Betreff
Feststellung der Wahlergebnisse der Bürgermeisterwahl und der Gemeinderatswahlen 2014
Vorlage
WP 09-14 SV 10/084
Aktenzeichen
I/10 Wahlen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlausschuss der Stadt Hilden stellt gemäß §§ 34 und 46b Kommunalwahlgesetz (KWahlG) das Ergebnis der Wahlen des/ der Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und des Stadtrates fest.


 

Erläuterungen und Begründungen:

 

Der Wahlleiter prüft gemäß § 61 Kommunalwahlordnung (KWahlO) die Wahlniederschriften auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit. Er stellt aus den Wahlniederschriften das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster der Anlage 25 zu § 61 Abs. 1 Satz 5 und § 75a KWahlO zusammen und leitet dieses dem Wahlausschuss zu.

 

Der Wahlausschuss prüft die rechnerische Richtigkeit des Ergebnisses und ist befugt, rechnerische Berichtigungen in den Feststellungen der Wahlvorstände vorzunehmen. Im Übrigen ist er an die Entscheidungen der Wahlvorstände gebunden. Bedenken gegen sie vermerkt er in der Niederschrift.

 

Der Wahlausschuss stellt fest:

 

  • die Zahl der Wahlberechtigten
  • die Zahl der Wähler,
  • die Zahlen der gültigen und ungültigen Stimmen,
  • die Zahlen der in jedem Wahlbezirk für die Bewerber abgegebenen Stimmen und die danach gewählten Bewerber,
  • die Zahlen der in jedem Wahlbezirk und im Wahlgebiet insgesamt für die Parteien und Wählergruppen abgegebenen Stimmen,
  • wie viel Sitze den Parteien und Wählergruppen gem. § 33 Abs. 1-5 KWahlG zuzuteilen sind und
  • welche Bewerber gem. § 33 Abs. 6 KWahlG aus der Reserveliste gewählt sind.

 

Die Zusammenstellungen des Ergebnisses der Kommunalwahl und Auszüge der Niederschrift zur Sitzung des Wahlausschusses sind als Anlagen beigefügt.

 

 

gez. Norbert Danscheidt

1. Beigeordneter als Wahlleiter