Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden wird wie bisher
durch regelmäßige Berichte und vertiefende Schulungen in den Umstellungsprozess
auf das Neue Kommunale Finanzmanagement eingebunden“.
Erläuterungen und Begründungen:
Erläuterungen und Begründungen:
In der Sitzung des Rates der Stadt Hilden am
28. September 2005 hat die Fraktion Bürgeraktion Hilden den als Anlage 1
beigefügten Antrag gestellt.
Darin heißt es:
„Der
Rat der Stadt Hilden möge nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss beschließen:
1.
Zur
Abstimmung der künftigen Ausgestaltung des Produkthaushaltes der Stadt Hilden
wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Ratsfraktionen,
dem Bürgermeister und Verwaltungsmitarbeitern eingerichtet.
2.
Die
Arbeitsgruppe nimmt ihre Arbeit nach der Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfes
für 2006 auf.“
Bevor auf diesen Antrag näher eingegangen
wird, muss zunächst einmal auf die Grundsatzvorlage 20/007 verwiesen werden,
die im Rat der Stadt Hilden am 26.01.2005 beschlossen worden ist. Dabei ist
festgelegt, im Haushaltsjahr 2007 das
Neue Kommunale Finanzmanagement in der Stadt Hilden zum Einsatz zu bringen. In
dieser sehr ausführlichen Sitzungsvorlage wurden zu allen wichtigen Punkten wie
Produkte, Kosten- und Leistungsrechnung, Anlagenbuchhaltung, Bewertung,
Schulung, etc. umfassende Erläuterungen gegeben.
Zum damaligen Zeitpunkt hatte die Verwaltung
als Grundlage des NKF einen Produktplan erarbeitet und der Verwaltungsvorstand
hat sich sehr intensiv mit dieser gesamten Thematik beschäftigt. Das folgende Diagramm
verdeutlicht nochmals die Struktur der verschiedenen Ebenen des Neuen
kommunalen Finanzmanagements:
verbind- |
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17 Produktbereiche |
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nach örtlichen Bedürfnissen |
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Produktgruppe |
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Produktgruppe |
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Kosten |
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Kosten- |
Bei der Produktbildung stand insbesondere
nach den Erfahrungen der Modellkommunen stets die Frage im Vordergrund
„Was ist steuerungsrelevant,
d.h. welche Informationen werden unter Berücksichtigung der örtlichen Hildener
Verhältnisse benötigt um Entscheidungskriterien für steuerungsrelevante Entscheidungen
zu
erhalten?“
Die Prämisse „So wenig Produkte wie möglich,
aber so viele Produkte wie nötig!“ war hierbei ebenfalls zu beachten, um
einerseits zwar möglichst alle steuerungsrelevanten Produkte zu erhalten,
andererseits aber auch durch zu viele Produkte die Produktpflege- und
Fortschreibung nicht zum Selbstzweck werden zu lassen und so das Neue Kommunale
Finanzmanagement zu konterkarieren.
Bereits im Haushaltsjahr 2005 war der auf
Basis der vorgenannten Überlegungen erstellte Produktplan ein Element der
Buchungspraxis, weil alle Buchungen des Verwaltungshaushaltes nur mit Angabe
einer Kostenstelle und eines Kostenträgers möglich waren und mehrere
Kostenträger jeweils zu den Produkten im neuen kommunalen Rechnungsstil
verdichtet werden. Mit dieser Vorgehensweise sollte sichergestellt werden, dass
einerseits die Kolleginnen und Kollegen in den Dienststellen mit dem neuen
Rechnungsstil „leben lernen“ und andererseits sollte sich der Produktplan in
der Praxis bewähren.
Zutreffend ist in diesem Zusammenhang die
Aussage, die in der Begründung des Antrages der Fraktion „Bürgeraktion Hilden“
dargestellt ist, dass der Gesetzgeber für den Haushaltsplan nur 17
Produktbereiche definiert und für verbindlich erklärt hat. Zugleich wird den
Gemeinden die Befugnis eingeräumt, den Haushaltsplan innerhalb der
Produktbereiche nach den örtlichen Bedürfnissen eigenverantwortlich zu unterteilen.
Dieses lässt im ersten Moment vermuten, dass die Verwaltung, letztendlich auch
der Rat der Stadt Hilden, sehr weitreichende Gestaltungsmöglichkeiten hat und
ihren Produktplan so aufstellen kann, wie sie es gerne möchte.
Diese oft zitierte Freiheit wird aber
drastisch eingeschränkt, wenn das gesamte Thema der statistischen Anforderungen
überdacht wird. Von daher gibt es erste sehr ausführliche „Handreichungen für
Kommunen“, die per 30.04.2005 den Verwaltungen mitgeteilt worden sind. Darüber
hinaus liegt nach aktuellen Informationen der Entwurf des Finanz- und
Personalstatistikgesetzes vor. Durch den Dozenten Herrn Bernhardt, der die
Verwaltungsführung am 20. Oktober 2005 zum Thema „Neues Kommunales Finanzmanagement“
auf den aktuellen Stand gebracht hat, wurde darauf hingewiesen, dass in
etlichen Bereichen die Statistik sogar so weit geht, dass Konten (ähnlich der
bisherigen Gruppierung im Haushaltsplan) durch diesen Gesetzentwurf bis in die
6. Stelle vorgegeben werden.
Wie sich die Finanzstatistik z.B. auf die
Bezifferung der Konten niederschlägt, soll am Beispiel der Aufnahme eines
Investitionskredites dargestellt werden. Hierzu verweise ich auf die Anlage 2).
Bei der haushaltsrechtlichen Kontenbildung können Sie sehen, dass lediglich die
Kontengruppe 32 „Verbindlichkeiten aus Investitionstätigkeiten“ verbindlich
vorgeschrieben ist und die restliche Unterkontierung durch die Gemeinde
vorgenommen werden kann.
Berücksichtigt man im weiteren Schritt die
Finanzstatistik, so lässt sich an Hand dieses Beispieles ablesen, dass aus der
dargestellten Freiheit keine Freiheit mehr geworden ist, denn letztendlich muss
- um die Statistik bedienen zu können -, das Konto 321730 „Kreditaufnahme in
Euro“ gebildet werden. Deshalb wird (muss) die Verwaltung - nach Vorlage des
neuen Finanz- und Personalstatistikgesetzes - den bisherigen Kontenplan an die
finanzstatistischen Gegebenheiten anpassen und Kontenplan und Finanzrechnung
gleich definieren. Nur so ist eine sinnvolle Bearbeitung möglich. Das gleiche
gilt vom Grundsatz auf für die Produkte.
In der Vergangenheit hat die Finanzstatistik
den Haushaltsplan immer schon sehr stark beeinflusst. Viele Änderungen im
Bereich der Unterabschnitte und der Gruppierungen wurden vorgenommen und sind
im Haushaltsplan umgesetzt worden. Sie haben daher auch in vielen
Haushaltsjahren nicht zur Klarheit und Übersicht beigetragen. Auch hier hat es
letztendlich aber einen Spielraum der Verwaltung nicht gegeben, weil es
unmöglich war und auch zukünftig ist, Produkte (oder Unterabschnitte) so zu
definieren, wie es eine Verwaltung als sinnvoll erachtet, im Gegenzuge aber die
Finanzstatistik im „Hintergrund“ nicht mit bedient werden kann.
Die Verwaltung hat sich deshalb in den
vergangenen Wochen sehr intensiv mit dieser Frage beschäftigt und auch im
Zusammenspiel mit dem Softwareanbieter „INFOMA“ sich im Prinzip so verständigt,
dass die finanzstatistischen Anforderungen im Hintergrund mit bedient werden
müssen und von daher Produkte, Kontenpläne etc. an die statistischen Vorgaben
angepasst werden müssen.
Sollte dieser Weg nicht gegangen werden, so
würde im Endeffekt alles doppelt gebucht und kontiert werden müssen. Dieses ist
eine völlig unpragmatische und zeitaufwendige unwirtschaftlicheVorgehensweise.
Von daher kann das Thema nur so abgehandelt werden, dass Finanzstatistik und
Produktrahmen übereinander passen müssen. Von daher ist aus Sicht der
Verwaltung eine Diskussion über die Produkttiefe des Haushaltes, über Budgets,
über Konten etc. nicht möglich.
In der damaligen Sitzungsvorlage 20/007 wurde
unter Ziffer 6 ebenfalls festgeschrieben, dass das Rechnungsprüfungsamt den
gesamten Umstellungsprozess begleiten wird. Die Verwaltung hat dieses zum
Anlass genommen, in den vergangenen Monaten den Umstellungsprozess so zu steuern,
dass das Rechnungsprüfungsamt nicht nur eine „begleitende Funktion“ einnimmt,
sondern vielmehr sind alle Absprachen, Sonderregelungen etc. einvernehmlich mit
dem Rechnungsprüfungsamt, dem Finanzdezernat und den Fachämtern entwickelt
worden. Das „Amt des Rates“ wird weiterhin zu allen Sitzungen der
NKF-Arbeitsgruppe, zu allen Besprechungen etc. eingeladen und sitzt als gleichberechtigter Partner mit
am Tisch.
Weiterhin darf ebenfalls in Erinnerung
gerufen werden, dass die Damen und Herren Ratsmitglieder in der Vergangenheit
zu Schulungen eingeladen worden sind und aktuell am 5. November 2005 eine
weitere Schulung zum Thema „Haushaltsplanung/Haushaltsführung“ ansteht. Der
Referent, Herr Bernhardt wird den interessierten Ratsmitgliedern die
Gesamtsystematik der Produkte und der finanzstatistischen Anforderungen näher
bringen und letztendlich zu keinem anderen Ergebnis kommen können als in der
Sitzungsvorlage dargestellt.
Wie bereits erwähnt, sind organisatorisch
und technisch die Vorarbeiten für den
Produkthaushalt festgelegt. Dies war auch nicht anders möglich, da hier ein
intensives Zusammenspiel auch mit der einzuführenden Kosten- und
Leistungsrechnung besteht. Dies ging sogar soweit, dass innerhalb der
Verwaltung organisatorische Zuordnungen geändert werden mussten, damit es
jeweils nur einen Produktverantwortlichen gibt. In Hilden wurde im Gegensatz zu
Nachbarstädten auch darauf geachtet, dass die Organisation innerhalb der
Verwaltung so umgeändert wurde, dass sie den Rahmenrichtlinien für NKF
entspricht.
Insofern greifen Änderungen in den
Produkthaushalten auch zwangsläufig in die Organisationsgewalt des Bürgermeisters
ein.
Letztendlich sei aus rein formalen Gründen
noch erwähnt, dass sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Aufstellung des Produkthaushaltes nichts geändert hat. Es ist nach wie vor so,
dass der Kämmerer den Haushaltsplan aufstellt und dem Bürgermeister diesen
Entwurf zur Feststellung vorlegt, den ihn dann, wenn er ihn übernimmt, dem Rat
zur Beratung vorlegt.
Die Stadt Hilden hat ebenfalls anders als in
vielen Kommunen den Rat von Anfang an in den Gesamtprozess eingebunden und wird
dies auch weiterhin tun. Wie bisher wird der Kämmerer alle Anfragen im Detail
zu einzelnen Haushaltsansätzen selbstverständlich unbürokratisch beantworten.
Eine so weit gehende Beteiligung, dass der Rat sachbearbeitend in die
Aufstellung des Haushaltsplanes mit eingebunden wird, kann es aus den
vielfältig geschilderten Gründen allerdings nicht geben.
Die im Text erwähnten Handreichungen des
Innenministers umfassen 200 Seiten, deshalb wird verzichtet, diesen Ausdruck an
jeder Sitzungsvorlage beizufügen. Vielmehr wird jeder Fraktion ein Exemplar zur
Verfügung gestellt. Mehrbedarf kann selbstverständlich bei der Verwaltung abgerufen
werden.
Günter Scheib