Antragstext:
Der Arbeitskreis Kommunalpolitik Hilden/Haan der Piratenpartei NRW und der Antragsteller………….. stellen an den Rat der Stadt Hilden folgenden Bürgerantrag: der Rat der Stadt Hilden möge beschließen, das Konzept essbare Stadt entsprechend dem Vorbild der Stadt Andernach in Hilden umzusetzen. Dazu gehört insbesondere, dass öffentliche Grünflächen ausgewiesen werden, die mit essbaren Pflanzen bepflanzt werden. Die Früchte sollen von Jedermann gesät und geerntet werden dürfen. Die Verwaltung wird beauftragt ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten.
Stellungnahme der
Verwaltung:
In Hilden sind bereits in der Vergangenheit an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet regelmäßig  „essbare Pflanzen“ angepflanzt worden. Dies geschah und geschieht insbesondere im Bereich der Außenanlagen an Kindergarten oder etwa Schulen, wo z.B. Anpflanzungen von Beerensträuchern vorgenommen wurden. Auch im öffentlichen Raum wurden entsprechende Baumpflanzungen an Einzelstandorten durchgeführt, hier wäre zum Beispiel die Walnuss/ Esskastanienallee nördlich der Straßen Kosenberg/Lodenheide oder etwa auch der frühere Kräutergarten im Stadtpark zu nennen.
Weiterhin finden sich in Hilden mehrere Obstwiesen, für die z.T. Patenschaften bestehen.
Grundsätzlich ist jedoch anzumerken, dass die Kosten für die Pflege dieser Flächen nicht geringer sind als bei „herkömmlichen“ Grünflächen, unter Umständen ist sogar mit höheren Kosten zu rechnen (Bewässerung, Hochbeetanlegung, Nachpflanzungen) In jedem Fall entstehen Kosten durch die zusätzliche Neuanlage dieser Flächen.
Ist die Anlage und Pflege von solchen Pflanzflächen in abgegrenzten Bereichen und klaren Nutzerstrukturen wie etwa bei Schulgärten oder Kindergarten noch unproblematisch, stellt sich die Situation bei frei zugänglichen Bereichen, insbesondere bei bodennahen Pflanzungen als schwierig dar.  So musste der Kräutergarten im Stadtwald nach nur 2 Jahren wieder aufgegeben werden, zum einen war der Pflegeaufwand für diese Fläche (ehrenamtlich vom Stadtverband der Hildener Gartenfreunde betrieben) nicht mehr leistbar.  Probleme bereiteten aber auch Hunde, die trotz Absperrung kaum ferngehalten werden konnten. In Einzelfällen kam es auch zu Zerstörungen/Vandalismus.
Die von der Stadt vorgenommenen Pflanzungen von Obstbäumen, Esskastanien oder etwa Walnussbäumen sind hingegen bei geeigneter Standortwahl als unproblematisch anzusehen.
Aufgrund der in Hilden gemachten Erfahrungen sind nach Ansicht der Stadtverwaltung gerade bei der Anlegung von Beet-Flächen im öffentlichen Raum eine Einzäunung und ein „Kümmerer“ unerlässlich, wenn auf diesen Flächen auch genießbare Lebensmittel angebaut und geerntet werden sollen.
Zudem sind auch die Strukturen zwischen dem etwa halb so großen eher „ländlich-touristischen“ Andernach und dem eher „städtisch“ geprägten Hilden nicht vergleichbar.
Anstelle der Aufstellung eines aufwändigen Konzeptes schlägt die Verwaltung deshalb vor auf die Anlage von öffentlichen Nutzpflanzen-Beetflächen grundsätzlich zu verzichten, soweit sich nicht hierfür konkrete Initiativen finden, die hier eine Patenschaft übernehmen wollen. (z.B. lokale Urban-Gardening Gruppen). Die Stadt Hilden würde wie bisher an geeigneten Standorten Bäume mit essbaren Früchten (Obstbäume, Nuss-und Kastanienbäume oder etwa auch Maulbeerbäume) zur allgemeinen Nutzung pflanzen.
Die Pflanzung von Obstbäumen könnte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bzw. auch aus Ausgleichszahlungen nach Baumschutzsatzung erfolgen.
Für die Erstellung eines stadtübergreifenden Konzeptes sowie dessen spätere Umsetzung und die erforderlichen Pflegemaßnahmen wären zusätzliche Haushaltsmittel erforderlich. Deren Höhe kann derzeit nicht beziffert werden, da der Umfang des Konzeptes (Flächen) näher zu definieren wäre.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer / -bezeichnung |
130101 |
Grünflächen |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2014ff |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
8/2017 |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung:
Für
die Erstellung eines stadtübergreifenden Konzeptes sowie dessen spätere
Umsetzung und die erforderlichen Pflegemaßnahmen wären zusätzliche
Haushaltsmittel erforderlich. Deren Höhe kann derzeit nicht beziffert werden, da der Umfang des
Konzeptes (Flächengrößen) näher zu definieren wären. |
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Vermerk
Kämmerer Gesehen Klausgrete |
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