- Entscheidung über die weitere Vorgehensweise -
Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Schule und Sport
beauftragt die Verwaltung, die begonnene Planung für das Funktionsgebäude am
Sportplatz Weidenweg in der Variante
a) Sanierung/Erweiterung
oder
b) Neubau (mit Ãœberdachung des Bereiches zum
bestehenden Kassenhaus)
oder
c) Neubau (ohne Ãœberdachung des Bereiches zum
bestehenden Kassenhaus)
fortzusetzen.
Über die tatsächliche Durchführung der Maßnahme
und Aufnahme der erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsplan wird nach
Vorlage der § 14-Unterlagen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015
entschieden.“
Erläuterungen und Begründungen:
Die Sanierung/Erweiterung bzw. der Neubau des Funktionsgebäudes am
Sportplatz Weidenweg war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen in den
Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport sowie des Ausschusses für
Umwelt- und Klimaschutz.
Zunächst hatte der Ausschuss für Schule und Sport am 04.07.2013 die
Verwaltung einstimmig beauftragt, den konkreten Mehrbedarf an Funktionsräumen
auf der Sportplatzanlage Weidenweg zu prüfen und die Wirtschaftlichkeit einer
Sanierung und Umgestaltung der vorhandenen Gebäude einschließlich einer
baulichen Erweiterung zu untersuchen.
Diese Prüfungs- und Untersuchungsergebnisse einschließlich der
Kostenschätzungen für die Realisierungsvarianten „Sanierung/Erweiterung“ und
„Neubau“ wurden sodann dem Ausschuss für Schule und Sport am 12.12.2013 und dem
Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 06.02.2014 vorgelegt. Die damalige Sitzungsvorlage
26/070/1 ist zur Information dieser Vorlage nochmals beigefügt. In ihrem
abschließenden Fazit hatte die Verwaltung festgestellt, dass ein Festhalten am
Status Quo ohne jegliche bauliche Veränderung keine geeignete Entscheidungsalternative
sei. Weiterhin sollte unter Berücksichtigung der Folgekosten in vergleichbarer
Höhe der Variante „Neubau“ der Vorzug gegeben werden, da in diesem Fall nicht
auf einer rd. 40 Jahre alten Bausubstanz aufgebaut werden müsste.
Angesichts des zu diesem Zeitpunkt unklaren Aufbaus des Baugrundes,
seiner Tragfähigkeit und der daraus resultierenden Kostenrisiken für die
erforderlichen Gründungsmaßnahmen wurde die Verwaltung in gleichlautenden
Beschlüssen beider Ausschüsse beauftragt, innerhalb der anstehenden
Planungsphase zunächst eine entsprechende Baugrunduntersuchung durchzuführen
und über die Ergebnisse und die Auswirkungen auf die Kostenschätzung in der
Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 24.09.2014 zu berichten. Weiterhin
wurde durch die Beschlüsse der beiden Fachausschüsse der verwaltungsseitige
Beschlussvorschlag zur Planung eines Neubaus insofern geändert, als eine
Variantenentscheidung (noch) nicht getroffen wurde.
Mit der Baugrunduntersuchung wurde daraufhin das Büro Asmus + Prabucki
Ingenieure Beratungsgesellschaft mbH, Essen, beauftragt. Dieses Büro verfügte
über einschlägige Vorerfahrungen, da es bereits beim Ausbau des Sportplatzes
Weidenweg mit den Bodenuntersuchungen beauftragt war. So konnte man auf den Erkenntnissen
der damaligen Tätigkeit aufbauen. Das erstellte Gutachten ist als Anlage
ebenfalls dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Aus diesem Gutachten wird deutlich, dass
-          eine Pfahlgründung wie bei der benachbarten Sporthalle
Weidenweg nicht erforderlich ist,
-          vielmehr eine Flachgründung in Form von
Streifenfundamenten ausreichend ist,
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â der Abbruch der
vorhandenen Pfahlgründung nötig wird,
-          zur Sicherung der Tragfähigkeit der Baugrubensohle
zunächst die vorhandene Anschüttung bis auf 1,00 m unter Geländeoberkante
auszuheben ist,
-          nach erfolgtem Nachweis der Tragfähigkeit der
Baugrubensohle eine entsprechende Verfüllung vorzunehmen ist,
-          auch für den Bereich des vorgesehenen Vordaches (vom
Funktionsgebäude bis zum heutigen Kassenhaus) in der Variante „Neubau“ die
beschriebene Gründung erforderlich ist.
