Betreff
Kulturbeitrag Hildener Sommer 2015 Antrag der SPD-Fraktion vom 03.09.2014
Vorlage
WP 14-20 SV 41/013
Aktenzeichen
III/1 Doe
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Der Hildener Kultur Sommer richtet sich mit seinem Programm hauptsächlich an Familien mit Kindern oder die Generation 40 +. Mit einem Auftritt einer Newcomer Band kann der Hildener Sommer aufgewertet und für weitere Altersgruppen geöffnet werden.


Antragstext:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob zukünftig eine der drei erstplatzierten Newcomer Bands des Band Contest Kreis Mettmann (15.November im Area 51 im Hilden) im Rahmen des folgenden Hildener Kultursommers einen Auftritt erhalten kann.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

 

In der zurückliegenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege vom 03.09.2014 reichten die Ratsmitglieder Torsten Brehmer und Steffen Kirchhoff für die SPD-Fraktion den als Anlage beigefügte Antrag ein, der hiermit gemäß der Geschäftsordnung zur Beratung gestellt wird.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.

 

Die traditionsreiche Open-air-Veranstaltung des „Hildener Sommers“ erstreckt sich über die Ferienwochen in NRW.

 

Als eintrittsfreies Kulturangebot richtet sie sich an Familien, die ihre Urlaubs- und Ferienzeit hauptsächlich in Hilden verbringen. Hieraus entwickelte sich ein inhaltliches Programm, das sich aus Veranstaltungen für Kinder und Familien zusammensetzt und das zum Verweilen und Genießen einlädt. Die umliegenden Gastronomiebetriebe liefern hierfür die Rahmenbedingungen.

 

Erfahrungsgemäß werden die meist 6-7 jährlichen Veranstaltungen des „Hildener Sommers“ von etwa 3.500 Besuchern wahrgenommen. Auch aus umliegenden Städten reisen Besucher an, um diese Veranstaltungen im Herzen der City zu erleben. Entsprechende Programmanfragen ergehen jeweils jährlich an die Verwaltung.

 

Bei der Auswahl der Veranstaltungen berücksichtigte die Verwaltung, dass die Lautstärke der Konzerte keine Beschwerden oder Klagen der Anwohner provoziert.

 

Im Vergleich zu früheren Veranstaltungsjahren, in denen auch aufwändigere Produktionen (Konzerte, Walkacts und Bühnenstücke für Kinder) ins Programm des „Hildener Sommers“ aufgenommen werden konnten, mußte die Verwaltung aufgrund der im Jahr 2012 auferlegten Budgetkürzung nach der Haushaltskonsolidierung durch die Fa. BSL den Aufwand für den „Hildener Sommer“ zurückfahren. Für 2015 sind für diese Veranstaltungsreihe insg. 6.350 € im Produkt 04010 Kulturelle Veranstaltungen, Kostenträger 0401030200 angemeldet. Da die Planung für 2015 bereits im Spätsommer 14 erfolgen mußte, ist das Programm des klassischen „Hildener Sommers“, der open-air auf dem Alten Markt stattfindet, daher bereits abgeschlossen.

 

Nicht abgeschlossen ist die Planung des „Hildener Kultursommers“, der 2015 im 9. Jahr stattfinden wird und der sich als „kleine Spielzeit zwischen den Spielzeiten“ von Juli-September erstreckt und sowohl Open-air- als auch Indoor-Veranstaltungen umfaßt. Der Kulturbereich kooperiert hier mit anderen Anbietern, wie. z.B. der VHS, dem Stadtmarketing und dem Haus Kolksbruch.

 

Zur Teilnahme am diesjährigen Band-Contest 2015 (Austragung:15.11. im AREA 51) sind Amateurbands aus dem Kreis Mettmann, der Stadt Düsseldorf und dem Kreis Neuss  eingeladen. Das Durchschnittsalter muss mindestens 14 und darf höchstens 25 Jahre betragen. Alle musikalischen Stilrichtungen sind zugelassen.

 

Welche Stilrichtung die diesjährige Preisträger-Band hat, ist somit erst nach dem 15.11.bekannt.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre es praktikabel, ein Konzert der Preisträger-Band des Bandcontests 2015 nicht innerhalb des klassischen „Hildener Sommers“, sondern nach den Sommerferien 2015 und noch innerhalb des „Kultursommers“ (Ende 30.9.15), zu terminieren, da angenommen werden muss, dass die Band während der Ferienzeit in NRW urlaubsbedingt nicht zusammen kommen kann.

 

gez Birgit Alkenings

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen   ja

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

04010

Kulturelle Veranstaltungen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

X

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0401030200

Hildener Sommer

 

 

6.350,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel sind in die Haushaltsplanung 2015 aufgenommen.

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete