Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im
UKS beschließt der Rat der Stadt Hilden:
1.
Auf
dem Südfriedhof wird ein „Urnengarten“ eingerichtet. Dort werden die
Bestattungsformen „Urnenkammer“ und „Urnenerdkammer“ angeboten. Im Haushalt
2015 sind hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 105.930 €  einzustellen und beschließt die § 14
Unterlagen.
2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, rechtzeitig eine Nachtragssatzung zur
Friedhofsatzung und zur Friedhofsgebührensatzung zur Beschlußfassung
vorzulegen.
Erläuterungen und
Begründung:
In den letzten Jahren wurden einige neue Bestattungsarten auf den Hildener Friedhöfen eingeführt. Auf dem Hauptfriedhof befindet sich ein Aschestreufeld. Dort kann die Asche des Verstorbenen auf einer durch eine Hainbuchenhecke eingegrenzten Wiesenfläche verstreut werden.
Auf dem Hauptfriedhof und auf dem Südfriedhof wurden für Sargbeisetzungen pflegefreie Reihengräber angelegt. Eine Rasenfläche ist durch Steinplattenbänder unterteilt, die sich an der Kopfseite der Gräber befindet. In dem Steinband können die Namen der Verstorbenen eingraviert werden. Die letzte Erweiterung waren im Jahr 2009 die Baumgräber. In einem bis dahin ungenutzten Feld wurden 66 Hainbuchenbäume gepflanzt, zu deren Füßen jeweils 8 Urnen beigesetzt werden können. Diese Bestattungsart wurde und wird von den Nutzungsberechtigten sehr stark angenommen. Bis Ende 2013 waren von den 528 Beisetzungsplätzen schon über 400 vergeben. Daher wurde im Frühjahr 2014 auf einem daneben liegenden Feld die erste Erweiterungsfläche angelegt.
Das Friedhofs- und Bestattungswesen ist derzeit in einem starken Umbruch. Der allgemeine Trend geht zur Urnenbeisetzung. Gleichzeitig werden pflegefreie oder pflegearme Bestattungsarten nachgefragt. Die Entwicklung in Hilden wird nachfolgend dargestellt:
Die Beisetzungszahlen sind derzeit steigend. Seit dem Jahr 2010 werden mehr Urnen als Särge beigesetzt.
Von den rund 250 Sargbeisetzungen entfallen ungefähr die Hälfte der Beisetzungen auf „Wahlgräber über 5 Lebensjahre“. Ansonsten verteilen sich die Sargbeisetzungen auf die übrigen Bestattungsformen zu gleichen Teilen. Die Beisetzung in Tiefengräbern nimmt immer mehr ab.
Seit 2009 übersteigt die Anzahl der Urnenbeisetzungen die Anzahl der Sargbeisetzungen.
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Die Urnenbesetzungen steigen eine stark steigende Tendenz. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Anzahl der Urnenbeisetzungen verdoppelt. Obwohl die Baumbestattungen erst seit Mitte 2009 möglich sind, stellen sie inzwischen mit 118 Beisetzungen den höchsten Anteil. Ebenfalls pflegefreie anonyme Urnenreihengräber folgen dicht auf. Diese pflegefreien Beisetzungen machen bei den Urnen einen Anteil von 78,4 % aus.
Vielen Friedhofträgern bereitet die Einnahmen-/Kostenentwicklung große Sorgen. Die Friedhöfe wurden in Zeiten angelegt, in denen noch überwiegend Sargbeisetzungen erfolgten. Der Trend zur Aschebeisetzung ist immer stärker. In Großstädten soll der Anteil schon bei 80 Prozent liegen. Der Flächenverbrauch durch ein Urnengrab beträgt nur einen Bruchteil der Fläche, die für eine Sargbeisetzung benötigt wird. Durch die Änderung des Bestattungsverhaltens und auch durch die verstärkte Rückgabe großer Familienwahlgräber fallen immer mehr Flächen frei. Dies kann auch auf den Hildener Friedhöfen festgestellt werden. In den letzten Monaten wurden viele Grabflächen abgeräumt, bei denen die Nutzungsrechte abgelaufen waren. Das Freifallen von Flächen wird weiter zunehmen.
Umso wichtiger ist es, durch ein attraktives Angebot das Abwandern zu anderen Bestattungsstätten zu verhindern. Die hohe Anzahl an Bestattungen in den letzten Jahren sowie die Anzahl der Beisetzungen in den neuen Bestattungsformen scheinen ein Indiz dafür zu sein, dass dies in Hilden gelungen ist. Bei den Gebühren konnten in den letzten Jahren größere Steigerungen vermieden werden.
Auch sind die Jahresabschlüsse des Gebührenhaushaltes Friedhöfe in den letzten Jahren durchweg positiv.
