Beschlussvorschläge:
Anmerkung:
Zur Verfahrensvereinfachung
sollen mit dieser einen SV
unterschiedliche Beschlüsse entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Rates herbeigeführt
werden.
Beschluss Stadtentwicklungsausschuss
Der Stadtentwicklungsausschuss
hebt den HV6 für Teilprojekte des IHK in folgendem Umfang auf und beauftragt
die Verwaltung mit der Weiterführung der Teilprojekte des IHK:
1.
Projekt A3Â Â Â Â Umgestaltung
des Kreuzungsbereichs Robert-Gies-Straße / Schulstr
                      120101 „Verkehrsflächen und Brücken“Â
                      Kostenträger
1201010010    Kostenart 521151      332.000€
                      I661400190 „IHK,Teilprojekt Robert-Gies, Beleucht.,Poller“      Â
                      Kostenträger
1201010010Â Â Â Â Kostenart 785200Â Â Â Â Â 101.920
€
                      (Die Mittel sind im
Haushalt 2014 etatisiert)
2. Projekt
C1     Standorterneuerung Steinhäuser
Zentrum – Initiierung von privaten Engagement
090101 „Stadtplanung“
Kostenträger 0901010050    Kostenart
529100      50.000,- €
(Haushalt 2014: 25.000,- € und
geplanter Ansatz im Entwurf des Haushalts 2015:
25.000,- €)
3. Projekt
C2Â Â Â Â Â Standorterneuerung Am Rathaus
Center – Initiierung von privaten Engagement
090101 „Stadtplanung“
Kostenträger 0901010050    Kostenart
529100      50.000,- €
(Haushalt 2014: 25.000,- € und
geplanter Ansatz im Entwurf des Haushalts 2015:
25.000,- €)
4. Projekt
D1a   Projektmanagement
090101 „Stadtplanung“
Kostenträger 0901010050    Kostenart
529100      240.000,- €
(Haushalt 2014: 40.000,- € und
geplante Ansätze im Entwurf der Haushalte 2015-2019:
jährlich 40.000,- €)
5.
Projekt D1b  Projektsteuerung
                      120101 „Verkehrsflächen
und Brücken“Â
                      Kostenträger 1201010010    Kostenart 521151      174.000,- €
                      (Ansatz im Haushalt 2014
14.880€ + geplanter Ansatz im Entwurf des Haus-                 halts
2015 159.120,- €)
6.
Projekt D2Â Â Â Â Â Erarbeitung von Gestaltungskonzepten
090101 „Stadtplanung“
Kostenträger 0901010050    Kostenart
529100      50.000,- €
(Die Mittel sind im Haushalt 2014
etatisiert.)
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt
des Eingangs eines Förderbescheides zu den einzelnen Projekten.
Beschluss Ausschuss für Umwelt-
und Klimaschutz
Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz hebt den HV6 für Teilprojekte des IHK  in folgendem Umfang auf und beauftragt die Verwaltung
mit der Weiterführung der Teilprojekte des IHK:
- Projekt B1Â Â Â Â Relaunch des Stadtparks und
Fritz-Gressard-Platzes
                      130101 „Grünflächen,
Spielplätze und Fließgewässer“Â
                      Kostenträger 1301010010    Kostenart 545007      100.000,- €
                      (geplanter Ansatz im Entwurf des Haushalts 2015)
- Die dieser SV beigefügte Anlage zum Ideenwettbewerb
(Werkstattverfahren) ist derzeit nur eine Information und wird jetzt noch
nicht beschlossen. Sie dient vorerst der Beratung innerhalb der
Fraktionen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Januar / Februar 2015 den
Ideenwettbewerb (Werkstattverfahren) in einer Sitzungsvorlage zur
Beschlussfassung vorzulegen. Wegen der städtebaulichen Bedeutung soll auch
eine Beratung im Stadtentwicklungsausschuss erfolgen.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des
Eingangs eines Förderbescheides zu dem Projekt.
Beschluss Rat der Stadt
Hilden
Der Rat der Stadt Hilden beschließt zur Weiterführung für Teilprojekte
des IHK im Vorgriff auf den Haushalt 2015 die aufgeführten Beträge in den
Haushalt einzustellen und die eine vorzeitige Mittelfreigabe in folgendem
Umfang:
1.
Projekt C1Â Â Â Â Standorterneuerung
Steinhäuser Zentrum – Initiierung von privaten Engagement
25.000,- €      090101 „Stadtplanung“
                      Kostenträger
0901010050Â Â Â Â Kostenart 529100
2.
Projekt C2Â Â Â Â Standorterneuerung
Am Rathaus Center – Initiierung von privaten Engagement
25.000,- €      090101 „Stadtplanung“
                      Kostenträger
0901010050Â Â Â Â Kostenart 529100
3.
Projekt D1a  Projektmanagement
40.000,- €      090101 „Stadtplanung“
                      Kostenträger
0901010050Â Â Â Â Kostenart 529100
4.
Projekt D1b  Projektsteuerung
159.120,-
€    Produkt 120101 Verkehrsflächen und
Brücken
                      Kostenträger 1201010010    Kostenart 521151
5.
Projekt B3Â Â Â Â Anpassung
der Mittelstraße an die Planung St. Jacobus
130.000,- €    Produkt 120101
Verkehrsflächen und Brücken
                      Kostenträger
1201010010Â Â Â Â Kostenart 521151
- Projekt B1Â Â Â Â Relaunch des Stadtparks und
Fritz-Gressard-Platzes
100.000,- €    Produkt 130101
Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer
                      Kostenträger
1301010010Â Â Â Â Kostenart 545007
Weiterhin beschließt der Rat für das Projekt D1a „Projektmanagement“ in den Haushalten für die Jahre 2016, 2017, 2018 und 2019 im Produkt 090101 „Stadtplanung“
jeweils 40.000,- € einzustellen. Die Verfügung über die Mittel wird im Vorgriff
auf den jeweiligen Haushalt bereits heute freigegeben.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des
Eingangs eines Förderbescheides zu den einzelnen Projekten.
Erläuterungen und
Begründungen:
Der Rat der Stadt Hilden hat am
10.7.2013 nach Vorberatungen im Stadtentwicklungsausschuss und Haupt- und
Finanzausschuss am 26.6.2013 einstimmig den Beschluss zum „integrierten Handlungskonzept
für die Innenstadt Hilden (IHK)“ gefasst. In diesem Zusammenhang hat sich der
Rat verpflichtet, die für die IHK-Projekte benötigten Finanzmittel in den
Haushalt der Stadt Hilden ab dem Jahr 2014 einzustellen
(„Selbstbindungsbeschluss“). Voraussetzung dazu war und ist die Förderung der
Projekte des IHK.
Die Verwaltung wurde
beauftragt, auf dieser Basis einen Antrag zur Erlangung von Städtebaufördermitteln
im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu stellen. Die Finanzmittel
für den notwendigen Eigenanteil unter den Vorbehalt des Haushaltsvermerks 06
(„Freigabe durch den Fachausschuss“) gestellt werden.
Da es nach den Förderrichtlinien
keinen Gesamtförderbescheid für das IHK gibt, sondern für die Teilprojekte
jeweils konkrete Einzelförderanträge zu stellen sind, hat die Verwaltung für
2014 Förderanträge für folgende Punkte des IHK gestellt:
Projekt A3Â Â Â Â Â Â Umgestaltung des Kreuzungsbereichs
Robert-Gies-Straße / Schulstr
Projekt B1Â Â Â Â Â Â Relaunch des Stadtparks und
Fritz-Gressard-Platzes hier: Entwurfswettbewerb
Projekt B3      Anpassung der Mittelstraße an die Planung
St. Jacobus
Projekt C1     Standorterneuerung Steinhäuser Zentrum –
Initiierung von privaten Engagement
Projekt C2     Standorterneuerung Am Rathaus Center –
Initiierung von privatem Engagement
Projekt D1a   Projektmanagement (inkl. Aufbau und
Betreuung des Verfügungsfonds)
Projekt D1b   Projektsteuerung für die technische
Vorbereitung und Abwicklung der Baumaßnah-                  men
Projekt D2Â Â Â Â Â Erarbeitung von Gestaltungskonzepten
Zum Zeitpunkt der Planung des
Haushalts 2014 war für den Bereich der im IHK beabsichtigten Baumaßnahmen nur
das Projekt A3 so weit durchgeplant, mit Kostenberechnungen versehen und auch
in der Politik beraten worden, dass dazu  Mittel für 2014 eingeplant werden konnten. Für
die anderen Bauprojekte wurden Mittel erst für 2015ff vorgesehen. Damit sollte
eine unnötige Finanzbelastung des Haushalts 2014 vermieden werden. Wie die
Verzögerungen des Zuschussverfahrens durch den notwendigen Nachtragshaushalt
des Landes NRW zeigen, war diese Vorgehensweise grundsätzlich richtig.
Die „stadtplanerischen“
Projekte (Initiierung von Standorterneuerungen Steinhäuser Zentrum und Am Rathaus
Center, Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts zur Vorbereitung für die
Ausweitung der Werbeanlagensatzung und der Sondernutzungssatzung sowie des
beabsichtigten Hof- und Fassadenprogramms) sind im Haushalts 2014 inkl. der
mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2015 enthalten.
Auch die Mittel für das übergeordnete Projektmanagement sind im Haushalt 2014
enthalten. Jedoch wurde entschieden, die Kosten für das zu beauftragende
Stadtplanungsbüro entsprechend der voraussichtlichen Kassenwirksamkeit auf die
Jahre 2014 bis 2019 zu verteilen und somit den Haushalt 2014 zu „entlasten“.
In Gesprächen mit der für die
Förderantragsprüfung zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf wurde in den
letzten Monaten darauf hingewiesen, dass es schon für 2014 über das schon beantragte
Projekt A3 unter dem Gesichtspunkt der Förderungssicherstellung sinnvoll sei,
auch die übrigen 3 o.a. Bauprojekte B1, B3 und D1b zu beantragen. Diesem
Hinweis ist die Verwaltung dann auch gefolgt.
Die Bezirksregierung Düsseldorf
hat im September 2014 dem zuständigen Regionalrat das Konzept der Stadt Hilden
zur Aufnahme in das Förderprogramm 2014 empfohlen. Der Regionalrat seinerseits
hat in seiner Sitzung am 18.9.2014 dem Vorschlag zugestimmt.
Im ursprünglichen Haushalt 2014
des Landes NRW waren Mittel für zusätzliche Projekte, wie das der Stadt Hilden,
nicht enthalten. Da der Bund seine Fördermittel in 2014ff aufgestockt hat und
diese für NRW nur abrufbar sind, wenn auch das Land seine Mittel entsprechend
aufstockt, wurden in den Entwurf des Nachtragshaushalts 2014 NRW die
entsprechenden zusätzlichen Mittel aufgenommen.
Wenn also der Nachtragshaushalt
NRW so beschlossen wird wie vorgesehen, dürften voraussichtlich noch in 2014
entsprechende Förderbescheide bei der Stadt Hilden eingehen. Dafür spricht
auch, dass Minister Groschek am 30.10.2014 das Förderprogramm vorgestellt hat
und die Stadt Hilden darin enthalten ist (s. Anlage). Die Verwaltung geht
derzeit davon aus, dass die Bescheide in der ersten Hälfte Dezember 2014 eingehen.
Wenn dies so eintritt, muss sehr schnell gehandelt werden.
Da die Förderbescheide
zeitliche Befristungen zur Fördermittelzusage enthalten und auch in 2015 wieder
zeitlich enge Termine für die weitere Förderung einzuhalten sind, müßte noch in
2014 mit der Projektbearbeitung begonnen werden. Dazu müssen im ersten Schritt
noch in 2014 bzw. vor Rechtskraft des Haushaltes 2015 bei den im Beschlussvorschlag
aufgeführten Aufträge erteilt werden. Wobei es sich in der Regel erst einmal um
Planungsleistungen handelt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn durch die
zuständigen Fachausschüsse der HV6 mindestens teilweise aufgehoben und durch
den Rat Mittel im Vorgriff auf den Haushalt 2015 für die Beauftragung freigegeben
werden.
Wegen der Sitzungstermine setzt
dies aber zumindest für die Fachausschüsse eine Beschlussfassung vor Eingang
der Förderbescheide voraus. Aus diesem Grund ist in der Beschlussfassung eine
Vorbehaltsregelung aufgenommen worden, dass die Beschlüsse erst mit Eingang der
Förderbescheide wirksam werden.
An dieser Stelle ist noch
einmal deutlich zu machen, dass im Rahmen der Städtebauförderung nur
verwaltungsexterne Dienst- und Bauleistungen gefördert werden. Kosten für
Leistungen von Mitarbeitern der Stadtverwaltung (z.B. Planungsarbeiten) sind
nicht förderfähig.
Die Beschlüsse sind für die
einzelnen Projekte derzeit in nachfolgendem Umfang erforderlich:
1.
Projekt A3Â Â Â Â
Umgestaltung des Kreuzungsbereichs
Robert-Gies-Straße / Schulstr
Eine Entwurfsplanung und
Kostenberechnung liegt vor. Die Beratung erfolgte u.a. im Stadtentwicklungsausschuss
(12.6.2013) mit mehrheitlicher Beschlussfassung.
Entsprechend der Beschlüsse
(auch zum IHK insgesamt) sind die Mittel komplett im Haushalt 2014 etatisiert.
Insofern ist bereits jetzt die Finanzierung geregelt. Der HV 6 müsste insgesamt
aufgehoben werden, um Planung/Ausschreibung und Bau durchführen zu können. Die
Bauabwicklung würde erst im Frühjahr 2015 starten, um keine
Frostunterbrechungen zu bekommen und damit im Sinne der umliegenden Geschäfte
eine möglichst kurze Bauzeit zu gewährleisten.
2.
Projekt B1Â Â Â Â
     Relaunch
des Stadtparks und Fritz-Gressard-Platzes hier: Ideenwettbewerb
Wie auch bei anderen
Teilprojekten sind im IHK hier erst allgemeine Ziele fixiert, welche im Rahmen
der weiteren Planung zu konkretisieren sind. Gerade bei dieser Maßnahme sind
sehr unterschiedliche Nutzungsansprüche und Restriktionen zu berücksichtigen. Insofern
sind auch sehr unterschiedliche Lösungsansätze für die Aufgabe denkbar. Es ist daher
sinnvoll, dass sich unterschiedliche Betrachter (Planer) mit dieser
Aufgabenstellung befassen. Im IHK ist daher dazu ausgeführt:
Dies soll
nicht in einem klassischen Planungswettbewerb mit strengen Reglementierungen
und damit nur unter Begleitung/Beteiligung von Fachleuten erfolgen. Vielmehr
ist ein „Planungswerkstattverfahren“ vorgesehen. Hiermit kann die angestrebte
Einbeziehung der Nutzer etc. sichergestellt werden. In anderen Städten wurden
mit einer solchen Vorgehensweise schon gute Gesamtergebnisse erzielt. Näheres
kann aus der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.
Für dieses
Werkstattverfahren hat die Verwaltung einen Förderantrag mit einem Kostenrahmen
von 40.000€ gestellt.
Für das
Werkstattverfahren sowie die anschließende Entwurfsplanung sind im
Haushaltsplanentwurf 2015 100.000€ vorgesehen. Das Werkstattverfahren soll in
der ersten Hälfte 2015 und die Entwurfsplanung in der 2. Hälfte 2015 erfolgen.
Nach Abschluss des Werkstattverfahrens wird das Ergebnis der Politik zur
Beschlussfassung vorgelegt. Erst danach werden Planungsaufträge mit den
beschlossenen Planungszielen vergeben.
Um dies
realisieren zu können, muss eine Aufhebung des HV6 für den eingeplanten Ansatz
2015 (100.000€) erfolgen. Die Mittel für das Werkstattverfahren (40.000€) wären
im Vorgriff auf den Haushalt 2015 freizugeben, um rechtzeitig im ersten Quartal
2015 Aufträge dazu erteilen zu können.
3.
Projekt B3Â Â Â Â
     Anpassung
der Mittelstraße an die Planung St. Jacobus
Eine Entwurfsplanung und
Kostenberechnung liegt vor. Die Beschlussfassung sowie die Aufhebung des
HV6-Vermerkes erfolgte im Rahmen des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan 73A
6.Änderung und des dazu mit den Vorhabenträgern abgeschlossenen Durchführungsvertrags im Rat am
14.05.2014.
