Betreff
Bericht der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V. 2013
Vorlage
WP 14-20 SV 50/001
Aktenzeichen
III/50 Ba
Art
Mitteilungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nicht-behinderte e.V. für das Jahr 2013 zur Kenntnis.



Erläuterungen und Begründungen:

Der Rat der Stadt Hilden hat in seiner Sitzung vom 04.07.2012 /SV 50/063) einstimmig dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V (FZG) über die Förderung einer wirksamen bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Arbeit zur Inklusion  und Integration von Menschen mit Behinderungen in Hilden zugestimmt. Die Vereinbarung trat am 01.01.2013 in Kraft.

 

Nach §4 der Vereinbarung ist ein Jahresbericht vorzulegen. Dieser Berichtspflicht ist die FZG fristgerecht nachgekommen; der Bericht 2013  ist als Anlage beigefügt.

 

Zur Sitzung des Ausschusses werden Vertreter der FZG eingeladen und stehen für Detailfragen zur Verfügung.

 

 

gez. Birgit Alkenings

Bürgermeisterin


 

Finanzielle Auswirkungen  

 

Finanzielle Auswirkungen (ja/nein)

ja

Produktnummer / -bezeichnung

050201

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Investitions-Nr./ -bezeichnung:

 

 

Haushaltsjahr:

2014

Pflichtaufgabe oder

freiwillige Leistung/Maßnahme

Pflicht-

aufgabe

 

(hier ankreuzen)

freiwillige

Leistung

 

(hier ankreuzen)

 

 

Die Mittel stehen in folgender Höhe zur Verfügung:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

0502015000

Zuschüsse

531860

Zuschüsse FZG

140.300

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Mehrbedarf besteht in folgender Höhe:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Deckung ist gewährleistet durch:

Kostenträger

Bezeichnung

Konto

Bezeichnung

Betrag €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stehen für den o. a. Zweck Mittel aus entsprechenden Programmen des Landes, Bundes oder der EU zur Verfügung? (ja/nein)

ja

 

(hier ankreuzen)

nein

x

(hier ankreuzen)

Freiwillige wiederkehrende Maßnahmen sind auf drei Jahre befristet.

Die Befristung endet am: (Monat/Jahr)

 

 

Wurde die Zuschussgewährung Dritter durch den Antragsteller geprüft – siehe SV?

ja

x

(hier ankreuzen)

nein

 

(hier ankreuzen)

Finanzierung:

 

 

Vermerk Kämmerer

Gesehen, in Vertretung gez. Danscheidt