Betreff
Erarbeitung eines Konzeptes "Essbare Stadt" für Hilden Anregung nach §24 GO NRW
Vorlage
WP 14-20 SV 66/006
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW

Begründung:

 

Siehe beigefügte Anlage.


Antragstext:

Der Arbeitskreis Kommunalpolitik Hilden/Haan der Piratenpartei NRW und der Antragsteller………….. stellen an den Rat der Stadt Hilden folgenden Bürgerantrag: der Rat der Stadt Hilden möge beschließen, das Konzept essbare Stadt entsprechend dem Vorbild der Stadt Andernach in Hilden umzusetzen. Dazu gehört insbesondere, dass öffentliche Grünflächen ausgewiesen werden, die mit essbaren Pflanzen bepflanzt werden. Die Früchte sollen von Jedermann gesät und geerntet werden dürfen. Die Verwaltung wird beauftragt ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten.

 


Stellungnahme der Verwaltung:

In  Hilden sind bereits in der Vergangenheit an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet regelmäßig   „essbare Pflanzen“ angepflanzt worden. Dies geschah und geschieht insbesondere im Bereich der Außenanlagen an Kindergarten oder etwa Schulen, wo z.B. Anpflanzungen von Beerensträuchern vorgenommen wurden. Auch im öffentlichen Raum wurden entsprechende Baumpflanzungen an Einzelstandorten durchgeführt, hier wäre zum Beispiel die Walnuss/ Esskastanienallee  nördlich der Straßen Kosenberg/Lodenheide oder etwa auch der frühere Kräutergarten im Stadtpark zu nennen.

Weiterhin finden sich in Hilden mehrere  Obstwiesen, für  die z.T. Patenschaften bestehen.

 

Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass die Kosten für die Pflege dieser Flächen nicht geringer sind als  bei „herkömmlichen“ Grünflächen, unter Umständen ist sogar mit  höheren  Kosten zu rechnen (Bewässerung, Hochbeetanlegung, Nachpflanzungen) In jedem Fall entstehen Kosten durch die zusätzliche Neuanlage dieser Flächen.

 

Ist die Anlage und Pflege von solchen Pflanzflächen in  abgegrenzten Bereichen und klaren Nutzerstrukturen wie etwa bei Schulgärten oder Kindergarten noch unproblematisch, stellt  sich die Situation bei frei zugänglichen Bereichen, insbesondere bei bodennahen Pflanzungen als schwierig dar.  So musste der Kräutergarten im Stadtwald nach nur 2 Jahren wieder aufgegeben werden, zum einen war der Pflegeaufwand für  diese Fläche (ehrenamtlich vom  Stadtverband der Hildener Gartenfreunde betrieben) nicht mehr leistbar.  Probleme bereiteten aber auch Hunde, die trotz Absperrung  kaum ferngehalten werden konnten. In Einzelfällen kam es auch zu Zerstörungen/Vandalismus.

Die von der Stadt vorgenommenen Pflanzungen von Obstbäumen, Esskastanien oder etwa Walnussbäumen sind hingegen bei geeigneter Standortwahl als unproblematisch anzusehen.

 

Aufgrund der in Hilden gemachten Erfahrungen sind nach Ansicht der Stadtverwaltung gerade bei der Anlegung von Beet-Flächen im öffentlichen Raum eine Einzäunung und ein „Kümmerer“ unerlässlich, wenn auf diesen Flächen auch genießbare Lebensmittel angebaut und geerntet werden sollen.

Zudem sind auch die Strukturen zwischen dem etwa halb so großen eher „ländlich-touristischen“  Andernach und dem eher „städtisch“ geprägten Hilden nicht vergleichbar.

 

Anstelle der Aufstellung eines aufwändigen Konzeptes schlägt die Verwaltung deshalb vor auf die Anlage von öffentlichen Nutzpflanzen-Beetflächen grundsätzlich zu verzichten, soweit sich nicht hierfür konkrete Initiativen finden, die hier eine Patenschaft übernehmen wollen. (z.B. lokale Urban-Gardening Gruppen).  Die Stadt Hilden würde wie bisher an geeigneten Standorten Bäume mit essbaren Früchten (Obstbäume, Nuss-und Kastanienbäume oder etwa auch Maulbeerbäume) zur allgemeinen Nutzung pflanzen.

 

Die Pflanzung von Obstbäumen könnte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. auch aus Ausgleichszahlungen nach Baumschutzsatzung erfolgen.

Für die Erstellung eines stadtübergreifenden Konzeptes sowie dessen spätere Umsetzung und die erforderlichen Pflegemaßnahmen wären zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Deren Höhe kann derzeit  nicht beziffert werden, da der Umfang des Konzeptes (Flächen) näher zu definieren wäre.

 

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

130101

Grünflächen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014ff

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

8/2017

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung: Für die Erstellung eines stadtübergreifenden Konzeptes sowie dessen spätere Umsetzung und die erforderlichen Pflegemaßnahmen wären zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Deren Höhe kann derzeit  nicht beziffert werden, da der Umfang des Konzeptes (Flächengrößen) näher zu definieren wären.

 

 

Vermerk Kämmerer

 

Gesehen Klausgrete