Da die bauliche Realisierung
nach Angabe der Vorhabenträger erst im späteren Verlauf des Jahres 2015
erfolgt, ist hier nur noch die vorzeitige Mittelfreigabe  über die im Haushalt 2015 eingeplanten
Projektkosten in Höhe von 130.000€ erforderlich.
4.
Projekt C1Â Â Â Â
     Standorterneuerung
Steinhäuser Zentrum – Initiierung von privaten Engagement
Die Wohn- und Geschäftsgebäude
Fritz-Gressard-Platz 2-9 besitzen aufgrund ihrer nicht mehr zeitgemäß gestalteten
Einzelhandelsflächen und durch ihre C-Lage abseits der Fußgängerzone für die
Eigentümer oder eventuelle Investoren keinen Reiz mehr, nachhaltig zu
investieren. Auch die Eigentümerstruktur führt dazu, dass sinnvolle Modernisierungs-
und Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden. Deshalb fallen die Gebäude
mit ihrer Außendarstellung – insbesondere das nördliche Gebäude des
eigentlichen Steinhäuser Zentrums – im Vergleich zum Rest der Innenstadt
negativ auf.
Es ist Aufgabe eines zu
beauftragenden Planungsbüros, in Kommunikation mit den Eigentümern und ihren
widerstreitenden Interessen sinnvolle, die Wirtschaftlichkeit steigernde bzw.
die Ausstrahlung der Gebäude verbessernde Handlungsalternativen aufzuzeigen,
Nutzungskonzepte zu entwickeln und notwendige Investitionen „auf den Weg zu
bringen“.
Der Arbeitsaufwand ist nicht verbindlich festzulegen, da der Projektablauf
situationsgebunden und problemabhängig in eigener Verantwortung des zu
beauftragenden Planungsbüros (Stadtplanung oder Architekt) lösungsorientiert
durchgeführt werden muss. Die Verwaltung geht davon aus, dass als
Arbeitsaufwand durchschnittlich rund 30 Arbeitsstunden im Monat benötigt
werden.
Das Projekt muss laut IHK unmittelbar mit Programmstart – also vor Rechtskraft
des Haushalts 2015 – beginnen und dauert ungefähr 18 Monate.
Im Haushalt 2014 sind 50 % der voraussichtlichen Kosten enthalten, die
restliche Hälfte ist im Haushalt 2015 enthalten (2 x 25.000,- € = 50.000,- €).
Um den Auftrag ausschreiben und auch beauftragen zu können, muss der
HV6-Vermerk aufgehoben und die Mittel für 2015 vorzeitig freigegeben werden.
Kassenwirksam sind die Ausgaben voraussichtlich erst ab März 2015.
5.
Projekt C2Â Â Â Â
     Standorterneuerung
Am Rathaus Center – Initiierung von privaten Engagement
Auch das Geschäftsgebäude
Mittelstraße 36-38 besitzt einen Modernisierungs- und Sanierungsstau und damit
verbunden teilweise nicht mehr zeitgemäß gestaltete Einzelhandelsflächen. Trotz
der guten Lage zur Fußgängerzone beeinträchtigt die mit dem Gebäude verbundene
Außenwirkung und der Geschäftsbesatz / Leerstand das Stadtbild. Auch hier führt
die Eigentümerstruktur dazu, dass sinnvolle Modernisierungs- und
Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt werden.
Wie im Projekt C1 soll ein Planungsbüro die Eigentümer dazu bewegen, sinnvoll
zu investieren.
Bezüglich der Haushaltsmittel
und ihrer Kassenwirksamkeit gelten die gleichen Hinweise und Ausführungen wie
oben zum Projekt C1.
6.
Projekt D1a Â
     Projektmanagement
Dem Projektmanagement obliegt
die Koordination des Gesamtprozesses zur Umsetzung und Aktualisierung des
Integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt Hildens.
Hierbei sind die geplanten
städtebaulichen, baulichen und sozialintegrativen Maßnahmen bis hin zur Akquise
und Sicherung von Fördermitteln und Zuwendungen von Dritten „auf den Weg zu bringen“,
zu begleiten und teilweise auch verantwortlich in Abstimmung mit den Akteuren
umzusetzen.
