Beschlussvorschlag:
1. Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt die in der Sachdarstellung
vorgestellten Kriterien und die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen
als plusKITA – Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21 a KiBiz in die
Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden aufzunehmen.
Plus KITA:
1.Caritas
Kindertageseinrichtung St. Jacobus         Caritas
Kreis Mettmann                    Innenstadt
2.Ev. Familiezentrum
„An der Friedenskirche“        Ev.
Kirchengemeinde Hilden            Nord
3.Ev.
Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“         Ev.
Kirchengemeinde Hilden            Ost
4.Familienzentrum
„Mühle“ e.V.                               SPE
Mühle e.V.                                Mitte
5. städt.
Familienzentrum „Die Arche“                     Stadt
Hilden                                      Innenstadt
Die Verwaltung wird
beauftragt, den anerkannten plusKITA - Einrichtungen vorbehaltlich der für
jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 25.000
€ jährlich für die Dauer von 3 Jahren beginnend mit dem Kindergartenjahr
2014/2015 (Zeitraum 01.08.2014 bis 31.07.2017) zur Umsetzung der
Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.
2. Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt die in der Sachdarstellung
vorgestellten Kriterien und die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen
in die Förderung von Landesmitteln für zusätzlichen Sprachförderbedarf gemäß §
16 b in Verbindung mit § 21 b KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden
aufzunehmen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den anerkannten Sprachförder - Einrichtungen vorbehaltlich der für
jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 5.000
€ jährlich für die Dauer von 3 Jahren beginnend mit dem Kindergartenjahr
2014/2015 (Zeitraum 01.08.2014 bis 31.07.2017) zur Umsetzung der
Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.
Sprachfördereinrichtungen:
1. Integr.
Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“          FZG
Beh. u. Nichbeh. e.V.   Nord
2. Ev.
Familienzentrum „An der Friedenskirche“                 Ev.
Kirchengemeinde Hilden Nord
3. Städt.
Familienzentrum „Kunterbunt“                               Stadt
Hilden                           Nord
4. Städt.
Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“                   Stadt
Hilden                           Nord
5. Kath.
Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“                   Kath.
Kirchengemeinde
                                                                                             St.
Jacobus Hilden                Nord
6. Paritätischer
Kindergarten e.V.                                        Elterninitiative                        Nord
7. Städt.
Kindertageseinrichtung „Mäusenest“                     Stadt
Hilden                           Innenstadt
8. Städt.
Kindertageseinrichtung „Itterpänz“                        Stadt
Hilden                           Innenstadt
9. Caritas Kindertageseinrichtung
St. Jacobus                    Caritas
Kreis Mettmann        Innenstadt
10. Johanniter
Kindertageseinrichtung „Tucherweg“           Johanniter
Unfall-Hilfe e.V.   Mitte
11. städt.
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“                  Stadt
Hilden                           West
12. Ev.
Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“                 Ev.
Kirchengemeinde           Ost
13. AWO
Familienzentrum „Zur Verlach“                            AWO
Kreis Mettmann           Süd
Erläuterungen und Begründungen:
I.
2. KiBiz - Änderungsgesetz NRW zum 01.08.2014
Mit Wirkung zum 01.08.2014 ist
das zweite Gesetz zur Änderung des
Kinderbildungsgesetzes NRW (2. KiBiz-Änderungsgesetz) in Kraft getreten.
Die Familie ist der erste und bleibt auch ein wichtiger Lern- und
Bildungsort des Kindes. Der Elementarbereich ist neben der Familie das
Fundament für den weiteren Lebensweg junger Menschen und damit der Schlüssel
für eine gelingende Bildungsbiografie.
Bildungschancen und – gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an
tatsächlich zu verbessern hat die höchste Priorität. Die Basis dafür ist ein
Bildungsverständnis, bei dem das Kind und seine Persönlichkeitsentwicklung
individuell in den Blick genommen und ganzheitlich und stärkenorientiert
gefördert wird. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der den gesamten
Zeitraum der Elementarpädagogik umfasst und mit regelmäßigen Beobachtungen und
Dokumentationen zu begleiten ist.
