Betreff
Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister
Vorlage
WP 14-20 SV 01/005
Aktenzeichen
01 - rb
Art
Mitteilungsvorlage
Gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen werden die Stellvertreter der Bürgermeisterin von
der Bürgermeisterin eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenÂhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtungsformel
lautet:
„Ich verpflichte mich, dass
ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz,
die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“