Teil des Projektmanagements ist
beispielhaft:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Vernetzung und Aktivierung/Mobilisierung der lokalen
Akteure, insbesondere der Immobilien- und Grundstückseigentümer, der
Einzelhändler, Gewerbetreibenden, der Handwerker und der Bewohner
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Initiierung und Organisation einer Lenkungsgruppe, die die
lokalen Akteure repräsentiert und die Programmumsetzung begleitet.
-          Aufbau und Betreuung eines „Stadtteilbüros“ mit
unmittelbarer Anbindung an die Stadtmarketing Hilden GmbH mit festen
Sprechzeiten
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Initiierung, Organisation, Moderation und Dokumentation
der „Stadtteilkonferenzen“ (mindestens 1-mal im Jahr)
-          Initiierung, Aufbau und Organisation des Verfügungsfonds
(inkl. Geschäftsführung, Koordination und administrativer Verwaltung gemäß
Förderrichtlinien des Bundes und des Landes NRW)
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Initiierung, Organisation und Betreuung der Akquisition
privater Mittel für den Verfügungsfonds in Zusammenarbeit mit der
Stadtverwaltung und der Stadtmarketing Hilden GmbH
-          Beratungsgespräche zur möglichen finanziellen Förderung
einzelner investiver Privatinitiativen (z.B.:Hof- und Gebäudeprogramm, Verfügungsfonds)
-          Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung des
Projekts, für die Lenkungsgruppe, den Verfügungsfonds sowie für die
„kooperativen“ Planungsverfahren („Ideenwettbewerb“ Stadtpark und
Warrington-Platz)
-          Initiierung, Betreuung, Durchführung und ggfs. Bündelung
von Initiativen und sonstiger Aktivitäten zur Zentrenentwicklung (insbesondere
für Maßnahmen, die aus dem Verfügungsfonds finanziert werden)
Der Arbeitsaufwand ist nicht
verbindlich festzulegen, da der Projektablauf situationsgebunden und
problemabhängig in eigener Verantwortung des zu beauftragenden
Stadtplanungsbüros durchgeführt werden muss. Die Verwaltung geht davon aus,
dass als Arbeitsaufwand durchschnittlich rund 40 Arbeitsstunden im Monat – in
der Startphase wesentlich mehr, später jedoch weniger – benötigt werden, um die
Aufgaben des Projektmanagements zu bewältigen. Auch innerhalb eines Projektjahres
verteilt sich der Stundenaufwand nicht regelmäßig, sondern abhängig von den
Förderbescheiden und den vom Land NRW vorgegebenen Terminen zur Abgabe der
Einzelanträge wird sich der Aufwand kumulieren und zu anderen Zeiten strecken.
Das Projektmanagement hat die Umsetzung des Förderprogramms über die gesamte
Laufzeit zu begleiten – somit vom Winter 2014/2015 bis zum Jahr 2019 (inkl. den
Nacharbeiten zur Evaluation zum 31.03.2020).
Die Kosten für das zu beauftragende Stadtplanungsbüro sind im Haushalt 2014 und
der zugehörigen mittelfristigen Finanzplanung entsprechend der
voraussichtlichen Kassenwirksamkeit auf die Jahre 2015 bis 2019 verteilt
worden. Im Haushalt 2014 sind 40.000,- € enthalten, die restlichen Jahresraten
in Höhe von ebenfalls 40.000,- € sind in den Haushalten 2015 bis 2019
einzustellen (6 x 40.000,- € = 240.000,-
€).
Um den Auftrag ausschreiben und auch beauftragen zu können, muss der
HV6-Vermerk aufgehoben und die Mittel für 2015 bis 2019 vorzeitig freigegeben
werden. Kassenwirksam sind die Ausgaben voraussichtlich erst ab März 2015.
7.
Projekt D1b Â
     Projektsteuerung
Die erfolgreiche Realisierung
der im IHK enthaltenen Bauprojekte stellt eine anspruchsvolle Managementaufgabe
dar. Schon im Vorfeld eines Baubeginns ist eine Vielzahl von Arbeiten durchzuführen.
