hier: Unterlagen nach § 14 GemHVO
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und
Klimaschutz die Sanierung der Wasserzapfstellen auf dem Südfriedhof und stimmt
den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in
Höhe von 150.000 € zu. Über die Bereitstellung der Mittel ist im Rahmen der
Haushaltplanberatungen 2015 zu entscheiden.
Erläuterungen und
Begründung:
Die Infrastruktur der Hildener Friedhöfe ist
in die Jahre gekommen. In den letzten Jahren sind umfangreiche Reparatur- und
Sanierungsarbeiten in und an den Gebäuden durchgeführt worden. U.a. wurden bei
den Trauerhallen die Dächer saniert, Kühlzellen erneuert, in den
Wirtschaftsgebäuden die Sanitärräume überholt. Auf dem Betriebshof des
Nordfriedhofes wurde eine neue Unterkunft errichtet.
Aber auch die Wasserzapfstellen einschließlich
des dazugehörenden Leitungsnetzes sind immer anfälliger. In den Grundleitungen
treten immer wieder Leckagen mit entsprechenden Wasserverlusten auf. Da das
Leitungsnetz nicht dokumentiert ist, müssen die Leckagen aufwändig gesucht
werden. Die unterschiedlichsten Wasserzapfstellen sind nach und nach immer wieder repariert worden.
In der kalten Jahreszeit muss zur Vermeidung
von Frostschäden das Zapfstellennetz frühzeitig stillgelegt und das
Leitungsnetz aufwändig und umständlich entwässert werden. Dies hat dann auch
zur Folge, dass eine Wiederinbetriebnahme nach der kalten Jahreszeit erst dann
erfolgen kann, wenn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein erneuter Frost
kommt. Die Friedhofsnutzer haben insbesondere dann, wenn es mehrere Tage etwas
wärmer ist, hierfür kein Verständnis. Die Wiederinbetriebnahme wird von einem
Installateur begleitet, um bei den meistens auftretenden Leitungsbrüchen
schnell reagieren zu können.
Um die „wasserlose“ Zeit zu überbrücken, ist
auf jedem Friedhof eine frostsichere Wasserzapfstelle installiert worden. Sie
befinden sich jeweils im Bereich der Trauerhalle oder der Wirtschaftsgebäude.
Je nach Lage des Grabes müssen die Angehörigen zum Wasserholen längere Strecken
bis zum Grab zurücklegen. Dies ist für manche älteren Friedhofsbesucher sehr
beschwerlich.
Leckagen oder auch Defekte an Zapfstellen
können nur beseitigt werden, wenn das gesamte Leitungsnetz oder sehr große
Teile davon abgesperrt werden können. Während der Reparaturzeiten sind daher
viele Zapfstellen auch nicht benutzbar. Durch die unterschiedlichsten,
teilweise in die Jahre gekommenen Zapfstellentypen fehlen oft Ersatzteile, die
noch besorgt werden müssen oder nur durch improvisierte Umbauten ersetzt werden
können.
Die Lage der Wasserzapfstellen orientiert
sich an der früheren Nutzung bzw. erwarteten Nutzung. Die geänderte
Bestattungskultur mit immer mehr Urnenbeisetzungen und auch die verstärkte
Rückgabe von mehrstelligen Wahlgräbern führen zu einem stark verminderten
Flächenbedarf. Teilflächen einzelner Friedhöfe werden schon heute aber auch
zukünftig immer weniger genutzt. Gleichzeitig geht der Trend immer mehr zu
pflegfreien Bestattungsarten, die keine Grabpflege durch die Angehörigen
erfordert.
In den letzten Monaten wurde daher überlegt, wie hier Abhilfe geschaffen
werden könnte. Folgende Prämissen wurden angenommen:
- Durch die Sanierungsarbeiten des
Leitungsnetzes sollen die Beeinträchtigungen der Friedhofsnutzer möglichst
gering gehalten werden.
- Das bisherige Leitungsnetz lässt eine
Sanierung im Bestand nicht zu.
- Das zukünftige Leitungsnetz muss
frostsicher ganzjährig betrieben werden können.
- Die neuen Zapfstellen müssen ebenfalls
einen ganzjährigen Betrieb zulassen.
- Anzahl und Lage der Standorte der
Zapfstellen sind an die derzeitige und die absehbare zukünftige Nutzung
anzupassen.
- Die Sanierungsaufwendungen sollten so
finanziert werden, dass Gebührensteigerungen vermieden werden.
Unter Berücksichtigung dieser Prämissen
wurde beispielhaft für den Südfriedhof eine Sanierung des Leitungsnetzes
einschließlich Wasserzapfstellen geprüft und geplant.
Es wurde ein Hersteller von Zapfstellen
ausfindig gemacht, der diese Komplettsysteme zum frostsicheren, ganzjährigen
Betrieb herstellt. Das Absperrventil wird wie bisher an der Säule bedient. Das
Absperrventil selbst sitzt frostsicher im Boden. Nach Schließen des Ventils
entwässert sich das Steigrohr selbstständig.
Eine vergleichbare Technik wird auch bei den
Hydranten der Feuerwehr eingesetzt.
Zusätzlich erhalten alle Zapfstellen
manuelle Absperrventile, die das Außerbetriebnehmen einzelner Zapfstellen für
Wartungs- oder Reparaturarbeiten ohne Absperren des Leitungsnetzes
ermöglichen.Â
Wie schon zuvor erwähnt, hat sich in den
letzten Jahren die Bestattungskultur massiv verändert. Viele bisher belegte
Grabfelder wurden nach Ablauf der Nutzungsrechte abgeräumt und eingesät. Neu zu
belegende Grabfelder werden möglichst nicht mehr nördlich zur Straße
Krabbenburg oder westlich zur Wohnbebauung Bredharter Heide angelegt. An den
Straßen Ohligser Weg und Am Boverhaus befinden sich die Parkplätze für die
Friedhofsnutzer und auch Trauerhalle und Toilettenanlagen. In der nachfolgenden
Ãœbersicht sind noch viele freie nicht genutzte Felder in der Mitte des
Südfriedhofes zu erkennen. Unmittelbar westlich der Trauerhalle wurden das
Baumfeld und dessen inzwischen erforderlichen Erweiterungsfläche angelegt. Auf
dem südlich davon liegenden freien Feld ist geplant, einen Urnengarten anzulegen.
Baumfeld als auch geplanter Urnengarten sind
pflegefreie Angebote. Insofern besteht dort nicht die Notwenigkeit,
Wasserzapfstellen für Friedhofsnutzer vorzusehen. Reihengrabfelder im Norden
des Südfriedhofes zur Straße Krabbenburg hin wurden vor einigen Jahren abgeräumt.
Eine Wiederbelegung ist nicht vorgesehen. Auch in den nicht wieder zu
belegenden Grabfeldern werden zukünftig keine Wasserzapfstellen vorgesehen.
Nachfolgend ist ein nicht maßstäblicher Plan
des Südfriedhofes eingefügt, der den Stand vor Einrichtung des Baumfeldes
zeigt.Â
Ein großer Teil der Wasserleitungen des
bisherigen Leitungsnetzes muss ausgetauscht werden. Dies kann in
unterschiedlichen Verfahren vorgenommen werden. Das Verlegen in offener
Bauweise hätte erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung des Friedhofes. Da die
Leitungen möglichst unter dem bestehenden Wegenetz verlegt werden sollen,
würden während der Bauarbeiten einzelne Bereiche des Friedhofes vorübergehend
kaum oder nicht erreichbar. Um dies zu vermeiden und die Auswirkungen auf die
Friedhofsnutzer gering zu halten, ist geplant, die Leitungen im
Spülbohrverfahren zu verlegen. Die Tiefbauarbeiten beschränken sich hier auf
die notwendigen Kopfstellen, evtl. notwendige Beseitigung von Hindernissen und
Neusetzen der Schächte für die zukünftigen Wasserzapfstellen. Auf dem
Südfriedhof müssen rund 890 Meter neue Leitungen verlegt werden. Eine
alternative Kostenermittlung zur Verlegung der Leitungen in offener Bauweise
ergab einen Betrag von 154.200 € (ohne Wasserzapfstellen).
Voraussichtliche Kosten der Investition:
- Tiefbau- und
Spülbohrarbeiten                     118.000 €
- Lieferung
Wasserzapfstellen                        24.800Â
€
- Sonstiges       5 %                                           7.200Â
€
Gesamt                                                        150.000 €
Es
handelt sich bei der geplanten Sanierung der Wasserzapfstellen Südfriedhof
nicht um eine Verbesserung bzw. Erhaltung der alten Anlage, sondern um eine
komplette Neuanlage der Leitungswege und Wasserzapfstellen. Die Anzahl und
Standorte der Zapfstellen teilweise neu gewählt. Der Standard der neuen
Zapfstellen entspricht dem modernsten Stand der Technik und ist in keiner Weise
mehr mit den vorhandenen Zapfstellen zu vergleichen. Vor diesem Hintergrund
wurde auch der Städte- und Gemeindebund kontaktiert. Auch dieser vertritt die
Auffassung, dass es sich hierbei um eine Investitionsmaßnahme/Neuanlage handelt
und die geplante Maßnahme nicht als Unterhaltungsaufwand anzusehen ist.
Die Investitionen werden über den Gebührenhaushalt
der Friedhöfe als abzuschreibende und zu verzinsende Anlage refinanziert.
Eine Folgekostenberechnung gem. § 14 GemHVO ist beigefügt. Die dort ausgewiesenen Kosten sind Bruttobeträge.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
130601 |
Bestattungswesen |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
I681400223
“Erneuerung der WasserzapfstellenÂ
- Südfriedhof“ |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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1306019010 |
Vorkostenträger Bestattungswesen |
021201 |
Zugänge Aufbauten u. Betriebsvorrichtungen auf Günflächen |
150.000 € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja X (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Ãœber die
Mittelbereitstellung wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Jahr
2015 entschieden. |
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Vermerk Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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