Betreff
§ 24 GO NRW: Versetzung der Straßensperre sowie Aufstellung von Durchfahrtsverbotsschilder an der Brücke Hoxbach (Meide)
Vorlage
WP 14-20 SV 66/008
Aktenzeichen
IV / 66. 1 / 1285
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

(Schreiben des Herrn Breer vom 18.5.2014 )

 

„Sehr geehrter Herr Danscheidt,

eigentlich ist mein Anliegen für den Bürgermeister bzw. die oder den Verantwortliche/n der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 10.09.2014 gerichtet. Da mir aufgrund des bisherigen Verlaufes in der von mir angezeigten Entschärfung einer Gefahrensituation das Vertrauen in das Team Bürgermeisterbüro und den anderen involvierten Mitarbeitern völlig abhanden gekommen ist, die Neuwahlen des Bürgermeister anstehen, sende ich Ihnen dieses Schreiben. Sollten Sie nicht der richtige Adressat sein, so bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle. Vielen Dank.

Mein Anliegen ist es, einmal den Wortlaut meiner Anzeige korrekt wieder zu geben, da dieser von Herrn Schlusche, in Sachen „Bürgeranregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW" nicht wie von mir am 17.04.2014 per E-Mail mitgeteilt wieder gegeben wird.

1.   Laut Mitteilung des Herrn Schlusche vom 14.05.2014 spricht er von „ Versetzung der Straßensperre und Aufstellung von Durchfahrtsverbotsschildern an der Brücke Hoxbach" Widerspruch; Ich habe am 17.04.2014 mittels Mängelanzeige auf der städtischen internet Präsenz Hilden folgendes gemeldet:

Eine Gefahrenstelle an der Ecke Meide/Herderstrasse/Meide/Brücke Hoxbach

Hierzu habe ich nachstehende Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation unterbreitet.

a)    Ein Lösungsvorschlag war, die nebeneinander aufgestellte, die Strasse Meide in

Richtung Grünewald/Westring lediglich verengende, Barriere etwas näher zur

Brücke zurück nebeneinander versetzt aufzustellen. Als Grund für ein Umsetzen habe ich Unter anderem angeführt, das im jetzigen Aufbau Radfahrer und sonstige Zweiradfahrer die Brücke überqueren können, ohne ihre Geschwindigkeit reduzieren zu müssen. Durch ein Umsetzen könnte dies verhindert werden

b)    Parallel dazu war mein Vorschlag, die bis dato vorhandene Fehlbeschilderung, zu erneuern bzw. zu ergänzen.

c)     Zudem bot ich an, sich mit mir gemeinsam in einem Vorort Gespräch über die Situation zu unterhalten. Als seit 40 Jahren an dieser Örtlichkeit wohnender Anlieger bin ich sicherlich in der Lage die täglichen Situationen besser beurteilen zu können, als Jeder der sich in einer Momentaufnahme, so wie angeblich gescehen, die Örtlichkeit anschaut.

Auf diesen Vorschlag eines Gespräches wurde gar nicht erst eingegangen.

Auch auf den Bericht in der Rh. Post vom 15.05.2014 möchte ich wie folgt Stellung nehmen, da dort Aussagen getätigt werden, die so nicht hingenommen werden können :

1.      Dem ersten Absatz des Berichtes ist wenig hinzuzufügen.

2.      a) Zu den Aussagen von Herrn Groll folgendes. Die Aussage betreffs Beschilderung ist           insoweit korrekt, als das die aktuelle Beschilderung erst seit einigen Wochen existiert und     es immer noch „Nachholbedarf" gäbe. Ortsunkundige und Ortskundige ,,Gäste" die bei uns      wenden, direkt vor unserem Grundstück wenden müssen, gibt es noch ausreichend.

 

Widersprochen werden muss allerdings der Aussage von Herrn Groll; Es gäbe auf dieser Anliegerstrasse keine Probleme und Unfälle habe es auch keine gegeben.

Ein Nichtanlieger wie Herr Groll kann dies sicherlich schwerlich beurteilen.

