Betreff
Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister
Vorlage
WP 14-20 SV 01/005
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Mitteilungsvorlage

Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Stellvertreter der Bürgermeisterin von der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissen­haften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtungsformel lautet:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“