Zur Umsetzung der Bildungsprozesse stellt das Land ab dem 01.08.2014
Landesmittel für
           I.a       plus KITAS               sowie
           I.b       Sprachförderung
zur Verfügung. Die Mittel sind ausschließlich (zweckgebunden) für den
Einsatz pädagogischer Fachkräfte bestimmt. Das Land hat nach
Verteilungsmaßstäben den einzelnen Kommunen pauschale Gesamtfördersummen
zugeteilt. Die Verteilung der Mittel soll vor Ort durch die Kommunen selbst
vorgenommen werden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen müssen per Beschluss
als Teil der Jugendhilfeplanung legitimiert sein. Die Verwaltung schlägt vor,
die Förderung anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien für die benannten
Kindertageseinrichtungen vorzunehmen. Alle Träger von Kindertageseinrichtungen
wurden mit Schreiben vom 05.05.2014 über die genannten zusätzlichen
Landesmittel informiert.
Finanzielle Auswirkungen
Aus der Anlage 1 sind die Indikatoren des Gesetzgebers zu entnehmen,
die zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Landesmittel für plusKITA-Einrichtungen angewendet
wurden. Die Stadt Hilden wird 125.000 € erhalten und kann demnach 5 plusKITAs
benennen.
Es handelt sich um
eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100%
an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen
(Einnahme = Ausgabe). Die Stadt Hilden wurde ab dem 01.08.2014 (voraussichtlich
bis zum 31.07.2019) ein Kontingent in Höhe von 125.000 € jährlich zugesprochen.
Davon entfallen rd. 52.000 € auf das Haushaltsjahr 2014 und 125.000 € auf die
Folgejahre (mindestens rd. 73.000 € für das Haushaltsjahr 2019). Für
Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sind die Mittel zweckgebunden
für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung.
Aus der Anlage 2 sind die Indikatoren des Gesetzgebers zu entnehmen,
die zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Landesmittel für Sprachförder-Einrichtungen angewendet
wurden. Die Stadt Hilden wird 65.000 € erhalten und kann demnach 13
Kindertageseinrichtungen benennen.
Es handelt sich um
eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100%
an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen
(Einnahme = Ausgabe). Die Stadt Hilden wurde ab dem 01.08.2014 (voraussichtlich
bis zum 31.07.2019) ein Kontingent in Höhe von 65.000 € jährlich zugesprochen.
Davon entfallen rd. 27.000 € auf das Haushaltsjahr 2014 und 65.000 € auf die
Folgejahre (mindestens rd. 38.000 € für das Haushaltsjahr 2019). Für
Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sind die Mittel zweckgebunden
für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung.
I.a       plus Kita – Landesmittel
Gem. § 16 a i.V.m. § 21 a KiBiz sollen Kindertageseinrichtungen und
Familienzentren, die in ihrem Umfeld besondere Sozialraumparameter aufweisen,
ab 01.08.2014 eine zusätzliche Förderung erhalten.
Für jede ausgewählte Kindertageseinrichtung werden 25.000 € pro Jahr für
den Einsatz von pädagogischen Fachkräften über die Mindestbesetzung hinaus zur
Verfügung gestellt. Im Vergleich mit dem KGST-Wert (Stand 09.2013) für eine/n
Erzieher/in mit der Einstufung S6 TvöD (47.800 €) kann damit ungefähr eine
halbe Fachkraftstelle finanzieren werden.
Aufgabenbeschreibung plusKITA
Jede plusKITA entwickelt ein Fachkonzept aus dem hervorgeht, wie der
Unterschiedlichkeit von Kindern mit einem vielseitigen Angebot begegnet und wie
die Entwicklung der Kinder und Familien
begleitet wird, damit alle Kinder in der Kita erleben, dass sie mit ihren
unterschiedlichen sozialen und kulturellen Lebenssituationen angenommen und
geachtet werden.
Diese Kitas haben in besonderer Weise nach § 16 a Abs. 2 die Aufgabe,
1.
bei
der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die
alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den
lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,
2.
zur
Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder
abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,
3.
zur
Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern
durch adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die
Bildungsförderung einzubeziehen,
4.
sich
über die Pflichten nach § 14 (‚Kooperationen und Übergänge‘) hinaus in die
lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der
Kindertageseinrichtung einzubringen,
5.
sich
zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die
Pflichten nach § 13c (‚Sprachliche Bildung‘) hinaus, zum Beispiel durch die
regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und
die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen,
6.
die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch
konkrete Maßnahmen beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und
Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu
stärken.
Zur Auswahl wurden seitens
der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben, welche sich auf die bei der
Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten Stadtbezirke beziehen. Die
ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem Kleinraum bzw. in der
Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter Unterstützungsbedarf zur
Herstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an den vielfältigen
Bildungsprozessen der Kinder unter Einbezug ihrer Familie und des Umfeldes
vorhanden ist. Kinder aus z. B. einkommensschwachen, sozial belasteten oder aus
Familien mit Migrationshintergrund tragen ein erhöhtes Risiko in
Bildungseinrichtungen zu scheitern.
