Betreff
Einführung und Verpflichtung der Bürgermeisterin
Vorlage
WP 14-20 SV 01/002
Aktenzeichen
01-rb
Art
Mitteilungsvorlage
Gemäß § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird die Bürgermeisterin vom
Altersvorsitzenden des Rates vereidigt und in ihr Amt eingeführt.
Nach den vorliegenden Unterlagen ist dies
Ratsmitglied Kurt Wellmann (Geburtsjahr 1941).
Gemäß § 61 des Landesbeamtengesetzes, welches
auch auf die Bürgermeisterin Anwendung findet, ist folgender Eid zu leisten:
Ich schwöre/ich
gelobe, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können
verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr
mir Gott helfe).
gez.
Horst Thiele