Beschlussvorschlag:
I. Der
Rat der Stadt wählt und beruft in den Jugendhilfeausschuss
A)
9 Mitglieder gem. § 4 Abs. 2 a) der Satzung
für das Jugendamt der Stadt Hilden  Â
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SPD |
CDU |
Grüne |
Allianz |
FDP |
BA |
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ordentl. Mitglieder |
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1. |
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Los |
Los |
Los |
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2. |
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3. |
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Stellvertreter |
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Zu 1. |
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Zu 2. |
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Zu 3. |
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 B)        6
stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 4 Abs.2 b) der Satzung
             auf
Vorschlag eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe
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Name |
Träger/Verband |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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Stellvertreter |
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zu 1. |
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Zu 2. |
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Zu 3. |
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zu 4. |
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zu 5. |
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zu 6. |
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II. Der Rat der Stadt Hilden nimmt
Kenntnis davon, dass folgende Personen als beratende Mitglieder benannt oder
bestellt wurden
Vertreterin/ Vertreter der Arbeitsverwaltung,
die/der von der Direktorin/dem Direktor des Arbeitsamtes Düsseldorf bestellt
wurde
Nicola
Ingwersen, (Berufsberaterin der
Arbeitsagentur)
Stellvertreter: Stavroula Tefke-Tsiantes  (Berufsberaterin der Arbeitsagentur)
Vertreterin/ Vertreter der evangelischen
Kirche, die/der von der evangelischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde
Brunhilde
Seitzer
Stellvertreter: Pfr Joachim Rönsch
Vertreterin/ Vertreter der katholischen
Kirche, die/der von der katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde
Msgr.
Ulrich Hennes
Stellvertreter: Maria Mrotzek
Vertreterin/ Vertreter der Polizei, die/der
vom Landrat des Kreises Mettmann zu benennen wurde
KHK
Patrick Pilzecker
Stellvertreter: PK Michael Gollan
Richterin/ Richter des
Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine JugendÂrichterin/ein
Jugendrichter, die/der von dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf
bestellt wurde
Jens
Kröger, Richter am AG
Langenfeld
Stellvertreterin: Claudia Baumann, Richterin
am AG
Vertreterin/ Vertreter der Grund-, Haupt- und
Sonderschulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wurde
          Â
Benennung wird nachgereicht
Vertreterin/ Vertreter der übrigen
weiterführenden Schulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wurde
Benennung wird nachgereicht
eine Vertreterin/ ein Vertreter des
Gesundheitsamtes Mettmann, die/ der von der Leiterin/ dem Leiter des
Gesundheitsamtes Mettmann benannt wird,
Sylvia
Raphael-Wingartz
Stellvertreterin: Dr. Ina Schymik
eine Vertreterin/ ein Vertreter des
Jugendparlamentes, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des
Jugendparlamentes bestellt wird,
Lucas
Thieme
Stellvertreterin: Katinka Rother
je ein Ratsmitglied oder sachkundige/r
Bürger/in, das/ die/ der von der Fraktionen zu benennen sind, die nicht im
Jugendhilfeausschuss vertreten sind.
1. Fraktion Â
_____________________
Stellvertreter/in _____________________
2. FraktionÂ
_____________________
Stellvertreter/in _____________________
eine Vertreterin/ ein Vertreter des
Jugendamtselternbeirat Hilden, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden
des Jugendamtselternbeirat Hilden zu benennen ist.
Sönke
Looschen
Stellvertreter: Thorolf Haas
eine Vertreterin/ ein Vertreter des
Integrationsrates Hilden, die/ der durch den Integrationsrat Hilden gewählt
wird.
Günay
Yilmaz
Erläuterungen und Begründungen:
Gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt
Hilden gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 8 beratende
Mitglieder an.
Stimmberechtigt sind:
a)Â Â Â Â Â 9
Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der
Jugendhilfe erfahren sind,
b)Â Â Â Â Â 6
Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten
freien Träger vorgeschlagen sind.
Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom
Rat gewählt.
Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r
Stellvertreter/in zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem 1. Gesetz
zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) und der Gemeindeordnung
sowie der Geschäftsordnung des Rates. Ebenso wie für die Wahl aller anderen
kommunalen Ausschüsse sind danach alle Mitglieder des Ausschusses nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang zu wählen.
Listenverbindungen sind nicht
zulässig.
Die Bürgermeisterin hat kein
Stimmrecht.
Für die Berechnung der den
Fraktionen zustehenden Sitze wird zunächst ermittelt, wie sich die 9 Sitze für
die Ratsmitglieder (oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer) auf
die Fraktionen verteilen:
SPD       3                                         CDU    3                                 Grüne  1
Allianz                                                FDP
                                     BA    Â
(der 8. und 9. Sitz würde per Losentscheid zwischen den Fraktionen Allianz,
FDP und BA ermittelt)
Anschließend werden die 6
Sitze für die Frauen und Männer, die auf Vorschlag der freien Verbände vergeben
werden, verteilt:
SPD       2                                         CDU    2                                 Grüne  1
Allianz                                                FDP
                                       BA    Â
(der 6. Sitz würde per Losentscheid zwischen den Fraktionen Allianz,
FDP und BA ermittelt)
Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe wurden aufgefordert,
einen Vorschlag einzureichen:
1.
Sozialdienst
Kath. Frauen und Männer e.V
2.
Diakonisches
Werk
3.
Deutscher
Paritätischer Wohlfahrtsverband - Kreisgruppe Mettmann -
4.
Arbeiterwohlfahrt
– Ortsverein Hilden
5.
SPE-
Mühle e.V.
6.
Freizeitgemeinschaft
Behinderte und Nichtbehinderte e. V.
7.
Gemeinnützige
Jugendwerkstatt GmbH
8.
Kindergarten
im Park e. V.
9.
Paritätischer
Kindergarten e. V.
10. Die kleinen Strolche e. V.
11. Ev. Kinderheim Lievenstraße e. V.
12. Familienbildungswerk des Deutschen
Roten Kreuzes
13. autismus Rhein- Wupper e. V.
14. Kinderschutzbund e. V.- Ortsverband
Hilden -
15. Verband Alleinerziehender Mütter und
Väter e. V.
16. Johanniter- Unfall- Hilfe e. V. - Ortsverband
Hilden -
17. Frauen beraten/donum vitae e. V. Kreis
Mettmann
18. Frühförderung der Lebenshilfe e. V
19. Pfadfinder Apollo
20. Europa Scouts
21. Katholische junge Gemeinde (KjG) St.
Konrad
22. Bildungs- und Erziehungsverein Hand in
Hand e. V.
Â
Die eingereichten Vorschläge sind als Anlage
beigefügt.
Beratende Mitglieder sind:
a)Â Â Â Â Â die
Bürgermeisterin oder der Sozialdezernent als ihr Vertreter;
b)Â Â Â Â Â die
Leiterin/ der Leiter der Verwaltung des Amtes für Jugend, Schule und Sport oder
deren Vertretung;
c)Â Â Â Â Â eine
Richterin/ ein Richter des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ ein
Jugendrichter, die/ der von der zuständigen Präsidentin/ dem zuständigen
Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf bestellt wird;
d)Â Â Â Â Â eine
Vertreterin/ ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/ der von der Leiterin/
dem Leiter der Agentur für Arbeit Düsseldorf bestellt wird;
e)Â Â Â Â Â eine
Vertreterin/ ein Vertreter der Grund-, Haupt- und Förderschulen, die/ der vom
Schulamt Mettmann bestellt wird;
f)Â Â Â Â Â Â eine
Vertreterin/ ein Vertreter der übrigen weiterführenden Schulen, die/ der vom
Regierungspräsidenten Düsseldorf bestellt wird;
g)Â Â Â Â Â eine
Vertreterin/ ein Vertreter der Polizei, die/ der vom Landrat des Kreises
Mettmann zu benennen ist;
h)Â Â Â Â Â je
eine Vertreterin/ ein Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche,
die/ der von der evangelischen bzw. katholischen Kirchengemeinde Hilden
bestellt wird;
i)Â Â Â Â Â Â eine
Vertreterin/ ein Vertreter des Gesundheitsamtes Mettmann, die/ der von der
Leiterin/ dem Leiter des Gesundheitsamtes Mettmann benannt wird,
j)Â Â Â Â Â Â eine
Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendparlamentes, die/ der von der
Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendparlamentes bestellt wird,
k)Â Â Â Â Â je
ein Ratsmitglied oder sachkundige/r Bürger/in, das/ die/ der von der Fraktionen
zu benennen sind, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind.
l)Â Â Â Â Â Â eine
Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendamtselternbeirat Hilden, die/ der von der
Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirat Hilden zu benennen
ist.
m)Â Â Â Â eine
Vertreterin/ ein Vertreter des Integrationsrates Hilden, die/ der durch den
Integrationsrat Hilden gewählt wird.
Für die Mitglieder
nach Buchstaben c) – m) ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.
gez. Horst Thiele