hier: Antrag der FDP-Fraktion im STEA am 09.04.2014
Erläuterungen zum
Antrag:
Die städtische
ungenutzte Grünfläche bietet durch Schaffung einer neuen Naherholungsfläche
enormes Aufwertungspotential für die Menschen im Wohnquartier des Hildener
Westens.
Des Weiteren
werden die Grundschule und der Kindergarten durch die Zuordnung von weiteren
Nutzflächen wichtige Gestaltungsräume für die Zukunft gewinnen; die Erhaltung
der Schulstandorte im Hildener Westen wird auch dadurch unterstützt und
gewährleistet.
die Hildener FDP
will in den Stadtteilbezirken Grünflächen zur Naherholung schaffen und ausbauen
und somit die Wohnqualität steigern.
Wir fordern Bäume
statt Beton.
Antragstext:
Die Verwaltung
wird gebeten ein Konzept mit folgenden Zielen zu erstellen:
1.   Die
öffentliche Grünfläche im Bereich Zeißweg / Eichenstraße /
Walter-Wiederhold-Straße zu einem gepflegten Naherholungsraum umzugestalten.
2.   Ein
Teil der städtischen Grünfläche soll der Walter-Wiederhold-Schule und der
städtischen Tageseinrichtung für Kinder „Pusteblume“ zugeordnet werden.
3.   Das
erstellte Konzept soll in einer der nächsten Sitzungen des Rates zur Beratung
vorgelegt werden.
In diesem Konzept sollen insbesondere
folgende Punkte beachtet werden:
-Â Â Â Â Â Ein
pflegeleichter Aus- und Umbau der Grünanlage ist sicherzustellen, um die
Folgekosten für Pflege sehr gering zu halten.
-Â Â Â Â Â Ein
moderner Spielplatz für Kinder und Jugendliche soll in das Konzept integriert
werden.
-     Verweilmöglichkeiten
z.B. durch Parkbänke sind zu gewährleisten.
-Â Â Â Â Â Die
Errichtung von einem Seniorenfitness-Pfad ist zu prüfen.
-     Eine Kostenermittlung für den Aus- und Umbau für die städtische Grünfläche ist für die Beratung zu erstellen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Mit beigefügtem Schreiben beantragt die FDP-Fraktion die Erstellung eines Konzeptes für die städtische Grünfläche am Zeißweg.
Das Konzept soll die Umgestaltung der derzeitigen Grünfläche(-brache) in eine öffentliche Grünanlage mit Spielplatz für Kinder und Jugendliche, einem Seniorenfitnesspfad sowie Verweilmöglichkeiten berücksichtigen. Teile der neu angelegten Fläche sollen der Walter-Wiederhold-Schule sowie der städtischen Tageseinrichtung „Pusteblume“ zugeordnet werden.
Aus Sicht der Verwaltung sind im Vorfeld einer solchen Konzepterstellung die folgenden Rahmenbedingungen zu beachten:
Die angesprochene Fläche ist derzeit ausschließlich über den Schulhof der Walter- Wiederhold-Schule an der Düsseldorfer Str. zugängig, nach Norden, Westen bzw. Osten wäre ein Zugang nur über private Grundstücke möglich. Der ausschließliche Zugang über eine Schulhoffläche würde die Nutzung als öffentliche Grünfläche stark einschränken (Zugangszeiten). Alternativ müsste der Schulhof verkleinert werden, um einen separaten Zugang zum Park von der Düsseldorfer Str. aus zu schaffen.
Der Spielplatzentwicklungsplan weist für den Hildener Westen keinen zusätzlichen Bedarf an weiteren Spielplatzflächen aus, auch sind die im Antrag genannten Einrichtungen (Walter-Wiederhold-Schule und die Kindertagesstätte „Pusteblume“) mit ausreichend großen Außenanlagen ausgestattet.
Im Jahr 2011 wurde bereits einmal ein Antrag auf Einrichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes mit den entsprechenden Seniorenfitnessgeräten gestellt, dieser wurde seinerzeit vom Jugendhilfeausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Die Errichtung einer öffentlichen Grünfläche mit den gewünschten Ausstattungselementen erfordert eine erhebliche Investition, da es sich um eine komplette Neuanlage (Rodungen Bodenarbeiten, Anlegung von Wegen, Einzäunung, Spiel-, Fitnessgeräteausstattung, Fallschutz, Bänke, Abfallbehälter, Pflanzungen) handelt. Ohne das hier eine exakte Planung vorliegt kann bei der erforderlichen Ausstattung von einem Ausbauwert von ca. 100€/m² ausgegangen werden. Bei einer Flächengröße von ca. 2.400m² wäre demnach von Ausbaukosten in Höhe von ca. 240.000€ auszugehen. Hinzu kämen die Kosten für die Unterhaltung sowie die jährlichen Abschreibungskosten der Geräteausstattung.
Im aktuell gültigen Bebauungsplan (B-Plan 501) werden zu Errichtung einer Spielplatzfläche keine Aussagen getroffen. Die im Antrag angesprochene Grünfläche war jedoch im Planverfahren zum Bebauungsplan Nr. 225 als Wohnbaufläche vorgesehen. Dieses Planverfahren wurde auf Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.04.2014 eingestellt. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass die Errichtung einer neuen Wohnbebauung die Erweiterungsmöglichkeiten des benachbarten Industriebetriebes einschränken würde, soweit der Betrieb den Bau einer Anlage gem. Störfallverordnung beantragen würde.
Die Errichtung einer öffentlichen Grünfläche mit einer sensiblen Spielplatznutzung wäre möglicherweise gleichfalls im Hinblick auf die o.g. Anlagenerweiterung von Bedeutung.
Birgit Alkenings
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle Auswirkungen (ja/nein) |
ja (wenn der Antrag
beschlossen wird) |
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Produktnummer / -bezeichnung |
130101 |
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Investitions-Nr./ -bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier
ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
x (hier
ankreuzen) |
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Die Mittel
stehen in folgender Höhe zur Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der
Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für
den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder
der EU zur Verfügung? (ja/nein) |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Freiwillige
wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet. Die
Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV? |
ja (hier
ankreuzen) |
nein x (hier
ankreuzen) |
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Finanzierung:
Die Neuanlegung einer öffentlichen Grünanlage in
der beschriebenen Ausstattung ist mit erheblichen Investitionen verbunden
(ca. 240.000 €). In der Finanzplanung sind diese Mittel nicht enthalten. |
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Vermerk
Kämmerer: In der
bisherigen Finanzplanung sind bereits zusätzliche Kreditaufnahmen von 20,7
Mio. € für die Jahre 2015 bis 2017 vorgesehen um alle Investitionen zu
finanzieren. Zusätzliche – nicht in der Finanzplanung vorgesehene
Investitionen – erhöhen die Kreditaufnahmen und belasten den Ergebnishaushalt
mit weiteren Zinsaufwendungen. Gesehen
Klausgrete |
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