Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005
Vorlage
WP 04-09 SV 20/039
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005.“

 

 


 

Erläuterungen und Begründungen:

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005 wurde auf- und festgestellt und in der Sitzung des Rates am 28. September 2005 eingebracht. Anschließend – mit Datum vom 30. September 2005 – wurde der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005 öffentlich bekannt gemacht. Ab dem 04. Oktober 2005 bis zum Ende des Beratungsverfahrens im Rat liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.

 

Am 26. Oktober 2005 fand die Beratung  im Haupt- und Finanzausschuss statt. Die  Verwaltung wurde beauftragt - entsprechend dem Beratungsergebnis – die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das laufende Jahr zur Beschlussfassung dem Rat der Stadt vorzulegen.

 

Anschließend wird der Nachtragshaushaltsplan fertig gestellt und die Veränderungen werden in die  Zuschussbudgets eingearbeitet. Die Anzeige bei der Aufsichtsbehörde sollte schnellstmöglich erfolgen, damit die Rechtskraft der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005 zeitnah gegeben ist.

 

 

 

Günter Scheib

Bürgermeister