Betreff
Auswirkungen 2. KiBiz-Änderungsgesetz - Verteilung Landeszuschüsse für plusKITA-Einrichtungen und Sprachförderung
Vorlage
WP 14-20 SV 51/003
Aktenzeichen
III/51 - Fu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt die in der Sachdarstellung vorgestellten Kriterien und die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen als plusKITA – Einrichtungen gemäß § 16a in Verbindung mit § 21 a KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden aufzunehmen.

 

Plus KITA:

1.Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus          Caritas Kreis Mettmann                     Innenstadt

2.Ev. Familiezentrum „An der Friedenskirche“         Ev. Kirchengemeinde Hilden             Nord

3.Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“          Ev. Kirchengemeinde Hilden             Ost

4.Familienzentrum „Mühle“ e.V.                                SPE Mühle e.V.                                 Mitte

5. städt. Familienzentrum „Die Arche“                      Stadt Hilden                                       Innenstadt

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten plusKITA - Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 25.000 € jährlich für die Dauer von 3 Jahren beginnend mit dem Kindergartenjahr 2014/2015 (Zeitraum 01.08.2014 bis 31.07.2017) zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

2. Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hilden beschließt die in der Sachdarstellung vorgestellten Kriterien und die nachfolgend benannten Kindertageseinrichtungen in die Förderung von Landesmitteln für zusätzlichen Sprachförderbedarf gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b KiBiz in die Jugendhilfeplanung der Stadt Hilden aufzunehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den anerkannten Sprachförder - Einrichtungen vorbehaltlich der für jedes Kindergartenjahr gewährten Landesmittel einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € jährlich für die Dauer von 3 Jahren beginnend mit dem Kindergartenjahr 2014/2015 (Zeitraum 01.08.2014 bis 31.07.2017) zur Umsetzung der Bildungsprozesse im Rahmen der Fördervoraussetzungen zur Verfügung zu stellen.

 

Sprachfördereinrichtungen:

1. Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“           FZG Beh. u. Nichbeh. e.V.    Nord

2. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“                  Ev. Kirchengemeinde Hilden Nord

3. Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“                                Stadt Hilden                            Nord

4. Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“                    Stadt Hilden                            Nord

5. Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“                    Kath. Kirchengemeinde

                                                                                              St. Jacobus Hilden                 Nord

6. Paritätischer Kindergarten e.V.                                         Elterninitiative                         Nord

7. Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“                      Stadt Hilden                            Innenstadt

8. Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“                         Stadt Hilden                            Innenstadt

9. Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus                     Caritas Kreis Mettmann         Innenstadt

10. Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“            Johanniter Unfall-Hilfe e.V.    Mitte

11. städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“                   Stadt Hilden                            West

12. Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“                  Ev. Kirchengemeinde            Ost

13. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                             AWO Kreis Mettmann            Süd

 

 

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

I.             2. KiBiz - Änderungsgesetz NRW zum 01.08.2014

 

Mit Wirkung zum 01.08.2014 ist das zweite Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW (2. KiBiz-Änderungsgesetz) in Kraft getreten.

 

Die Familie ist der erste und bleibt auch ein wichtiger Lern- und Bildungsort des Kindes. Der Elementarbereich ist neben der Familie das Fundament für den weiteren Lebensweg junger Menschen und damit der Schlüssel für eine gelingende Bildungsbiografie.

 

Bildungschancen und – gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an tatsächlich zu verbessern hat die höchste Priorität. Die Basis dafür ist ein Bildungsverständnis, bei dem das Kind und seine Persönlichkeitsentwicklung individuell in den Blick genommen und ganzheitlich und stärkenorientiert gefördert wird. Dabei handelt es sich um einen Prozess, der den gesamten Zeitraum der Elementarpädagogik umfasst und mit regelmäßigen Beobachtungen und Dokumentationen zu begleiten ist.

 

Zur Umsetzung der Bildungsprozesse stellt das Land ab dem 01.08.2014 Landesmittel für

 

 

            I.a        plus KITAS                sowie

            I.b        Sprachförderung

 

zur Verfügung. Die Mittel sind ausschließlich (zweckgebunden) für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte bestimmt. Das Land hat nach Verteilungsmaßstäben den einzelnen Kommunen pauschale Gesamtfördersummen zugeteilt. Die Verteilung der Mittel soll vor Ort durch die Kommunen selbst vorgenommen werden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen müssen per Beschluss als Teil der Jugendhilfeplanung legitimiert sein. Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien für die benannten Kindertageseinrichtungen vorzunehmen. Alle Träger von Kindertageseinrichtungen wurden mit Schreiben vom 05.05.2014 über die genannten zusätzlichen Landesmittel informiert.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Aus der Anlage 1 sind die Indikatoren des Gesetzgebers zu entnehmen, die zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Landesmittel für plusKITA-Einrichtungen angewendet wurden. Die Stadt Hilden wird 125.000 € erhalten und kann demnach 5 plusKITAs benennen.

 

Es handelt sich um eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100% an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe). Die Stadt Hilden wurde ab dem 01.08.2014 (voraussichtlich bis zum 31.07.2019) ein Kontingent in Höhe von 125.000 € jährlich zugesprochen. Davon entfallen rd. 52.000 € auf das Haushaltsjahr 2014 und 125.000 € auf die Folgejahre (mindestens rd. 73.000 € für das Haushaltsjahr 2019). Für Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sind die Mittel zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung.

 

 

Aus der Anlage 2 sind die Indikatoren des Gesetzgebers zu entnehmen, die zur Verteilung der zur Verfügung stehenden Landesmittel für Sprachförder-Einrichtungen angewendet wurden. Die Stadt Hilden wird 65.000 € erhalten und kann demnach 13 Kindertageseinrichtungen benennen.

 

Es handelt sich um eine 100% Landesförderung, die bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu 100% an die ausgewählten Kindertageseinrichtungen weitergereicht werden müssen (Einnahme = Ausgabe). Die Stadt Hilden wurde ab dem 01.08.2014 (voraussichtlich bis zum 31.07.2019) ein Kontingent in Höhe von 65.000 € jährlich zugesprochen. Davon entfallen rd. 27.000 € auf das Haushaltsjahr 2014 und 65.000 € auf die Folgejahre (mindestens rd. 38.000 € für das Haushaltsjahr 2019). Für Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sind die Mittel zweckgebunden für den Einsatz pädagogischer Fachkräfte und dessen Qualifizierung.

 

 

I.a        plus Kita – Landesmittel

 

Gem. § 16 a i.V.m. § 21 a KiBiz sollen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren, die in ihrem Umfeld besondere Sozialraumparameter aufweisen, ab 01.08.2014 eine zusätzliche Förderung erhalten.

 

Für jede ausgewählte Kindertageseinrichtung werden 25.000 € pro Jahr für den Einsatz von pädagogischen Fachkräften über die Mindestbesetzung hinaus zur Verfügung gestellt. Im Vergleich mit dem KGST-Wert (Stand 09.2013) für eine/n Erzieher/in mit der Einstufung S6 TvöD (47.800 €) kann damit ungefähr eine halbe Fachkraftstelle finanzieren werden.

 

Aufgabenbeschreibung plusKITA

Jede plusKITA entwickelt ein Fachkonzept aus dem hervorgeht, wie der Unterschiedlichkeit von Kindern mit einem vielseitigen Angebot begegnet und wie die  Entwicklung der Kinder und Familien begleitet wird, damit alle Kinder in der Kita erleben, dass sie mit ihren unterschiedlichen sozialen und kulturellen Lebenssituationen angenommen und geachtet werden.

 

Diese Kitas haben in besonderer Weise nach § 16 a Abs. 2 die Aufgabe,

1.            bei der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,

2.            zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,

3.            zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit und -stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,

4.            sich über die Pflichten nach § 14 (‚Kooperationen und Ãœbergänge‘) hinaus in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,

5.            sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten nach § 13c (‚Sprachliche Bildung‘) hinaus, zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen,

6.            die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen beispielsweise regelmäßige Supervision, Schulung und Beratung, Fort- und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken.

 

 

Zur Auswahl wurden seitens der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben, welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten Stadtbezirke beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem Kleinraum bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter Unterstützungsbedarf zur Herstellung einer gleichberechtigten Teilhabe an den vielfältigen Bildungsprozessen der Kinder unter Einbezug ihrer Familie und des Umfeldes vorhanden ist. Kinder aus z. B. einkommensschwachen, sozial belasteten oder aus Familien mit Migrationshintergrund tragen ein erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu scheitern.

