Betreff
Wahlen zur Besetzung des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
WP 14-20 SV 01/008
Aktenzeichen
01 rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.  Der Rat der Stadt wählt und beruft in den Jugendhilfeausschuss

 

A)        9 Mitglieder gem. § 4 Abs. 2 a) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hilden   

 

 

 

SPD

CDU

Grüne

Allianz

FDP

BA

 

ordentl. Mitglieder

 

1.

 

 

 

Los

Los

Los

2.

 

 

 

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

Stellvertreter

Zu 1.

 

 

 

 

 

 

Zu 2.

 

 

 

 

 

 

Zu 3.

 

 

 

 

 

 

 

  B)         6 stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 4 Abs.2 b) der Satzung

               auf Vorschlag eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe

 

 

Name

Träger/Verband

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

Stellvertreter

zu 1.

 

 

Zu 2.

 

 

Zu 3.

 

 

zu 4.

 

 

zu 5.

 

 

zu 6.

 

 

 

 

II. Der Rat der Stadt Hilden nimmt Kenntnis davon, dass folgende Personen als beratende Mitglieder benannt oder bestellt wurden

 

Vertreterin/ Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem Direktor des Arbeitsamtes Düsseldorf bestellt wurde

 

Nicola Ingwersen, (Berufsberaterin der Arbeitsagentur)

Stellvertreter: Stavroula Tefke-Tsiantes  (Berufsberaterin der Arbeitsagentur)

 

Vertreterin/ Vertreter der evangelischen Kirche, die/der von der evangelischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde

 

Brunhilde Seitzer

Stellvertreter: Pfr Joachim Rönsch

 

Vertreterin/ Vertreter der katholischen Kirche, die/der von der katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wurde

 

Msgr. Ulrich Hennes

Stellvertreter: Maria Mrotzek

 

Vertreterin/ Vertreter der Polizei, die/der vom Landrat des Kreises Mettmann zu benennen wurde

 

KHK Patrick Pilzecker

Stellvertreter: PK Michael Gollan

 

Richterin/ Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugend­richterin/ein Jugendrichter, die/der von dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf bestellt wurde

Jens Kröger, Richter am AG Langenfeld

Stellvertreterin: Claudia Baumann, Richterin am AG

 

Vertreterin/ Vertreter der Grund-, Haupt- und Sonderschulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wurde

           

Benennung wird nachgereicht

 

Vertreterin/ Vertreter der übrigen weiterführenden Schulen, die/der vom Schulamt Mettmann bestellt wurde

 

Benennung wird nachgereicht

 

eine Vertreterin/ ein Vertreter des Gesundheitsamtes Mettmann, die/ der von der Leiterin/ dem Leiter des Gesundheitsamtes Mettmann benannt wird,

 

Sylvia Raphael-Wingartz

Stellvertreterin: Dr. Ina Schymik

 

eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendparlamentes, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendparlamentes bestellt wird,

 

Lucas Thieme

Stellvertreterin: Katinka Rother

 

je ein Ratsmitglied oder sachkundige/r Bürger/in, das/ die/ der von der Fraktionen zu benennen sind, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind.

 

1. Fraktion   _____________________

Stellvertreter/in  _____________________

 

2. Fraktion  _____________________

Stellvertreter/in  _____________________

 

 

eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendamtselternbeirat Hilden, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirat Hilden zu benennen ist.

 

Sönke Looschen

Stellvertreter: Thorolf Haas

 

 

eine Vertreterin/ ein Vertreter des Integrationsrates Hilden, die/ der durch den Integrationsrat Hilden gewählt wird.

 

Günay Yilmaz

 


Erläuterungen und Begründungen:

 

Gemäß § 4 der Satzung für das Jugendamt Hilden gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 8 beratende Mitglieder an.

 

Stimmberechtigt sind:

 

a)      9 Mitglieder des Rates oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind,

b)      6 Frauen und Männer, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger vorgeschlagen sind.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder werden vom Rat gewählt.

 

 

Für jedes Mitglied ist ein/e persönliche/r Stellvertreter/in zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach dem 1. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) und der Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung des Rates. Ebenso wie für die Wahl aller anderen kommunalen Ausschüsse sind danach  alle Mitglieder des Ausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare-Niemeyer) in einem Wahlgang zu wählen.

 

Listenverbindungen sind nicht zulässig.

