Begründung:
(Schreiben der Anreger vom 6.6.2014)
„Sehr geehrte Ratsmitglieder,
zunächst möchten wir Ihnen sagen, dass der Straßenausbau Am Jägersteig
gut geplant und hervorragend ausgeführt ist; die Anwohner und deren Gäste
können damit zufrieden sein.
Allein die
Planung und auch die Ausführung der Aufpflasterungen geben mächtig Anlass zu
Kritik. Auf die 4 Aufpflasterungen hätte unserer Meinung nach völlig verzichtet
werden können, weil die in guten Abständen angelegten Bauminseln Engstellen
schaffen, die durchaus zur Entschleunigung des Autoverkehrs genügt hätten.
Außerdem sind
die Auffahrten auf diese Erhöhungen zu steil angelegt; sie sind nur im
Schritttempo zu befahren, und selbst dann ächzen sowohl die Stoßdämpfer der
Autos als auch die Rücken der Insassen. Wie verhalten sich Krankentransporte?
Was kann bei Schneebelag passieren? Schilderhinweise fehlen!
Es gibt
moderater angelegte Straßenerhöhungen (An den Linden, Bibelskirch usw).
Die Hauptkritik richtet sich jedoch gegen die Aufpflasterung im
Mündungsbereich der Hochdahler Str.. Sie beginnt nur ca. 10 — 11 Meter von der
Mündungslinie Hochdahler Str. entfernt.
Für 2 Linksabbieger von der Hochdahler in den Jägersteig kann sich aus
der kurzen Distanz zu dieser Aufpflasterung eine gefährliche Verkehrssituation
(Auffahrunfall) ergeben. Wenn nämlich das 2. Auto noch schnell vor dem
Gegenverkehr in den Jägersteig einbiegen will, dann hat das 1. Fahrzeug vor der
Erhöhung auf Schritttempo abgebremst und der Platz für beide Fahrzeuge wird
sehr eng. Ein ähnliches, Problem ergibt sich bei Gegenverkehr aus dem Jägersteig
in diesem Bereich.
Solche durchaus
möglichen Gefahrensituationen hätten durchaus vermieden werden können, wenn
nämlich diese Aufpflasterung ca. 10 — 20 m weiter in den Jägersteig gebaut
worden wäre, wobei wir der Meinung sind, es wäre besser gewesen, auf diese
Straßenerhöhung völlig zu verzichten, da sich die nächste Aufpflasterung
bereits in Sichtweite befindet, was zu entsprechend langsamer Fahrweise
veranlasst.
Hier ist auch
die Frage von Interesse, was diese Aufpflasterungen denn gekostet haben?!
Ein Ortstermin
wird Ihnen unsere Darstellung der möglichen kritischen Verkehrssituationen im
Mündungsbereich Hochdahler/Jägersteig bestätigen.
Aus der beigefügten
Unterschriftenliste sehen Sie, dass wir mit unserer Meinung in dieser Sache
nicht alleine dastehen.
Eine
Ausfertigung dieses Schreibens sowie eine separate Unterschriftenliste erhält
auch das Tiefbauamt als betroffene Behörde.
Wir hoffen, Sie
nehmen sich dieser Angelegenheit noch einmal an.“
Antragstext:
Bürgerantrag gemäß §24 GO
Ein Ehepaar aus der Straße „Am Weidblech“ beklagt die Einfahrtssituation aus der „Hochdahler Straße“ in die Straße „Am Jägersteig“. Aufgrund der kurzen Aufstellfläche im Einmündungsbereich „Hochdahler Straße“ bis zu Fahrbahnverengung sehen die Anwohner ein hohes Unfallpotential beim Abbiegen in die Straße „Am Jägersteig“.
19 weitere Bürger haben in einer Unterschriftenliste ihre Unterstützung des Bürgerantrages bekundet.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Straße „Am Jägersteig“ wurde vorbereitend für den Straßenbau durch ein Ingenieurbüro geplant. Der Ausbau erfolgte im Jahre 2013. Um die Tempo-30-Zone noch sicherer zu gestalten, wurde an mehreren Stellen eine Einengung (Baumtor) in Verbindung mit einer Aufpflasterung (sog. Berliner Kissen) angeordnet. Im ursprünglichen Planungsprozess waren mehrere Aufpflasterungen vorgesehen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Ausbauplanung wurden sie in Abstimmung mit den Anliegern bereits auf die zur Erreichung einer Geschwindigkeitsdämpfung mindestens notwendige Anzahl reduziert. Bedingt durch die vielen Grundstückszufahrten kamen für die Verengungen ohnehin nur sehr wenige Standorte in Frage.
Die Aufpflasterungen wurden regelkonform erstellt. Gemäß Richtlinie ist eine maximale Höhe der Aufpflasterung von bis zu 10 cm möglich. Die Rampen „Am Jägersteig“ weisen eine maximale Höhe von 5 cm auf, welche dem untersten Wert der Richtlinie entspricht. Sie wurden mittels eines sinusförmigen Formsteins erstellt. Die entsprechenden Richtlinien liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Ebenso liegen jeweils ein Auszug des Ausführungsplans sowie eine exemplarische Detailzeichnung eines Einengungsbereichs der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 25.06.2014 prüfte das Tiefbauamt die Anfrage der Antragsteller. Die Aufpflasterung ist problemlos mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu befahren. Dabei entsteht kein Schaden am Fahrzeug (Pkw). Aus Komfortgründen ist es jedoch anzuraten, den Bereich mit einer geringeren Geschwindigkeit zu befahren. An dieser Stelle wurde die Priorität auf die Verkehrssicherheit gelegt, um das Geschwindigkeitsniveau schon bei der Einfahrt in die Straße „Am Jägersteig“ gering zu halten und die Fahrzeugführer auf die reduzierte zulässige Geschwindigkeit aufmerksam zu machen.
Die von den Antragstellern beim Abbiegen beschriebene Problematik dürfte sich schon aus Sicht der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ergeben. An dieser Stelle sei auf die Paragraphen §1 Grundregeln Abs. 1 „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ und Abs. 2 „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ verwiesen.
Die vorfahrtberechtigte „Hochdahler Straße“ darf demnach nicht zugestellt werden, wenn der Abbiegevorgang in die Straße „Am Jägersteig“ nicht ausgeführt werden kann. Im Zweifel müssen die Fahrzeugführer ggf. so lange warten, bis z.B. der vorausfahrende Verkehr abgeflossen ist und erst dann die Einmündung befahren.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass an einer Vielzahl von Einmündungen zu Tempo-30-Zonen vergleichbare geschwindigkeitsdämpfende Einrichtungen schon seit über 15 Jahren vorhanden sind, ohne dass hier Beschwerden vorliegen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag gemäß §24 GO NRW auf Rückbau der Aufpflasterung in der Straße „Am Jägersteig“ auf Grundlage der vorgenannten Gründe abzulehnen.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
120
101 |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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120
10 100 10 |
Verkehrsflächen
und -einrichtungen |
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14.000,- |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen, in Vertretung Danscheidt |
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