 

Indikatoren

–                     Anteil Familien mit U7- Kindern und einem Einkommen unter 25.000 € (beitragsfreie Eltern)

–                     Anteil Familien mit Migrationshintergrund

–                     Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird

–                     Verteilung der plusKITAs in allen Stadtgebieten

 

 

Gemäß § 21a KiBiz kann die Aufnahme der Tageseinrichtungen in die Förderung als plusKITA für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erfolgen. Nach Beratung mit den freien Trägern der Jugendhilfe besteht Übereinstimmung darin, dass zunächst eine Förderung für die Dauer von 3 Jahren, beginnend mit dem Kindergartenjahr 2014/2015 (01.08.14 – 31.07.2016) erfolgt. Dies ermöglicht eine Überprüfung der Entscheidungskriterien und gibt den Trägern dennoch Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum. Gemäß der festgelegten Sozialraumindikatoren sollen die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 25.000 € zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages erhalten:

 

1.Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus          Caritas Kreis Mettmann                     Innenstadt

2.Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“       Ev. Kirchengemeinde Hilden             Nord

3.Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“          Ev. Kirchengemeinde Hilden             Ost

4.Familienzentrum „Mühle“ e.V.                                SPE Mühle e.V.                                 Mitte

5. städt. Familienzentrum „Die Arche“                      Stadt Hilden                                       Innenstadt

 

 

I.b        Sprachförder-Landesmittel

 

Die Delfin4 Sprachstandserhebung soll zugunsten einer umfassenden und alltagsintegrierten Sprachbildung abgeschafft werden. Gem. § 13 c i.V.m. § 16 b + § 21 b KiBiz soll zukünftig die sprachliche Bildung zielgenauer und individueller als besonderer Schlüssel zu Bildung und Teilhabe ausgerichtet sein. Die Sprachförder – Landesmittel sollen gezielt an Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird, weitergereicht werden. Die Mittel sind zur Bereitstellung und Qualifizierung von sozialpädagogischen Fachkräften bestimmt. Es werden 5.000 € pro ausgewählter Kita zur Verfügung gestellt. Im Vergleich mit dem KGST-Wert (Stand 09.2013) für eine/n sozialpädagogische Fachkraft mit der Einstufung S6 TVöD (47.800 €) können damit ungefähr 4,08 Fachkraftstunden finanzieren werden.

 

Aufgabenbeschreibung Sprachfördereinrichtungen

Soweit die Kindertageseinrichtungen Mittel für zusätzlichen Sprachförderbedarf erhalten, haben sie im Team eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfügt, zu beschäftigen. Der Träger der Einrichtung sorgt dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichert und weiterentwickelt.

 

Zur Auswahl wurden seitens der Stadt Hilden Sozialraumdaten erhoben, welche sich auf die bei der Kindergartenbedarfsplanung regelmäßig genutzten Stadtbezirke beziehen sowie sich direkt auf die Kindertageseinrichtungen beziehen. Die ausgewählten Indikatoren lassen vermuten, dass in dem Kleinraum bzw. in der Kindertageseinrichtung des Kleinraums ein erhöhter Unterstützungsbedarf zur sprachlichen Bildung der Kinder besteht. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit nichtdeutscher Familiensprache tragen ein erhöhtes Risiko in Bildungseinrichtungen zu scheitern.

 

Indikatoren

–                    Anteil Familien mit U7 -Kindern und mit einem Einkommen unter 25.000 €

(beitragsfreie Eltern)

–                    Anteil Familien mit Migrationshintergrund

–                    Anteil an Kindern, in deren Familien nicht überwiegend deutsch gesprochen wird

 

Gemäß § 21b KiBiz kann die Aufnahme der Tageseinrichtungen in die Förderung mit zusätzlichen Sprachfördermitteln für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren erfolgen. Nach Beratung mit den freien Trägern der Jugendhilfe besteht Übereinstimmung darin, dass zunächst eine Förderung für die Dauer von 3 Jahren, beginnend mit dem Kindergartenjahr 2014/2015 (01.08.14 – 31.07.2016) erfolgt. Dies ermöglicht eine Überprüfung der Entscheidungskriterien und gibt den Trägern dennoch Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum. Gemäß der festgelegten Sozialraumindikatoren sollen die nachfolgenden Kindertageseinrichtungen der Stadt Hilden, vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Landesmittel, jährlich 5.000 € zur Umsetzung des benannten Bildungsauftrages erhalten:

 

1. Integr. Kindertageseinrichtung „Ellen-Wiederhold“           FZG Beh. u. Nichbeh. e.V.    Nord

2. Ev. Familienzentrum „An der Friedenskirche“                  Ev. Kirchengemeinde Hilden Nord

3. Städt. Familienzentrum „Kunterbunt“                                Stadt Hilden                            Nord

4. Städt. Kindertageseinrichtung „Rappelkiste“                    Stadt Hilden                            Nord

5. Kath. Kindertageseinrichtung „St. Elisabeth“                    Kath. Kirchengemeinde

                                                                                              St. Jacobus Hilden                 Nord

6. Paritätischer Kindergarten e.V.                                         Elterninitiative                         Nord

7. Städt. Kindertageseinrichtung „Mäusenest“                      Stadt Hilden                            Innenstadt

8. Städt. Kindertageseinrichtung „Itterpänz“                         Stadt Hilden                            Innenstadt

9. Caritas Kindertageseinrichtung St. Jacobus                     Caritas Kreis Mettmann         Innenstadt

10. Johanniter Kindertageseinrichtung „Tucherweg“            Johanniter Unfall-Hilfe e.V.    Mitte

11. städt. Kindertageseinrichtung „Pusteblume“                   Stadt Hilden                            West

12. Ev. Kindertageseinrichtung „Sonnenschein“                  Ev. Kirchengemeinde            Ost

13. AWO Familienzentrum „Zur Verlach“                             AWO Kreis Mettmann            Süd

 


Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

060101

Förderung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

X

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

601010030

Sprachförder-Landesmittel

414100

Folgejahre

25.000,00 €

 

 

 

2014

10.400,00 €

601010050

Sprachförder-Landesmittel

414100

Folgejahr

40.000,00 €

 

 

 

2014

16.600,00 €

601010030

PlusKita Landesmittel

414100

Folgejahre

25.000,00 €

 

 

 

2014

10.400,00 €

601010050

PlusKITA Landesmittel

414100

Folgejahre

100.000,00 €

 

 

 

2014

41.600,00 €

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

601010030

Sprachförder-Landesmittel

5*

Folgejahre

25.000,00 €

 

 

 

2014

10.400,00 €

601010050

Sprachförder-Landesmittel

531820

Folgejahre

40.000,00 €

 

 

 

2014

16.600,00 €

601010030

PlusKita Landesmittel

5*

Folgejahre

25.000,00 €

 

 

 

2014

10.400,00 €

601010050

PlusKITA Landesmittel

531820

Folgejahre

100.000,00 €

 

 

 

2014

41.600,00 €

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

X

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

100% Finanzierung durch Landesmittel für pädagogische Fachkräfte in Kitas über die Mindestbesetzung hinaus = 100% Personalkosten (Zweckbindungsvermerk: HV 1)

 

 

Vermerk Kämmerer

Die Zuschussgewährung/Finanzierung erfolgt nur vorbehaltlich der eingehenden Landesmittel.

In Vertretung, gez. Danscheidt

 

 


Personelle Auswirkungen:                                ja

 

Im Stellenplan enthalten:

Nein

 

 

KGST – Wert 09.13 für pädagogische Fachkraft (Erzieherin), Einstufung S6 TVöD:

47.800 €          39 Wochenstunden/Jahr

25.000 €          20,40 Wochenstunden/Jahr

  5.000 €            4,08 Wochenstunden/Jahr

 

Kontingent städt. Kitas:

1 x 25.000             FZ „Die Arche“ plusKITA-Einrichtung

 

Kontingent städt. Kitas:

5 x 5.000 €         FZ „Kunterbunt“/Kita „Rappelkiste“/Kita „Mäusenest“/

                           Kita „Itterpänz“/ Kita „Pusteblume“

 

 

 

Vermerk Personaldezernent

Die Zurverfügungstellung der zusätzlichen Personalkapazitäten erfolgt nur vorbehaltlich der eingehenden Landesmittel.

gez. Danscheidt