Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Schule und Sport beschließt auf der Grundlage der Richtlinien zur Gewährung von
Zuschüssen an Hildener Sportvereine, dem Kanu Club Hilden einen städtischen
Zuschuss in Höhe von 3.727,91 € zu bewilligen. Die Auszahlung erfolgt unter
Berücksichtigung der Vorgaben des Abschnitts V der städtischen
Zuschussrichtlinien.
Erläuterungen
und Begründungen:
Der Kanu Club Hilden nutzte vor seinem Anschluss an das Wassersportzentrum Am Elbsee über mehrere Jahrzehnte das „Alte Bootshaus“ am Menzelsee. Die Baracke wurde dem Verein als Vereinsheim kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des sich ändernden Umweltbewusstseins und der damit einhergehenden gesetzlichen Auflagen wurde das damalige Vorhaben, die Baracke nach Nutzungsende mit Hilfe der zu dieser Zeit noch existierenden Pioniergruppe der Waldkaserne abzureißen, verworfen. Stattdessen mussten nun Abriss- und Entsorgungsauflagen eingehalten werden, deren Höhe im Vorfeld kaum zu überblicken waren.
Die Stadt Düsseldorf konnte überzeugt werden, den Turmabriss durchzuführen. Man einigte sich darauf, dass der Kanu Club die Kosten für die Entsorgung des z.T. asbestbelasteten Materials übernimmt. Der Verein stellt nun aus Gründen der im Vorfeld unterschiedlich hohen und stark schwankenden Kostenvorstellungen von Fachleuten und -betrieben (bis zu 60.000,00 €), nachträglich den Antrag zur Bezuschussung der Kosten, die für die Entsorgung des Materials und der Altlasten entstanden sind.
Nach Ziffer III Punkt 9 der Förderrichtlinien können städtische Zuschüsse aus Mitteln der Sportpauschale zu eigenen Sportbauvorhaben gewährt werden. In den Richtlinien wird eine Wertgrenze in Höhe von 15.000,00 € festgesetzt. Trotz der ursprünglich hoch angesetzten Kosten und dank der Einsparung des Vereins durch Eigenleistungen ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von gesamt 12.426,38 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus Entsorgung durch Fachfirmen, 8.570,38 € und Eigenleistungen, 3.856,00 €. Der städtische Zuschuss für Bauvorhaben kann bis zu 30 % der nachgewiesenen Kosten betragen. Daraus ergibt sich ein städtischer Zuschuss in Höhe von 3.727,91 €.
Im Rahmen der Sportpauschale stehen ausreichend Mittel zur Verfügung. Die Verwendungsnachweise wurden geprüft. Auch wenn das Mindestinvestitionsvolumen von 15.000,00 € nicht erreicht wurde, wird aufgrund der Zwangslage, in die der Verein durch veränderte Umweltauflagen geraten ist, verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Zuschuss zu gewähren.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
080201 |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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0802010010 |
Zuschussgewährung |
531880 |
Mittel aus
Sportpauschale |
85.821,35 |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja x (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: |
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Vermerk Kämmerer Der Zuschuss
von 3.727,91 € kann aus Mitteln der Sportpauschale finanziert werden. In
Vertretung Danscheidt |
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