 

Die Bürgermeisterin hat kein Stimmrecht.

 

 

Für die Berechnung der den Fraktionen zustehenden Sitze wird zunächst ermittelt, wie sich die 9 Sitze für die Ratsmitglieder (oder in der Jugendhilfe erfahrenen Frauen und Männer) auf die Fraktionen verteilen:

 

SPD        3                                          CDU     3                                  Grüne   1

Allianz                                                 FDP                                        BA      

(der 8. und 9. Sitz würde per Losentscheid zwischen den Fraktionen Allianz, FDP und BA ermittelt)

 

 

Anschließend werden die 6 Sitze für die Frauen und Männer, die auf Vorschlag der freien Verbände vergeben werden, verteilt:

 

SPD        2                                          CDU     2                                  Grüne   1

Allianz                                                 FDP                                         BA      

 

(der 6. Sitz würde per Losentscheid zwischen den Fraktionen Allianz, FDP und BA ermittelt)

 

 

Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe wurden aufgefordert, einen Vorschlag einzureichen:

 

1.    Sozialdienst Kath. Frauen und Männer e.V

2.    Diakonisches Werk

3.    Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Kreisgruppe Mettmann -

4.    Arbeiterwohlfahrt – Ortsverein Hilden

5.    SPE- Mühle e.V.

6.    Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e. V.

7.    Gemeinnützige Jugendwerkstatt GmbH

8.    Kindergarten im Park e. V.

9.    Paritätischer Kindergarten e. V.

10. Die kleinen Strolche e. V.

11. Ev. Kinderheim Lievenstraße e. V.

12. Familienbildungswerk des Deutschen Roten Kreuzes

13. autismus Rhein- Wupper e. V.

14. Kinderschutzbund e. V.- Ortsverband Hilden -

15. Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e. V.

16. Johanniter- Unfall- Hilfe e. V. - Ortsverband Hilden -

17. Frauen beraten/donum vitae e. V. Kreis Mettmann

18. Frühförderung der Lebenshilfe e. V

19. Pfadfinder Apollo

20. Europa Scouts

21. Katholische junge Gemeinde (KjG) St. Konrad

22. Bildungs- und Erziehungsverein Hand in Hand e. V.

 

Die eingereichten Vorschläge sind als Anlage beigefügt.

 

 

Beratende Mitglieder sind:

 

a)      die Bürgermeisterin oder der Sozialdezernent als ihr Vertreter;

b)      die Leiterin/ der Leiter der Verwaltung des Amtes für Jugend, Schule und Sport oder deren Vertretung;

c)      eine Richterin/ ein Richter des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ ein Jugendrichter, die/ der von der zuständigen Präsidentin/ dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Düsseldorf bestellt wird;

d)      eine Vertreterin/ ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/ der von der Leiterin/ dem Leiter der Agentur für Arbeit Düsseldorf bestellt wird;

e)      eine Vertreterin/ ein Vertreter der Grund-, Haupt- und Förderschulen, die/ der vom Schulamt Mettmann bestellt wird;

f)       eine Vertreterin/ ein Vertreter der übrigen weiterführenden Schulen, die/ der vom Regierungspräsidenten Düsseldorf bestellt wird;

g)      eine Vertreterin/ ein Vertreter der Polizei, die/ der vom Landrat des Kreises Mettmann zu benennen ist;

h)      je eine Vertreterin/ ein Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche, die/ der von der evangelischen bzw. katholischen Kirchengemeinde Hilden bestellt wird;

i)       eine Vertreterin/ ein Vertreter des Gesundheitsamtes Mettmann, die/ der von der Leiterin/ dem Leiter des Gesundheitsamtes Mettmann benannt wird,

j)       eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendparlamentes, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendparlamentes bestellt wird,

k)      je ein Ratsmitglied oder sachkundige/r Bürger/in, das/ die/ der von der Fraktionen zu benennen sind, die nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten sind.

l)       eine Vertreterin/ ein Vertreter des Jugendamtselternbeirat Hilden, die/ der von der Vorsitzenden/ dem Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirat Hilden zu benennen ist.

m)     eine Vertreterin/ ein Vertreter des Integrationsrates Hilden, die/ der durch den Integrationsrat Hilden gewählt wird.

 

Für die Mitglieder nach Buchstaben c) – m) ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.

 

 

gez. Horst Thiele