Betreff
Einführung und Verpflichtung der Bürgermeisterin
Vorlage
WP 14-20 SV 01/002
Aktenzeichen
01-rb
Art
Mitteilungsvorlage

 

Gemäß § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird die Bürgermeisterin vom Altersvorsitzenden des Rates vereidigt und in ihr Amt eingeführt.

 

Nach den vorliegenden Unterlagen ist dies Ratsmitglied Kurt Wellmann (Geburtsjahr 1941).

 

Gemäß § 61 des Landesbeamtengesetzes, welches auch auf die Bürgermeisterin Anwendung findet, ist folgender Eid zu leisten:

 

Ich schwöre/ich gelobe, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe).

 

 

gez. Horst Thiele