Erläuterungen zum
Antrag:
Der Hildener Kultur Sommer richtet sich mit seinem Programm hauptsächlich an Familien mit Kindern oder die Generation 40 +. Mit einem Auftritt einer Newcomer Band kann der Hildener Sommer aufgewertet und für weitere Altersgruppen geöffnet werden.
Antragstext:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob zukünftig eine der drei erstplatzierten Newcomer Bands des Band Contest Kreis Mettmann (15.November im Area 51 im Hilden) im Rahmen des folgenden Hildener Kultursommers einen Auftritt erhalten kann.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In der zurückliegenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und Heimatpflege vom 03.09.2014 reichten die Ratsmitglieder Torsten Brehmer und Steffen Kirchhoff für die SPD-Fraktion den als Anlage beigefügte Antrag ein, der hiermit gemäß der Geschäftsordnung zur Beratung gestellt wird.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die traditionsreiche Open-air-Veranstaltung
des „Hildener Sommers“ erstreckt sich über die Ferienwochen in NRW.
Als eintrittsfreies Kulturangebot richtet
sie sich an Familien, die ihre Urlaubs- und Ferienzeit hauptsächlich in Hilden
verbringen. Hieraus entwickelte sich ein inhaltliches Programm, das sich aus
Veranstaltungen für Kinder und Familien zusammensetzt und das zum Verweilen und
Genießen einlädt. Die umliegenden Gastronomiebetriebe liefern hierfür die
Rahmenbedingungen.
Erfahrungsgemäß werden die meist 6-7
jährlichen Veranstaltungen des „Hildener Sommers“ von etwa 3.500 Besuchern
wahrgenommen. Auch aus umliegenden Städten reisen Besucher an, um diese
Veranstaltungen im Herzen der City zu erleben. Entsprechende Programmanfragen
ergehen jeweils jährlich an die Verwaltung.
Bei der Auswahl der Veranstaltungen
berücksichtigte die Verwaltung, dass die Lautstärke der Konzerte keine
Beschwerden oder Klagen der Anwohner provoziert.
Im Vergleich zu früheren
Veranstaltungsjahren, in denen auch aufwändigere Produktionen (Konzerte,
Walkacts und Bühnenstücke für Kinder) ins Programm des „Hildener Sommers“
aufgenommen werden konnten, mußte die Verwaltung aufgrund der im Jahr 2012
auferlegten Budgetkürzung nach der Haushaltskonsolidierung durch die Fa. BSL
den Aufwand für den „Hildener Sommer“ zurückfahren. Für 2015 sind für diese
Veranstaltungsreihe insg. 6.350 € im Produkt 04010 Kulturelle Veranstaltungen,
Kostenträger 0401030200 angemeldet. Da die Planung für 2015 bereits im
Spätsommer 14 erfolgen mußte, ist das Programm des klassischen „Hildener
Sommers“, der open-air auf dem Alten Markt stattfindet, daher bereits
abgeschlossen.
Nicht abgeschlossen ist die Planung des
„Hildener Kultursommers“, der 2015 im 9. Jahr stattfinden wird und der sich als
„kleine Spielzeit zwischen den Spielzeiten“ von Juli-September erstreckt und
sowohl Open-air- als auch Indoor-Veranstaltungen umfaßt. Der Kulturbereich
kooperiert hier mit anderen Anbietern, wie. z.B. der VHS, dem Stadtmarketing
und dem Haus Kolksbruch.
Zur Teilnahme am diesjährigen Band-Contest
2015 (Austragung:15.11. im AREA 51) sind Amateurbands aus dem Kreis Mettmann,
der Stadt Düsseldorf und dem Kreis NeussÂ
eingeladen. Das Durchschnittsalter muss mindestens 14 und darf höchstens
25 Jahre betragen. Alle musikalischen Stilrichtungen sind zugelassen.
Welche Stilrichtung die diesjährige
Preisträger-Band hat, ist somit erst nach dem 15.11.bekannt.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es praktikabel,
ein Konzert der Preisträger-Band des Bandcontests 2015 nicht innerhalb des
klassischen „Hildener Sommers“, sondern nach den Sommerferien 2015 und noch
innerhalb des „Kultursommers“ (Ende 30.9.15), zu terminieren, da angenommen
werden muss, dass die Band während der Ferienzeit in NRW urlaubsbedingt nicht
zusammen kommen kann.
gez Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen  ja
Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
04010 |
Kulturelle
Veranstaltungen |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0401030200 |
Hildener Sommer |
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6.350,- |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: Die erforderlichen Mittel sind in die
Haushaltsplanung 2015 aufgenommen. |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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