Es gab und gibt ständige Probleme. So kommen z. Beispiel 2 Therapeuten, die täglich zu uns kommen müssen, nicht mehr mit dem Auto bis zu uns, dem letzten Anlieger auf dem Teilstück Meide, direkt vor der Brücke über den Hoxbach. Sie parken ihr Fahrzeug auf den Parkstreifen auf dem Grünewald ud gehen bei Wind und Wetter lieber die 500 m bis zu uns zu Fusss um sich nicht den ständigen Problemen und Anfeindungen von Fussgängern und Radfahrern aussetzen zu müssen.

Deshalb widerspreche ich als Anlieger der Behauptung es gäbe für uns dort keine Probleme. Unfälle schwerwiegender Art sind Dank der Einsicht und Vernunft der meisten Verkehrsteilnehmer allerdings Gott sei Dank noch nicht passiert. Kratzer an den Autos, Tritte gegen die Räder etc. sind „Normal". Ein Grund weshalb die Anlieger ihre Fahrzeuge generell nicht auf der Strasse stehen lassen, sondern auf dem Hof abstellen. Ganz gleich wie häufig am Tag das Fahrzeug genutzt werden muss.

b) Betreffs des von Herrn Groll genannten „Drängelgitters" sei folgendes gesagt

     Dieses „Drängelgitter (?)" wurde erst auf meine Initiative und Kampf um Einsicht von der

     Stadt aufgestellt. Zuerst wurde mein Antrag auch abgelehnt. Erst nach einem vor Ort Gespräch mt einem städtischen Mitarbeiter folgte man meiner Sichtweise.

     Das dort hohe Hecken die Sicht versperren ist korrekt. Doch genau das gibt es auch an der von mir besagten Örtlichkeit. Hohe Hecken, abknickende Brücke, keine Sicht.

     Allerdings wird dieser Verbindungsweg kaum von Radfahrern und schon gar nicht von Motorrad-/Roller-/Moped- und Mofafahrem genutzt. Auch ist dieser Weg mit einer Gesamtbreite etwa 1,5 m nicht mit dem Teilstück Meide mit einer Fahrbahnbreite von 3 m zu vergleichen

d) Auch der Aussage von Herrn Groll, es gäbe an der von mir aufgezeigten Stelle keinen Begegnungsverkehr, muss widersprochen werden. Es gibt ihn sehr wohl., den Begegnungsverkehr

Radfahrer-/Motorrad-/Roller-/Moped- und Mofafahrer gegen Fussgänger. Kinder, Menschen mit Rollstuhl, Rollatoren, Kinderwagen usw., spielende Kinder auf, neben und unter der Brücke gegen Zweiradfahrer. Ist das keine Gegenverkehr und wer ist der Schwächere ?

Absurd und beschämend das ein leitender Mitarbeiter der Stadt Hilden mit derartig unvernünftigen Aussagen etwas beurteilt was er , wie an anderer Stelle bereits erwähnt, als Nichtanlieger nicht beurteilen kann.

3.   Über die Aussagen des Vorsitzenden des ADFC, Herrn Blanchot im besagten Bericht, kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

a)    Er stellt Sicherheit und Bequemlichkeit seiner Radfahrer über Sicherheit und Schutz von Kindern und Fussgängern aller Art zu stellen, werte ich dem Umstand das er als Vorsitzender eines Vereins sicherlich nicht gegen seine Mitglieder sprechen kann. Der Aussage; Radler sollten ungehindert fahren können und Radler mit Anhänger wären besonders gebeutelt, sei erwidert; Auch Radlern ist zumutbar vom Rad zu steigen wenn es der Sicherheit dient. Er sollte vielleicht einmal dort fahren wo Radler auf ausgewiesenen Radwanderwegen absteigen müssen. Z. Beispiel auf Deichen im Norden. An Zebrastreifen usw.

