Betreff
Status der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2013 der Stadt Hilden
Vorlage
WP 14-20 SV 14/004
Aktenzeichen
I/14-Wit
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich die Ausführungen zu den Gesamtabschlüssen 2011 bis 2013 und zu dem Jahresabschluss 2013 zu eigen.“

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

„Der Rat der Stadt Hilden nimmt den Beschluss des Rechnungsprüfungsauschusses zur Kenntnis.“

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Die Prüfung des ersten kommunalen Gesamtabschlusses zum 31.12.2010 vom 12.12.2012 war am 20.11.2013 abgeschlossen.

 

Laut § 116 Absatz 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- Finanzgesamtlage der Gemeinde unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) wird den ersten Gesamtabschluss und stichprobenartig auch die danach erstellten Gesamtabschlüsse ebenfalls prüfen. Der Prüfungsansatz der GPA und die vorgesehenen Inhalte und Schwerpunktthemen sind hier im Rechnungsprüfungsamt bekannt. Es liegt nahe, diese Informationen zur Vermeidung späterer Anmerkungen bereits bei der örtlichen Prüfung zu berücksichtigen.

 

Gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.

 

Leider liegen die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2013 noch nicht vor; dies ist formal ein Verstoß gegen die gesetzliche Regelung.

 

Die Verwaltung führt hierzu aus, dass „sich aufgrund von Personalwechseln und unbesetzten Stellen die Erstellung der Jahresabschlüsse zunächst in der Verwaltung verzögert hat. Anschließend konnte dann die Abstimmung mit einigen Tochtergesellschaften wegen der Betriebsprüfung durch das Finanzamt von deren Seite nicht erfolgen.

 

Inzwischen steht der Gesamtabschluss 2011 aber kurz vor der Fertigstellung.

 

Eine Alternative zur internen Besetzung der Stellen und Schulung der Stelleninhaber/innen wäre gewesen, mindestens eine halbe Stelle für Bilanzbuchhaltung und Konzernabschluss neu zu schaffen und extern zu besetzen. Darauf wurde aus Kostengründen verzichtet.“

 

Die Rechnungsprüfung kann die Ausführungen der Verwaltung nachvollziehen. Dennoch weist sie darauf hin, dass das Wegbrechen des für die Aufstellung der Gesamtabschlüsse erforderlichen Knowhows, dessen Erarbeitung mehr als ein Jahr Zeit und erhebliche Kosten durch die Einholung externen Sachverstandes erfordert hat, erheblich unwirtschaftlich war. Die Rechnungsprüfung verbindet diesen Hinweis mit der dringenden Empfehlung, die Verwaltung möge ihr Personalmanagement ertüchtigen und dabei unbedingt die Erkennung solcher oder ähnlicher Sachverhalte in den Fokus rücken. Die Rechnungsprüfung ist nicht davon überzeugt, dass bei proaktivem Personalmanagement die Schaffung einer zusätzlichen halben Stelle und deren externe Besetzung die einzige Möglichkeit gewesen wäre. Es ist an der Zeit, acht Jahre nach dem Ende der Kameralistik nun auch Leistungsaspekte und möglicherweise sogar Wirkungsaspekte bei der Steuerung zu berücksichtigen.

 

Im Sommer des Jahres 2014 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales in NRW  den kommunalen Spitzenverbänden einen Regelentwurf zur Beschleunigung und Vereinfachung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse zur Verfügung gestellt.

 

Der vorläufige Gesetzesentwurf sieht eine temporäre Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses unter bestimmten Voraussetzungen vor. In Art. 2 des Gesetzentwurfs soll für die Anzeige der Gesamtabschlüsse des Haushaltsjahres 2015 und der Vorjahre eine ähnliche Vereinfachungsregelung geschaffen werden, wie dies mit dem 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz für die Jahresabschlüsse des Jahres 2012 und der Vorjahre enthalten ist, also evtl. doch eine Aufstellung, allerdings ohne Prüfungsverpflichtung. Ob überhaupt und wann dieser Gesetzesentwurf in Kraft treten wird und für welche Jahre die angedachte Befreiung von einer Aufstellungspflicht gelten würde, ist aber derzeit noch nicht abzusehen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwaltung gemäß § 95 Absatz 1 GO NRW zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen hat, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss 2013 liegt der hiesigen Rechnungsprüfung bis zum heutigen Tag ebenfalls nicht vor, so dass auch keine Prüfung stattfinden konnte.

 

 

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

nein

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

 

Vermerk Kämmerer