Betreff
Sanierung der Wasserzapfstellen auf dem Südfriedhof
hier: Unterlagen nach § 14 GemHVO
Vorlage
WP 14-20 SV 68/004
Aktenzeichen
IV/68 Ha
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz die Sanierung der Wasserzapfstellen auf dem Südfriedhof und stimmt den nach § 14 GemHVO vorgelegten Unterlagen und den ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 150.000 € zu. Über die Bereitstellung der Mittel ist im Rahmen der Haushaltplanberatungen 2015 zu entscheiden.

 


Erläuterungen und Begründung:

 

Die Infrastruktur der Hildener Friedhöfe ist in die Jahre gekommen. In den letzten Jahren sind umfangreiche Reparatur- und Sanierungsarbeiten in und an den Gebäuden durchgeführt worden. U.a. wurden bei den Trauerhallen die Dächer saniert, Kühlzellen erneuert, in den Wirtschaftsgebäuden die Sanitärräume überholt. Auf dem Betriebshof des Nordfriedhofes wurde eine neue Unterkunft errichtet.

 

Aber auch die Wasserzapfstellen einschließlich des dazugehörenden Leitungsnetzes sind immer anfälliger. In den Grundleitungen treten immer wieder Leckagen mit entsprechenden Wasserverlusten auf. Da das Leitungsnetz nicht dokumentiert ist, müssen die Leckagen aufwändig gesucht werden. Die unterschiedlichsten Wasserzapfstellen sind nach und nach  immer wieder repariert worden.

 

In der kalten Jahreszeit muss zur Vermeidung von Frostschäden das Zapfstellennetz frühzeitig stillgelegt und das Leitungsnetz aufwändig und umständlich entwässert werden. Dies hat dann auch zur Folge, dass eine Wiederinbetriebnahme nach der kalten Jahreszeit erst dann erfolgen kann, wenn mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kein erneuter Frost kommt. Die Friedhofsnutzer haben insbesondere dann, wenn es mehrere Tage etwas wärmer ist, hierfür kein Verständnis. Die Wiederinbetriebnahme wird von einem Installateur begleitet, um bei den meistens auftretenden Leitungsbrüchen schnell reagieren zu können.

 

Um die „wasserlose“ Zeit zu überbrücken, ist auf jedem Friedhof eine frostsichere Wasserzapfstelle installiert worden. Sie befinden sich jeweils im Bereich der Trauerhalle oder der Wirtschaftsgebäude. Je nach Lage des Grabes müssen die Angehörigen zum Wasserholen längere Strecken bis zum Grab zurücklegen. Dies ist für manche älteren Friedhofsbesucher sehr beschwerlich.

 

Leckagen oder auch Defekte an Zapfstellen können nur beseitigt werden, wenn das gesamte Leitungsnetz oder sehr große Teile davon abgesperrt werden können. Während der Reparaturzeiten sind daher viele Zapfstellen auch nicht benutzbar. Durch die unterschiedlichsten, teilweise in die Jahre gekommenen Zapfstellentypen fehlen oft Ersatzteile, die noch besorgt werden müssen oder nur durch improvisierte Umbauten ersetzt werden können.

 

Die Lage der Wasserzapfstellen orientiert sich an der früheren Nutzung bzw. erwarteten Nutzung. Die geänderte Bestattungskultur mit immer mehr Urnenbeisetzungen und auch die verstärkte Rückgabe von mehrstelligen Wahlgräbern führen zu einem stark verminderten Flächenbedarf. Teilflächen einzelner Friedhöfe werden schon heute aber auch zukünftig immer weniger genutzt. Gleichzeitig geht der Trend immer mehr zu pflegfreien Bestattungsarten, die keine Grabpflege durch die Angehörigen erfordert.

 

 

In den letzten Monaten wurde daher überlegt, wie hier Abhilfe geschaffen werden könnte. Folgende Prämissen wurden angenommen:

 

  • Durch die Sanierungsarbeiten des Leitungsnetzes sollen die Beeinträchtigungen der Friedhofsnutzer möglichst gering gehalten werden.
  • Das bisherige Leitungsnetz lässt eine Sanierung im Bestand nicht zu.
  • Das zukünftige Leitungsnetz muss frostsicher ganzjährig betrieben werden können.
  • Die neuen Zapfstellen müssen ebenfalls einen ganzjährigen Betrieb zulassen.
  • Anzahl und Lage der Standorte der Zapfstellen sind an die derzeitige und die absehbare zukünftige Nutzung anzupassen.
  • Die Sanierungsaufwendungen sollten so finanziert werden, dass Gebührensteigerungen vermieden werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Prämissen wurde beispielhaft für den Südfriedhof eine Sanierung des Leitungsnetzes einschließlich Wasserzapfstellen geprüft und geplant.

 

Es wurde ein Hersteller von Zapfstellen ausfindig gemacht, der diese Komplettsysteme zum frostsicheren, ganzjährigen Betrieb herstellt. Das Absperrventil wird wie bisher an der Säule bedient. Das Absperrventil selbst sitzt frostsicher im Boden. Nach Schließen des Ventils entwässert sich das Steigrohr selbstständig.

