Betreff
Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl des Integrationsrates der Stadt Hilden 2014
Vorlage
WP 09-14 SV 10/085
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden stellt gemäß § 1 Abs. 2 und § 12 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Hilden das Ergebnis der Wahl des Integrationsrates der Stadt Hilden fest.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Wahlleiter prüft gem. § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Er stellt aus der Wahlniederschrift das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster 25 zu § 61 Abs. 1 Satz 5 KWahlO zusammen und leitet dieses dem Wahlausschuss zu.

 

Der Wahlausschuss prüft die rechnerische Richtigkeit des Ergebnisses und ist befugt, rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen des Wahlvorstandes vorzunehmen. Im Übrigen ist er an die Entscheidungen des Wahlvorstandes gebunden. Bedenken gegen sie vermerkt er in der Niederschrift.

 

Der Wahlausschuss stellt fest:

 

  • die Zahl der Wahlberechtigten
  • die Zahl der Wähler,
  • die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
  • die Zahlen der für die Bewerber/innen und Listen abgegebenen Stimmen
  • wie viel Sitze den Bewerber/innen und Listen gem. § 33 Abs. 1 bis 5 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) zuzuteilen sind und
  • welche Bewerber/innen gem. § 33 Abs. 6 KWahlG gewählt sind.

 

Die Zusammenstellungen des Ergebnisses der Integrationsratswahl und die Muster der Niederschrift zur Sitzung des Wahlausschusses sind als Anlagen beigefügt.

 

Der Integrationsrat besteht gem. § 20 Abs. 1 der Hauptsatzung aus 12 direkt gewählten Migrantenvertretern und je einem Ratsmitglied der im Rat vertretenen Fraktionen.

 

 

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter als Wahlleiter