Betreff
Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden aus dem Jahr 2013
Vorlage
WP 14-20 SV 68/003
Aktenzeichen
IV / 68
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für und Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den abfallwirtschaftlichen Daten der Stadt Hilden aus dem Jahr 2013

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Abfallwirtschaftliche Daten der Stadt Hilden 2013

 

 

Anlage A      Entwicklung der Abfall- und Wertstoffmengen 1984 bis 2013

Anlage B      Abfall- und Wertstoffmengen 2013 - Leistungsdaten

Anlage C      Entwicklung des Behälterbestandes und des Müll-Liter-Volumens seit 1990

Anlage D      Entwicklung der Entsorgungskosten und Abfallgebühren seit 1988

Anlage E      Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren im Kreis Mettmann (BdStNW)

Anlage G      Entwicklung der Abfallmengen auf den Hildener Wertstoffhof

Anlage H      Artikel Rheinische Post vom 1.8.2013 zu den Müllgebühren in NRW

 

 

Nachdem die Gesamtabfallmenge schon im Jahr 2012 um über 1.000 to gegenüber dem Vorjahr gesunken ist, reduzierte sich die Gesamtmenge im Jahr 2013 um weitere 460 to.

 

Im Vergleich zum Vorjahr waren bei den Abfällen zur Verwertung 340 to weniger zu verzeichnen. Die Abfälle zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) reduzierten sich um 120 to.

 

Die Mengenentwicklung zum Vorjahr beträgt im Einzelnen:

 

Restmüll                -    56 to

Sperrmüll               -    66 to

Altmetall                +   11 to

Altholz                    +   63 to

Bioabfälle              -  210 to

Grünabfälle           -    77 to

Altpapier                -  157 to

Altglas                    +   36 to

Verpackungen       +     9 to

Altkleider               -      5 to

 

In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Müllmengen der letzten 2 Jahre im Vergleich zum Durchschnitt der Vorjahre (2008 – 2011) dargestellt. 

 

 

2008

2009

2010

2011

Schnitt

2008 - 2011

gerundet

2012

2013

Reduzierung

2013  zum Schnitt

2008 - 2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hausmüll

12.938

12.918

12.563

12.720

12.800

12.078

12.022

778

Sperrmüll

1.203

1.171

1.168

1.202

1.180

1.085

1.019

161

Altmetall

134

163

129

121

140

106

117

23

Altholz

808

984

807

859

860

777

840

24

Bioabfälle

3.866

4.118

3.810

3.998

3.950

3.951

3.741

195

Grünabfälle

681

652

497

496

580

575

489

84

Altpapier

5.070

4.783

4.774

4.845

4.900

4.727

4.570

330

Altglas

1.491

1.294

1.266

1.350

1.350

1.310

1346

4

Verpackungen

1.864

1.662

1.544

1.938

1.750

1.871

1880

+ 130

Altkleider

269

275

259

288

270

271

266

4

E-Geräte

347

328

323

255

310

223

210

100

Schadstoffe

20

23

20

21

20

22

20

0

SUMME

gerundet

28.700

28.400

27.200

28.100

28.100

27.000

26.500

1.600

 

 

 

 

Die Menge an gemischten Siedlungsabfällen zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) ist in den letzten zwei Jahren deutlich um über 900 to gesunken (siehe auch Langreihe in Anlage A) . Diese abfall- und umweltpolitisch positive Entwicklung liegt nach Auskunft des Kreises Mettmann auch über das Kreisgebiet hinaus im Trend, obwohl keine eindeutigen Faktoren herzuleiten sind.  Beispielsweise wurden 2012 und 2013 genauso viele Restmülltouren gefahren wie in den Vorjahren.  Auch das angemeldete Restmüllvolumen (Restmülltonnen und Restmüllcontainer) ist im Grunde stabil geblieben (siehe Anlage C). Diese Entwicklung hat sich aber mittlerweile nachteilig auf den Verbrennungspreis ausgewirkt, da sinkende Restmüllmengen bei gleichen Fixkosten zu Preisanpassungen im Entsorgungsverbund EKOCITY führen.

 

Die Stadt Hilden liegt trotz seiner großstädtischen Einwohnerdichte bei den gemischten Siedlungsabfällen mit 234 kg je Einwohner und Jahr und einer Verwertungsquote von 51 % im Normalbereich der Siedlungsstruktur bei städt. Regionen mit 1.000 – 2.000 E./km².

 

Die Bioabfallmenge ist im letzten Jahr wieder um 210 to gesunken. Da in den Biotonnen auch viele Grünabfälle gesammelt werden, sind Schwankungen bei der Bioabfallmenge durch klimatische Faktoren immer möglich.  Die Sammelquote bei den Bio- und Grünabfällen liegt in Hilden mit 76 kg je Einwohner und Jahr noch unter dem Landesdurchschnitt mit 109 kg/E., da der Anschlussgrad an die Bioabfallsammlung im Geschosswohnungsbau noch relativ gering ist.  Dies ist allerdings ein typischer Wert für dicht besiedelte Städte mit einem hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern. In Hilden werden ca. 56 % des Restmüllvolumens über Großraumcontainer > 660 Liter bereitgestellt.

 

Die Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft Stadt Düsseldorf und Kreis Mettmann mbH (KDM) hat im letzten Jahr evaluiert, ob eine Vergärungsstufe in den Anlagenkreislauf einbezogen werden kann.  Leider sieht sich die KDM mittelfristig nicht in der Lage, einen solchen Schritt zu gehen, wodurch auf absehbare Zeit wertvolle organische Bestandteile (gekochte Speiseabfälle, Brot- und Milchprodukte usw.) der Biotonne bzw. der Verwertung nicht zugeführt werden können.

 

Negativ ist leider auch der Rückgang der Altpapiermenge zu beurteilen. Neben den Altmetallen trägt gerade auch die Altpapiersammlung zu wichtigen Einnahmen im Gebührenhaushalt bei.

 

Zum Jahr 2014 wurde die Verpackungssammlung  (gelbe Tonnen + Säcke) von dem Dualen Systembetreiber ZENTEK neu ausgeschrieben. Die AWISTA-LOGISTIK GmbH aus Düsseldorf wurde weiterhin mit der LVP-Sammlung beauftragt.   Die Praxis der nur 3-jährigen Ausschreibungsfristen wird von allen beteiligten Fach- und Entsorgerverbänden in Hinblick auf Investitionen und Qualität der Entsorgungsleistungen stark kritisiert. 

 

Die Verpackungsentsorgung kommt nicht zur Ruhe und wird wohl auch in den nächsten Jahren im Focus der Umweltpolitik stehen.  Durch massive Unstimmigkeiten unter den derzeit 10 Dualen Systemanbietern steht das System der Verpackungssammlung in Deutschland derzeit an einem Wendepunkt. Die Bundesregierung berät noch im laufenden Jahr über diese Entwicklung. Dabei steht auch der Systemwechsel von der reinen Verpackungssammlung zu der Einführung einer Wertstofftonne auf der Agenda.

 

Sehr positiv wird der Wertstoffhof mit den Angeboten „Bauschuttannahme, Kompostverkauf und Restmüllannahme“ angenommen:

 

2013 wurden 636 Bauschuttanlieferungen berechnet. Das Angebot gilt für kleinere Mengen (100 l = 5 € Gebühr) z.B. alte Fliesen, alte WC-Becken oder geringe Mengen an Renovierungsbauschutt. Größere Mengen müssen nach wie vor privat entsorgt werden.

 

Daneben wurden 1.464 Kompostsäcke (je 3,50 €) verkauft. Damit werden in Hilden weitaus die meisten Kompostsäcke im Kreisgebiet abgegeben. Der Kompostverkauf in kreisangehörigen Städten) ist äußerst positiv zu bewerten, weil sich der Bioabfallkreislauf so erst richtig schließt. Der Kompost ist streng kontrolliert und zertifiziert. Übrigens können Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf der Deponie Langenfeld-Immigrath losen Kompost (mit Behältern und Schüppe) auch kostenlos abholen.

 

Seit Januar 2009 nimmt der Bauhof auch Rest- und Mischmüll zum Satzungspreis von 5 € je 100 Liter zu den Wertstoffannahmezeiten an. Neben der Möglichkeit die kostenpflichtigen städt. Restmüllsäcke (80 Liter = 4 €) neben der Restmülltonne bereitzustellen, wird so auch die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche Restabfälle (Reste von Festen, Aufräumaktionen, Renovierungen usw.) auf dem Bauhof entsorgen zu können. Dieses Angebot wurde im letzten Jahr 3.141 mal in Anspruch genommen.

 

Mit erwarteter Nachfrage wird auch das Angebot "Sperrgutexpress" für 40 € angenommen. 2013 wurden 318 Expressstellen innerhalb von 2 bis 4 Arbeitstagen abgefahren. Dies entspricht noch den geplanten / vorgehaltenen 2 Expressstellen pro Abfuhrtag. Die übliche Wartezeit für Sperrgut beträgt ca. 3 Wochen.

