Betreff
Wilhelm-Fabry-Förderpreis für 2015 Antrag der SPD-Fraktion vom 03.09.2014
Vorlage
WP 14-20 SV 41/014
Aktenzeichen
III/41 Doe
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Begründung:

 

Der Wilhelm-Fabry- Förderpreis wurde bisher im Bereich Schlagzeug, Orgel und medizinische Fotografie ausgelobt. Hiermit haben die musischen Bereiche Übergewicht. Deshalb sollte bei der nächsten Vergabe die bildende Kunst im Vordergrund stehen. Die Bildhauerei, besonders auch die Skulpturen im Hildener Stadtgebiet, sind eher eine männliche Domäne. Aus diesem Grund sollte der Förderpreis an eine weibliche Bildhauerin gehen.

 


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitung zur Ausschreibung des Wilhelm-Fabry-Förderpreises 2015 im Bereich „weibliche Bildhauerin“ vorzubereiten und entsprechende Richtlinien dem Kulturausschuss vorzulegen.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der zurückliegenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege vom 03.09.2014 reichten die Ratsmitglieder Torsten Brehmer und Steffen Kirchhoff für die SPD-Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag ein, der hiermit gemäß der Geschäftsordnung zur Beratung gestellt wird.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

In der Sitzung des AKH am 13.06.2012 wurde der Beschluss gefaßt, im Jahr 2013 den Wilhelm-Fabry-Förderpreis und im Jahr 2015 erstmalig den Jugendkunstpreis auszuloben.

Die jeweiligen Richtlinien zur Vergabe dieser beiden Förderpreise wurden in dieser Sitzung (SV 41/094) ebenfalls beschlossen. Der Jugendkunstpreis soll zum Thema Fotografie ausgeschrieben werden.

Der 4-JahresTurnus für die Verleihung des Wilhelm-Fabry-Preises solle beibehalten werden, sodass die nächste Vergabe dieses Förderpreises im Jahr 2017 – in 4-jährigem Turnus- erfolgen wird.

 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000,-€ für die Verleihung des Jugendkunstpreises wurden daher für 2015 im Produkt Kulturförderung, Kostenträger 0402010020, Kostenart 549610 in die Haushaltsplanung aufgenommen. Die entsprechenden Vorbereitungen für die Ausschreibung dieses Preises werden bereits Ende 2014 in Angriff genommen. Diese Aufgabe ist Bestandteil des Arbeitsprogramms des Kulturamtes für das Jahr 2014, das in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege am 19.02.2014 zur Kenntnis gegeben wurde.

 

Seit dem Jahr 1978 wurde der Wilhelm-Fabry-Förderpreis bereits 8 Mal ausgeschrieben und vergeben:

Bislang wurde er fünfmal in verschiedenen aktuellen künstlerischen Disziplinen im Bereich der Bildenden Kunst, dreimal- 1978, 2007 und 2013- im Bereich der Musik ausgelobt:

 

  • 1978 an die beiden Pianistinnen und Schwestern Pekinel im Bereich Musik,
  • 1985 an die bildende Künstlerin Monika Brandmeier für ihre bildhauerischen Arbeiten und Rauminstallationen,
  • 2000 (gesplittet) an die beiden bildenden Künstler Arno Bojak und I-Shu Chen im Bereich       Malerei,
  • 2002 an Markus Lörwald im Bereich Grafik und
  • 2004 an Min Kim und Moon Choi im Bereich „ Neue Medien/ Videokunst, mixed media.
  • 2006/07 (gesplittet) an Friedhelm Haverkamp und  Frank Krumbholz im Fach Orgel
  • 2010 an Stefan Sättele im Fach Medzinfotografie
  • 2013 an Silvio Morger im Fach Schlagzeug/Drumsets

 

Bereits 1977 beschloss der Rat der Stadt die Einrichtung dieses Förderpreises, der Ausdruck des kulturellen Engagements unserer Stadt im Bereich der Förderung junger Künstlerinnen und Künstler, Wissenschaftler und der Heimatpflege sein sollte.

      Die Stadt Hilden betrachtet die Förderung junger Talente durch die Verleihung dieses

      Förderpreises seit dieser Zeit als herausragende kulturelle Aufgabe.

 

Die Antragsteller sprechen sich dafür aus, den nächsten Wilhelm-Fabry-Förderpreis „im Bereich weibliche Bildhauerin“ zu vergeben.

 

Die Verwaltung versteht die Antragsformulierung so, dass der Wilhelm-Fabry-Förderpreis im Bereich der Kunstsparte Bildhauerei ausgeschrieben und ausschließlich weibliche Bildhauer aufgefordert werden sollen, sich hieran zu beteiligen. Die Kunstsparte „weibliche Bildhauerin“ existiert allerdings so nicht.

 

Die Antragsteller nehmen Bezug auf die Skulpturen im Hildener Stadtgebiet. Bei diesen derzeit 29 Skulpturen handelt es sich um Objekte, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Gestaltung der Gebäude oder Plätze beauftragt wurden.

 

Sofern die Ausschreibung des künftigen Wilhelm-Fabry-Förderpreises die Möglichkeit beinhalten sollte, die Preisträgerin danach zusätzlich mit der  Ausführung des Objektes (z.B. in Lebensgröße) zu beauftragen, um damit ein weiteres Kunstobjekt im Stadtgebiet Hildens zu schaffen, müßte hierfür zuvor die entsprechende finanzielle Ausstattung des Budgets geschaffen werden. Derzeit stehen für Ankäufe zur Erweiterung des städtischen Kunstbesitzes jährlich lediglich 2.000,-€ zur Verfügung.

 

 

 

gez Birgit Alkenings

 

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

040201

Kulturförderung

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0402010020

Jugendkunstpreis

 

 

3.000,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2015 aufgenommen worden.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete