Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
und Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis von den abfallwirtschaftlichen Daten
der Stadt Hilden aus dem Jahr 2013
Erläuterungen und Begründungen:
Abfallwirtschaftliche
Daten der Stadt Hilden 2013
Anlage AÂ Â Â Â Â Entwicklung der Abfall- und
Wertstoffmengen 1984 bis 2013
Anlage BÂ Â Â Â Â Abfall- und Wertstoffmengen 2013 -
Leistungsdaten
Anlage C     Entwicklung des Behälterbestandes und des
Müll-Liter-Volumens seit 1990
Anlage DÂ Â Â Â Â Entwicklung der Entsorgungskosten und
Abfallgebühren seit 1988
Anlage E     Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren
im Kreis Mettmann (BdStNW)
Anlage GÂ Â Â Â Â Entwicklung der Abfallmengen auf den
Hildener Wertstoffhof
Anlage HÂ Â Â Â Â Artikel Rheinische Post vom 1.8.2013 zu
den Müllgebühren in NRW
Nachdem die
Gesamtabfallmenge schon im Jahr 2012 um über 1.000 to gegenüber dem Vorjahr
gesunken ist, reduzierte sich die Gesamtmenge im Jahr 2013 um weitere 460 to.
Im Vergleich zum
Vorjahr waren bei den Abfällen zur Verwertung 340 to weniger zu verzeichnen.
Die Abfälle zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) reduzierten sich um 120
to.
Die
Mengenentwicklung zum Vorjahr beträgt im Einzelnen:
Restmüll               -   56 to
Sperrmüll              -   66 to
Altmetall               +  11 to
Altholz                  + Â
63 to
Bioabfälle             - 210 to
Grünabfälle          -   77 to
Altpapier               - 157 to
Altglas                  + Â
36 to
Verpackungen      +    9 to
Altkleider              -     5 to
In der folgenden
Tabelle ist die Entwicklung der Müllmengen der letzten 2 Jahre im Vergleich zum
Durchschnitt der Vorjahre (2008 – 2011) dargestellt.Â
|
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
Schnitt 2008 - 2011 gerundet |
2012 |
2013 |
Reduzierung 2013Â zum Schnitt 2008 - 2011 |
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Hausmüll |
12.938 |
12.918 |
12.563 |
12.720 |
12.800 |
12.078 |
12.022 |
778 |
Sperrmüll |
1.203 |
1.171 |
1.168 |
1.202 |
1.180 |
1.085 |
1.019 |
161 |
Altmetall |
134 |
163 |
129 |
121 |
140 |
106 |
117 |
23 |
Altholz |
808 |
984 |
807 |
859 |
860 |
777 |
840 |
24 |
Bioabfälle |
3.866 |
4.118 |
3.810 |
3.998 |
3.950 |
3.951 |
3.741 |
195 |
Grünabfälle |
681 |
652 |
497 |
496 |
580 |
575 |
489 |
84 |
Altpapier |
5.070 |
4.783 |
4.774 |
4.845 |
4.900 |
4.727 |
4.570 |
330 |
Altglas |
1.491 |
1.294 |
1.266 |
1.350 |
1.350 |
1.310 |
1346 |
4 |
Verpackungen |
1.864 |
1.662 |
1.544 |
1.938 |
1.750 |
1.871 |
1880 |
+ 130 |
Altkleider |
269 |
275 |
259 |
288 |
270 |
271 |
266 |
4 |
E-Geräte |
347 |
328 |
323 |
255 |
310 |
223 |
210 |
100 |
Schadstoffe |
20 |
23 |
20 |
21 |
20 |
22 |
20 |
0 |
SUMME gerundet |
28.700 |
28.400 |
27.200 |
28.100 |
28.100 |
27.000 |
26.500 |
1.600 |
Die Menge an
gemischten Siedlungsabfällen zur Beseitigung (Restmüll und Sperrmüll) ist in
den letzten zwei Jahren deutlich um über 900 to gesunken (siehe auch Langreihe
in Anlage A) . Diese abfall- und umweltpolitisch positive Entwicklung liegt
nach Auskunft des Kreises Mettmann auch über das Kreisgebiet hinaus im Trend,
obwohl keine eindeutigen Faktoren herzuleiten sind. Beispielsweise wurden 2012 und 2013 genauso
viele Restmülltouren gefahren wie in den Vorjahren. Auch das angemeldete Restmüllvolumen
(Restmülltonnen und Restmüllcontainer) ist im Grunde stabil geblieben (siehe
Anlage C). Diese Entwicklung hat sich aber mittlerweile nachteilig auf den
Verbrennungspreis ausgewirkt, da sinkende Restmüllmengen bei gleichen Fixkosten
zu Preisanpassungen im Entsorgungsverbund EKOCITY führen.
Die Stadt Hilden
liegt trotz seiner großstädtischen Einwohnerdichte bei den gemischten Siedlungsabfällen
mit 234 kg je Einwohner und Jahr und einer Verwertungsquote von 51 % im Normalbereich
der Siedlungsstruktur bei städt. Regionen mit 1.000 – 2.000 E./km².
Die Bioabfallmenge
ist im letzten Jahr wieder um 210 to gesunken. Da in den Biotonnen auch viele
Grünabfälle gesammelt werden, sind Schwankungen bei der Bioabfallmenge durch
klimatische Faktoren immer möglich. Die
Sammelquote bei den Bio- und Grünabfällen liegt in Hilden mit 76 kg je
Einwohner und Jahr noch unter dem Landesdurchschnitt mit 109 kg/E., da der Anschlussgrad
an die Bioabfallsammlung im Geschosswohnungsbau noch relativ gering ist. Dies ist allerdings ein typischer Wert für
dicht besiedelte Städte mit einem hohen Anteil an Mehrfamilienhäusern. In
Hilden werden ca. 56 % des Restmüllvolumens über Großraumcontainer > 660
Liter bereitgestellt.
Die
Kompostierungs- und Vermarktungsgesellschaft Stadt Düsseldorf und Kreis
Mettmann mbH (KDM) hat im letzten Jahr evaluiert, ob eine Vergärungsstufe in
den Anlagenkreislauf einbezogen werden kann.Â
Leider sieht sich die KDM mittelfristig nicht in der Lage, einen solchen
Schritt zu gehen, wodurch auf absehbare Zeit wertvolle organische Bestandteile
(gekochte Speiseabfälle, Brot- und Milchprodukte usw.) der Biotonne bzw. der
Verwertung nicht zugeführt werden können.
Negativ ist leider
auch der Rückgang der Altpapiermenge zu beurteilen. Neben den Altmetallen trägt
gerade auch die Altpapiersammlung zu wichtigen Einnahmen im Gebührenhaushalt
bei.
Zum Jahr 2014
wurde die Verpackungssammlung (gelbe
Tonnen + Säcke) von dem Dualen Systembetreiber ZENTEK neu ausgeschrieben. Die
AWISTA-LOGISTIK GmbH aus Düsseldorf wurde weiterhin mit der LVP-Sammlung
beauftragt.  Die Praxis der nur
3-jährigen Ausschreibungsfristen wird von allen beteiligten Fach- und
Entsorgerverbänden in Hinblick auf Investitionen und Qualität der
Entsorgungsleistungen stark kritisiert.Â
Die
Verpackungsentsorgung kommt nicht zur Ruhe und wird wohl auch in den nächsten
Jahren im Focus der Umweltpolitik stehen.Â
Durch massive Unstimmigkeiten unter den derzeit 10 Dualen
Systemanbietern steht das System der Verpackungssammlung in Deutschland derzeit
an einem Wendepunkt. Die Bundesregierung berät noch im laufenden Jahr über
diese Entwicklung. Dabei steht auch der Systemwechsel von der reinen
Verpackungssammlung zu der Einführung einer Wertstofftonne auf der Agenda.
Sehr positiv wird
der Wertstoffhof mit den Angeboten „Bauschuttannahme, Kompostverkauf und
Restmüllannahme“ angenommen:
2013 wurden 636
Bauschuttanlieferungen berechnet. Das Angebot gilt für kleinere Mengen (100 l =
5 € Gebühr) z.B. alte Fliesen, alte WC-Becken oder geringe Mengen an
Renovierungsbauschutt. Größere Mengen müssen nach wie vor privat entsorgt
werden.
Daneben wurden 1.464 Kompostsäcke (je 3,50
€) verkauft. Damit werden in Hilden weitaus die meisten Kompostsäcke im
Kreisgebiet abgegeben. Der Kompostverkauf in kreisangehörigen Städten) ist
äußerst positiv zu bewerten, weil sich der Bioabfallkreislauf so erst richtig
schließt. Der Kompost ist streng kontrolliert und zertifiziert. Übrigens können
Bürgerinnen und Bürger des Kreises auf der Deponie Langenfeld-Immigrath losen
Kompost (mit Behältern und Schüppe) auch kostenlos abholen.
Seit Januar 2009
nimmt der Bauhof auch Rest- und Mischmüll zum Satzungspreis von 5 € je 100
Liter zu den Wertstoffannahmezeiten an. Neben der Möglichkeit die
kostenpflichtigen städt. Restmüllsäcke (80 Liter = 4 €) neben der Restmülltonne
bereitzustellen, wird so auch die Möglichkeit eingeräumt, zusätzliche
Restabfälle (Reste von Festen, Aufräumaktionen, Renovierungen usw.) auf dem
Bauhof entsorgen zu können. Dieses Angebot wurde im letzten Jahr 3.141 mal in
Anspruch genommen.
Mit erwarteter Nachfrage wird auch das
Angebot "Sperrgutexpress" für 40 € angenommen. 2013 wurden 318
Expressstellen innerhalb von 2 bis 4 Arbeitstagen abgefahren. Dies entspricht
noch den geplanten / vorgehaltenen 2 Expressstellen pro Abfuhrtag. Die übliche Wartezeit
für Sperrgut beträgt ca. 3 Wochen.
Nicht immer reicht
die Biotonne aus, um die plötzlich anfallenden Laubmengen im Herbst aufnehmen
zu können. Daher hatte die Stadt als
zusätzliches Angebot neben der Biotonne und der kostenlosen Grünabfallannahme
den Laubsack aus reißfestem Papier für 1 € / Stck. eingeführt. Das Angebot
wurde im Herbst 2009 auch gut angenommen und es wurden 1.325 Laubsäcke gekauft.  In Rahmen der Beratung zur
Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im H + F Ausschuss vom
02.12.2009 und folgend im Rat wurde dann die Gebühr von 1 € mehrheitlich
aufgehoben. Da keinerlei Beschränkungen in diesem Beschluss eingeflossen sind,
wurden im Herbst 2010 über 5.000 Laubsäcke von über 1.000 Bürgern und
Bürgerinnen angefordert.
Zum Jahr 2012
wurde gem. Ratsbeschluss zur Gebührenbedarfsberechnung 2012 vom 14.12.2011
wieder eine Gebühr von 1 € pro Laubsack erhoben. 2012 wurden 1.484 Laubsäcke
verkauft – im Jahr 2013 waren es 1.051 Stck.
Die
Gebührenentwicklung in Hilden ist in den letzten Jahren sehr positiv zu
beurteilen. Eine 120 Liter Restmülltonne kostet im Jahr 2013 so viel wie im
Jahr 1998. Zum Jahr 2014 hat der Kreis
Mettmann das Verbrennungsentgelt um 9,50 € / to (7 %) angehoben. Grund waren (und sind evtl. auch in den kommenden
Jahren) die Mindermengen im Entsorgungsverbund EKOCITY.  Den konkreten Gebührenanstieg für die
Hildener Bürger und Bürgerinnen konnte der Zentrale Bauhof durch die sonstigen
gebührenrelevanten Faktoren auf 2,3 % begrenzen.
Neues Kreislaufwirtschaftsgesetz und gewerbliche
Sammlungen
Gewerbliche
Schrottsammlungen und die Aufstellung von zusätzlichen gewerblichen Altkleidercontainern
nehmen derzeit in NRW und Deutschland überhand.
Der StGB NW erläutert die Regelungen zu gewerblichen Sammlungen im
neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz folgendermaßen:
Im
neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind in § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
gewerbliche Abfallsammlungen vorgesehen.Â
§ 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 KrWG bestimmt insoweit, dass die Abfallüberlassungspflicht
nach gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nicht für Abfälle
besteht, die durch eine gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und
schadlosen Verwertung zugeführt werden, soweit überwiegende öffentliche
Interessen der gewerblichen Sammlung nicht entgegenstehen.
1.
Generelle Unzulässigkeit von gewerblichen Sammlungen
§
17 Abs. 3 Satz 2 KRWG stellt generell klar, dass gewerbliche Sammlungen und
ebenso gemeinnützige Sammlungen von vornherein unzulässig sind für gemischte
Abfälle aus privaten Haushaltungen, womit zugleich auch beinhaltet ist, dass
eine gewerbliche Sammlung von „Abfällen zur Beseitigung“ unzulässig ist, d.h.
eine gewerbliche Restmülltonne ist gesetzlich ausgeschlossen. Gleichfalls ist
eine gewerbliche Sammlung und ebenso eine gemeinnützige Sammlung für
gefährliche Abfälle (Sternchen-Abfälle) nach der AVV) unzulässig.
Außerdem
ist durch Artikel 3 Nr. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallrechts auch der § 9 Abs. 9 ElektroG geändert worden. Dort ist nunmehr
bestimmt, dass die Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nach § 9
Abs. 1 ElektroG ausschließlich durch die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller durchzuführen ist.
2.
Anzeigepflicht (§ 18 KRWG)
Sowohl
für gewerbliche Abfallsammlungen als auch für gemeinnützige Sammlungen wird in
§ 18 Abs. 1 KrWG eine verbindliche Anzeigepflicht vorgesehen. Dabei muss
spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme der Sammlung (ihrem Beginn)
der Träger der Sammlung bei der zuständigen Behörde die Anzeige tätigen und
entsprechende Angaben machen.
Insbesondere
muss die zuständige Behörde bei der gewerblichen Sammlung prüfen, ob
überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Damit wird sichergestellt,
dass diese Prüfung zeitlich vor Beginn der gewerblichen Sammlung erfolgen kann.
Wird eine gewerbliche Sammlung ohne vorherige Anzeige durchgeführt, ist sie als
unzulässig anzusehen. In diesem Fall entfällt dann auch die Abfallüberlassungspflicht
der privaten Haushalte gegenüber der Stadt/Gemeinde als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger nicht.
Unter
Berücksichtigung von mittlerweile diversen widersprüchlichen Urteilen zu diesem
Themenkomplex neigt die Kreisverwaltung Mettmann als Untere Abfallwirtschaftsbehörde
eingehende Anzeigen zu gewerblichen Sammlungen positiv zu bescheiden. Der
Zentrale Bauhof sieht hier jedoch ein massives Unterlaufen von etablierten
städtischen Entsorgungs-strukturen und gibt i.d.R. für das Stadtgebiet Hilden
ablehnende Stellungnahmen an den Kreis ab.
Der Rat der Stadt
Hilden hat im Jahr 1998 beschlossen, die Altkleidersammlung als abfallwirtschaftliche
Maßnahme i.S.d. geltenden
Kreislaufwirtschafts / Abfallgesetzes an eine Arbeitsgemeinschaft
ortsansässiger karitativer Verbände in Form einer Dienstleistungskonzession zu
vergeben. Die Arbeitsgemeinschaft bekommt als Gegenleistung für die Erbringung der
Dienste statt einer Vergütung das Recht zur kommerziellen Nutzung und / oder
Verwertung. Im Jahr 2011 wurde der
Beschluss im Rat der Stadt Hilden bestätigt. Die abfallwirtschaftliche Maßnahme
„Altkleidersammlung“ wird dem zufolge weiterhin in Zusammenarbeit mit den
ortsansässigen karitativen Einrichtungen betrieben.Â
Auch diese Art der
Zusammenarbeit wird seit Inkrafttreten des neuen Kreislaufwirtschafts-gesetzes
kontrovers diskutiert, da hier kein eigenes städt. Sammelsystem etabliert ist,
bei dem überwiegende öffentliche Interessen einer gewerblichen Sammlung
entgegenstehen. Hier gibt es mittlerweile viele Städte die erwägen, eigene
Sammelsysteme für Altkleider - teilweise in Kooperation mit karitativen
Verbänden – aufzubauen.
Die Sammlung in
Hilden wird über einheitliche Altkleidercontainer an ca. 75 Glasdepot-containerstandorten
betrieben und funktioniert seitdem reibungslos. Es werden ca. 300 to Altkleider
pro Jahr erfasst. Die Flächendeckung und
Verteilung des Depotcontainernetzes sorgt für eine fußläufige Erreichbarkeit
eines Altkleidercontainers innerhalb von ca. 300 m.
Die Stadt Hilden
erteilt grundsätzlich keine Sondernutzungsgenehmigungen für zusätzliche Altkleidercontainer
im Hildener Stadtgebiet. Die Aufsteller von wild aufgestellten Altkleidercontainern
(auf öffentlicher Fläche) werden vom Ordnungsamt aufgefordert, diese innerhalb
einer angemessenen Frist abzuziehen. Wird der Aufforderung nicht gefolgt,
werden die Container vom Zentralen Bauhof eingezogen, zwei Wochen gelagert und
dann der Verwertung zugeführt.
Leider gehen immer
mehr Aufsteller dazu über, ihre Altkleidercontainer auf Privatgrundstücken
aufzustellen, i.d.R. (aber nicht immer) mit Erlaubnis der
Grundstückseigentümer. Hier kann die
Verwaltung nur eingeschränkt tätig werden, z.B. wenn die Container direkt am
Rand des öffentlichen Gehweges stehen und nur von diesem eine Benutzung möglich
sind.
Auch illegale
gewerbliche Schrottsammler, die die kommunalen Sperrmüll- und sonstigen Wertstoffsammlungen
berauben, sind für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger landesweit ein
zunehmendes Problem geworden; dies insbesondere auch wegen der verstärkt
bandenmäßig durchgeführten, gut organisierten Sperrmüllberaubungen durch in
Deutschland nicht gemeldete Personen.Â
Einerseits entgehen den Kommunen dadurch erhebliche Erlöse aus der
Wertstoff-vermarktung zulasten der Abfallgebührenzahler. Andererseits stellen die Sperrmüllberaubungen
Bußgeldtatbestände, teilweise auch Straftatbestände dar.Â
Mit dem Ziel,
diesen illegalen gewerblichen Abfallsammlungen im Kreis Mettmann durch geeignete,
konzertierte Maßnahmen der Polizei- und Ordnungsbehörden entgegenzuwirken,
wurden im Mai 2014 folgende Maßnahmen bei einem Gespräch mit der
Kreispolizeibehörde vereinbart. Es
sollen zunächst in den Städten Erkrath, Hilden und Ratingen 1 x pro Quartal am
Vortag von abgestimmten Sperrmüllterminen konzertierte Kontrollen von
gewerblichen Schrottsammlern durch örtliche Polizei und Ordnungsbehörden
durchgeführt werden. Ggfs. soll diese
Vorgehensweise zu einem späteren Zeitpunkt auf alle 10 ka. Städte ausgeweitet
werden.
Für eine Umsetzung
der konzertierten Aktionen soll auf den in der Regel gut funktionierenden sog.
Ordnungspartnerschaften der KPB mit den örtlichen Ordnungsbehörden, ggf. unter
Einbeziehung des Abfallbereichs, aufgebaut werden. Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung intensiv
beobachten und über die geplanten Maßnahmen Bericht erstatten.
gez. Birgit
Alkenings
Bürgermeisterin