Indikatoren
–
 Anteil Familien mit U7- Kindern und einem
Einkommen unter 25.000 € (beitragsfreie Eltern)
–
 Anteil Familien mit Migrationshintergrund
–
 Anteil an Kindern, in deren Familien nicht
überwiegend deutsch gesprochen wird
–
 Verteilung der plusKITAs in allen
Stadtgebieten
Gemäß § 21a KiBiz kann die Aufnahme der
Tageseinrichtungen in die Förderung als plusKITA für einen Zeitraum von bis zu
5 Jahren erfolgen. Nach Beratung mit den freien Trägern der Jugendhilfe besteht
Übereinstimmung darin, dass zunächst eine Förderung für die Dauer von 3 Jahren,
beginnend mit dem Kindergartenjahr 2014/2015 (01.08.14 – 31.07.2016) erfolgt.
Dies ermöglicht eine Überprüfung der Entscheidungskriterien und gibt den
Trägern dennoch Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum. Gemäß der
festgelegten Sozialraumindikatoren sollen die nachfolgenden
Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der Bewilligung der
entsprechenden Landesmittel, jährlich 25.000 € zur Umsetzung des benannten
Bildungsauftrages erhalten:
1.Caritas
Kindertageseinrichtung St. Jacobus         Caritas
Kreis Mettmann                    Innenstadt
2.Ev. Familienzentrum
„An der Friedenskirche“      Ev.
Kirchengemeinde Hilden            Nord
3.Ev.
Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“         Ev.
Kirchengemeinde Hilden            Ost
4.Familienzentrum
„Mühle“ e.V.                               SPE
Mühle e.V.                                Mitte
5. städt. Familienzentrum „Die Arche“                     Stadt Hilden                                      Innenstadt
I.b       Sprachförder-Landesmittel
Die Delfin4
Sprachstandserhebung soll zugunsten einer umfassenden und alltagsintegrierten
Sprachbildung abgeschafft werden. Gem. § 13 c i.V.m. § 16 b + § 21 b KiBiz soll
zukünftig die sprachliche Bildung zielgenauer und individueller als besonderer Schlüssel zu
Bildung und Teilhabe ausgerichtet sein. Die Sprachförder – Landesmittel sollen gezielt an
Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern, in deren Familien
nicht überwiegend deutsch gesprochen wird, weitergereicht werden. Die Mittel
sind zur Bereitstellung und Qualifizierung von sozialpädagogischen Fachkräften
bestimmt. Es werden 5.000 € pro ausgewählter Kita zur Verfügung gestellt. Im Vergleich mit dem
KGST-Wert (Stand 09.2013) für eine/n sozialpädagogische Fachkraft mit der
Einstufung S6 TVöD (47.800 €) können damit
ungefähr 4,08
Fachkraftstunden finanzieren werden.
Aufgabenbeschreibung Sprachfördereinrichtungen
Soweit
die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf
erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel
über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung
verfügt, zu beschäftigen. Der Träger der Einrichtung sorgt dafür, dass diese
Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und
weiterentwickelt.
Zur Auswahl wurden seitens
der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben, welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung
regelmäßig genutzten Stadtbezirke beziehen sowie sich direkt auf die
Kindertageseinrichtungen beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten,
dass in dem Kleinraum bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein
erhöhter Unterstützungsbedarf zur sprachlichen Bildung der Kinder besteht.
Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit nichtdeutscher
Familiensprache tragen ein erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu
scheitern.
Indikatoren
–
Anteil
Familien mit U7 -Kindern und mit einem Einkommen unter 25.000 €
(beitragsfreie
Eltern)
–
Anteil
Familien mit Migrationshintergrund
–
Anteil
an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird
Gemäß § 21b KiBiz kann die Aufnahme der
Tageseinrichtungen in die Förderung mit zusätzlichen Sprachfördermitteln für
einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erfolgen. Nach Beratung mit den freien
Trägern der Jugendhilfe besteht Übereinstimmung darin, dass zunächst eine
Förderung für die Dauer von 3 Jahren, beginnend mit dem Kindergartenjahr
2014/2015 (01.08.14 – 31.07.2016) erfolgt. Dies ermöglicht eine Überprüfung der
Entscheidungskriterien und gibt den Trägern dennoch Planungssicherheit für
einen längeren Zeitraum. Gemäß der festgelegten Sozialraumindikatoren sollen
die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der
Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 5.000 € zur Umsetzung des
benannten Bildungsauftrages erhalten:
1. Integr.
Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“          FZG
Beh. u. Nichbeh. e.V.   Nord
2. Ev.
Familienzentrum „An der Friedenskirche“                 Ev.