Die beschriebenen Maßnahmen führen nach vorgenommener Kalkulation und
unter Berücksichtigung der in den bisherigen Kostenschätzungen enthaltenen
Beträge
a) in der Variante „Sanierung/Erweiterung“ zu einem
zusätzlichen Kostenansatz von rd. 12.200 € brutto,
b) in der Variante „Neubau“ zu einem zusätzlichen
Kostenansatz von rd. 27.000 € brutto.
In dem den Fachausschüssen vorgelegten Vorentwurf zu dem von der
Verwaltung vorgeschlagenen Neubau eines Funktionsgebäudes war u.a. eine
Überdachung vom Funktionsgebäude bis zu dem am Eingangsbereich der
Sportplatzanlage vorhandenen Kassenhaus enthalten. Diese Ãœberdachung ist
allerdings für die Funktionsfähigkeit des Objektes nicht erforderlich. Bei
Verzicht auf die Überdachung in der Variante „Neubau“ wäre dann ein
zusätzlicher Kostenansatz nicht zu berücksichtigen.
Auf die dem Ausschuss für Schule und Sport am 12.12.2013 vorgelegten
Kostenschätzungen haben diese zusätzlichen Kostenansätze folgende Auswirkungen:
a) Die Kostenschätzung für die Variante
„Sanierung/Erweiterung“ erhöht sich um rd. 1,0 % auf insgesamt 1.277.099 €,
b) die Kostenschätzung für die
Variante „Neubau“ erhöht sich um rd. 1,7 % auf insgesamt 1.631.741 €,
c) die Kostenschätzung für die Variante „Neubau“
(jedoch ohne die ursprüngliche Überdachung) schließt weiterhin mit 1.604.741 €.
Es wird an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass
Kostenschätzungen mit einem erheblichen Unsicherheitsfaktor versehen sind, da
sie lediglich auf einem Vorentwurf basieren und die Kalkulation über m2-Sätze
erfolgt. Genauere Angaben werden erst nach Abschluss der Planungsphase mit
einer Entwurfsplanung möglich sein.
Unabhängig davon haben die Feststellungen des Ingenieurbüros Asmus +
Prabucki dazu beigetragen, das Kostensteigerungsrisiko für die Bereiche
Bodenbeschaffenheit und Objektgründung erheblich zu vermindern und eine
entsprechend größere Planungssicherheit geschaffen.
Bereits in der beigefügten Sitzungsvorlage 26/070/1 hatte die Verwaltung
verdeutlicht, dass die Varianten „Sanierung/Erweiterung“ und „Neubau“ insgesamt
vergleichbare jährliche finanzielle Belastungen aufweisen. Weiterhin wurde
darauf hingewiesen, dass im Falle eines Neubaus nicht auf einer rd. 40 Jahre
alten Bausubstanz aufgebaut werden müsste, die schon derzeit regelmäßig
Feuchtigkeitsschäden im Bereich der Bodenplatte aufweist. Angesichts der
nunmehr vorliegenden Untersuchungsergebnisse für den Bereich
Bodenbeschaffenheit/Gründung des Objektes ergeben keine abweichenden
Erkenntnisse, zumal bei Verzicht auf die im Ursprungsentwurf enthaltene
Ãœberdachung zum bestehenden Kassenhaus eine Kostensteigerung nicht zu erwarten
ist.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
Ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
011303 Investitionen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I261400064 Funktionsgebäude
Weidenweg |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
X (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0113030010 |
Investitionen |
096002 |
Zugänge Anlagen im Bau |
143.000 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet
durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Die Planungskosten sind im Haushaltsplan 2014 enthalten. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen, in
Vertretung Danscheidt |
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