Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung
im Stadtentwicklungsausschuss den Bericht zur Bürgerinformationsveranstaltung
am 29.09.2005 zum Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept zur Kenntnis.
Der Ausschuss
beschließt, dass die Stadt Hilden als Reaktion auf einen Bauantrag auf Basis
des beigefügten Konzepts zur Errichtung eines Lebensmittel-Discounters auf dem
Grundstück Margarethenhof, Walder Str. 287 kein Verfahren zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 95, 3. Änderung aufstellen wird.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Ausschuss über das Baugenehmigungsverfahren zu unterrichten.
Erläuterungen und Begründungen:
Im
Stadtentwicklungsausschuss am 07.09.2005 hat die Verwaltung mit der
Sitzungsvorlage Nr. 61/061 über die angestrebte Ansiedlung einer Filiale der
Firma Aldi (Süd) auf dem hinteren Teil des Grundstücks des Margarethenhofs,
Walder Str. 287 berichtet. Nachfolgend zur Sitzung wurde allen Fraktionen das
Verkehrsgutachten des Sachverständigenbüros Schüßler-Plan, Köln zur Verfügung
gestellt.
Ebenfalls wurde das
Verkehrsgutachten dem Landesbetrieb Straße.NRW mit der Bitte um Stellungnahme
bis zum 26.09.2005 übersandt, da die Walder Straße als Landstraße sich in der
Straßenbaulast des Landes Nordrhein-Westfalen befindet. Auf telefonische
Nachfrage wurde mitgeteilt, dass der Landesbetrieb voraussichtlich bis zum
14.10.2005 zur Anbindung des Lebensmittel-Discounters sowie des bestehenden
Nahversorgungszentrums Stellung nimmt. Die Verwaltung wird das Ergebnis in der
Sitzung vortragen.
Am 29.09.2005 fand
im Rahmen der Bürgerbeteiligung eine Informationsveranstaltung zum Einzelhandels-
und Nahversorgungskonzept der Stadt Hilden im Margarethenhof statt. Bekanntlich
hat die Firma BBE im Konzept empfohlen, zur Stärkung und Sicherung des
bestehenden Nahversorgungszentrums auf dem Grundstück des Margarethenhofs einen
Lebensmittel-Discounter anzusiedeln. Jedoch muss die vorhandene Ladenzeile
sowie der neue Discounter gleichwertig und tatsächlich funktionierend an die
Walder Straße angebunden werden.
Somit wurde die
geplante Ansiedlung der Aldi-Filiale das Diskussionsthema der Informationsveranstaltung.
Die Verwaltung hat zu der Bürgerinformation ein Inhaltsprotokoll angefertigt,
dass dieser Sitzungsvorlage neben der erläuterten PowerPoint-Präsentation
beigefügt ist. Ebenfalls liegt der Sitzungsvorlage die Unterschriftenliste für
die Ansiedlung der geplanten Aldi-Filiale bei, die im Rahmen der Informationsveranstaltung
der Verwaltung übergeben wurde.
Vor dem Hintergrund
des vorhandenen Bauplanungsrechts (MK-Ausweisung), der Empfehlung des
Einzelhandels- und Nahversorgungskonzepts und dem Ergebnis des
Verkehrsgutachtens empfiehlt die Verwaltung, die Ansiedlung der geplanten
Aldi-Filiale auf Basis des überarbeiteten Konzepts (mit Erhalt der vorhandenen
drei alten Buchen) zu ermöglichen. Das überarbeitete Konzept liegt ebenfalls
der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Das Konzept umfasst:
* Das Gebäude des Margarethenhofes bleibt als solches und in seiner
Funktion als Gaststätte erhalten. Es werden lediglich einige bauliche
Anpassungen (Verkleinerungen) stattfinden. Das städtebauliche Erscheinungsbild
entlang der Walder Straße bleibt gewahrt.
* Das Gebäude des Discountmarktes wird weitest möglich an die nördliche
Grundstücksgrenze gelegt. Dies dient zunächst dem Lärmschutz. Die Anlieferung
und Papiercontainer-Standorte werden komplett „eingehaust“.
* Für das geplante Gebäude ist eine Befreiung von der im
Bebauungsplan festgesetzten westlichen Baugrenze notwendig. Das Gebäude
überschreitet diese Baugrenze um ca. 9,5 m.
* Es kommt kein „Discounter-Standardbau“ zum Einsatz. Vielmehr wird
das Gebäude ein begrüntes Dach erhalten, als Flachdach oder Satteldach mit
entsprechend geringer Dachneigung.
* Der Parkplatz wird deutlich wahrnehmbar mit Bäumen begrünt. Die
vorhandenen drei alten Buchen bleiben erhalten.
* Das Grundstück erhält eine Anbindung an das Rad- und Fußwegenetz
des Hildener Ostens und ist so auch ohne Inanspruchnahme der Walder Straße zu
erreichen. Es gibt eigene Fahrradstellplätze.
* Die Größe des Lebensmittel-Discounters wird weniger als 700 m²
Verkaufsfläche betragen; die Zahl der Kfz-Parkplätze wird voraussichtlich bei
ca. 75 + 16 = 91 liegen.
* Das Verkehrsgutachten empfiehlt den Bau der Erschließungsvariante
1 („Kreuzung“) mit einer Umgestaltung und Signalisierung des Fußgängerüberweges
(Ampelanlage).
Die Verwaltung
empfiehlt, die Ansiedlung der Aldi-Filiale auf dem Grundstück des Margarethenhofes
zu unterstützen und den Beschluss zu fassen, dass die Stadt Hilden als Reaktion
auf einen Bauantrag auf Basis des beigefügten Konzepts kein Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplans Nr. 95, 3. Änderung aufstellen wird.
Bezüglich der
verkehrlichen Anbindung des erweiterten Nahversorgungszentrums kann die Verwaltung
die Empfehlung des Verkehrsgutachters zum Bau der Erschließungsvariante 1 („Kreuzung“)
nachvollziehen. Sie empfiehlt, diese Lösung anzustreben, um das geplante
Vorhaben tatsächlich in das bestehende Nahversorgungszentrum städtebaulich zu integrieren.
Zum Schluss ist noch
einmal darauf hinzuweisen, dass die Stadt Hilden als Träger der kommunalen
Planungshoheit das geplante Vorhaben bauplanungsrechtlich nicht verhindern,
sondern allenfalls verzögern kann. Da seit Rechtskraft des Bebauungsplans Nr.
95, 3. Änderung mittlerweile ca. 20 Jahre verstrichen sind, ist eine Änderung
des Bebauungsplans zwar grundsätzlich zulässig. Jedoch ist auch bei einer
Festsetzung von Wohnbauflächen – entsprechend der Darstellung im
Flächennutzungsplan – die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters vor dem
Hintergrund der Beschlüsse der Oberverwaltungsgerichte in Bautzen, aber auch in
Münster (z.B. am 23.09.2004) als Einzelhandel mit Nahversorgungsfunktion trotz
zahlreicher Stellplätze zulässig.
In Vertretung
( Thiele )
1. Beigeordneter