Betreff
§ 24 GO NRW: Aufpflasterungen "Am Jägersteig" insbesondere im Mündungsbereich Hochdahler Straße
Vorlage
WP 14-20 SV 66/009
Aktenzeichen
IV / 66.1 / 1112
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

(Schreiben der Anreger vom 6.6.2014)

„Sehr geehrte Ratsmitglieder,

zunächst möchten wir Ihnen sagen, dass der Straßenausbau Am Jägersteig gut geplant und hervorragend ausgeführt ist; die Anwohner und deren Gäste können damit zufrieden sein.

Allein die Planung und auch die Ausführung der Aufpflasterungen geben mächtig Anlass zu Kritik. Auf die 4 Aufpflasterungen hätte unserer Meinung nach völlig verzichtet werden können, weil die in guten Abständen angelegten Bauminseln Engstellen schaffen, die durchaus zur Entschleunigung des Autoverkehrs genügt hätten.

Außerdem sind die Auffahrten auf diese Erhöhungen zu steil angelegt; sie sind nur im Schritttempo zu befahren, und selbst dann ächzen sowohl die Stoßdämpfer der Autos als auch die Rücken der Insassen. Wie verhalten sich Krankentransporte? Was kann bei Schneebelag passieren? Schilderhinweise fehlen!

Es gibt moderater angelegte Straßenerhöhungen (An den Linden, Bibelskirch usw).

Die Hauptkritik richtet sich jedoch gegen die Aufpflasterung im Mündungsbereich der Hochdahler Str.. Sie beginnt nur ca. 10 — 11 Meter von der Mündungslinie Hochdahler Str. entfernt.

Für 2 Linksabbieger von der Hochdahler in den Jägersteig kann sich aus der kurzen Distanz zu dieser Aufpflasterung eine gefährliche Verkehrssituation (Auffahrunfall) ergeben. Wenn nämlich das 2. Auto noch schnell vor dem Gegenverkehr in den Jägersteig einbiegen will, dann hat das 1. Fahrzeug vor der Erhöhung auf Schritttempo abgebremst und der Platz für beide Fahrzeuge wird sehr eng. Ein ähnliches, Problem ergibt sich bei Gegenverkehr aus dem Jägersteig in diesem Bereich.

Solche durchaus möglichen Gefahrensituationen hätten durchaus vermieden werden können, wenn nämlich diese Aufpflasterung ca. 10 — 20 m weiter in den Jägersteig gebaut worden wäre, wobei wir der Meinung sind, es wäre besser gewesen, auf diese Straßenerhöhung völlig zu verzichten, da sich die nächste Aufpflasterung bereits in Sichtweite befindet, was zu entsprechend langsamer Fahrweise veranlasst.

Hier ist auch die Frage von Interesse, was diese Aufpflasterungen denn gekostet haben?!

Ein Ortstermin wird Ihnen unsere Darstellung der möglichen kritischen Verkehrssituationen im Mündungsbereich Hochdahler/Jägersteig bestätigen.

Aus der beigefügten Unterschriftenliste sehen Sie, dass wir mit unserer Meinung in dieser Sache nicht alleine dastehen.

Eine Ausfertigung dieses Schreibens sowie eine separate Unterschriftenliste erhält auch das Tiefbauamt als betroffene Behörde.

Wir hoffen, Sie nehmen sich dieser Angelegenheit noch einmal an.“

 


Antragstext:

 

 

Bürgerantrag gemäß §24 GO

 

Ein Ehepaar aus der Straße „Am Weidblech“ beklagt die Einfahrtssituation aus der „Hochdahler Straße“ in die Straße „Am Jägersteig“. Aufgrund der kurzen Aufstellfläche im Einmündungsbereich „Hochdahler Straße“ bis zu Fahrbahnverengung sehen die Anwohner ein hohes Unfallpotential beim Abbiegen in die Straße „Am Jägersteig“.

 

19 weitere Bürger haben in einer Unterschriftenliste ihre Unterstützung des Bürgerantrages bekundet.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Straße „Am Jägersteig“ wurde vorbereitend für den Straßenbau durch ein Ingenieurbüro geplant. Der Ausbau erfolgte im Jahre 2013. Um die Tempo-30-Zone noch sicherer zu gestalten, wurde an mehreren Stellen eine Einengung (Baumtor) in Verbindung mit einer Aufpflasterung (sog. Berliner Kissen) angeordnet. Im ursprünglichen Planungsprozess waren mehrere Aufpflasterungen vorgesehen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Ausbauplanung wurden sie in Abstimmung mit den Anliegern bereits auf die zur Erreichung einer Geschwindigkeitsdämpfung mindestens notwendige Anzahl reduziert. Bedingt durch die vielen Grundstückszufahrten kamen für die Verengungen ohnehin nur sehr wenige Standorte in Frage.

 

Die Aufpflasterungen wurden regelkonform erstellt. Gemäß Richtlinie ist eine maximale Höhe der Aufpflasterung von bis zu 10 cm möglich. Die Rampen „Am Jägersteig“ weisen eine maximale Höhe von 5 cm auf, welche dem untersten Wert der Richtlinie entspricht. Sie wurden mittels eines sinusförmigen Formsteins erstellt. Die entsprechenden Richtlinien liegen der Sitzungsvorlage als Anlage bei. Ebenso liegen jeweils ein Auszug des Ausführungsplans sowie eine exemplarische Detailzeichnung eines Einengungsbereichs der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

 

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 25.06.2014 prüfte das Tiefbauamt die Anfrage der Antragsteller. Die Aufpflasterung ist problemlos mit der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu befahren. Dabei entsteht kein Schaden am Fahrzeug (Pkw). Aus Komfortgründen ist es jedoch anzuraten, den Bereich mit einer geringeren Geschwindigkeit zu befahren. An dieser Stelle wurde die Priorität auf die Verkehrssicherheit gelegt, um das Geschwindigkeitsniveau schon bei der Einfahrt in die Straße „Am Jägersteig“ gering zu halten und die Fahrzeugführer auf die reduzierte zulässige Geschwindigkeit aufmerksam zu machen.

 

Die von den Antragstellern beim Abbiegen beschriebene Problematik dürfte sich schon aus Sicht der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ergeben. An dieser Stelle sei auf die Paragraphen §1 Grundregeln Abs. 1 „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ und Abs. 2 „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ verwiesen.

 

Die vorfahrtberechtigte „Hochdahler Straße“ darf demnach nicht zugestellt werden, wenn der Abbiegevorgang in die Straße „Am Jägersteig“ nicht ausgeführt werden kann. Im Zweifel müssen die Fahrzeugführer ggf. so lange warten, bis z.B. der vorausfahrende Verkehr abgeflossen ist und erst dann die Einmündung befahren.

 

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass an einer Vielzahl von Einmündungen zu Tempo-30-Zonen vergleichbare geschwindigkeitsdämpfende Einrichtungen schon seit über 15 Jahren vorhanden sind, ohne dass hier Beschwerden vorliegen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag gemäß §24 GO NRW auf Rückbau der Aufpflasterung in der Straße „Am Jägersteig“ auf Grundlage der vorgenannten Gründe abzulehnen.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120 101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

120 10 100 10

Verkehrsflächen und -einrichtungen

 

 

14.000,-

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen, in Vertretung Danscheidt