Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss nimmt die beigefügten Darlegungen zur Situation des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Hilden zur Kenntnis.
Erläuterungen
und Begründungen:
Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales
Grundbedürfnis. Im Hinblick auf die steigenden Wohnkosten ist die Wohnungsbauförderung
wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Zielgruppe
staatlicher Wohnungsbauförderung sind Haushalte, die sich am Markt nicht
angemessen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind.
Entscheidendes Kriterium für die Förderung ist, dass das anrechenbare Gesamteinkommen
eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Sicherung der Zweckbestimmung von gefördertem Wohnraum wird durch das Gesetz
zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG
NRW) geregelt. Mit der Förderung von Mietwohnraum werden
Belegungs- und Mietbindungen begründet. Die Förderung wird in diesem Fall dem
Vermieter gewährt, der sich im Gegenzug verpflichtet, den Wohnraum nur einem
Haushalt zu überlassen, der über einen Wohnberechtigungsschein verfügt. Auf die
Erteilung des Wohnberechtigungsscheines besteht ein Anspruch, wenn die
Voraussetzungen hierfür vorliegen; es besteht aber kein Anspruch auf die
Ãœberlassung einer entsprechenden Wohnung.
In der Sitzung des Ausschusses vom 13.02.2014
berichtete Frau Barbezat-Rosdeck über die Entwicklung der Hildener
Wohnungssituation mit Stand 31.12.2013.
Der Ihnen heute vorgelegte Bericht spiegelt die
Entwicklung im Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2014 wieder.
Wohnberechtigungsscheine
Die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte mit
Wohnberechtigungsschein ist in Hilden in den Monaten Januar bis Juni 2014 im
Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 347
Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. Von Januar bis Juni 2014 sind bereits 203
Wohnberechtigungsscheine (199 allgemeine Wohnberechtigungsbescheinigungen sowie
4 gezielte bzw. Ausnahmewohnberechtigungen) erteilt worden. Sechs Anträge wurden
wegen Überschreiten der Einkommensgrenze bzw. fehlender Mitwirkung abschlägig
beschieden. Darüber hinaus wurden 7 Bescheinigungen zur Zinssenkung der
NRW.Bank ausgestellt.
Erteilte WBS von 2010 bis 30.06.2014
Art der Wohnung |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
1-6/2014 |
1-Zimmer Wohnung |
175 |
165 |
179 |
106 |
63 |
1-Zimmer Wohnung als Altenwohnung* |
11 |
44 |
50 |
65 |
29 |
2-Zimmer Wohnung |
97 |
89 |
88 |
59 |
24 |
2-Zimmer Wohnung als Altenwohnung* |
48 |
20 |
18 |
22 |
10 |
3-Zimmer-Wohnung |
65 |
58 |
58 |
42 |
31 |
4-Zimmer-Wohnung |
27 |
37 |
31 |
38 |
21 |
5-Zimmer-Wohnung |
8 |
20 |
41 |
15 |
25 |
Insgesamt |
431 |
433 |
465 |
347 |
203 |
(*Bezug von Personen möglich, die das 60.
Lebensjahr erreicht haben)
Gebühren
Die Gebühreneinnahmen für die Erteilung von
Wohnberechtigungsbescheinigungen betrugen in 2012 - 1.230,00€, in 2013 -
1.210,00 € und im Zeitraum 1/2014 bis 6/2014 460,00 €. Die Gebühren werden
aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
erhoben. Bestimmte Personengruppen sind von der Gebührenzahlung befreit (z.B.
Bezieher/innen von ALG II – Leistungen, Hilfeempfänger/innen nach dem SGB XII
und II)
Wohnungsvermittlung
In Hilden sind z.Zt. 240 Parteien (Aktive) wohnungssuchend
gemeldet, davon 19 Auswärtige.
Wohnungssuchende, die über längere Zeit keinen
Kontakt mit dem Amt hatten, auf Anschreiben des Amtes nicht reagiert haben,
Wohnungsangebote mehrfach kommentarlos ausgeschlagen haben oder denen
Wohnungsangebote per Post nicht zugestellt werden konnten, werden nicht mehr
als wohnungssuchend geführt.
Im Zeitraum 1/2014 bis 6/2014 wurden 30 Parteien in
öffentlich geförderte Sozialwohnungen vermittelt.
|
1-Raum-Wohnung |
2-Raum-Wohnung |
3-Raum-Wohnung |
4-Raum-Wohnung + |
1-6/2014 |
2 |
14 |
10 |
4 |
Der Kreis Mettmann hat im Jahr 2013 vier
Förderzusagen auf Förderung des sozialen Wohnungsbaues erteilt. Die
Förderzusagen erhielten die Wohnungsgesellschaft Hilden mbH für die geplanten
Bauobjekte „Kirchhofstr. 28“ und „Am Feuerwehrhaus 2“ mit insgesamt 15 Wohnungen,
die Gemeinnützigen Seniorendienste Stadt Hilden GmbH für die Wohnbebauung
„Erikaweg“ mit 8 Wohnungen sowie die Kath. Kirchengemeinde St. Jacobus für die
Errichtung von 5 Wohnungen in Hilden, Meide 2 – 4. Für 25 der 28 geförderten
Wohnungen hat die Stadt Hilden ein Besetzungsrecht über einen Zeitraum von 25
Jahren. Bei den 3 weiteren Wohnungen besteht ein Belegungsrecht für einen
Zeitraum von 20 Jahren.
Gem. WFNG ist zu gewährleisten, dass vordringlich
Schwangere, Familien und andere Haushalte mit Kindern, junge Ehepaare,
alleinstehende Elternteile mit Kindern, ältere Menschen, Schwerbehinderte,
Wohnungslose und sonstige hilfsbedürftige Personen berücksichtigt werden.
Innerhalb der privilegierten Personengruppen besteht eine uneingeschränkte
Priorität wohnberechtigter Schwangerer. Die Zahl der „dringenden“ Fälle (soziale
Dringlichkeit) gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung und Nutzung
von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) liegt bei 18 Parteien,
damit 7,5 %.
Die übrigen Wohnungssuchenden sind gem. WFNG
ausreichend versorgt. Hier bestehen Wünsche nach besserer Wohnqualität,
Wohnlage und günstigerem Mietzins. Aufgrund einer zu hohen Miete bzw.
Wohnungsgröße wurden 35 Parteien vom Jobcenter und 12 Parteien vom Amt für
Soziales und Integration aufgefordert, sich um günstigeren Wohnraum zu bemühen.
Die Wartezeit bei der Vermittlung von kleinen
Wohnungen (1-2 Zimmer) beträgt ca. 6 Monate. Bei größeren Wohnungen beträgt die
Wartezeit bis zu 15 Monaten.
Kontrolle
preisgebundener Wohnungen
Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der Ãœberwachung
der zweckbestimmten Nutzung von geförderten Wohnungen. Mit diesem Instrument
wird die Einhaltung der Belegungs- und Mietpreisbindungen sichergestellt.
Für die Kontrolltätigkeit werden den Gemeinden vom
Land NRW Verwaltungskostenbeiträge erstattet. Für das Jahr 2012 betrugen die
Einnahmen 4.027,40 €, in 2013 betrugen die Einnahmen 3.955,00 €. Grundlage für
die Berechnung des Verwaltungskostenbeitrages ist der Wohnraumbestand, der mit
Mitteln des Landes gefördert wurde. Zum Stichtag 31.12.2013 waren 1.521
Wohnungen im Bestand.
Birgit Alkenings
Bürgermeisterin