Betreff
Kommunaler Aktionsplan Inklusion
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, vorgelegt am 14.05.2014 -
Vorlage
WP 14-20 SV 50/010
Aktenzeichen
Dez. III Ga/Ne
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland vor fünf Jahren steht das Thema Inklusion auf der politischen Tagesordnung. Auch Kommunen sind gefordert, in ihrem Zuständigkeitsbereich aktiv an deren Umsetzung mitzuwirken. Dabei sind vor allem die Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in den Prozess mit einzubinden.

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, doch kommt der Kommune die Aufgabe zu, Inklusion vor Ort federführend zu fördern und zu steuern. Inklusion ist als Querschnittsaufgabe bei allen Fach- und Entwicklungsplanungen zu berücksichtigen (Jugendplanung, Schulentwicklung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Bildung, Sport, Kultur und Personalentwicklung).

In Hilden wurden z.B. bei der Schulentwicklung, aber auch in den Zielvereinbarungen zwischen dem Behindertenbeirat, der Stadt und deren Töchtern schon erste wichtige Weichen gestellt.

Mit dem politischen Beschluss, soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hilden gefördert und der Prozess laufend koordiniert und fortgeschrieben werden.


Antragstext:

 

Die Verwaltung stellt unter Beteiligung der Expertinnen und Experten in eigener Sache einen kommunalen Aktionsplan Inklusion auf. Der Prozess soll mit einer Auftaktveranstaltung eingeleitet werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Inklusion wird auf allen Ebenen und in allen Bereichen zu einem immer wichtigeren Thema. Sowohl in der breiten Öffentlichkeit als auch in der Fachwelt wird mit großem Interesse und Aufmerksamkeit verfolgt, wie die VN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird, die Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert hat. Nach der Konvention ist die Gesellschaft so zu gestalten, dass alle Menschen – unabhängig von ihren verschiedenen Voraussetzungen, Eigenschaften und Interessen – an ihr teilhaben können. Das bedeutet einen einschneidenden Paradigmenwechsel: statt wie bisher die besondere Förderung der Menschen mit Behinderung an Art und Grad ihrer Behinderung zu orientieren, will Inklusion Rahmenbedingungen schaffen, die Menschen mit Behinderung grundsätzlich und selbstverständlich eine Teilhabe ermöglichen.

 

Im Aktionsplan der Landesregierung wird der Inklusionsprozess als umfassende, insbesondere und gerade in den Kommunen umzusetzende Aufgabe betrachtet. Fragen der damit verbundenen Kostenübernahme im Rahmen des Konnexitätsprinzips bleiben jedoch unbeantwortet. Letztlich wird es so sein, dass die gesamtgesellschaftliche Aufgabe Inklusion nur gemeinsam mit Bund, Land und Kommunen solidarisch bewältigt werden kann.

 

Dabei geht es aber nicht nur um die Frage, was staatliche und städtische Institutionen leisten können und wollen, sondern jeder Einzelne ist gefragt und auch in der Verantwortung. In der Vergangenheit hat die Stadt Hilden bereits große Anstrengungen unternommen, damit sich Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen gut aufgehoben fühlen. Gemeinsam mit dem Behindertenbeirat, der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte und dem Verein Gemeinsam Leben Lernen wurden zahlreiche wichtige Beiträge für eine inklusionsfreundliche Stadt Hilden geleistet. Beispielhaft auf dem sehr früh begonnenen Weg zu einer inklusiven Gesellschaft ist die im Jahr 2008 mit dem Behindertenbeirat abgeschlossene Zielvereinbarung herauszustellen. Dies war bereits zum damaligen Zeitpunkt ein erster „Aktionsplan Inklusion“ in und für Hilden, der bis heute gerade auch im regionalen Vergleich ein besonderes Alleinstellungsmerkmal ist. Dadurch wurde unter anderem ein umfangreiches Umbauprogramm sämtlicher Bushaltestellen initiiert, um diese barrierefrei zu gestalten.

 

Weitere Aktionspläne sind in den vor zwei Jahren beschlossenen Schulentwicklungsplänen für die Grundschulen und die weiterführenden Schulen enthalten. Mit der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplanes und der Weiterentwicklung des OGS-Konzeptes kommen weitere „Aktionsbausteine“ zur Förderung der Inklusion hinzu. Stadt und viele Träger bieten seit vielen Jahren Freizeit und Ferienangebote, die von allen Kindern und Jugendlichen genutzt werden können und inklusiv gestaltet sind. In vielen gesellschaftlichen Bereichen ist in Hilden bereits vieles erreicht worden.

 

Ein lokaler Aktionsplan Inklusion geht über die bisherigen durchaus erfolgreichen Fachplanungen hinaus. Ein solcher Teilhabeplan ist eine strategische Planung der Kommunen, die nicht nur die Fachplanungen miteinander vernetzt, sondern auch neue Handlungsfelder benennt. Ein lokaler Inklusionsplan wäre ein partizipativer, komplexer und dynamischer Entwicklungs- und Veränderungsprozess, der sämtliche Handlungs- und Politikfelder von Rat und Verwaltung berührt und so anzulegen wäre, dass alle Akteure von Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen bis hin zu den einzelnen interessierten Bürgerinnen und Bürger eingebunden werden.

 

Die Aufstellung und Entwicklung eines Aktionsplanes Inklusion erfordert zusätzliche Personal- und Sachressourcen, die auch in der anschließenden Umsetzungsphase zwingend benötigt werden. Es gibt bislang sehr wenige kreisangehörige Städte, die einen Aktionsplan Inklusion erfolgreich umgesetzt haben. In allen Städten hat es sich um einen zeitintensiven Entwicklungsprozess von einem bis zu drei Jahren gehandelt, der entweder mit externer Hilfe und/oder zusätzlichem hoch qualifizierten eigenen Personal bewältigt wurde. Ohne diese zusätzlichen Ressourcen würde auch in Hilden die Entwicklung eines umfassenden Inklusionsplanes nicht möglich sein.

 

Aktuell hat die Verwaltung damit begonnen, mit eigenen Mitteln in Federführung des Amtes für Soziales und Integration eine Ist-Analyse und Bestandsaufnahme der bisherigen „Inklusionsmaßnahmen“ zu erstellen. Das Ergebnis wird im ersten Quartal 2015 vorliegen. Aus dieser Ist-Analyse wird dann zu erkennen sein, welche Teilhabemöglichkeiten bereits gut in Hilden umgesetzt worden sind und in welchen Bereichen noch Teilhabebarrieren bestehen. Daraus könnten prioritäre Handlungsfelder bestimmt werden, die vorrangig in Hilden anzugehen sind. Das könnte – zumindest vorerst – die Erstellung eines ganzheitlich orientierten Aktionsplanes Inklusion entbehrlich machen. Mit der Bestimmung konkreter Handlungsfelder würde es zudem schneller gelingen, zu einer Maßnahmenplanung in den einzelnen Teilhabebereichen und zu der damit verbundenen Umsetzung zu gelangen. Der Umfang der zusätzlichen Personal- und Sachressourcen würde sich zudem nicht an der Erstellung eines ganzheitlichen Inklusionsplanes, sondern an dem für das jeweilige Handlungsfeld benötigten Aufwand orientieren.

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Bestandsaufnahme und Auswertung der Teilhabemöglichkeiten in der ersten Hälfte des Jahres 2015 vorzulegen, um dann auf dieser Grundlage durch den Rat einzelne Handlungsfelder festzulegen, in denen vorrangig Maßnahmenprogramme zum Abbau der Teilhabebarrieren entwickelt werden sollen.

 

 

gez. Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

 

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

 

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Höhe der anfallenden Kosten bei Antragsannahme ist noch nicht zu übersehen.

 

Vermerk Kämmerer

Angesichts der aktuellen Haushaltssituation sollten kostenmäßig nicht zu übersehende neue Maßnahmen restriktiv gehandhabt werden.

In Vertretung Danscheidt