     Würde meine Lösung des Umsetzens der Barriere gewählt, Radler müssten gar nicht Absteigen. Nur ihre Geschwindigkeit herunter setzen. Motorrad-/Roller-/Moped- und Mofafahrer kämen aufgrund der Lenkerbreiten sehr wahrscheinlich nicht mehr durch, müssten absteigen, auf jeden fall müssten sie jedoch ihre Geschwindigkeiten deutlich herabsetzen um die Stelle passieren zu können

b)    Zu den Radlern mit Anhänger. Meine Familie ist Radbegeistert. Wir fahren alle gerne mit dem Rad. Meine Tochter und Schwiegersohn, die nebenan mit unserem Enkel wohnen, fahren mit einem „Kinderhänger. Völlig Problemlos bisher. Zudem, Radler mit Hänger sieht man vielleicht 2-3x im Monat. Radler ohne Hänger dafür viel mehr. Darunter fallen besonders die „älteren Radler mit Helm und Sicherheitswesten" auf. Radler die zu zweit, zu dritt und manchmal auch mehr in 4er - 6er Reihen hinter­einander fahren und damit den Anliegern eine ungehinderte Fahrt zum Grundstück verweigern. An der Brücke sogar zu zweit nebeneinander, oder hintereinander die Barriere passieren. Manch einer steigt vom Rad und schiebt es über die Brücke

c)    Das Herr Blanchot aus Sicht der Interessenvertretung der Radfahrer keine Gefahren­quelle an der Brücke erkennen will, zeigt wenig Einsicht und Verständnis für andere Verkehrsteilnehmer. Diese Sichtweise ist sicherlich den Mitgliedern des Vereins geschuldet und spricht anderen schwächeren Verkehrsteilnehmern das Recht auf Sicherheit und Schutz ab.

d)    Seiner Aussage; Ich hätte eingeräumt das seit Einbau der Barriere, vor zwei Jahren, dort keine Unfälle passiert seien, entgegne ich folgendes:

     Es gab seit jeher dort direkt am Brückenende zwei Barriere Polier. Diese waren so aufgestellt, das die bereits mehrfach erwähnten Verkehrsteilnehmer, nur mit stark reduzierter Geschwindigkeit die Brücke überqueren konnten.

     Diese Polier, preiswertester Qualitäten, wurden jedoch immer wieder von Kindern und Jugendlichen vorsätzlich beschädigt und mussten erneuert werden.

     Nachdem die Brücke vor etwa 2-3 Jahren, nach dem furchtbaren Unfall mit dem ertrunkenen Kind im Hoxbach, Sicherheitstechnisch aufgerüstet wurde, hat man vergessen die Polier und die Hausnummernbeschilderungen für das Teilstück Meide in Richtung Grünewald anzubringen.

     Nach einem Gespräch von mir auf dem Bauhof wurde dann auch die heutige Barriere aufgestellt. Diese Aufstellung war gut. Nicht perfekt, jedoch wesentlich besser als aktuelle. Grund ist, die Aufstellung wurde noch einmal verändert und auf den heutigen aktuellen von mir bemängelten Stand gebracht. Aufgrund von einigen Aussagen kann nur vermutet werden, auf wessen Einwände hin dies geschehen ist.

     Die von mir angezeigte fehlende Hausnummerbeschilderung an der Brücke, aufgrund Reparaturarbeiten an der Brücke entfernt, führten dazu das Paketzusteller und sonstige Lieferanten uns Anlieger oft nicht finden konnten, da die Hausnummern an den Immobilien ja von der Brücke nicht sichtbar sind.

     Als ich diesen Mangel anzeigte, wurde diese Anzeige zuerst auch von Herrn Schlusche als nicht vorhanden abgelehnt. Nach mehrmaliger Korrespondenz jedoch inzwischen angebracht und erledigt.

Sehr geehrte Herr Danscheidt,

als den Mangel anzeigender seit 40 Jahren an dieser Stelle wohnender Anlieger, finde ich es sehr bedauerlich dass eine Gefahrenquelle, die unbürokratisch, schnell und ohne großen Kostenaufwand, entschärft werden könnte, eine derartige aufwändige Diskussion erzeugt und durch einen Ausschuss von Nichtbetroffenen bearbeitet werden muss.

Für mich, meine Familie, Freunde und Bekannte stößt dieses Verhalten auf völliges Unverständnis. Abschließend möchte ich in eigener Person etwas hinzufügen. Ich war während meiner Tätigkeit beim OA-D , Abteilung Verkehrsüberwachung (Radar), mit dabei wenn Anwohner Mängel aufgezeigt hatten um diese Mängel in vor Ort Gesprächen zu besprechen und möglicherweise dem Anliegen nachzukommen. In der Regel gab es Übereinstimmung, und sei es durch einen beidseitig akzeptablen Kompromiß. Weshalb nicht auch in Hilden ?“

 


Antragstext:

 

Versetzung der Straßensperre auf der Straße „Meide“ sowie Aufstellung von Durchfahrtverbotsschilder an der dort befindlichen Brücke „Hoxbach“.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Anregung fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde und demnach in die Zuständigkeit der Bürgermeisterin. Die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde erfolgt als Sonderordnungsbehörde nach den Straßengesetzen bzw. der Straßenverkehrsordnung. Sie ist daher einer politischen Beschlussfassung nicht zugänglich. Nach § 9 Absatz 3 b der Hauptsatzung der Stadt Hilden wird die Entscheidung der Bürgermeisterin mit nachfolgenden Erläuterungen dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

Mit Hilfe der errichteten Verkehrszeichen (VZ 357-50 „Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse“; siehe Anlage 1 (Meide / Grünewald), Anlage 2 (Herderstraße / Schalbruch) und Anlage 3 (Meide / Marienweg) werden Verkehrsteilnehmer frühzeitig und ausreichend von beiden Zufahrtsseiten zur Brücke Hoxbach darauf hingewiesen, dass der motorisierte Individualverkehr (MIV) auf diesem Teilbereich der Straße „Meide“ nicht zulässig ist.

Durch die Errichtung von zusätzlichen Verkehrseinrichtungen (Absperrgeräte, siehe Anlage 4) wird diese Beschränkung, zum Schutz der passierenden Fußgänger und Radfahrer, durchgesetzt.

 

Hierbei galt es jedoch zu beachten, dass es sich bei diesem Teil der Straße „Meide“ auch um den offiziell gekennzeichneten Teil des überregional beworbenen Erlebnisradweges „Rund um Hilden“ handelt. An dieser Stelle eine sog. Umlaufsperre (versetzte Absperrgeräte) vorzusehen, würde dem (u.a.) erklärten Ziel der Stadt Hilden, Förderung des Radverkehrs, entgegenstehen. Diese kritische Haltung gegenüber der Errichtung einer Umlaufsperre, wird auch durch die Stellungnahme des ADFC (siehe Anlage 5: RP Artikel vom 15.04.2014) deutlich untermauert.

 

Weiterhin konnte durch eine Abfrage bei der Kreispolizeibehörde Mettmann (Direktion Verkehr, Führungsstelle) belegt werden (siehe Anlage 6), dass die Errichtung der Verkehrseinrichtung zu keiner Verkehrsgefährdung geführt hat.

 

Bei der hier zu betrachtenden Beschilderung und den baulichen Einbauten handelt es sich um Verkehrszeichen nach § 39 StVO und Verkehrseinrichtungen nach § 43 StVO, die gemäß § 45 StVO (Straßenverkehrsordnung) durch die Stadt Hilden, in Ihrer Funktion als Untere Straßenverkehrsbehörde, angeordnet worden sind.

 

Da dieses strikt nach Maßgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) und dem Verkehrszeichenkatalog (VZ-Kat) durchgeführt wurde, ergibt sich hier kein Spielraum für Diskussionen hinsichtlich der Art, Ausführung oder Lage der o.a. Beschilderungen oder Einbauten.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, wie auch bereits Herrn Breer vorgeschlagen wurde, nach der Bebauung des nördlichen Teils der Straße „Meide“, die sich daraus ergebende verkehrliche Gesamtsituation neu zu bewerten und ggf. entsprechend darauf zu reagieren.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin