Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
wählt
             Herrn/Frau ______________________         zum 1. stellvertretenden Bürgermeister / zur 1.
stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Hilden
             Herrn/Frau  _____________________         zum
2. stellvertretenden Bürgermeister / zur
2. stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Hilden
Erläuterungen und Begründungen:
Der Rat wählt aus seiner Mitte ohne
Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter der Bürgermeisterin. Sie vertreten die Bürgermeisterin
bei der Leitung der Sitzungen und bei der Repräsentation.
Gemäß § 67 Abs. 2 GO NW wird bei der Wahl der
Stellvertreter der Bürgermeisterin nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
durch eine Listenwahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dieses Wahlverfahren
soll gewährleisten, dass mindestens zwei Fraktionen an der Repräsentation der
Gemeinde teilhaben können.
Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter liegt
grundsätzlich im Ermessen des Rates und ist in der Hauptsatzung festzulegen.
Bislang ist hierin festgelegt, dass der Rat eine/n erste/n
und eine/n zweite/n stellvertretende/n Bürgermeister/in wählt.
Hierzu sind aus der Mitte des Rates
(Fraktionen, Gruppen von Ratsmitgliedern sowie einzelne RatsmitÂglieder)
Wahlvorschläge in Form von Listen vorzulegen, die die Namen der Ratsmitglieder
enthalten, die in der aufgeführten Reihenfolge Stellvertreter der Bürgermeisterin
werden sollen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass eine Liste nur einen
Wahlvorschlag enthält.
Zum 1. Stellvertreter der Bürgermeisterin ist
gewählt, wer an erster Stelle des Listenvorschlags steht, auf den die erste
Höchstzahl nach dem d´Hondt´schen Höchstzahlenverfahren entfällt. Zum 2. Stellvertreter
der Bürgermeisterin ist gewählt, wer an erster Stelle des Listenvorschlags
steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.
Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht
an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist
ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der
nächsten Höchstzahl.
Listenverbindungen
sind zulässig.
Die
Bürgermeisterin hat Stimmrecht.
gez. Horst Thiele