Von (nur beispielhaft):
-der genauen Projekt- und
Zieldefinition
-über die Aufgabendefinition
von Fachplanern,
-der Ermittlung der
Beteiligten,
-der Vorbereitung, Ãœberwachung,
Rechnungsprüfung von Fachplaneraufträgen,
-über der Gesamtprojekttermin-
und Finanzierungsplanung
-etc.
reichen die zu leistenden
Arbeiten.
Dies zeigt, dass die
Definition, Vorbereitung, Durchführung und Abschluss von Bauprojekten insbesondere
bei komplexeren Maßnahmen einer Vielzahl von Managementleistungen bedarf. Dies
sind originäre Aufgaben des Bauherrn, soweit es sich nicht um Leistungen der
Objektplanung handelt. Wenn der Bauherr die Qualifikation und/oder die
Kapazitäten für die Erbringung dieser Leistungen nicht hat, so müssen Sie durch
Dritte erbracht werden.
Die Personalkapazitäten beim
Tiefbau- und Grünflächenamt sind auf die Abwicklung eines solchen „Einmalprojektes“
wie das IHK nicht ausgelegt. Die Stadt Hilden beabsichtigt daher hier die Einschaltung eines qualifizierten Projektsteuerungsbüros
als Unterstützung der städt. Projektleitung. Insofern wurde dazu auch ein
Förderantrag mit einem Kostenrahmen von 174.000€ gestellt, welcher positiv
beschieden worden ist.
Für die Umsetzung des IHK ist
daher als erstes die Beauftragung des Projektsteuerers erforderlich. Dies
müsste jetzt schnellstmöglich erfolgen. Dazu muss die Aufhebung des HV6 für den
eingeplanten Ansatz 2015 (174.000€) erfolgen. Anmerkung: Die Veranschlagung der
Mittel muss komplett in 2015 erfolgen, da es sich um Aufwandsmittel handelt.
Hier ist keine Verpflichtungsermächtigung möglich. Der tatsächliche
Mittelabfluss erfolgt dann über die gesamte Projektlaufzeit. Weiterhin sind die
Mittel für das im Vorgriff auf den Haushalt 2015 freizugeben, um den Auftrag
dazu erteilen zu können.
8.
Projekt D2Â Â Â Â
     Erarbeitung
von Gestaltungskonzepten
Mit diesem Projekt soll die
räumliche Erweiterung der Werbeanlagensatzung und die inhaltliche Erweiterung
der Sondernutzungssatzung bezüglich Gestaltungsvorgaben vorbereitet sowie eine
Grundlage des im IHK-Projekt anstehenden Förderprogramms zur Sanierung von
Fassaden, etc. erarbeitet werden. Mit der Erarbeitung inkl. der vorbereitenden
Untersuchungen und der Abstimmungsprozesse mit den Betroffenen soll das
Fachbüro Hamann Stadtplaner+Architekten, Köln beauftragt werden. Dieses Büro
hat sich in 2002/2003 mit dem Thema der Gestaltungsplanung Innenstadt in Hilden
beschäftigt und dabei konkret das Handbuch zur Gestaltungssatzung erarbeitet.
Dieses bildete die Grundlage für das Aufstellungsverfahren der mittlerweile
akzeptierten und dadurch sehr erfolgreichen „Satzung der Stadt Hilden über
Werbeanlagen, Vordächer und Sonnenschutzdächer zum Schutz der Gestalt der
Mittelstraße und ihrer Nebenstraßen“.
Laut Angebot vom 27.06.2013 (bestätigt mit Schreiben vom 21.06.2014) wird die
Erarbeitung des Gestaltungskonzeptes knapp 50.000,- € kosten. Der Betrag ist im
Haushalt 2014 enthalten. Um den Auftrag vergeben zu können, muss der
HV6-Vermerk aufgehoben werden. Kassenwirksam wird der Betrag – aufgrund der
späten Förderzusage – erst in 2015.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
090101 120101 130101 |
Stadtplanung Verkehrsflächen und Brücken Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I661400190 |
IHK,Teilprojekt Robert-Gies, Beleucht.,Poller |
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Haushaltsjahr: |
2014/2015 und 2015 bis 2019 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
|||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
||||
Finanzierung:
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Vermerk Kämmerer Gesehen
Klausgrete |
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