 

Nicht immer reicht die Biotonne aus, um die plötzlich anfallenden Laubmengen im Herbst aufnehmen zu können.  Daher hatte die Stadt als zusätzliches Angebot neben der Biotonne und der kostenlosen Grünabfallannahme den Laubsack aus reißfestem Papier für 1 € / Stck. eingeführt. Das Angebot wurde im Herbst 2009 auch gut angenommen und es wurden 1.325 Laubsäcke gekauft.   In Rahmen der Beratung zur Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im H + F Ausschuss vom 02.12.2009 und folgend im Rat wurde dann die Gebühr von 1 € mehrheitlich aufgehoben. Da keinerlei Beschränkungen in diesem Beschluss eingeflossen sind, wurden im Herbst 2010 über 5.000 Laubsäcke von über 1.000 Bürgern und Bürgerinnen angefordert.

 

Zum Jahr 2012 wurde gem. Ratsbeschluss zur Gebührenbedarfsberechnung 2012 vom 14.12.2011 wieder eine Gebühr von 1 € pro Laubsack erhoben. 2012 wurden 1.484 Laubsäcke verkauft – im Jahr 2013 waren es 1.051 Stck.

 

Die Gebührenentwicklung in Hilden ist in den letzten Jahren sehr positiv zu beurteilen. Eine 120 Liter Restmülltonne kostet im Jahr 2013 so viel wie im Jahr 1998.  Zum Jahr 2014 hat der Kreis Mettmann das Verbrennungsentgelt um 9,50 € / to (7 %) angehoben. Grund  waren (und sind evtl. auch in den kommenden Jahren) die Mindermengen im Entsorgungsverbund EKOCITY.   Den konkreten Gebührenanstieg für die Hildener Bürger und Bürgerinnen konnte der Zentrale Bauhof durch die sonstigen gebührenrelevanten Faktoren auf 2,3 % begrenzen.

 

 

Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz und gewerbliche Sammlungen

 

Gewerbliche Schrottsammlungen und die Aufstellung von zusätzlichen gewerblichen Altkleidercontainern nehmen derzeit in NRW und Deutschland überhand.

 

Der StGB NW erläutert die Regelungen zu gewerblichen Sammlungen im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz folgendermaßen:

 

Im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 gewerbliche Abfallsammlungen vorgesehen.  § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG bestimmt insoweit, dass die Abfallüberlassungspflicht nach gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht für Abfälle besteht, die durch eine gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche Interessen der gewerblichen Sammlung nicht entgegenstehen.

 

1. Generelle Unzulässigkeit von gewerblichen Sammlungen

§ 17 Abs. 3 Satz 2 KRWG stellt generell klar, dass gewerbliche Sammlungen und ebenso gemeinnützige Sammlungen von vornherein unzulässig sind für gemischte Abfälle aus privaten Haushaltungen, womit zugleich auch beinhaltet ist, dass eine gewerbliche Sammlung von „Abfällen zur Beseitigung“ unzulässig ist, d.h. eine gewerbliche Restmülltonne ist gesetzlich ausgeschlossen. Gleichfalls ist eine gewerbliche Sammlung und ebenso eine gemeinnützige Sammlung für gefährliche Abfälle (Sternchen-Abfälle) nach der AVV) unzulässig.

Außerdem ist durch Artikel 3 Nr. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts auch der § 9 Abs. 9 ElektroG geändert worden. Dort ist nunmehr bestimmt, dass die Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nach § 9 Abs. 1 ElektroG ausschließlich durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller durchzuführen ist.

 

2. Anzeigepflicht (§ 18 KRWG)

Sowohl für gewerbliche Abfallsammlungen als auch für gemeinnützige Sammlungen wird in § 18 Abs. 1 KrWG eine verbindliche Anzeigepflicht vorgesehen. Dabei muss spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme der Sammlung (ihrem Beginn) der Träger der Sammlung bei der zuständigen Behörde die Anzeige tätigen und entsprechende Angaben machen.

 

Insbesondere muss die zuständige Behörde bei der gewerblichen Sammlung prüfen, ob überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Damit wird sichergestellt, dass diese Prüfung zeitlich vor Beginn der gewerblichen Sammlung erfolgen kann. Wird eine gewerbliche Sammlung ohne vorherige Anzeige durchgeführt, ist sie als unzulässig anzusehen. In diesem Fall entfällt dann auch die Abfallüberlassungspflicht der privaten Haushalte gegenüber der Stadt/Gemeinde als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger nicht.

 

Unter Berücksichtigung von mittlerweile diversen widersprüchlichen Urteilen zu diesem Themenkomplex neigt die Kreisverwaltung Mettmann als Untere Abfallwirtschaftsbehörde eingehende Anzeigen zu gewerblichen Sammlungen positiv zu bescheiden. Der Zentrale Bauhof sieht hier jedoch ein massives Unterlaufen von etablierten städtischen Entsorgungs-strukturen und gibt i.d.R. für das Stadtgebiet Hilden ablehnende Stellungnahmen an den Kreis ab.

 

Der Rat der Stadt Hilden hat im Jahr 1998 beschlossen, die Altkleidersammlung als abfallwirtschaftliche Maßnahme i.S.d. geltenden Kreislaufwirtschafts / Abfallgesetzes an eine Arbeitsgemeinschaft ortsansässiger karitativer Verbände in Form einer Dienstleistungskonzession zu vergeben. Die Arbeitsgemeinschaft bekommt als Gegenleistung für die Erbringung der Dienste statt einer Vergütung das Recht zur kommerziellen Nutzung und / oder Verwertung.  Im Jahr 2011 wurde der Beschluss im Rat der Stadt Hilden bestätigt. Die abfallwirtschaftliche Maßnahme „Altkleidersammlung“ wird dem zufolge weiterhin in Zusammenarbeit mit den ortsansässigen karitativen Einrichtungen betrieben. 

 

Auch diese Art der Zusammenarbeit wird seit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschafts-gesetzes kontrovers diskutiert, da hier kein eigenes städt. Sammelsystem etabliert ist, bei dem überwiegende öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung entgegenstehen. Hier gibt es mittlerweile viele Städte die erwägen, eigene Sammelsysteme für Altkleider - teilweise in Kooperation mit karitativen Verbänden – aufzubauen.

 

Die Sammlung in Hilden wird über einheitliche Altkleidercontainer an ca. 75 Glasdepot-containerstandorten betrieben und funktioniert seitdem reibungslos. Es werden ca. 300 to Altkleider pro Jahr erfasst.  Die Flächendeckung und Verteilung des Depotcontainernetzes sorgt für eine fußläufige Erreichbarkeit eines Altkleidercontainers innerhalb von ca. 300 m.

 

Die Stadt Hilden erteilt grundsätzlich keine Sondernutzungsgenehmigungen für zusätzliche Altkleidercontainer im Hildener Stadtgebiet. Die Aufsteller von wild aufgestellten Altkleidercontainern (auf öffentlicher Fläche) werden vom Ordnungsamt aufgefordert, diese innerhalb einer angemessenen Frist abzuziehen. Wird der Aufforderung nicht gefolgt, werden die Container vom Zentralen Bauhof eingezogen, zwei Wochen gelagert und dann der Verwertung zugeführt.

 

Leider gehen immer mehr Aufsteller dazu über, ihre Altkleidercontainer auf Privatgrundstücken aufzustellen, i.d.R. (aber nicht immer) mit Erlaubnis der Grundstückseigentümer.  Hier kann die Verwaltung nur eingeschränkt tätig werden, z.B. wenn die Container direkt am Rand des öffentlichen Gehweges stehen und nur von diesem eine Benutzung möglich sind.

 

 

Auch illegale gewerbliche Schrottsammler, die die kommunalen Sperrmüll- und sonstigen Wertstoffsammlungen berauben, sind für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger landesweit ein zunehmendes Problem geworden; dies insbesondere auch wegen der verstärkt bandenmäßig durchgeführten, gut organisierten Sperrmüllberaubungen durch in Deutschland nicht gemeldete Personen.  Einerseits entgehen den Kommunen dadurch erhebliche Erlöse aus der Wertstoff-vermarktung zulasten der Abfallgebührenzahler.  Andererseits stellen die Sperrmüllberaubungen Bußgeldtatbestände, teilweise auch Straftatbestände dar. 

 

Mit dem Ziel, diesen illegalen gewerblichen Abfallsammlungen im Kreis Mettmann durch geeignete, konzertierte Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden entgegenzuwirken, wurden im Mai 2014 folgende Maßnahmen bei einem Gespräch mit der Kreispolizeibehörde vereinbart.  Es sollen zunächst in den Städten Erkrath, Hilden und Ratingen 1 x pro Quartal am Vortag von abgestimmten Sperrmüllterminen konzertierte Kontrollen von gewerblichen Schrottsammlern durch örtliche Polizei und Ordnungsbehörden durchgeführt werden.  Ggfs. soll diese Vorgehensweise zu einem späteren Zeitpunkt auf alle 10 ka. Städte ausgeweitet werden.

 

Für eine Umsetzung der konzertierten Aktionen soll auf den in der Regel gut funktionierenden sog. Ordnungspartnerschaften der KPB mit den örtlichen Ordnungsbehörden, ggf. unter Einbeziehung des Abfallbereichs, aufgebaut werden.  Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung intensiv beobachten und über die geplanten Maßnahmen Bericht erstatten.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin