Betreff
Erstellung eines Konzeptes für die städt. Grünfläche im Bereich Zeißweg / Eichenstraße / Walter-Wiederhold-Str.
hier: Antrag der FDP-Fraktion im STEA am 09.04.2014
Vorlage
WP 14-20 SV 66/005
Aktenzeichen
IV/66.3-Hen
Art
Antragsvorlage

Erläuterungen zum Antrag:

 

Die städtische ungenutzte Grünfläche bietet durch Schaffung einer neuen Naherholungsfläche enormes Aufwertungspotential für die Menschen im Wohnquartier des Hildener Westens.

 

Des Weiteren werden die Grundschule und der Kindergarten durch die Zuordnung von weiteren Nutzflächen wichtige Gestaltungsräume für die Zukunft gewinnen; die Erhaltung der Schulstandorte im Hildener Westen wird auch dadurch unterstützt und gewährleistet.

 

die Hildener FDP will in den Stadtteilbezirken Grünflächen zur Naherholung schaffen und ausbauen und somit die Wohnqualität steigern.

 

Wir fordern Bäume statt Beton.

 


Antragstext:

Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept mit folgenden Zielen zu erstellen:

 

1.    Die öffentliche Grünfläche im Bereich Zeißweg / Eichenstraße / Walter-Wiederhold-Straße zu einem gepflegten Naherholungsraum umzugestalten.

2.    Ein Teil der städtischen Grünfläche soll der Walter-Wiederhold-Schule und der städtischen Tageseinrichtung für Kinder „Pusteblume“ zugeordnet werden.

3.    Das erstellte Konzept soll in einer der nächsten Sitzungen des Rates zur Beratung vorgelegt werden.

 

In diesem Konzept sollen insbesondere folgende Punkte beachtet werden:

 

-      Ein pflegeleichter Aus- und Umbau der Grünanlage ist sicherzustellen, um die Folgekosten für Pflege sehr gering zu halten.

-      Ein moderner Spielplatz für Kinder und Jugendliche soll in das Konzept integriert werden.

-      Verweilmöglichkeiten z.B. durch Parkbänke sind zu gewährleisten.

-      Die Errichtung von einem Seniorenfitness-Pfad ist zu prüfen.

-      Eine Kostenermittlung für den Aus- und Umbau für die städtische Grünfläche ist für die Beratung zu erstellen.


Stellungnahme der Verwaltung:

Mit beigefügtem Schreiben beantragt die FDP-Fraktion die Erstellung eines  Konzeptes für die städtische Grünfläche am Zeißweg.

Das Konzept soll die Umgestaltung der derzeitigen Grünfläche(-brache) in eine öffentliche Grünanlage mit Spielplatz für Kinder und Jugendliche, einem Seniorenfitnesspfad  sowie Verweilmöglichkeiten berücksichtigen. Teile der neu angelegten Fläche sollen der Walter-Wiederhold-Schule sowie der städtischen Tageseinrichtung „Pusteblume“ zugeordnet werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind im Vorfeld einer solchen Konzepterstellung die folgenden Rahmenbedingungen zu beachten:

 

Die angesprochene Fläche ist derzeit ausschließlich über den Schulhof  der Walter- Wiederhold-Schule an der Düsseldorfer Str. zugängig, nach Norden, Westen bzw. Osten wäre ein Zugang nur über private Grundstücke möglich. Der ausschließliche Zugang  über eine Schulhoffläche würde die Nutzung als öffentliche Grünfläche stark einschränken (Zugangszeiten). Alternativ müsste der Schulhof verkleinert werden, um einen separaten Zugang zum Park von der Düsseldorfer Str. aus zu schaffen.

 

Der Spielplatzentwicklungsplan weist für den Hildener Westen keinen zusätzlichen Bedarf  an weiteren Spielplatzflächen aus, auch sind die im Antrag genannten Einrichtungen (Walter-Wiederhold-Schule und die Kindertagesstätte „Pusteblume“)  mit ausreichend großen Außenanlagen ausgestattet.

 

Im Jahr 2011  wurde bereits einmal ein Antrag auf Einrichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes mit den entsprechenden Seniorenfitnessgeräten gestellt, dieser wurde seinerzeit vom Jugendhilfeausschuss mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Errichtung einer öffentlichen Grünfläche mit den gewünschten Ausstattungselementen erfordert eine erhebliche Investition, da es sich um eine komplette Neuanlage (Rodungen Bodenarbeiten, Anlegung von Wegen, Einzäunung, Spiel-, Fitnessgeräteausstattung, Fallschutz, Bänke, Abfallbehälter, Pflanzungen)  handelt. Ohne das hier eine exakte Planung vorliegt kann bei der erforderlichen Ausstattung von einem Ausbauwert von ca. 100€/m² ausgegangen werden.  Bei einer Flächengröße von ca. 2.400m² wäre demnach von Ausbaukosten in Höhe von ca. 240.000€ auszugehen. Hinzu kämen die Kosten für die Unterhaltung sowie die jährlichen Abschreibungskosten der Geräteausstattung.

 

Im aktuell gültigen Bebauungsplan (B-Plan 501) werden zu Errichtung einer Spielplatzfläche keine  Aussagen getroffen.  Die im Antrag angesprochene Grünfläche war jedoch im Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 225 als Wohnbaufläche vorgesehen. Dieses Planverfahren wurde auf Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.04.2014 eingestellt. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Errichtung einer neuen Wohnbebauung die Erweiterungsmöglichkeiten des benachbarten Industriebetriebes einschränken würde, soweit der Betrieb den Bau einer Anlage gem. Störfallverordnung beantragen würde.

Die Errichtung einer öffentlichen Grünfläche mit einer sensiblen Spielplatznutzung wäre möglicherweise gleichfalls im Hinblick auf die o.g. Anlagenerweiterung von Bedeutung.

 

 

 

 

 

Birgit Alkenings


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja (wenn der Antrag beschlossen wird)

Produktnummer / -bezeichnung

130101

 

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2015

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

x

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

Die Neuanlegung einer öffentlichen Grünanlage in der beschriebenen Ausstattung ist mit erheblichen Investitionen verbunden (ca. 240.000 €).

In der Finanzplanung sind diese Mittel nicht enthalten.

 

 

 

Vermerk Kämmerer:

 

In der bisherigen Finanzplanung sind bereits zusätzliche Kreditaufnahmen von 20,7 Mio. € für die Jahre 2015 bis 2017 vorgesehen um alle Investitionen zu finanzieren. Zusätzliche – nicht in der Finanzplanung vorgesehene Investitionen – erhöhen die Kreditaufnahmen und belasten den Ergebnishaushalt mit weiteren Zinsaufwendungen.

 

Gesehen KlausgreteÂ