Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Stadt
Hilden beschließt die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005.“
Erläuterungen und Begründungen:
Der Entwurf der 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2005 wurde auf- und festgestellt und in der Sitzung
des Rates am 28. September 2005 eingebracht. Anschließend – mit Datum vom 30.
September 2005 – wurde der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005
öffentlich bekannt gemacht. Ab dem 04. Oktober 2005 bis zum Ende des
Beratungsverfahrens im Rat liegt der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung
2005 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Einwendungen von Einwohnern oder
Abgabepflichtigen wurden nicht erhoben.
Am 26. Oktober 2005
fand die Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss statt. Die Verwaltung
wurde beauftragt - entsprechend dem Beratungsergebnis – die 1.
Nachtragshaushaltssatzung für das laufende Jahr zur Beschlussfassung dem Rat
der Stadt vorzulegen.
Anschließend wird
der Nachtragshaushaltsplan fertig gestellt und die Veränderungen werden in
die Zuschussbudgets eingearbeitet. Die
Anzeige bei der Aufsichtsbehörde sollte schnellstmöglich erfolgen, damit die
Rechtskraft der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2005 zeitnah gegeben ist.
Günter Scheib
Bürgermeister