgen. Dazu muss die Aufhebung des HV6 für den eingeplanten Ansatz 2015 (174.000€) erfolgen. Anmerkung: Die Veranschlagung der Mittel muss komplett in 2015 erfolgen, da es sich um Aufwandsmittel handelt. Hier ist keine Verpflichtungsermächtigung möglich. Der tatsächliche Mittelabfluss erfolgt dann über die gesamte Projektlaufzeit. Weiterhin sind die Mittel für das im Vorgriff auf den Haushalt 2015 freizugeben, um den Auftrag dazu erteilen zu können.

 

8.    Projekt D2    

      Erarbeitung von Gestaltungskonzepten

 

Mit diesem Projekt soll die räumliche Erweiterung der Werbeanlagensatzung und die inhaltliche Erweiterung der Sondernutzungssatzung bezüglich Gestaltungsvorgaben vorbereitet sowie eine Grundlage des im IHK-Projekt anstehenden Förderprogramms zur Sanierung von Fassaden, etc. erarbeitet werden. Mit der Erarbeitung inkl. der vorbereitenden Untersuchungen und der Abstimmungsprozesse mit den Betroffenen soll das Fachbüro Hamann Stadtplaner+Architekten, Köln beauftragt werden. Dieses Büro hat sich in 2002/2003 mit dem Thema der Gestaltungsplanung Innenstadt in Hilden beschäftigt und dabei konkret das Handbuch zur Gestaltungssatzung erarbeitet. Dieses bildete die Grundlage für das Aufstellungsverfahren der mittlerweile akzeptierten und dadurch sehr erfolgreichen „Satzung der Stadt Hilden über Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der Mittelstraße und ihrer Nebenstraßen“.

Laut Angebot vom 27.06.2013 (bestätigt mit Schreiben vom 21.06.2014) wird die Erarbeitung des Gestaltungskonzeptes knapp 50.000,- € kosten. Der Betrag ist im Haushalt 2014 enthalten. Um den Auftrag vergeben zu können, muss der HV6-Vermerk aufgehoben werden. Kassenwirksam wird der Betrag – aufgrund der späten Förderzusage – erst in 2015.

 

 

Birgit Alkenings

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

090101

120101

 

130101

Stadtplanung

Verkehrsflächen und Brücken

Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I661400190

IHK,Teilprojekt Robert-Gies, Beleucht.,Poller

Haushaltsjahr:

2014/2015 und 2015 bis 2019

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

  1. Das Projekt A3 „Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Robert-Gies-Straße / Schulstr“ und D2 „Erarbeitung von Gestaltungskonzepten“ sind bereits vollständig im Haushalt 2014 etatisiert.
  2. Die Projekte C1/2 „Standorterneuerungen Steinhäuser Zentrum / Am Rathaus Center“ und D1a „Projektmanagement“ sind zum Teil im Haushalt 2014 etatisiert sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Sie sind auch im Entwurf des Haushalts 2015 inkl. der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.
  3. Die Projekte D1b „Projektsteuerung“, B3 „Anpassung der Mittelstraße an die Planung St. Jacobus“, „B1 Relaunch des Stadtparks und Fritz-Gressard-Platzes“ sind im Entwurf des Haushalts 2015 komplett enthalten

Vermerk Kämmerer

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