Um diese positive Entwicklung fortführen zu können, wurden zwei weitere Bestattungsformen kreiert. Dabei wurde der Trend zur Urnenbeisetzung und zu pflegefreien Bestattungsformen aufgegriffen. Auf einem neu herzurichtenden Grabfeld des Südfriedhofes sollen Urnen in einer in das Gelände eingefügte Urnenwand vergleichbar einem Kolumbarium beigesetzt werden können. Unmittelbar neben dieser Urnenwand werden Erdkammern vorbereitet, die der Aufnahme von bis zu 2 Urnen dienen. Nachfolgend werden eine Fotomontage und zwei Skizzen eingefügt. Die Fotomontage gibt einen ungefähren Eindruck der zukünftigen Urnenwand wieder.
In der ersten Skizze wird in einer Draufsicht die Anordnung der Urnenwand und der Urnenbodenkammern dargestellt wird.
Die Urnenwand besteht aus zwei sich abwechselnden Wandelementen, Urnenwandelemente mit jeweils 10 Urnennischen und steingefüllten Gabionen, die in einem angedeuteten Halbrund seitlich in der Höhe auf das Geländeniveau auslaufen. Hinter der Urnenwand wird das Gelände bis zu deren Oberkante angefüllt und entsprechend modelliert.
Die Bodenkammern bestehen aus eingelassenen Ringen, die oberflächengleich mit einer runden, hochwertigen Natursteinplatte abgedeckt werden. Geplant ist als Stein Gneis, American Black mit polierter Oberfläche und gefasten Sichtkanten zu verwenden. Die Platten haben eine Stärke von 5 cm und einen Durchmesser von rund 80 cm. Auf den Steinplatten können von den Nutzungsberechtigten Gravuren vorgenommen werden
In der zweiten Skizze wurde versucht, die Ansicht der Urnenwand darzustellen.
Für die Herrichtung des neuen Grabfeldes wurden folgende Kosten ermittelt:
Lieferung und Aufbau Urnenwand
und Gabionen mit Rückwand einschließlich Fundamentierung |
61.600,00 € |
Geländemodellierung hinter
Urnenwand, Anliefern und Einbau Boden |
4.000,00 € |
Herrichten des Platzes
mit Pflaster, Unterbau und Entwässerung |
8100,00 |
Einbau 20 Urnenerdkammern
mit Raseneinsaat |
6.000,00 € |
Lieferung und Aufbau
eines Geländers als Absturzsicherung |
2.200,00 € |
Lieferung
Natursteinabdeckungen für 20 Urnenkammern:Â
|
8.700,00 € |
Lieferung 20 Urnenerdkammern |
700,00 € |
Lieferung von Sitzbänken |
5.000,00 € |
div. Kleinmaterialien |
4.815,00 € |
Unvorhergesehenes |
4.815,00 € |
Summe |
105.930,00 € |
Anhand dieser Kostenschätzung wurden ebenfalls die voraussichtlichen Gebühren der Nutzungsrechte ermittelt. Vergleichbar den Regelungen bei den Baumgräbern können die Nutzungsrechte für 20 Jahre oder direkt für 30 Jahre erworben werden. Basis bildete die Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2014. Folgende Nutzungsrechtsgebühren wurden ermittelt:
Urnenkammer 20 Jahre                               2.106 €
Urnenkammer 30 Jahre                               2.310 €
Urnenerdkammer 20 Jahre                         1.951 €
Urnenerdkammer 30 Jahre                         2.155 €
Die voraussichtliche Höhe der Nutzungsrechtsgebühren ist in der aufwändigen Herrichtung begründet. Die erwarteten Einnahmen werden die Einnahmen auf einem Niveau halten, das hilft, die Gebührenanhebungen bei den übrigen Bestattungsformen zu vermeiden.
Eine Folgekostenberechnung gem. § 14 GemHVO ist beigefügt. Die dort ausgewiesenen Kosten sind Bruttobeträge. Die Folgekosten der Investition werden durch Gebühreneinnahmen zu 100 % refinanziert
Sollten die Haushaltsmittel im Haushalt 2015 zur Verfügung gestellt werden, könnte ab Herbst 2015 das neue Grabfeld genutzt werden.
gez. Birgit Alkenings
Bürgermeisterin
Finanzielle Auswirkungen Â
Finanzielle
Auswirkungen (ja/nein) |
ja |
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Produktnummer
/ -bezeichnung |
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Investitions-Nr./
-bezeichnung: |
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Haushaltsjahr: |
2015 |
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Pflichtaufgabe
oder freiwillige
Leistung/Maßnahme |
Pflicht- aufgabe |
(hier ankreuzen) |
freiwillige Leistung |
(hier ankreuzen) |
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Die Mittel stehen in folgender Höhe zur
Verfügung: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Die Deckung ist
gewährleistet durch: |
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Kostenträger |
Bezeichnung |
Konto |
Bezeichnung |
Betrag € |
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Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus
entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung?
(ja/nein) |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind
auf drei Jahre befristet. Die Befristung endet am: (Monat/Jahr) |
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Wurde die
Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft
– siehe SV? |
ja (hier ankreuzen) |
nein (hier ankreuzen) |
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Finanzierung: Gebührenfinanzierung
als kostenrechnende Einrichtung |
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Vermerk Kämmerer Gesehen, in
Vertretung gez. Danscheidt |
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