Betreff
Einschätzung der Sturmschäden im Grünflächenbereich, Beantragung überplanmäßiger Mittel
Vorlage
WP 14-20 SV 66/001
Aktenzeichen
66.3 Sturmschäden 2014
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hilden nimmt  Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung zu den Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit als Folge des Orkans „Ela“ und

beschließt im Haushaltsjahr 2014 im Produkt 120101 „Verkehrsflächen und Brücken“ einen Betrag von 15.000,- €, im Produkt 130101 „Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer“ einen Betrag von 40.000,- € und im Produkt 130303 „Wald- und Forstwirtschaft“ einen Betrag von 20.000,- € überplanmäßig bereitzustellen. 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen im Produkt 120104 „Verkehrsentwicklungsplanung“.

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der am Pfingstmontag aufgetretene  Orkan „Ela“ hat auch im Hildener Stadtgebiet deutliche Spuren hinterlassen. Im Vergleich zum dem bislang größten Sturmereignis „Kyrill“ hat der aktuelle Orkan Schäden in weitaus größerem Umfang hinterlassen. Insbesondere sind vermehrt Schädigungen im Siedlungsbereich zu verzeichnen, während Kyrill seinerzeit primär Waldflächen betroffen hat.

 

Aktuell sind Schäden an zahlreichen Örtlichkeiten zu verzeichnen. Betroffen sind der Bereich innerstädtischer Grünflächen (z.B. Stadtpark, Abenteuerspielplatz, Holterhöfchen, Roter Weg), Gebäudeaußenanlagen (Schule Schalbruch, Schulen Beethovenstaße), Straßenbäume (Weststraße, Benrather Str., Lievenstrasse) sowie auch der Forstbereich (zahlreiche kleinere „Nester“  im Stadtwald wie auch das komplette  Bonhoefferwäldchen)

 

Nachdem die akutesten Gefahren beseitigt worden sind, müssen derzeit im direkten Umfeld der Schadensereignisse noch die benachbarten Bäume kontrolliert und nachgeschnitten werden, um in der Folge weitere Schadensereignisse zu verhindern.

Zum jetzigen Zeitpunkt können deshalb nur die voraussichtlichen Kosten für die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit beziffert werden.

Nicht in den nachfolgend genannten Kosten enthalten sind die Wiederherstellung der Baumpflanzungen, der Baumscheiben, die Wiederaufforstung, die Reparaturen an Hochbauten oder etwa die  Wiederherstellung von Zaunanlagen.  .

 

Für die Beseitigung der unmittelbaren Sturmfolgen und die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit ist nach aktuellem Stand mit folgenden Kosten zu rechnen

 

 

Forst                           :20.000,00€

Grünflächen                :40.000,00€

Straßenbäume           :15.000,00€

 

 

 

Für die Ermittlung der weiteren Kosten muss in den Sommerferien noch eine differenzierte Aufnahme und Schadensbewertung an den einzelnen Einsatzorten erfolgen.

 

 

 

 

 

Gez. B.Alkenings

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

120101

 

130101

 

130303

Verkehrsflächen und Brücken

Grünflächen, Spielplätze und Fließgewässer

Wald- und Forstwirtschaft

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201010010

Verkehrsflächen und Verkehrseinrichtungen

521151

Unterhaltung der Straßen, Wege, Plätze

15.000,00

1301010010

Grünflächen

521156

Unterhaltung der Park-, Sport- und Spielanlagen

40.000,00

1303030010

Forst

521159

Unterhaltung des Stadtwaldes

20.000,00

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

1201040010

Verkehrsentwicklungsplanung einschl. ÖPNV

531310

Umlage VRR

75.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

Minderaufwendungen für die Umlage VRR

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen Klausgrete