Kirchengemeinde Hilden Nord
3. Städt.
Familienzentrum „Kunterbunt“                               Stadt
Hilden                           Nord
4. Städt.
Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“                   Stadt
Hilden                           Nord
5. Kath.
Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“                   Kath.
Kirchengemeinde
                                                                                             St.
Jacobus Hilden                Nord
6. Paritätischer
Kindergarten e.V.                                        Elterninitiative                        Nord
7. Städt.
Kindertageseinrichtung „Mäusenest“                     Stadt
Hilden                           Innenstadt
8. Städt. Kindertageseinrichtung
„Itterpänz“                        Stadt
Hilden                           Innenstadt
9. Caritas
Kindertageseinrichtung St. Jacobus                    Caritas
Kreis Mettmann        Innenstadt
10. Johanniter
Kindertageseinrichtung „Tucherweg“           Johanniter
Unfall-Hilfe e.V.   Mitte
11. städt.
Kindertageseinrichtung „Pusteblume“                  Stadt
Hilden                           West
12. Ev.
Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“                 Ev.
Kirchengemeinde           Ost
13. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                            AWO
Kreis Mettmann           Süd
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
||||||
Produktnummer
/ -bezeichnung |
060101 |
Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6
Jahren |
|||||
Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
|
|
|||||
Haushaltsjahr: |
2014 |
||||||
Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
X (hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
|||
|
|||||||
Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
601010030 |
Sprachförder-Landesmittel |
414100 |
Folgejahre |
25.000,00 € |
|||
|
|
|
2014 |
10.400,00 € |
|||
601010050 |
Sprachförder-Landesmittel |
414100 |
Folgejahr |
40.000,00 € |
|||
|
|
|
2014 |
16.600,00 € |
|||
601010030 |
PlusKita
Landesmittel |
414100 |
Folgejahre |
25.000,00 € |
|||
|
|
|
2014 |
10.400,00 € |
|||
601010050 |
PlusKITA
Landesmittel |
414100 |
Folgejahre |
100.000,00 € |
|||
|
|
|
2014 |
41.600,00 € |
|||
Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
601010030 |
Sprachförder-Landesmittel |
5* |
Folgejahre |
25.000,00 € |
|||
|
|
|
2014 |
10.400,00 € |
|||
601010050 |
Sprachförder-Landesmittel |
531820 |
Folgejahre |
40.000,00 € |
|||
|
|
|
2014 |
16.600,00 € |
|||
601010030 |
PlusKita
Landesmittel |
5* |
Folgejahre |
25.000,00 € |
|||
|
|
|
2014 |
10.400,00 € |
|||
601010050 |
PlusKITA
Landesmittel |
531820 |
Folgejahre |
100.000,00 € |
|||
|
|
|
2014 |
41.600,00 € |
|||
Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
|||||||
Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
|||
|
|
|
|
|
|||
Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein X (hier ankreuzen) |
|||||
Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
|
||||||
Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
|||||
Finanzierung: 100% Finanzierung durch Landesmittel für
pädagogische Fachkräfte in Kitas über die Mindestbesetzung hinaus = 100%
Personalkosten (Zweckbindungsvermerk: HV 1) |
|||||||
Vermerk Kämmerer Die
Zuschussgewährung/Finanzierung erfolgt nur vorbehaltlich der eingehenden
Landesmittel. In
Vertretung, gez. Danscheidt |
|||||||
Personelle Auswirkungen:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â ja
Im Stellenplan enthalten: |
Nein |
|
|
KGST – Wert 09.13 für pädagogische Fachkraft (Erzieherin), Einstufung
S6 TVöD: 47.800 €         39
Wochenstunden/Jahr 25.000 €         20,40
Wochenstunden/Jahr  5.000 €           4,08 Wochenstunden/Jahr Kontingent städt. Kitas: 1 x 25.000            FZ „Die
Arche“ plusKITA-Einrichtung Kontingent städt. Kitas: 5 x 5.000 €        FZ „Kunterbunt“/Kita
„Rappelkiste“/Kita „Mäusenest“/                           Kita „Itterpänz“/
Kita „Pusteblume“ |
|||
Vermerk Personaldezernent Die Zurverfügungstellung der
zusätzlichen Personalkapazitäten erfolgt nur vorbehaltlich der eingehenden
Landesmittel. gez. Danscheidt |