 

 

 

 

 

Eine vergleichbare Technik wird auch bei den Hydranten der Feuerwehr eingesetzt.

 

Zusätzlich erhalten alle Zapfstellen manuelle Absperrventile, die das Außerbetriebnehmen einzelner Zapfstellen für Wartungs- oder Reparaturarbeiten ohne Absperren des Leitungsnetzes ermöglichen. 

 

Wie schon zuvor erwähnt, hat sich in den letzten Jahren die Bestattungskultur massiv verändert. Viele bisher belegte Grabfelder wurden nach Ablauf der Nutzungsrechte abgeräumt und eingesät. Neu zu belegende Grabfelder werden möglichst nicht mehr nördlich zur Straße Krabbenburg oder westlich zur Wohnbebauung Bredharter Heide angelegt. An den Straßen Ohligser Weg und Am Boverhaus befinden sich die Parkplätze für die Friedhofsnutzer und auch Trauerhalle und Toilettenanlagen. In der nachfolgenden Übersicht sind noch viele freie nicht genutzte Felder in der Mitte des Südfriedhofes zu erkennen. Unmittelbar westlich der Trauerhalle wurden das Baumfeld und dessen inzwischen erforderlichen Erweiterungsfläche angelegt. Auf dem südlich davon liegenden freien Feld ist geplant, einen Urnengarten anzulegen.

 

Baumfeld als auch geplanter Urnengarten sind pflegefreie Angebote. Insofern besteht dort nicht die Notwenigkeit, Wasserzapfstellen für Friedhofsnutzer vorzusehen. Reihengrabfelder im Norden des Südfriedhofes zur Straße Krabbenburg hin wurden vor einigen Jahren abgeräumt. Eine Wiederbelegung ist nicht vorgesehen. Auch in den nicht wieder zu belegenden Grabfeldern werden zukünftig keine Wasserzapfstellen vorgesehen.

 

Nachfolgend ist ein nicht maßstäblicher Plan des Südfriedhofes eingefügt, der den Stand vor Einrichtung des Baumfeldes zeigt. 

 


 

 

Ein großer Teil der Wasserleitungen des bisherigen Leitungsnetzes muss ausgetauscht werden. Dies kann in unterschiedlichen Verfahren vorgenommen werden. Das Verlegen in offener Bauweise hätte erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung des Friedhofes. Da die Leitungen möglichst unter dem bestehenden Wegenetz verlegt werden sollen, würden während der Bauarbeiten einzelne Bereiche des Friedhofes vorübergehend kaum oder nicht erreichbar. Um dies zu vermeiden und die Auswirkungen auf die Friedhofsnutzer gering zu halten, ist geplant, die Leitungen im Spülbohrverfahren zu verlegen. Die Tiefbauarbeiten beschränken sich hier auf die notwendigen Kopfstellen, evtl. notwendige Beseitigung von Hindernissen und Neusetzen der Schächte für die zukünftigen Wasserzapfstellen. Auf dem Südfriedhof müssen rund 890 Meter neue Leitungen verlegt werden. Eine alternative Kostenermittlung zur Verlegung der Leitungen in offener Bauweise ergab einen Betrag von 154.200 € (ohne Wasserzapfstellen).

 

 

Voraussichtliche Kosten der Investition:

 

  1. Tiefbau- und Spülbohrarbeiten                      118.000  €
  2. Lieferung Wasserzapfstellen                           24.800  €
  3. Sonstiges        5 %                                             7.200  €

Gesamt                                                         150.000  €

 

 

Es handelt sich bei der geplanten Sanierung der Wasserzapfstellen Südfriedhof nicht um eine Verbesserung bzw. Erhaltung der alten Anlage, sondern um eine komplette Neuanlage der Leitungswege und Wasserzapfstellen. Die Anzahl und Standorte der Zapfstellen teilweise neu gewählt. Der Standard der neuen Zapfstellen entspricht dem modernsten Stand der Technik und ist in keiner Weise mehr mit den vorhandenen Zapfstellen zu vergleichen. Vor diesem Hintergrund wurde auch der Städte- und Gemeindebund kontaktiert. Auch dieser vertritt die Auffassung, dass es sich hierbei um eine Investitionsmaßnahme/Neuanlage handelt und die geplante Maßnahme nicht als Unterhaltungsaufwand anzusehen ist.

 

 

Die Investitionen werden über den Gebührenhaushalt der Friedhöfe als abzuschreibende und zu verzinsende Anlage refinanziert.

 

Eine Folgekostenberechnung gem. § 14 GemHVO ist beigefügt. Die dort ausgewiesenen Kosten sind Bruttobeträge.

 

 

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

130601

Bestattungswesen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

I681400223 “Erneuerung der Wasserzapfstellen  -  Südfriedhof“

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1306019010

Vorkostenträger Bestattungswesen

021201

Zugänge Aufbauten u. Betriebsvorrichtungen auf Günflächen

150.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

X

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Über die Mittelbereitstellung wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2015 entschieden.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete