Betreff
Sachstandbericht zu den Auswirkungen des Orkans "Ela"
Vorlage
WP 14-20 SV 66/007
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz nimmt Kenntnis vom Bericht der Verwaltung zu den Vegetationsschäden im Stadtgebiet Hilden, die durch den Orkan „Ela“ am Pfingstmontag 2014 entstanden sind.



Erläuterungen und Begründungen:

(Mit dem Sachstandsbericht der Verwaltung erfolgt gleichzeitig die Beantwortung des in der Ratssitzung am 01.07.2014 von der BÜRGERAKTION gestellten Antrags zu den Sturmschäden (siehe Anlage). Noch in der Ratssitzung war mit Einverständnis der BÜRGERAKTION vereinbart worden, dass der Antrag im Rahmen der von der Verwaltung bereits vorgesehenen Sitzungsvorlage beantwortet werden kann.)

 

Der am Pfingstmontag aufgetretene Orkan „Ela“ hat auch im Hildener Stadtgebiet deutliche Spuren hinterlassen. Anders als beim bislang größten Sturmereignis -dem Wintersturm Kyrill im Januar 2007- sind die Schäden in den Waldflächen relativ begrenzt. Hier sind lediglich Schäden in kleineren Gruppen aufgetreten, größere Windwurfflächen sind  nicht zu beklagen.

Jahreszeitlich bedingt hat „Ela“ insbesondere zu großen Schäden am Baumbestand innerhalb der Städte geführt, da die dort  überwiegend angepflanzten Laubbäume zu diesem Zeitpunkt voll belaubt waren und somit dem Wind eine große Angriffsfläche geboten haben.

Die Nacharbeiten zum Schadensereignis sind noch nicht vollständig abgeschlossen, weshalb die nachfolgenden Ausführungen auch nur den aktuellen Kenntnisstand wiedergeben können.

 

Im Hinblick auf die räumliche Verteilung der Schadensmeldungen waren neben vereinzelten Schäden im Innenstadtbereich primär der Hildener Westen und Norden betroffen. Aus den östlichen und südlichen Stadtteilen wurden nur wenige  Schäden gemeldet.

Bei den innerstädtischen Baumstandorten waren  sowohl einzelne in Baumscheiben stehende Straßenbäume (z.B. an der Weststraße bzw.  am Gressardplatz)  wie auch in größeren Grünanalgen befindliche Bäume (z.B. Grünzug entlang des „Roten Wegs“,  Abenteuerspielplatz, „Bonhoefferwäldchen“) betroffen.

(Der Sitzungsvorlage ist eine Fotodokumentation beigefügt,  in  der das Schadensbild an einigen Standorten beispielhaft aufgezeigt ist)

 

Bezüglich des Schadensbildes nach einzelnen Baumarten zeigt sich ein sehr uneinheitliches Muster. Sturmschäden waren an nahezu allen Baumarten festzustellen. Neben allgemein als sehr „windanfällig“ gelten Birken und Pappeln waren ebenso Platanen, Robinien Linden, Esche, Ahorn, Götterbaum wie auch Eichen, Kiefern betroffen.  Bei keiner der genannten Baumarten konnte eine auffällige Schadenshäufung festgestellt werden.

 

Ebenso wurden Bäume unterschiedlichsten Alters (von ca. von 10 – 100 Jahren) vom Sturmereignis erfasst.

 

Die Auswertung der vorliegenden Schadensübersicht  zeigt somit ein sehr individuelles Schadensbild an den einzelnen Standorten und lässt für Hilden vor dem Hintergrund des Sturmereignisses keine Rückschlüsse auf grundsätzlich geeignete bzw. ungeeignete Baumarten zu. Einzig auffällig ist der große Anteil an Laubbäumen, der sich jedoch durch die jahreszeitig bedingte intensive Belaubung erklärt.

 

Die  Beseitigung der Sturmschäden in Hilden erfolgte in Kooperation durch die beteiligten städtischen Dienststellen (Tiefbau- und Grünflächenamt, Zentraler Bauhof, Feuerwehr), den Bergisch Rheinischen Wasserverband sowie durch beauftragte Baumpflege- bzw.  Tiefbaufirmen.

Dabei wurden zu Beseitigung der unmittelbaren Gefahrenlage alle Gefahrensituationen beseitigt unabhängig davon, ob diese von öffentlichen bzw. privaten Bäumen ausgingen.

Aus Sicherheitsgründen und zur  Durchführung der erforderlichen Arbeiten mussten die betroffenen Straßenabschnitte, Schulhöfe etc. zeitweise gesperrt werden.

 

Parallel zu Abarbeitung der gemeldeten Sturmschäden wurden von städtischen Mitarbeitern die von Sturmereignissen betroffenen Schadensbereiche nochmals systematisch kontrolliert, um weitere noch nicht bekannte/gemeldete Schäden auszuschließen bzw. diese nachzuarbeiten.   

 

 

 

 

Durch den  Orkan „Ela“ entstanden in Hilden sowohl in öffentliche Grünanlagen wie auch auf privaten Grünflächen erhebliche Schäden. Mangels näherer Kenntnis des privaten Bereichs geben die nachfolgenden Zahlen nur die im öffentlichen Raum erhobenen Schäden wieder.

Dem Orkan fielen im Bereich der öffentlichen Grünanlagen insgesamt 70 Bäume zum Opfer Dabei handelt es sich um 28 Straßenbaumstandorte,  die anderen 42 Bäume befanden sich in Grünanalgen bzw. Gebäudeaußenanlagen.

An mehr als  1.000  Bäumen mussten an- bzw. abgebrochene Äste entfernt bzw. Rückschnitte im Kronenbereich durchgeführt werden.

An 65 Standorten ist eine Nachpflanzung  im kommenden Herbst (im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel) vorgesehen. An den 5 verbleibenden Standorten wurden die Baumscheiben zunächst vorübergehend geschlossen, da hier in der nächsten Zeit Straßenumbauarbeiten erfolgen sollen und die Planung der neuen Baumstandorte dann im Rahmen der Umbauarbeiten vorgesehen ist.

Wie bereits erwähnt ergibt sich aus der Auswertung des (Orkan-)Schadensbildes im Hinblick auf die Nachpflanzungen kein zwingender Verzicht auf eine bestimmte Baumart. Vielmehr ist die Auswahl der Baumart für eine Nachpflanzung von den individuellen Anforderungen des jeweiligen Standortes abhängig, dies gilt insbesondere für die Straßenbaumstandorte.

An allen Standorten sollen heimische Laubbäume nachgepflanzt werden, in Abhängigkeit von den jeweiligen Platzverhältnissen. So werden an beengten Straßenbaumstandorten schmalkronige bzw. säulenförmige Baumarten gepflanzt. Ebenfalls werden an Straßenbaumstandorten als Folge der bekannten Probleme im Wurzelbereich bereits seit Jahren grundsätzlich keine Robinien bzw. Platanen nachgepflanzt.

 

 

Das Schadensbild des Sturmes „Ela“ im Hildener Stadtwald verteilt, aufgrund des belaubten Som-merzustandes, sich über alle vorhandenen Baumarten. Neben den vier Flächenwürfen, ca. 3ha an der Westseite des Waldes beschränkt sich der Schaden auf flächig verteilte Einzelwürfe und Kronenbrüche. Ebenso wie die innerstädtischen Bäume hat das kürzlich erworbene Bonhoefferwäldchen einen erheblichen Schaden erlitten und leider einen Großteil des Altbestandes verloren. Das Wegenetz des Stadtwaldes wurde an einigen Stellen durch umgestürzte Bäume beschädigt und muss nach der Behebung der Sturmschäden wieder instand gesetzt werden. Der Großteil der entstandenen „Lücken“ soll sich durch standortgerechte Naturverjüngung wieder schließen um das natürliche Potenzial der Standorte zu nutzten. Lediglich die Flächenwürfe werden im kommenden Herbst mit Mischkulturen aus Buche und Eiche neu bepflanzt.

 

 

Der Gesamtumfang der  im Zusammenhang mit dem Orkanereignis ermittelten Aufwendungen zur  Beseitigung der Gefahrenlage sowie der Regulierung von Schäden an öffentlichen Einrichtungen ist zwischenzeitlich ermittelt und über den Kreis Mettmann und die Bezirksregierung Düsseldorf an das Land NRW weitergeleitet worden. Das Land NRW hat die Einrichtung eines Hilfsfonds für die betroffenen Städte  zugesagt, gleichfalls sollte geprüft werden, ob Mittel aus dem Europäischen Solidaritätsfond in Anspruch genommen werden können.

In dieser  Kostenaufstellung sind neben den Personalaufwendungen für  das städtische Personal die Kosten für  den Einsatz von Fremdunternehmern sowie auch die Wiederherstellungskosten enthalten.

 

Danach ist der Gesamtschaden im Stadtgebiet Hilden mit rund 420.000€ zu beziffern. Davon entfallen ca. 180.000€ auf eigene Personalaufwendungen, zusätzlich wird  der Einsatz von Fremdunternehmern mit 75.000€ zu Buche schlagen. Die Kosten der Wiederherstellung (Baumneupflanzungen, Wiederherstellung von Baumscheibeneinfassungen und zerstörten Wegebelägen,  Ersatz von zerstörten Zäunen etc.) sind mit 155.000€ kalkuliert. Schäden an städtischen Gebäuden sind in Höhe von 10.000€ entstanden, diese werden jedoch voraussichtlich über die bestehende Versicherung reguliert.

 

Der Rat der Stadt Hilden hatte in seiner Sitzung vom 01.07.2014  überplanmäßig 75.000€ zur Beseitigung der Gefahrenstellen und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit bereit gestellt. Mit diesen Mitteln erfolgt derzeit die Bezahlung der beauftragten Fremdfirmen. Inwieweit, wann und in welchem Umfang die Stadt Hilden Zahlungen aus dem Hilfsfond erhalten wird ist derzeit nicht abschätzbar. Insofern wird die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsplanung für 2015 noch für die Wiederherstellung der Grünanlagen benötigte Finanzmittel anmelden.

 

Im Rahmen der Sturmschadenbeseitigung wurden insgesamt 5.194 Arbeitsstunden abgeleistet. Davon fielen allein beim Zentralen Bauhof 3.261 Arbeitsstunden an.  Dieser außerplanmäßige Arbeitseinsatz hatte zur Folge, dass ein Großteil der regulären Arbeiten  in der Grünflächenunterhaltung nicht durchgeführt  werden konnte. Mit zusätzlich bereitgestellten Finanzmitteln in Höhe von 25.000€ (entspricht ca.  800 Arbeitsstunden) wurden vom zentralen Bauhof private Gartenbaufirmen beauftragt, um so wenigstens einen Teil  der Pflegerückstände zu beseitigen. Die Abarbeitung der übrigen Pflegerückstände wird jedoch aufgrund des Umfangs noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass die Witterung der letzten Wochen den Pflanzenwuchs zusätzlich begünstigt hat.

 

Neben der Weiterleitung der Schadensaufwendungen an das Land NRW im Hinblick auf Zahlungen aus dem o.g. Hilfsfond hat die Stadt Hilden Ihre Bürgerinnen und Bürger auch um Spenden für Baumpflanzungen aufgerufen. Hierfür getätigte Spenden will das Land NRW in gleicher Höhe aufstocken, um so das bürgerschaftliche Engagement der Bürger für  Ihre  Gemeinde zu stärken. Bisher sind bereits Spenden über mehr als 3.000€ auf dem hierfür eingerichteten Spendenkonto eingegangen.

 

 

 

Birgit Alkenings


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101/130101/130303

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014/2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

x

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

x (?)

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Für den Haushalt 2015 werden in den o.a. Produkten Mittel zur Schadenbeseitigung und Neuanpflanzung eingeplant.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete