Begründung:
(Schreiben des Herrn Breer vom 18.5.2014 )
„Sehr geehrter Herr Danscheidt,
eigentlich ist mein
Anliegen für den Bürgermeister bzw. die oder den Verantwortliche/n der Sitzung
des Stadtentwicklungsausschuss am 10.09.2014 gerichtet. Da mir aufgrund des
bisherigen Verlaufes in der von mir angezeigten Entschärfung einer Gefahrensituation
das Vertrauen in das Team Bürgermeisterbüro und den anderen involvierten
Mitarbeitern völlig abhanden gekommen ist, die Neuwahlen des Bürgermeister
anstehen, sende ich Ihnen dieses Schreiben. Sollten Sie nicht der richtige
Adressat sein, so bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle. Vielen
Dank.
Mein Anliegen ist es,
einmal den Wortlaut meiner Anzeige korrekt wieder zu geben, da dieser von Herrn
Schlusche, in Sachen „Bürgeranregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW"
nicht wie von mir am 17.04.2014 per E-Mail mitgeteilt wieder gegeben wird.
1.  Laut Mitteilung des Herrn Schlusche vom 14.05.2014 spricht er von „
Versetzung der Straßensperre und Aufstellung von Durchfahrtsverbotsschildern an
der Brücke Hoxbach" Widerspruch;
Ich habe am 17.04.2014 mittels Mängelanzeige auf der städtischen internet
Präsenz Hilden folgendes gemeldet:
Eine Gefahrenstelle an der
Ecke Meide/Herderstrasse/Meide/Brücke Hoxbach
Hierzu habe ich
nachstehende Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation unterbreitet.
a)
Ein Lösungsvorschlag war, die nebeneinander aufgestellte, die Strasse
Meide in
Richtung Grünewald/Westring lediglich verengende, Barriere etwas näher
zur
Brücke zurück nebeneinander versetzt aufzustellen. Als Grund für ein
Umsetzen habe ich Unter anderem angeführt, das im jetzigen Aufbau Radfahrer und
sonstige Zweiradfahrer die Brücke überqueren können, ohne ihre Geschwindigkeit
reduzieren zu müssen. Durch ein Umsetzen könnte dies verhindert werden
b)
Parallel dazu war mein Vorschlag, die bis dato vorhandene
Fehlbeschilderung, zu erneuern bzw. zu ergänzen.
c) Zudem bot ich an, sich mit
mir gemeinsam in einem Vorort Gespräch über die Situation zu unterhalten. Als
seit 40 Jahren an dieser Örtlichkeit wohnender Anlieger bin ich sicherlich in
der Lage die täglichen Situationen besser beurteilen zu können, als Jeder der
sich in einer Momentaufnahme, so wie angeblich gescehen, die Örtlichkeit
anschaut.
Auf diesen Vorschlag eines Gespräches wurde gar nicht erst eingegangen.
Auch auf den Bericht in der
Rh. Post vom 15.05.2014 möchte ich wie folgt Stellung nehmen, da dort Aussagen
getätigt werden, die so nicht hingenommen werden können :
1.
Dem ersten Absatz des Berichtes ist wenig hinzuzufügen.
2.
a) Zu den Aussagen von Herrn Groll
folgendes. Die Aussage betreffs Beschilderung ist          insoweit korrekt, als das die aktuelle Beschilderung erst
seit einigen Wochen existiert und    es
immer noch „Nachholbedarf" gäbe. Ortsunkundige und Ortskundige
,,Gäste" die bei uns     wenden,
direkt vor unserem Grundstück wenden müssen, gibt es noch ausreichend.
Widersprochen werden muss allerdings der Aussage von Herrn
Groll; Es gäbe auf dieser Anliegerstrasse keine Probleme und Unfälle habe es
auch keine gegeben.
Ein Nichtanlieger wie Herr Groll kann dies sicherlich schwerlich
beurteilen.
Es gab und gibt ständige Probleme. So kommen z. Beispiel 2 Therapeuten,
die täglich zu uns kommen müssen, nicht mehr mit dem Auto bis zu uns, dem
letzten Anlieger auf dem Teilstück Meide, direkt vor der Brücke über den
Hoxbach. Sie parken ihr Fahrzeug auf den Parkstreifen auf dem Grünewald ud
gehen bei Wind und Wetter lieber die 500 m bis zu uns zu Fusss um sich nicht
den ständigen Problemen und Anfeindungen von Fussgängern und Radfahrern aussetzen
zu müssen.
Deshalb widerspreche ich als Anlieger
der Behauptung es gäbe für uns dort keine Probleme. Unfälle schwerwiegender Art
sind Dank der Einsicht und Vernunft der meisten Verkehrsteilnehmer allerdings
Gott sei Dank noch nicht passiert. Kratzer an den Autos, Tritte gegen die Räder
etc. sind „Normal". Ein Grund weshalb die Anlieger ihre Fahrzeuge generell
nicht auf der Strasse stehen lassen, sondern auf dem Hof abstellen. Ganz gleich
wie häufig am Tag das Fahrzeug genutzt werden muss.
b) Betreffs des von Herrn Groll genannten „Drängelgitters" sei
folgendes gesagt
    Dieses „Drängelgitter (?)" wurde erst auf meine Initiative
und Kampf um Einsicht von der
    Stadt aufgestellt. Zuerst wurde mein Antrag
auch abgelehnt. Erst nach einem vor Ort Gespräch mt einem städtischen
Mitarbeiter folgte man meiner Sichtweise.
    Das dort hohe Hecken die Sicht versperren
ist korrekt. Doch genau das gibt es auch an der von mir besagten Örtlichkeit.
Hohe Hecken, abknickende Brücke, keine Sicht.
    Allerdings wird dieser Verbindungsweg kaum
von Radfahrern und schon gar nicht von Motorrad-/Roller-/Moped- und Mofafahrem
genutzt. Auch ist dieser Weg mit einer Gesamtbreite etwa 1,5 m nicht mit dem
Teilstück Meide mit einer Fahrbahnbreite von 3 m zu vergleichen
d) Auch der Aussage von Herrn Groll, es gäbe an
der von mir aufgezeigten Stelle keinen Begegnungsverkehr, muss widersprochen werden. Es gibt ihn sehr wohl., den
Begegnungsverkehr
Radfahrer-/Motorrad-/Roller-/Moped-
und Mofafahrer gegen Fussgänger. Kinder, Menschen mit Rollstuhl, Rollatoren,
Kinderwagen usw., spielende Kinder auf, neben und unter der Brücke gegen
Zweiradfahrer. Ist das keine Gegenverkehr und wer ist der Schwächere ?
Absurd und beschämend das
ein leitender Mitarbeiter der Stadt Hilden mit derartig unvernünftigen Aussagen
etwas beurteilt was er , wie an anderer Stelle bereits erwähnt, als
Nichtanlieger nicht beurteilen kann.
3. Â Ãœber die Aussagen des Vorsitzenden des ADFC, Herrn Blanchot im
besagten Bericht, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.
a) Er stellt Sicherheit und
Bequemlichkeit seiner Radfahrer über Sicherheit und Schutz von Kindern und
Fussgängern aller Art zu stellen, werte ich dem Umstand das er als Vorsitzender
eines Vereins sicherlich nicht gegen seine Mitglieder sprechen kann. Der
Aussage; Radler sollten ungehindert fahren können und Radler mit Anhänger wären
besonders gebeutelt, sei erwidert; Auch Radlern ist zumutbar vom Rad zu steigen
wenn es der Sicherheit dient. Er sollte vielleicht einmal dort fahren wo Radler
auf ausgewiesenen Radwanderwegen absteigen müssen. Z. Beispiel auf Deichen im
Norden. An Zebrastreifen usw.
    Würde meine Lösung des Umsetzens der
Barriere gewählt, Radler müssten gar nicht Absteigen. Nur ihre Geschwindigkeit
herunter setzen. Motorrad-/Roller-/Moped- und Mofafahrer kämen aufgrund der
Lenkerbreiten sehr wahrscheinlich nicht mehr durch, müssten absteigen, auf
jeden fall müssten sie jedoch ihre Geschwindigkeiten deutlich herabsetzen um
die Stelle passieren zu können
b)
Zu den Radlern mit Anhänger. Meine Familie ist Radbegeistert. Wir fahren
alle gerne mit dem Rad. Meine Tochter und Schwiegersohn, die nebenan mit
unserem Enkel wohnen, fahren mit einem „Kinderhänger. Völlig Problemlos bisher.
Zudem, Radler mit Hänger sieht man vielleicht 2-3x im Monat. Radler ohne Hänger
dafür viel mehr. Darunter fallen besonders die „älteren Radler mit Helm und
Sicherheitswesten" auf. Radler die zu zweit, zu dritt und manchmal auch mehr
in 4er - 6er Reihen hinterÂeinander fahren und damit den Anliegern eine
ungehinderte Fahrt zum Grundstück verweigern. An der Brücke sogar zu zweit
nebeneinander, oder hintereinander die Barriere passieren. Manch einer steigt
vom Rad und schiebt es über die Brücke
c) Das Herr Blanchot aus Sicht
der Interessenvertretung der Radfahrer keine GefahrenÂquelle an der Brücke
erkennen will, zeigt wenig Einsicht und Verständnis für andere
Verkehrsteilnehmer. Diese Sichtweise ist sicherlich den Mitgliedern des Vereins
geschuldet und spricht anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern das Recht auf
Sicherheit und Schutz ab.
d)
Seiner Aussage; Ich hätte eingeräumt das seit Einbau der Barriere, vor
zwei Jahren, dort keine Unfälle passiert seien, entgegne ich folgendes:
    Es gab seit jeher dort direkt
am Brückenende zwei Barriere Polier. Diese waren so aufgestellt, das die
bereits mehrfach erwähnten Verkehrsteilnehmer, nur mit stark reduzierter
Geschwindigkeit die Brücke überqueren konnten.
    Diese Polier, preiswertester
Qualitäten, wurden jedoch immer wieder von Kindern und Jugendlichen vorsätzlich
beschädigt und mussten erneuert werden.
    Nachdem die Brücke vor etwa
2-3 Jahren, nach dem furchtbaren Unfall mit dem ertrunkenen Kind im Hoxbach, Sicherheitstechnisch
aufgerüstet wurde, hat man vergessen die Polier und die
Hausnummernbeschilderungen für das Teilstück Meide in Richtung Grünewald
anzubringen.
    Nach einem Gespräch von mir auf dem Bauhof wurde dann auch die
heutige Barriere aufgestellt. Diese Aufstellung war gut. Nicht perfekt, jedoch
wesentlich besser als aktuelle. Grund ist, die Aufstellung wurde noch einmal
verändert und auf den heutigen aktuellen von mir bemängelten Stand gebracht.
Aufgrund von einigen Aussagen kann nur vermutet werden, auf wessen Einwände hin
dies geschehen ist.
    Die von mir angezeigte fehlende
Hausnummerbeschilderung an der Brücke, aufgrund Reparaturarbeiten an der Brücke
entfernt, führten dazu das Paketzusteller und sonstige Lieferanten uns Anlieger
oft nicht finden konnten, da die Hausnummern an den Immobilien ja von der
Brücke nicht sichtbar sind.
    Als ich diesen Mangel anzeigte, wurde diese
Anzeige zuerst auch von Herrn Schlusche als nicht vorhanden abgelehnt. Nach
mehrmaliger Korrespondenz jedoch inzwischen angebracht und erledigt.
Sehr geehrte Herr Danscheidt,
als den Mangel anzeigender seit 40 Jahren an dieser Stelle wohnender
Anlieger, finde ich es sehr bedauerlich dass eine Gefahrenquelle, die
unbürokratisch, schnell und ohne großen Kostenaufwand, entschärft werden
könnte, eine derartige aufwändige Diskussion erzeugt und durch einen Ausschuss
von Nichtbetroffenen bearbeitet werden muss.
Für mich, meine Familie, Freunde und Bekannte stößt dieses Verhalten auf
völliges Unverständnis. Abschließend möchte ich in eigener Person etwas
hinzufügen. Ich war während meiner Tätigkeit beim OA-D , Abteilung
Verkehrsüberwachung (Radar), mit dabei wenn Anwohner Mängel aufgezeigt hatten
um diese Mängel in vor Ort Gesprächen zu besprechen und möglicherweise dem
Anliegen nachzukommen. In der Regel gab es Ãœbereinstimmung, und sei es durch
einen beidseitig akzeptablen Kompromiß. Weshalb nicht auch in Hilden ?“
Antragstext:
Versetzung der Straßensperre auf der Straße „Meide“ sowie Aufstellung von Durchfahrtverbotsschilder an der dort befindlichen Brücke „Hoxbach“.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Anregung fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde und demnach in die Zuständigkeit der Bürgermeisterin. Die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde erfolgt als Sonderordnungsbehörde nach den Straßengesetzen bzw. der Straßenverkehrsordnung. Sie ist daher einer politischen Beschlussfassung nicht zugänglich. Nach § 9 Absatz 3 b der Hauptsatzung der Stadt Hilden wird die Entscheidung der Bürgermeisterin mit nachfolgenden Erläuterungen dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.
Mit Hilfe der errichteten Verkehrszeichen (VZ 357-50 „Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse“; siehe Anlage 1 (Meide / Grünewald), Anlage 2 (Herderstraße / Schalbruch) und Anlage 3 (Meide / Marienweg) werden Verkehrsteilnehmer frühzeitig und ausreichend von beiden Zufahrtsseiten zur Brücke Hoxbach darauf hingewiesen, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) auf diesem Teilbereich der Straße „Meide“ nicht zulässig ist.
Durch die Errichtung von zusätzlichen Verkehrseinrichtungen (Absperrgeräte, siehe Anlage 4) wird diese Beschränkung, zum Schutz der passierenden Fußgänger und Radfahrer, durchgesetzt.
Hierbei galt es jedoch zu beachten, dass es sich bei diesem Teil der Straße „Meide“ auch um den offiziell gekennzeichneten Teil des überregional beworbenen Erlebnisradweges „Rund um Hilden“ handelt. An dieser Stelle eine sog. Umlaufsperre (versetzte Absperrgeräte) vorzusehen, würde dem (u.a.) erklärten Ziel der Stadt Hilden, Förderung des Radverkehrs, entgegenstehen. Diese kritische Haltung gegenüber der Errichtung einer Umlaufsperre, wird auch durch die Stellungnahme des ADFC (siehe Anlage 5: RP Artikel vom 15.04.2014) deutlich untermauert.
Weiterhin konnte durch eine Abfrage bei der Kreispolizeibehörde Mettmann (Direktion Verkehr, Führungsstelle) belegt werden (siehe Anlage 6), dass die Errichtung der Verkehrseinrichtung zu keiner Verkehrsgefährdung geführt hat.
Bei der hier zu betrachtenden Beschilderung und den baulichen Einbauten handelt es sich um Verkehrszeichen nach § 39 StVO und Verkehrseinrichtungen nach § 43 StVO, die gemäß § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung) durch die Stadt Hilden, in Ihrer Funktion als Untere Straßenverkehrsbehörde, angeordnet worden sind.
Da dieses strikt nach Maßgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) und dem Verkehrszeichenkatalog (VZ-Kat) durchgeführt wurde, ergibt sich hier kein Spielraum für Diskussionen hinsichtlich der Art, Ausführung oder Lage der o.a. Beschilderungen oder Einbauten.
Die Verwaltung beabsichtigt, wie auch bereits Herrn Breer vorgeschlagen wurde, nach der Bebauung des nördlichen Teils der Straße „Meide“, die sich daraus ergebende verkehrliche Gesamtsituation neu zu bewerten und ggf. entsprechend darauf zu reagieren.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin